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Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung: So holst du Geld aus deiner GmbH
Mit einer GmbH oder UG gehört der Gewinn der Gesellschaft, nicht dir. Ins Private kommt das Geld über ein Geschäftsführergehalt oder eine Gewinnausschüttung, und beide Wege werden unterschiedlich besteuert. Wir rechnen vor, welcher Weg wann günstiger ist, warum Gewinne in der GmbH steuerlich am billigsten sind und worauf das Finanzamt achtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Geld gehört der GmbH: Anders als im Einzelunternehmen darfst du nicht einfach Geld entnehmen. Privat kommt es nur über Gehalt oder Ausschüttung an.
- Gehalt: Ist für die GmbH eine Betriebsausgabe und wird bei dir mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Es muss angemessen und vorab vereinbart sein.
- Ausschüttung: Erst zahlt die GmbH rund 30 % Steuern, dann du 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli. Zusammen sind das bei 400 % Hebesatz rund 48 %.
- Gewinne in der GmbH lassen ist mit rund 30 % der günstigste Weg, solange du das Geld nicht privat brauchst.
- Faustregel: Ein angemessenes Gehalt für deinen Lebensunterhalt, den Rest im Unternehmen lassen und nur bei Bedarf ausschütten.
Warum du dir nicht einfach Geld nehmen kannst
Als Einzelunternehmer überweist du dir deinen Unternehmerlohn als Privatentnahme. Bei einer GmbH oder UG funktioniert das nicht. Die Gesellschaft ist eine eigene juristische Person, das Geld auf ihrem Konto gehört ihr, nicht dir als Gesellschafter. Wie sich das im Alltag auswirkt, haben wir im Ratgeber Privat und geschäftlich trennen beschrieben.
Nimmst du dir trotzdem Geld, ohne dass es eine Grundlage dafür gibt, wertet das Finanzamt das als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Folge: Die GmbH darf die Zahlung nicht als Betriebsausgabe absetzen, und du versteuerst sie als Kapitalertrag. Das wird teuer. Es gibt deshalb genau zwei saubere Wege ins Private, plus die Option, den Gewinn in der Gesellschaft zu lassen:
Drei Wege für den Gewinn deiner GmbH
- Steuer
- Lohnsteuer nach deinem persönlichen Steuersatz
- Für die GmbH
- Betriebsausgabe, senkt Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Vorteil
- Planbares Einkommen, privat sofort verfügbar
- Achtung
- Muss angemessen sein und vorab vereinbart werden
- Steuer
- Erst GmbH-Steuern, dann 25 % Abgeltungsteuer plus Soli
- Für die GmbH
- Keine Betriebsausgabe
- Vorteil
- Flexibel in Höhe und Zeitpunkt
- Achtung
- Insgesamt rund 48 % Belastung bei 400 % Hebesatz
- Steuer
- Nur rund 30 % bei 400 % Hebesatz
- Für die GmbH
- Mehr Kapital für Investitionen und Rücklagen
- Vorteil
- Steuerlich günstigster Weg, solange du das Geld nicht privat brauchst
- Achtung
- Bei späterer Ausschüttung fällt die Abgeltungsteuer an
Weg 1: Das Geschäftsführergehalt
Bist du Gesellschafter und Geschäftsführer zugleich, kannst du dich von deiner GmbH anstellen lassen. Das Gehalt ist für die Gesellschaft eine Betriebsausgabe. Es senkt also ihren Gewinn und damit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei dir wird es wie bei jedem Angestellten mit Lohnsteuer belegt, die die GmbH monatlich einbehält und ans Finanzamt abführt.
Was das Finanzamt verlangt
- Schriftlicher Vertrag vorab: Gehalt, Tantieme und Sonderleistungen müssen im Voraus klar vereinbart sein. Rückwirkende Vereinbarungen erkennt das Finanzamt nicht an.
- Angemessene Höhe: Das Gehalt muss dem entsprechen, was ein fremder Geschäftsführer für die gleiche Aufgabe bekäme. Maßstab sind Branche, Umsatz, Gewinn und Mitarbeiterzahl.
- Der GmbH muss etwas bleiben: Saugt das Gehalt den Gewinn regelmäßig komplett ab, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Als grober Richtwert gilt, dass der Gesellschaft nach Abzug der Geschäftsführervergütung etwa so viel Gewinn bleiben sollte, wie die Vergütung ausmacht. In der Gründungsphase sieht das Finanzamt das meist großzügiger.
- Tatsächliche Durchführung: Das Gehalt muss auch wirklich regelmäßig überwiesen werden.
