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Mahnung schreiben: So kommst du an dein Geld, wenn Kunden nicht zahlen
Säumige Zahler gehören zum Alltag von Selbstständigen. Wir zeigen dir, ab wann ein Kunde im Verzug ist, wie hoch die Verzugszinsen 2026 sind, was in eine Mahnung gehört und wie du mit einem Mahnbescheid an dein Geld kommst.
Das Wichtigste in Kürze
- Verzug: Steht ein konkretes Zahlungsdatum auf der Rechnung, ist dein Kunde ab dem nächsten Tag automatisch im Verzug. Sonst nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
- Keine drei Mahnungen nötig: Gesetzlich reicht eine Mahnung. Mehrere Stufen sind reine Kulanz.
- Verzugszinsen: Seit 1. Juli 2026 10,52 % pro Jahr bei Geschäftskunden und 6,52 % bei Privatkunden. Geschäftskunden schulden zusätzlich eine Pauschale von 40 €.
- Mahnbescheid: Zahlt der Kunde trotzdem nicht, beantragst du ihn online beim zentralen Mahngericht, ganz ohne Anwalt.
- Verjährung: Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Eine Mahnung stoppt die Verjährung nicht, ein Mahnbescheid schon.
Wann ist eine Rechnung überfällig?
Bevor du eine Mahnung schreiben kannst, muss die Rechnung fällig sein. Ohne Vereinbarung ist das sofort der Fall. Meist steht aber ein Zahlungsziel auf der Rechnung, etwa 14 Tage. Entscheidend ist dann, ab wann der Kunde in Verzug gerät, denn erst ab diesem Zeitpunkt kannst du Zinsen und Kosten verlangen. Das passiert auf drei Wegen:
- Konkretes Datum: Steht auf der Rechnung „zahlbar bis 29.10.2026“, ist der Kunde ab dem 30.10. automatisch im Verzug, ganz ohne Mahnung.
- Mahnung: Ist kein Datum vereinbart, setzt die erste Mahnung nach Fälligkeit den Kunden in Verzug.
- 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug automatisch ein. Bei Privatkunden gilt das nur, wenn du auf der Rechnung darauf hinweist.
💡 Unser Tipp: Schreib immer ein konkretes Datum statt „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ auf deine Rechnungen. So ist der Verzugsbeginn eindeutig, und du sparst dir im Zweifel eine Mahnstufe. Welche Angaben sonst noch auf eine Rechnung gehören, zeigt unser Ratgeber Rechnung schreiben.
Der typische Ablauf: Von der Erinnerung zum Mahnbescheid
Ein festes gesetzliches Mahnverfahren mit drei Stufen gibt es nicht. In der Praxis hat sich dieser Ablauf bewährt, weil er höflich beginnt und trotzdem konsequent bleibt:
Freundlich nachhaken
- Rechnung mit ZahlungszielTag 0
Nenne ein konkretes Datum, etwa zahlbar bis 29.10.
- Zahlungserinnerungkurz nach Fälligkeit
Kurzer, freundlicher Hinweis, oft hat der Kunde die Rechnung nur übersehen
- Mahnung1 bis 2 Wochen später
Mit neuer Frist von meist 7 bis 14 Tagen. Spätestens jetzt ist der Kunde im Verzug
- Letzte Mahnung1 bis 2 Wochen später
Mit Verzugszinsen und Ankündigung von Mahnbescheid oder Inkasso
Rechtlich durchsetzen
- Gerichtlicher Mahnbescheidwenn weiter nichts kommt
Online beim zentralen Mahngericht beantragen, ohne Anwalt möglich
- Vollstreckungsbescheidnach 2 Wochen
Legt der Kunde keinen Widerspruch ein, kannst du ihn beantragen und vollstrecken lassen
Rechtlich gibt es übrigens keinen Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung. Beides ist eine Aufforderung zur Zahlung. Die freundlichere Bezeichnung ist eine Frage des Tons, gerade bei Stammkunden, die einfach nur eine Rechnung übersehen haben.
Was gehört in eine Mahnung?
- Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und offener Betrag
- eine klare, neue Zahlungsfrist mit Datum, meist 7 bis 14 Tage
- deine Bankverbindung
- ab der zweiten Mahnung: Verzugszinsen und gegebenenfalls die 40-€-Pauschale
- in der letzten Mahnung: Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder eines Inkassobüros
Mustertext für eine Mahnung
Betreff: Mahnung zur Rechnung Nr. 2026-042 vom 15.10.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider konnten wir zu unserer Rechnung Nr. 2026-042 vom 15.10.2026 über 1.785,00 € bis heute keinen Zahlungseingang feststellen. Die Zahlung war am 29.10.2026 fällig.
Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 19.11.2026 auf das unten genannte Konto. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Verzugszinsen und Mahnkosten
Ab Verzugsbeginn darfst du Zinsen verlangen. Ihre Höhe hängt vom Basiszinssatz ab, den die Bundesbank zweimal im Jahr festlegt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 %. Darauf kommen:
- 9 Prozentpunkte bei Geschäftskunden, also aktuell 10,52 % pro Jahr,
- 5 Prozentpunkte bei Privatkunden, also aktuell 6,52 % pro Jahr.
