Geschäftsmänner bei der Besprechung der Gewerbesteuer
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Gewerbesteuer: Berechnung, Freibetrag und Anrechnung einfach erklärt

Lesezeit 7 min.

Lektoriert vonSebastian Rau
Überprüft durchDennis Groß
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Teil des Handbuchs
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Die Gewerbesteuer klingt nach einer zusätzlichen Last für jeden Gewerbetreibenden. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist sie aber oft ein Nullsummenspiel, weil sie größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du sie berechnest und ab welchem Hebesatz sie wirklich etwas kostet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer zahlt: Alle Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften. Freiberufler, Land- und Forstwirte sind befreit.
  • Freibetrag: Einzelunternehmer und Personengesellschaften zahlen erst ab 24.500 € Gewerbeertrag. GmbH und UG haben keinen Freibetrag.
  • Berechnung: Gewerbeertrag minus Freibetrag, mal Messzahl 3,5 %, mal Hebesatz der Gemeinde. Der durchschnittliche Hebesatz lag 2025 bei 438 %.
  • Anrechnung: Einzelunternehmer ziehen das 4,0-Fache des Messbetrags von ihrer Einkommensteuer ab. Bis etwa 400 % Hebesatz kostet die Gewerbesteuer sie damit unterm Strich kaum etwas.
  • Termine: Vorauszahlungen am 15. Februar, Mai, August und November.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer auf den Ertrag von Gewerbebetrieben. Anders als die Einkommensteuer fließt sie nicht an Bund und Länder, sondern direkt an die Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt. Für viele Städte ist sie die wichtigste eigene Einnahmequelle. Deshalb darf jede Gemeinde über den Hebesatz selbst bestimmen, wie hoch die Steuer ausfällt.

Gewerbesteuer zahlen alle, die ein Gewerbe betreiben: Händler, Handwerker, Onlineshops, Agenturen, Vermittler und viele Dienstleister. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sind immer gewerbesteuerpflichtig, egal was sie tun. Freiberufler zahlen dagegen keine Gewerbesteuer. Wo genau die Grenze verläuft, zeigt unser Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

So berechnest du die Gewerbesteuer

Die Berechnung läuft in vier Schritten. Ausgangspunkt ist dein Gewinn aus der Buchhaltung, der um einige Positionen korrigiert wird:

So berechnest du die Gewerbesteuer

Beispiel: Einzelunternehmer mit 60.000 € Gewinn in einer Gemeinde mit 400 % Hebesatz

Gewinn
60.000 €
plus Hinzurechnungen, minus Kürzungen
Freibetrag
24.500 €
nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Messzahl 3,5 %
1.242,50 €
Steuermessbetrag aus 35.500 €
Hebesatz 400 %
4.970 €
Gewerbesteuer an die Gemeinde

Den Gewerbeertrag rundest du vor der Rechnung auf volle 100 € ab. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG bekommen keinen Freibetrag.

1. Gewerbeertrag ermitteln

Der Gewerbeertrag ist dein steuerlicher Gewinn plus bestimmte Hinzurechnungen und minus Kürzungen. Hinzugerechnet wird ein Teil der Finanzierungskosten, etwa Kreditzinsen, Mieten und Leasingraten. Das betrifft aber nur Beträge über einem Freibetrag von 200.000 € im Jahr. Für die meisten Selbstständigen spielt das keine Rolle. Ihr Gewerbeertrag entspricht ihrem Gewinn.

2. Freibetrag abziehen

Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab. Liegt dein Gewerbeertrag darunter, zahlst du keine Gewerbesteuer und musst auch keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag. Bei ihnen ist jeder Euro Gewinn gewerbesteuerpflichtig.

3. Messbetrag berechnen

Den verbleibenden Betrag, abgerundet auf volle 100 €, multiplizierst du mit der Steuermesszahl von 3,5 %. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Ihn setzt das Finanzamt in einem eigenen Bescheid fest, dem Gewerbesteuermessbescheid, und schickt ihn an die Gemeinde.

4. Hebesatz anwenden

Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und schickt dir den Gewerbesteuerbescheid. Der Hebesatz muss mindestens 200 % betragen. Laut DIHK lag der durchschnittliche Hebesatz der Gemeinden ab 20.000 Einwohnern 2025 bei 438 %. Spitzenreiter sind Oberhausen und Mülheim an der Ruhr mit 580 %.