Sozialversicherung
Hältst du mindestens 50 % der Anteile oder hast du eine Sperrminorität, bist du als Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig. Die GmbH zahlt dann keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für dich, und du sicherst dich privat ab. Im Zweifel lässt du deinen Status über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung verbindlich klären.
Weg 2: Die Gewinnausschüttung
Bei der Ausschüttung versteuert zuerst die GmbH ihren Gewinn. Bei einem Hebesatz von 400 % sind das 15,825 % Körperschaftsteuer inklusive Soli und 14 % Gewerbesteuer, zusammen rund 29,8 %. Was übrig bleibt, kannst du nach dem Jahresabschluss per Gesellschafterbeschluss ausschütten.
Auf die Ausschüttung behält die GmbH 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli ein und führt sie ans Finanzamt ab, zusammen 26,375 %. Damit ist die Steuer für dich in der Regel erledigt. Den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € kannst du per Freistellungsauftrag bei der GmbH berücksichtigen lassen.
Alternativ kannst du das Teileinkünfteverfahren beantragen, wenn du zu mindestens 25 % beteiligt bist oder zu mindestens 1 % und für die GmbH beruflich tätig. Dann werden 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Das lohnt sich vor allem, wenn du die Beteiligung mit einem Kredit finanziert hast, weil du dann 60 % der Zinsen absetzen kannst.
⚠️ Bei der UG gilt: Ein Viertel des Jahresüberschusses muss in die gesetzliche Rücklage, bis zusammen mit dem Stammkapital 25.000 € erreicht sind. Ausschütten kannst du nur den Rest. Mehr zur UG liest du im Ratgeber Rechtsformen.
Weg 3: Gewinne in der GmbH lassen
Brauchst du das Geld nicht privat, ist es steuerlich am günstigsten, den Gewinn in der Gesellschaft zu lassen. Fachleute nennen das Thesaurierung. Es fallen nur die rund 30 % der GmbH an. Mit dem übrigen Geld kann die GmbH investieren, Rücklagen bilden oder sogar selbst anlegen.
Ab 2028 wird das noch attraktiver. Die Körperschaftsteuer sinkt dann jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 % bis auf 10 % im Jahr 2032. Die Gesamtbelastung im Unternehmen fällt bei 400 % Hebesatz dann auf rund 24,6 %. Schüttest du später aus, fällt allerdings auch dann noch die Abgeltungsteuer an.
Was ist günstiger? Der direkte Vergleich
Entscheidend ist dein persönlicher Grenzsteuersatz, also der Steuersatz auf den jeweils letzten verdienten Euro. Die Grafik zeigt, was von 10.000 € Gewinn je nach Weg an Steuern abgeht:
Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Gehalt schlägt Ausschüttung fast immer, selbst beim Spitzensteuersatz. Der Grund: Das Gehalt mindert die Steuer der GmbH, die Ausschüttung nicht.
- Bei niedrigem Steuersatz ist das Gehalt sogar so günstig wie die Thesaurierung.
- Thesaurierung gewinnt, sobald dein persönlicher Grenzsteuersatz über 30 % liegt und du das Geld nicht sofort brauchst.
- Der Hebesatz zählt: In Gemeinden mit niedrigem Hebesatz schrumpft der Nachteil der Ausschüttung, in Städten mit hohem Hebesatz wächst er.
Rechenbeispiel: 120.000 € Gewinn vor Gehalt
Nehmen wir eine Ein-Personen-GmbH mit 120.000 € Gewinn vor dem Geschäftsführergehalt. Der Geschäftsführer ist ledig, beherrschender Gesellschafter und hat neben dem Gehalt rund 10.000 € Abzüge für Werbungskosten, Kranken- und Pflegeversicherung. Die GmbH sitzt in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz.
| A: alles als Gehalt | B: 60.000 € Gehalt plus Ausschüttung | C: 60.000 € Gehalt, Rest bleibt in der GmbH | |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer und Soli aufs Gehalt | 36.815 € | 10.548 € | 10.548 € |
| Steuern der GmbH | 0 € | 17.895 € | 17.895 € |
| Abgeltungsteuer auf Ausschüttung | – | 11.105 € | – |
| Steuern gesamt | 36.815 € | 39.548 € | 28.443 € |
| Privat verfügbar | 83.185 € | 80.452 € | 49.452 € |
| In der GmbH | 0 € | 0 € | 42.105 € |
Variante A sieht steuerlich am besten aus, wenn du alles privat brauchst. Das Finanzamt würde ein Gehalt, das den kompletten Gewinn aufzehrt, aber kaum als angemessen akzeptieren. Realistischer ist die Wahl zwischen B und C. Hier zeigt sich: Jeder Euro, den du in der GmbH lässt, spart dir zunächst gut 18 Cent im Vergleich zur Ausschüttung.