Gegenüber Unternehmen steht dir außerdem eine Pauschale von 40 € zu, unabhängig davon, wie viel Aufwand du tatsächlich hattest. So sieht das in Zahlen aus:
Was dir bei Zahlungsverzug zusteht
Beispiel: Geschäftskunde zahlt eine Rechnung über 2.000 € 45 Tage zu spät
Zinssatz: Basiszinssatz von 1,52 % (Stand 1. Juli 2026) plus 9 Prozentpunkte. Bei Privatkunden gelten 5 Prozentpunkte, also 6,52 %, und keine Pauschale.
Darüber hinaus kannst du nur tatsächlich entstandene Kosten verlangen, etwa Porto. Für die erste Mahnung, die den Verzug erst auslöst, gibt es keine Mahngebühren. Hohe pauschale Mahngebühren von 10 oder 15 € halten vor Gericht meist nicht.
Wenn nichts mehr hilft: Der gerichtliche Mahnbescheid
Zahlt der Kunde trotz letzter Mahnung nicht, ist der gerichtliche Mahnbescheid der nächste Schritt. Er ist schneller und günstiger als eine Klage und braucht keinen Anwalt. Du beantragst ihn online über das Portal der Mahngerichte unter online-mahnantrag.de. Das Gericht prüft dabei nicht, ob deine Forderung berechtigt ist, sondern nur die Form.
- Antrag stellen: Online mit Angaben zu dir, dem Schuldner und der Forderung. Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung und muss am Ende der Schuldner tragen.
- Zustellung: Das Gericht stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Er hat zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch.
- Vollstreckungsbescheid: Kommt kein Widerspruch, beantragst du ihn. Damit kannst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Konto pfänden lassen.
- Bei Widerspruch: Die Sache geht in ein normales Gerichtsverfahren. Spätestens hier lohnt sich ein Anwalt.
Alternativ kannst du ein Inkassobüro beauftragen. Das nimmt dir Arbeit ab, kostet aber Gebühren, die du nur zum Teil vom Schuldner zurückbekommst.
Verjährung: Diese Frist darfst du nicht verpassen
Offene Rechnungen verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus dem Oktober 2026 verjährt also am 31. Dezember 2029. Wichtig: Normale Mahnungen halten die Verjährung nicht auf. Gestoppt wird sie erst durch einen Mahnbescheid, eine Klage oder wenn der Kunde die Schuld schriftlich anerkennt.
Vorbeugen ist besser als Mahnen
- Anzahlung oder Vorkasse bei Neukunden und größeren Aufträgen vereinbaren.
- Teilrechnungen bei längeren Projekten statt einer großen Schlussrechnung.
- Kurze Zahlungsziele mit konkretem Datum setzen.
- Rechnung sofort nach der Leistung schicken, nicht erst Wochen später.
- Offene Posten im Blick behalten: Ein gutes Buchhaltungstool zeigt dir überfällige Rechnungen automatisch. Mehr dazu im Ratgeber zur Buchhaltung.
Fazit: Freundlich, aber konsequent
Säumige Zahler gehören zum Selbstständigen-Alltag. Mit einem konkreten Zahlungsdatum auf jeder Rechnung, einer freundlichen Erinnerung und einer klaren Mahnung kommst du in den meisten Fällen schnell an dein Geld. Bleibt der Kunde stur, ist der Mahnbescheid ein günstiger und schneller Weg. Und weil offene Rechnungen deine Liquidität bremsen, lohnt sich ein Puffer, wie wir ihn im Ratgeber Privat und geschäftlich trennen beschreiben.
Häufige Fragen zur Mahnung
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Gesetzlich reicht eine. Steht ein konkretes Zahlungsdatum auf der Rechnung, brauchst du für den Verzug sogar gar keine Mahnung. Mehrere Mahnstufen sind üblich, aber freiwillig.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Seit 1. Juli 2026 liegt der Basiszinssatz bei 1,52 %. Bei Geschäftskunden kommen 9 Prozentpunkte hinzu, also 10,52 % pro Jahr. Bei Privatkunden 5 Prozentpunkte, also 6,52 %.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur für tatsächlich entstandene Kosten wie Porto, und erst ab der Mahnung nach Verzugsbeginn. Bei Geschäftskunden steht dir zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu.
Wie beantrage ich einen Mahnbescheid?
Online über das Portal der Mahngerichte unter online-mahnantrag.de. Einen Anwalt brauchst du dafür nicht. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kannst du anschließend einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wann verjährt eine offene Rechnung?
Nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Mahnungen stoppen die Verjährung nicht, ein Mahnbescheid schon.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung?
Rechtlich keiner. Beides fordert zur Zahlung auf. Die Zahlungserinnerung ist nur die freundlichere Form, oft für die erste Stufe.
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