GewinnMessbetragGewerbesteuer bei 400 %Gewerbesteuer bei 490 %
24.500 €0 €0 €0 €
40.000 €542,50 €2.170 €2.658 €
60.000 €1.242,50 €4.970 €6.088 €
100.000 €2.642,50 €10.570 €12.948 €

Die Tabelle gilt für Einzelunternehmer ohne Hinzurechnungen. Für eine GmbH mit 60.000 € Gewinn wären es bei 400 % Hebesatz dagegen 8.400 €, weil der Freibetrag fehlt.

Die Anrechnung: Warum die Gewerbesteuer oft kaum etwas kostet

Hier kommt der Teil, den viele Gründer übersehen. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die Gewerbesteuer zu einem großen Teil von ihrer Einkommensteuer abziehen. Angerechnet wird das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens aber die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.

Was heißt das in der Praxis? Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde bei 400 % oder darunter, bekommst du die Gewerbesteuer über die Einkommensteuer praktisch komplett zurück. Erst ein höherer Hebesatz führt zu einer echten Mehrbelastung:

Ab welchem Hebesatz die Gewerbesteuer wirklich etwas kostet

Beispiel: Einzelunternehmer mit 60.000 € Gewinn, Messbetrag 1.242,50 €

auf die Einkommensteuer angerechnetechte Mehrbelastung
200 % (gesetzliches Minimum)keine Mehrbelastung
Gewerbesteuer 2.485 € · angerechnet 2.485 €
400 %keine Mehrbelastung
Gewerbesteuer 4.970 € · angerechnet 4.970 €
438 % (Durchschnitt 2025)+472 €
Gewerbesteuer 5.442 € · angerechnet 4.970 €
490 % (z. B. München)+1.118 €
Gewerbesteuer 6.088 € · angerechnet 4.970 €
580 % (z. B. Oberhausen)+2.236 €
Gewerbesteuer 7.206 € · angerechnet 4.970 €

Angerechnet wird das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Vereinfachte Rechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Ein Beispiel: Bei 60.000 € Gewinn und 490 % Hebesatz zahlst du 6.088 € Gewerbesteuer. Davon werden 4.970 € auf die Einkommensteuer angerechnet, echte Mehrbelastung also rund 1.118 € im Jahr. Weil die Anrechnung die Einkommensteuer senkt, sinken auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer leicht. Die Rechnung oben ist deshalb eher vorsichtig.

💡 Unser Tipp: Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du auf ihrer Website oder in der Hebesatz-Übersicht deiner IHK. Liegt er deutlich über 400 %, lohnt sich bei der Standortwahl ein Blick auf Nachbargemeinden. Entscheidend ist der Sitz deiner Betriebsstätte, nicht dein Wohnort.

Keine Anrechnung bei GmbH und UG

Für Kapitalgesellschaften gibt es weder Freibetrag noch Anrechnung. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuer dort 14 % des Gewinns, zusätzlich zu 15,825 % Körperschaftsteuer inklusive Soli. Wie sich das auf die Wahl zwischen Gehalt und Ausschüttung auswirkt, zeigen wir im Ratgeber Geschäftsführergehalt oder Ausschüttung. Den grundsätzlichen Vergleich der Unternehmensformen findest du unter Rechtsformen.

Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe

Seit 2008 darfst du die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzen, sie mindert deinen Gewinn also nicht. Buchhalterisch erfasst du sie trotzdem, korrigierst sie in der Anlage EÜR aber wieder heraus. Das gilt auch für Vorauszahlungen und Nachzahlungen. Gute Buchhaltungsprogramme erledigen das automatisch. Welche Ausgaben dagegen voll zählen, liest du im Ratgeber Betriebsausgaben.

Erklärung, Bescheid und Vorauszahlungen

  1. Gewerbesteuererklärung abgeben: Zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung über ELSTER, mit denselben Fristen. Pflicht ist sie für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab 24.500 € Gewerbeertrag, für Kapitalgesellschaften immer.
  2. Messbescheid vom Finanzamt: Das Finanzamt berechnet den Messbetrag und schickt dir und der Gemeinde einen Bescheid.
  3. Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde: Die Gemeinde wendet ihren Hebesatz an und fordert die Steuer an.
  4. Vorauszahlungen: Für das laufende Jahr setzt die Gemeinde Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Gegen einen fehlerhaften Messbescheid legst du beim Finanzamt Einspruch ein, gegen den Gewerbesteuerbescheid bei der Gemeinde. Fehler entstehen meist schon im Messbescheid, deshalb lohnt sich der genaue Blick dort. Wie die Gewerbesteuer in die gesamte Steuererklärung passt, zeigt unser Ratgeber Steuererklärung für Selbstständige.