Vereinfachte Rechnung, Grundtarif 2026, ohne Kirchensteuer. Sozialversicherung und Lohnnebenkosten sind nicht berücksichtigt.
Die richtige Strategie finden
- Lebensbedarf ermitteln: Wie viel brauchst du privat im Jahr, inklusive Krankenversicherung und Altersvorsorge?
- Gehalt festlegen: In dieser Höhe, sofern es angemessen ist. Passe es an, wenn sich das Geschäft deutlich verändert, aber immer für die Zukunft.
- Gewinne parken: Was die GmbH nicht für Investitionen braucht, bleibt als Rücklage im Unternehmen.
- Gezielt ausschütten: Am besten in Jahren, in denen du privat wenig andere Einkünfte hast, etwa bei einer Auszeit.
- Regelmäßig prüfen: Mit dem Steuerberater einmal im Jahr durchrechnen, ob die Aufteilung noch passt.
Wer langfristig hohe Gewinne in der GmbH ansammelt, stößt irgendwann auf das Thema Holding. Eine solche Struktur kann Gewinne steuergünstig weiterleiten, ist aber deutlich aufwendiger und gehört in jedem Fall in die Hände eines Steuerberaters.
Typische Fehler
- Private Ausgaben über die GmbH bezahlen: Das ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, auch beim Essen mit der Familie.
- Gehalt rückwirkend erhöhen: Gehaltsänderungen gelten nur für die Zukunft und gehören schriftlich festgehalten.
- Geld vom GmbH-Konto leihen ohne Darlehensvertrag: Ohne fremdübliche Zinsen und Tilgung droht ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung.
- UG-Rücklage vergessen: Bei der UG darfst du nur drei Viertel des Jahresüberschusses ausschütten.
- Sozialversicherung nicht geklärt: Ohne Statusfeststellung drohen im Zweifel hohe Nachzahlungen.
Fazit: Gehalt für den Alltag, Gewinne für die Zukunft
Bei einer GmbH oder UG gibt es keinen pauschal besten Weg, Geld ins Private zu holen. In den meisten Fällen fährst du aber mit einer einfachen Regel gut: Zahl dir ein angemessenes Geschäftsführergehalt, das deinen Lebensunterhalt deckt, und lass den Rest in der Gesellschaft. Ausschüttungen sind der teuerste Weg und sollten gezielt erfolgen.
Ob sich eine GmbH für dich überhaupt lohnt, hängt von deinem Gewinn und deinen Plänen ab. Den Vergleich der Rechtsformen findest du im Ratgeber Rechtsformen, weitere Steuertipps im Ratgeber Steuern sparen als Selbstständiger.
Häufige Fragen zu Geschäftsführergehalt und Ausschüttung
Was ist günstiger: Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung?
In den meisten Fällen das Gehalt, weil es den Gewinn der GmbH mindert. Eine Ausschüttung wird doppelt besteuert, erst bei der GmbH und dann bei dir, zusammen mit rund 48 % bei 400 % Hebesatz.
Wie hoch darf mein Geschäftsführergehalt sein?
So hoch, wie es ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position bekäme. Maßstab sind Branche, Größe und Ertragslage der GmbH. Der Gesellschaft sollte nach dem Gehalt ein angemessener Gewinn bleiben.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Ein Vorteil, den die GmbH dir als Gesellschafter gewährt, ohne dass es dafür eine saubere Grundlage gibt, etwa ein überhöhtes Gehalt oder private Ausgaben über das Firmenkonto. Die GmbH darf ihn nicht absetzen, und du versteuerst ihn als Kapitalertrag.
Wie wird eine Gewinnausschüttung versteuert?
Mit 25 % Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Die GmbH behält die Steuer ein und führt sie ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du das Teileinkünfteverfahren wählen.
Muss ich als Gesellschafter-Geschäftsführer Sozialversicherung zahlen?
Mit mindestens 50 % der Anteile oder einer Sperrminorität in der Regel nicht. Dann sicherst du dich privat ab. Verbindlich klärt das die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Wann lohnt es sich, Gewinne in der GmbH zu lassen?
Wenn dein persönlicher Steuersatz über rund 30 % liegt und du das Geld nicht sofort privat brauchst. Dann zahlst du zunächst nur die Steuern der GmbH, ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer zusätzlich.
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