Junger Unternehmer in seinem Betrieb
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Kleinunternehmerregelung 2026: Grenzen, Vorteile und Pflichten

Lesezeit 6 min.

Lektoriert vonSebastian Rau
Überprüft durchDennis Groß
Business
Teil des Handbuchs
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Seit 2025 gelten für Kleinunternehmer höhere Grenzen, aber auch strengere Regeln beim Überschreiten. Wir zeigen dir, wer die Kleinunternehmerregelung nutzen kann, wann sie sich lohnt, was auf die Rechnung gehört und welche Pflichten trotzdem bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzen 2026: Höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €.
  • Sofortiger Wechsel: Seit 2025 endet die Regelung genau mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, nicht erst zum Jahresende.
  • Vorteile: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldungen und keine Umsatzsteuererklärung. Privatkunden gegenüber bist du bis zu 19 % günstiger.
  • Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer abziehen. Bei hohen Investitionen oder reinen Geschäftskunden lohnt sich die Regelung oft nicht.
  • Verzicht: Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, ist fünf Jahre daran gebunden.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes befreit Selbstständige mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuer. Du stellst deine Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung, musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und seit dem Steuerjahr 2024 auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr.

Im Gegenzug darfst du die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst, nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Und: Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Einkommensteuer und, bei Gewerbetreibenden, Gewerbesteuer zahlst du ganz normal.

Die Umsatzgrenzen 2026

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten neue, höhere Grenzen. Kleinunternehmer bist du, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  • Dein Gesamtumsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 €.
  • Dein Gesamtumsatz im laufenden Jahr liegt bei höchstens 100.000 €.

Gemeint ist der Umsatz ohne Umsatzsteuer. Bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa ärztliche Heilbehandlungen, zählen dabei nicht mit. Ob die Regelung für dich gilt, siehst du hier in wenigen Fragen:

Schnell-Check: Bist du Kleinunternehmer?

Lag dein Umsatz im Vorjahr über 25.000 €?
JaRegelbesteuerungDie Kleinunternehmerregelung ist für das ganze Jahr ausgeschlossen
Nein
Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 € oder im Gründungsjahr 25.000 €?
JaAb da RegelbesteuerungSchon der Umsatz, mit dem du die Grenze reißt, ist steuerpflichtig
Nein
Willst du trotzdem Umsatzsteuer ausweisen, etwa wegen hoher Investitionen?
JaVerzicht möglichDann bist du fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden
Nein
KleinunternehmerKeine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldung, kein Vorsteuerabzug

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Vereinfachte Darstellung nach § 19 UStG in der Fassung ab 2025.

Sonderfall Gründungsjahr

Startest du im Laufe des Jahres, gilt im ersten Jahr die Grenze von 25.000 €. Anders als früher wird der Umsatz dabei nicht mehr auf zwölf Monate hochgerechnet. Überschreitest du die 25.000 € schon im Gründungsjahr, bist du ab diesem Umsatz regelbesteuert.

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Hier hat die Reform die größte Änderung gebracht. Bis 2024 durftest du das laufende Jahr als Kleinunternehmer zu Ende führen. Seit 2025 gilt ein sofortiger Wechsel: Schon der Umsatz, mit dem du die 100.000-€-Grenze überschreitest, unterliegt der Umsatzsteuer. Alle späteren Rechnungen schreibst du mit Umsatzsteuer.

Für das Folgejahr zählt dann wieder die 25.000-€-Grenze. Ein Beispiel: Du machst 2026 einen Umsatz von 32.000 €. 2026 bleibst du Kleinunternehmer, weil du unter 100.000 € bleibst. 2027 bist du aber regelbesteuert, weil dein Vorjahresumsatz über 25.000 € lag.

💡 Unser Tipp: Behalte deinen Umsatz das ganze Jahr im Blick. Zeichnet sich ab, dass du die 25.000 € reißt, stell dich schon im Herbst auf die Umsatzsteuer ab Januar ein: Rechnungsvorlage anpassen, Preise prüfen und den Ablauf der Umsatzsteuer-Voranmeldung klären.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für dich?

Die Regelung klingt nach weniger Steuern, ist aber vor allem weniger Bürokratie. Ob sie sich lohnt, hängt stark von deinen Kunden und Ausgaben ab:

Vorteile Kleinunternehmerregelung

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und keine Jahreserklärung
  • Gegenüber Privatkunden bis zu 19 % günstigere Preise oder mehr Marge
  • Einfachere Rechnungen und Buchhaltung
  • Keine Ausstellungspflicht für E-Rechnungen

Nachteile Kleinunternehmerregelung

  • Kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe und Investitionen
  • Bei Geschäftskunden kein Preisvorteil, weil diese die Umsatzsteuer ohnehin zurückbekommen
  • Wirkt auf manche Geschäftspartner wie ein Hinweis auf ein sehr kleines Unternehmen

Rechenbeispiel: Wann der Vorsteuerabzug zählt

Du kaufst zum Start Technik für 6.000 € netto. Darauf zahlst du 1.140 € Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer ist dieses Geld weg. Mit Regelbesteuerung bekommst du es über die Voranmeldung zurück. Arbeitest du ohnehin nur für Unternehmen, spricht deshalb viel für den Verzicht auf die Regelung: Deine Kunden zahlen den Bruttobetrag, holen sich die Umsatzsteuer aber selbst wieder.

