Mann bearbeitet Steuern
Envato elements

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: So füllst du ihn richtig aus

Lesezeit 7 min.

Lektoriert vonSebastian Rau
Überprüft durchDennis Groß
Business
Teil des Handbuchs
Business
Sieh dir an, wie wir bei €uro-Finanzwissen arbeiten

Einen Monat hast du nach dem Start deiner Selbstständigkeit Zeit, um dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu schicken. Ausgefüllt ist er in rund einer Stunde, doch zwei Angaben darin wirken lange nach: deine Gewinnschätzung und deine Entscheidung zur Umsatzsteuer. In diesem Ratgeber gehen wir den Fragebogen Abschnitt für Abschnitt durch und zeigen dir, welche Fehler du vermeiden solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer? Jeder, der sich selbstständig macht: Gewerbetreibende, Freiberufler und Gesellschaften wie GbR, UG oder GmbH.
  • Wann? Innerhalb eines Monats nach dem Start deiner Tätigkeit.
  • Wie? Nur elektronisch über ELSTER. Plane für die Registrierung ein bis zwei Wochen ein, weil der Aktivierungscode per Post kommt.
  • Die wichtigsten Angaben: deine Tätigkeit, dein geschätzter Gewinn und deine Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung.
  • Ergebnis: Nach etwa drei bis sechs Wochen bekommst du deine Steuernummer, die auf jede Rechnung gehört.

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung meldest du dich als Selbstständiger beim Finanzamt an. Er sagt dem Amt, was du machst, wie viel du voraussichtlich verdienst und wie du mit der Umsatzsteuer umgehen willst. Daraus vergibt es deine Steuernummer und legt deine Vorauszahlungen fest.

Abgeben musst du ihn innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit (§ 138 Abgabenordnung). Das gilt für Gewerbetreibende genauso wie für Freiberufler, die sich ja gar nicht beim Gewerbeamt anmelden. Auch wenn das Gewerbeamt deine Daten an das Finanzamt weitergibt, ersetzt das den Fragebogen nicht. Seit 2021 ist die Abgabe nur noch elektronisch möglich.

Je nach Rechtsform gibt es in ELSTER verschiedene Varianten: für Einzelunternehmen, für Personengesellschaften wie die GbR und für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG. In diesem Ratgeber gehen wir die Variante für Einzelunternehmen durch, die meisten Abschnitte sind aber in allen Versionen ähnlich.

So läuft die Abgabe ab

Vorbereitung

  1. ELSTER-Konto anlegen1 bis 2 Wochen vorher

    Registrierung online, der Aktivierungscode kommt per Post

  2. Angaben sammelnvor dem Ausfüllen

    Steuer-ID, Bankverbindung, Starttermin, Umsatz- und Gewinnschätzung

Abgabe und danach

  1. Fragebogen ausfülleninnerhalb eines Monats

    In Mein ELSTER das passende Formular auswählen und abschicken

  2. Steuernummer erhaltennach 3 bis 6 Wochen

    Kommt per Post, oft mit Rückfragen des Finanzamts

  3. Vorauszahlungen und Voranmeldungenab dem Bescheid

    Steuerbescheid über Vorauszahlungen, ggf. Umsatzsteuer-Voranmeldungen

💡 Unser Tipp: Leg dein ELSTER-Konto an, sobald die Gründung feststeht. Wer bis zur Gewerbeanmeldung wartet, verliert durch den Aktivierungsbrief schnell zwei Wochen der Monatsfrist.

Diese Unterlagen brauchst du

  • deine steuerliche Identifikationsnummer (steht auf deinem Lohnsteuerbescheid oder der letzten Steuererklärung)
  • deine Bankverbindung, am besten schon die des Geschäftskontos
  • das Startdatum und eine konkrete Beschreibung deiner Tätigkeit
  • bei Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldung
  • eine realistische Schätzung von Umsatz und Gewinn für das erste und zweite Jahr, idealerweise aus deinem Businessplan

Schritt für Schritt: So füllst du den Fragebogen aus

Den Fragebogen findest du in Mein ELSTER unter „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ > „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Die Abschnitte im Überblick:

1. Allgemeine Angaben

Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Familienstand und Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer. Bist du verheiratet, trägst du auch die Daten deines Partners ein. Dazu kommt deine Bankverbindung für Erstattungen und auf Wunsch ein SEPA-Lastschriftmandat, damit das Finanzamt Steuern automatisch einzieht. So verpasst du keine Zahlungsfrist.

2. Angaben zum Unternehmen

Hier beschreibst du deine Tätigkeit, nennst Beginn und Anschrift des Betriebs und gibst an, ob es sich um eine Neugründung, Übernahme oder Verlegung handelt. Dieser Abschnitt ist wichtiger, als er aussieht: Anhand deiner Beschreibung entscheidet das Finanzamt, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist. Was hinter dieser Unterscheidung steckt, erklären wir im Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

3. Gewinnermittlung

Als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler wählst du die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bilanzieren müssen nur Kaufleute im Handelsregister sowie GmbH und UG. Das Wirtschaftsjahr entspricht bei Einzelunternehmen in aller Regel dem Kalenderjahr.