Typische Fehler und Missverständnisse

  • Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht: Sie mindert den Gewinn seit 2008 nicht mehr.
  • Anrechnung vergessen: Ohne Angabe des Messbetrags in der Anlage G fehlt die Entlastung bei der Einkommensteuer.
  • Keine Rücklage gebildet: Die Gewerbesteuer kommt zusätzlich zur Einkommensteuer, oft zeitversetzt mit Nachzahlung.
  • Freibetrag bei der GmbH erwartet: Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro Gewinn.
  • Hebesatz ignoriert: Zwischen 200 % und 580 % liegen bei gleichem Gewinn mehrere Tausend Euro.

Kleingewerbe, Nebengewerbe und Kleinunternehmer

Viele Gründer verwechseln drei Begriffe, die mit der Gewerbesteuer wenig zu tun haben. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbe ohne Eintragung im Handelsregister. Ein Nebengewerbe betreibst du neben deinem Job. Und Kleinunternehmer ist, wer wegen geringer Umsätze keine Umsatzsteuer berechnet. Keiner dieser drei Begriffe befreit dich von der Gewerbesteuer.

Entscheidend ist allein der Gewerbeertrag. Bleibt er unter 24.500 €, zahlst du nichts, und zwar egal, ob du haupt- oder nebenberuflich arbeitest. Wie du dein Gewerbe anmeldest, liest du im Ratgeber Gewerbe anmelden. Was es mit der Umsatzsteuerbefreiung auf sich hat, erklären wir unter Kleinunternehmerregelung.

Personengesellschaften

Bei GbR, OHG und KG ist die Gesellschaft selbst gewerbesteuerpflichtig. Der Freibetrag von 24.500 € gilt einmal für die ganze Gesellschaft, nicht pro Gesellschafter. Die Anrechnung auf die Einkommensteuer wird dagegen nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine reine Freiberufler-GbR zahlt keine Gewerbesteuer, solange sie nicht nebenbei gewerblich tätig wird.

Fazit: Halb so wild für Einzelunternehmer

Die Gewerbesteuer ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften meist weniger schlimm, als ihr Ruf vermuten lässt. Der Freibetrag von 24.500 € schützt kleine Betriebe komplett, und die Anrechnung auf die Einkommensteuer gleicht die Steuer bei durchschnittlichen Hebesätzen größtenteils aus. Spürbar wird sie erst in Gemeinden mit hohem Hebesatz und für GmbH und UG.

Trotzdem gehört sie in deine Liquiditätsplanung, denn sie wird zusätzlich und zu eigenen Terminen fällig. Wie viel du insgesamt für Steuern zurücklegen solltest, zeigt unser Ratgeber zu Steuerrücklagen.

Häufige Fragen zur Gewerbesteuer

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbetreibenden sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG. Freiberufler, Land- und Forstwirte und private Vermögensverwalter zahlen keine Gewerbesteuer.

Ab welchem Gewinn fällt Gewerbesteuer an?

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 € im Jahr. Kapitalgesellschaften zahlen ab dem ersten Euro.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer?

Gewerbeertrag minus Freibetrag, mal 3,5 % Messzahl, mal Hebesatz der Gemeinde. Bei 400 % Hebesatz sind das 14 % des Betrags über dem Freibetrag.

Kann ich die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abziehen?

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft ja, und zwar das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Bis etwa 400 % Hebesatz gleicht sich das weitgehend aus.

Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?

Nein, seit 2008 nicht mehr. Sie mindert weder deinen Gewinn noch die Gewerbesteuer selbst.

Wann ist die Gewerbesteuer fällig?

Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Abschlusszahlung folgt etwa einen Monat nach dem Gewerbesteuerbescheid.

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Lukas Rumpel
Lukas Rumpel
Autor
Über den Autor
Als Social Media Manager und seit mehreren Jahren erfolgreicher Selbstständiger beschäftige ich mich täglich mit digitalen Medien, Content und modernen Technologien. Ich möchte Unternehmer dabei unterstützen, den Bürokratiealltag mit digitalen Lösungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig jungen Menschen zeigen, dass Finanzen kein kompliziertes Thema sein müssen.

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