Unterm Strich: Mit überwiegend Privatkunden und wenig Investitionen ist die Kleinunternehmerregelung fast immer die bessere Wahl. Mit Geschäftskunden und hohen Anschaffungen meist nicht.

So nutzt du die Kleinunternehmerregelung

Einen eigenen Antrag gibt es nicht. Du entscheidest dich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du nach der Gründung über ELSTER ans Finanzamt schickst. Dort gibst du deinen voraussichtlichen Umsatz an und wählst die Kleinunternehmerregelung aus.

Willst du später auf die Regelung verzichten, teilst du das dem Finanzamt mit. Danach bist du fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Der Wechsel will also gut überlegt sein.

So sieht deine Rechnung als Kleinunternehmer aus

Auf deinen Rechnungen darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung darauf, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Alle anderen Pflichtangaben, also auch deine Steuernummer und eine fortlaufende Rechnungsnummer, gelten unverändert. Eine vollständige Musterrechnung findest du im Ratgeber Rechnung schreiben.

Weist du versehentlich doch Umsatzsteuer aus, schuldest du den Betrag dem Finanzamt, obwohl du ihn eigentlich nicht erheben darfst. Das passiert schnell mit einer falschen Vorlage.

Diese Pflichten bleiben trotzdem

  • Buchhaltung: Du erstellst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und gibst die Anlage EÜR mit der Einkommensteuererklärung ab. Mehr dazu im Ratgeber zur Buchhaltung.
  • Reverse Charge: Kaufst du Leistungen bei Unternehmen im Ausland ein, etwa Werbung bei Google oder Meta, schuldest du die deutsche Umsatzsteuer darauf, ohne sie als Vorsteuer abziehen zu können. Dafür musst du eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
  • E-Rechnungen empfangen: Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen annehmen können. Ausstellen müssen sie keine. Details im Ratgeber zur E-Rechnung.
  • Geschäfte in der EU: Seit 2025 gibt es zusätzlich eine EU-Kleinunternehmerregelung für Umsätze in anderen EU-Ländern. Sie ist nur relevant, wenn du dort steuerpflichtige Umsätze hast.

Fazit: Bürokratie sparen, aber nicht blind

Die Kleinunternehmerregelung ist seit den höheren Grenzen für noch mehr Gründer interessant. Wer überwiegend Privatkunden hat und wenig investiert, spart Zeit und bleibt preislich attraktiv. Wer für Unternehmen arbeitet oder größere Anschaffungen plant, sollte nachrechnen. Der Verzicht bindet dich zwar fünf Jahre, kann sich aber schnell auszahlen.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer 2026?

Dein Umsatz darf im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € betragen. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €, ohne Hochrechnung auf zwölf Monate.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 100.000 € Umsatz mache?

Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, bist du regelbesteuert. Du musst dann Umsatzsteuer auf deine Rechnungen schreiben und Voranmeldungen abgeben.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Steuererklärung machen?

Eine Umsatzsteuererklärung musst du seit dem Steuerjahr 2024 grundsätzlich nicht mehr abgeben. Die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR bleibt Pflicht, bei Gewerbetreibenden ab einem bestimmten Gewinn auch die Gewerbesteuererklärung.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe ist für dich ein normaler Kostenbestandteil. Sie mindert aber als Betriebsausgabe deinen Gewinn.

Welcher Satz muss auf die Rechnung?

Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Eine bestimmte Formulierung ist nicht vorgeschrieben, der Hinweis muss aber eindeutig sein.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung später noch abwählen?

Ja. Du teilst dem Finanzamt mit, dass du auf die Regelung verzichtest. Danach bist du allerdings fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden.

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Lukas Rumpel
Lukas Rumpel
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Über den Autor
Als Social Media Manager und seit mehreren Jahren erfolgreicher Selbstständiger beschäftige ich mich täglich mit digitalen Medien, Content und modernen Technologien. Ich möchte Unternehmer dabei unterstützen, den Bürokratiealltag mit digitalen Lösungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig jungen Menschen zeigen, dass Finanzen kein kompliziertes Thema sein müssen.

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