4. Voraussichtliche Einkünfte

Du schätzt deinen Gewinn für das Gründungsjahr und das Folgejahr sowie deine übrigen Einkünfte, etwa aus einem Angestelltenjob. Daraus berechnet das Finanzamt deine Vorauszahlungen auf Einkommen- und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Festgesetzt werden sie erst ab 400 € im Jahr.

Schätze realistisch. Ist der Wert zu hoch, zahlst du vierteljährlich Geld voraus, das dir in der Anlaufphase fehlt. Ist er zu niedrig, kommt nach der ersten Steuererklärung eine Nachzahlung, oft gleichzeitig mit höheren Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Viele Gründer trifft genau das im zweiten Jahr.

5. Umsatzsteuer

Der wichtigste Abschnitt. Du schätzt deinen Gesamtumsatz und entscheidest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Außerdem legst du fest, ob du die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Soll) oder nach vereinnahmten Entgelten (Ist) abführst. Die Ist-Versteuerung kannst du bis 800.000 € Umsatz beantragen. Dann zahlst du die Umsatzsteuer erst, wenn dein Kunde bezahlt hat. Für Gründer ist das fast immer die bessere Wahl.

6. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Kreuze die USt-IdNr. an, wenn du Kunden oder Lieferanten im EU-Ausland hast oder Software und Werbung bei ausländischen Anbietern wie Google oder Meta buchst. Vergisst du das, kannst du sie später beim Bundeszentralamt für Steuern nachbeantragen.

7. Lohnsteuer

Nur relevant, wenn du Mitarbeiter beschäftigst, auch Minijobber. Dann gibst du die Zahl der Beschäftigten und den Beginn der Lohnzahlung an. Für Arbeitgeber brauchst du zusätzlich eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit.

Kleinunternehmerregelung: Ja oder nein?

Seit 2025 gelten neue Grenzen: Du kannst Kleinunternehmer sein, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Im Gründungsjahr gibt es kein Vorjahr, dann darfst du im ersten Jahr nicht über 25.000 € kommen. Überschreitest du die Grenze im laufenden Jahr, endet die Regelung sofort.

KleinunternehmerRegelbesteuerung
Rechnungenohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf § 19 UStGmit 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer
Vorsteuerkein AbzugUmsatzsteuer auf Einkäufe zurück vom Finanzamt
Voranmeldungenkeinemonatlich, quartalsweise oder jährlich
Passt gut fürPrivatkunden, wenig InvestitionenGeschäftskunden, hohe Anschaffungen zum Start

Unterm Strich: Verkaufst du an Privatkunden, ist die Kleinunternehmerregelung ein echter Preisvorteil, weil deine Angebote 19 % günstiger sein können. Arbeitest du für Unternehmen, stört deine Kunden die Umsatzsteuer nicht, weil sie sie als Vorsteuer abziehen. Dann lohnt sich oft die Regelbesteuerung, vor allem wenn du zum Start in Laptop, Software oder Ausstattung investierst. Beachte: Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, bist du fünf Jahre an die Entscheidung gebunden.

Häufige Fehler beim Fragebogen

  • Tätigkeit zu vage beschrieben: „Dienstleistungen“ führt zu Rückfragen oder zu einer Einordnung, die du so nicht wolltest.
  • Gewinn geschönt: Eine zu niedrige Schätzung rächt sich mit einer Nachzahlung im zweiten Jahr.
  • Ist-Versteuerung vergessen: Ohne Antrag zahlst du Umsatzsteuer auch auf Rechnungen, die dein Kunde noch nicht beglichen hat.
  • USt-IdNr. nicht beantragt: Fehlt sie, wird es bei EU-Kunden und ausländischen Tools kompliziert.
  • Frist verpasst: Das Finanzamt mahnt zunächst und kann am Ende ein Zwangsgeld androhen oder deine Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Was passiert nach der Abgabe?

Nach dem Absenden bekommst du in ELSTER ein Übermittlungsprotokoll. Das Finanzamt meldet sich häufig mit Rückfragen, etwa zur genauen Tätigkeit. Rechne mit drei bis sechs Wochen, bis deine Steuernummer per Post kommt. In großen Städten kann es länger dauern.

Bis dahin darfst du schon arbeiten und Rechnungen schreiben. Die Steuernummer trägst du dann nach, oder du stellst die Rechnung erst aus, wenn sie da ist. Mit der Steuernummer kommt meist auch der Bescheid über deine Vorauszahlungen.

Nutzt du nicht die Kleinunternehmerregelung, gibst du außerdem regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Wie oft, richtet sich nach deiner Umsatzsteuer: Bei mehr als 9.000 € im Jahr monatlich, zwischen 2.000 und 9.000 € quartalsweise, darunter kann das Finanzamt dich ganz befreien. Für Gründungen bis einschließlich 2026 gilt dabei keine automatische Pflicht zur monatlichen Abgabe mehr, maßgeblich ist deine Umsatzschätzung im Fragebogen.

Spätestens jetzt lohnt sich ein separates Konto für alle Zahlungen ans Finanzamt und von deinen Kunden. Passende Angebote findest du in unserem Vergleich der Geschäftskonten für Selbstständige.

Fazit: Eine Stunde Arbeit mit langer Wirkung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist schneller ausgefüllt, als viele befürchten. Mit den richtigen Unterlagen bist du in rund einer Stunde durch. Seine Wirkung hält aber lange an: Deine Gewinnschätzung bestimmt die Vorauszahlungen, deine Umsatzsteuer-Entscheidung bindet dich unter Umständen fünf Jahre.

Nimm dir deshalb Zeit für die Abschnitte zu Gewinn und Umsatzsteuer, und hol dir im Zweifel einen Steuerberater dazu. Wie der Fragebogen in die gesamte Gründung passt, zeigen wir dir im Ratgeber Unternehmen gründen. Den Schritt davor, die Gewerbeanmeldung, erklären wir unter Gewerbe anmelden.

Häufige Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Bis wann muss ich den Fragebogen abgeben?

Innerhalb eines Monats nach Beginn deiner selbstständigen Tätigkeit. Schaffst du das nicht, kannst du über Mein ELSTER formlos eine Fristverlängerung beantragen.

Kann ich den Fragebogen auch auf Papier abgeben?

Nein. Seit 2021 ist die elektronische Übermittlung über ELSTER Pflicht. Nur in seltenen Härtefällen akzeptiert das Finanzamt Papier.

Müssen auch Freiberufler den Fragebogen ausfüllen?

Ja. Freiberufler melden sich sogar ausschließlich über den Fragebogen an, weil für sie keine Gewerbeanmeldung nötig ist.

Wie lange dauert es, bis ich eine Steuernummer bekomme?

Meist drei bis sechs Wochen nach der Abgabe, in großen Städten auch länger. Das Finanzamt schickt sie per Post.

Was passiert, wenn ich meinen Gewinn falsch schätze?

Nichts Schlimmes, die Schätzung ist keine Garantie. Zu hohe Vorauszahlungen bekommst du mit der Steuererklärung zurück, zu niedrige führen zu einer Nachzahlung. Du kannst die Vorauszahlungen auch während des Jahres anpassen lassen.

Brauche ich für den Fragebogen einen Steuerberater?

Nein, die meisten Gründer füllen ihn selbst aus. Bei Unsicherheiten zur Umsatzsteuer oder zur Einordnung deiner Tätigkeit lohnt sich aber eine kurze Beratung.

Muss ich den Fragebogen auch für ein Nebengewerbe ausfüllen?

Ja, auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit. Deine Einkünfte aus dem Job gibst du dabei als übrige Einkünfte an.

Business
Teil des Handbuchs
Business
  • Beschreibung: Wie du deine Geschäftsidee testest, welche Kapitel in den Businessplan gehören und wie du deinen Mindestumsatz berechnest.
  • Die 8 Schritte zur eigenen Firma, von der Rechtsform über die Anmeldung bis zum Geschäftskonto. Mit Kosten, Fristen und Checkliste.
  • Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Welche Rechtsform zu dir passt, was die Gründung kostet und worin sich Haftung und Steuern unterscheiden.
  • Welche Berufe als frei gelten, was die Einordnung für Steuern und Anmeldung bedeutet und wie das Finanzamt entscheidet.
  • Wer ein Gewerbe braucht, welche Unterlagen nötig sind, was die Anmeldung kostet und was danach auf dich zukommt.
  • Frist, ELSTER, Gewinnschätzung und Kleinunternehmerregelung: So füllst du den Fragebogen Schritt für Schritt richtig aus.
Lukas Rumpel
Lukas Rumpel
Autor
Über den Autor
Als Social Media Manager und seit mehreren Jahren erfolgreicher Selbstständiger beschäftige ich mich täglich mit digitalen Medien, Content und modernen Technologien. Ich möchte Unternehmer dabei unterstützen, den Bürokratiealltag mit digitalen Lösungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig jungen Menschen zeigen, dass Finanzen kein kompliziertes Thema sein müssen.

Kommentare zum Beitrag
Werde Teil der €uro-Finanzwissen Community
Du musst angemeldet sein, um hier kommentieren zu können. Melde dich mit deinem Community-Konto an oder erstelle kostenlos ein Konto.
Kommentar verfassen
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.