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Gewerbe anmelden: So meldest du dein Kleingewerbe Schritt für Schritt an
Rund 15 bis 65 € und oft nur ein Online-Formular: Ein Gewerbe anzumelden ist schnell erledigt. Trotzdem stolpern viele Gründer über die Details, von der Frage, ob sie überhaupt ein Gewerbe brauchen, bis zu den Pflichten nach der Anmeldung. In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Kleingewerbe anmeldest, welche Unterlagen du brauchst und was danach auf dich zukommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer braucht ein Gewerbe? Jeder, der selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnabsicht tätig ist und kein Freiberufler ist. Das gilt auch für ein Nebengewerbe.
- Wann? Gleichzeitig mit dem Start der Tätigkeit. Wer zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
- Wo und wie? Beim Gewerbeamt deiner Gemeinde, in vielen Städten auch online.
- Kosten: Je nach Gemeinde meist 15 bis 65 €, zum Beispiel online in Berlin 15 €, in Hannover 65 €.
- Kleingewerbe ist kein eigener Antrag: Du meldest ein normales Gewerbe an und profitierst automatisch von den Erleichterungen, solange dein Betrieb klein bleibt.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige Tätigkeit, die du dauerhaft und mit der Absicht ausübst, Gewinn zu machen. Ausgenommen sind nur freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft und die Verwaltung eigenen Vermögens, etwa die Vermietung einer Wohnung.
Ob du das hauptberuflich oder neben deinem Job machst, spielt keine Rolle. Auch wer abends Möbel restauriert und verkauft, regelmäßig Produkte über Etsy anbietet oder als Social-Media-Managerin für Kunden arbeitet, braucht in der Regel einen Gewerbeschein. Bist du dir unsicher, ob deine Tätigkeit überhaupt gewerblich ist, hilft dir unser Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.
Hobby oder Gewerbe? Der gelegentliche Verkauf privater Gegenstände auf Kleinanzeigen ist kein Gewerbe. Kaufst du aber gezielt Ware ein, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder verkaufst du regelmäßig selbst hergestellte Produkte, wird es gewerblich.
Kleingewerbe, Gewerbe, Kleinunternehmer: Was ist was?
Drei Begriffe, die ständig durcheinandergeraten. Dabei meinen sie völlig unterschiedliche Dinge:
| Begriff | Was es bedeutet | Rechtsgebiet |
|---|---|---|
| Gewerbe | jede gewerbliche Tätigkeit, die beim Gewerbeamt angemeldet wird | Gewerbeordnung |
| Kleingewerbe | Gewerbe ohne kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb: kein Handelsregister, keine Bilanz | Handelsrecht |
| Kleinunternehmer | Unternehmer, der wegen geringer Umsätze keine Umsatzsteuer berechnet | Umsatzsteuerrecht |
Ein Kleingewerbe meldest du also nicht gesondert an. Du meldest ein ganz normales Gewerbe an. Solange dein Betrieb überschaubar ist, gilt er automatisch als Kleingewerbe. Bilanzieren musst du erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr. Möglich ist das Kleingewerbe nur für Einzelunternehmen und GbR, denn GmbH und UG sind immer Kaufleute.
Ob du außerdem die Kleinunternehmerregelung nutzt, entscheidest du später gegenüber dem Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt.
Gewerbe anmelden in 6 Schritten
Der eigentliche Behördengang dauert oft nur Minuten. Die Schritte drumherum solltest du aber kennen, damit nichts liegen bleibt:
Vorbereitung
- Voraussetzungen prüfenvor dem Start
Braucht deine Tätigkeit eine Erlaubnis oder einen Meistertitel?
- Unterlagen bereitlegenvor dem Start
Ausweis, ggf. Erlaubnis, Handwerkskarte oder Handelsregisterauszug
Anmeldung und danach
- Gewerbe anmeldenmit Beginn der Tätigkeit
Online oder vor Ort beim Gewerbeamt deiner Gemeinde
- Gewerbeschein erhaltennach der Anmeldung
Die Empfangsbescheinigung kommt meist sofort, spätestens nach drei Tagen
- Berufsgenossenschaftinnerhalb einer Woche
Anmeldung bei der zuständigen Unfallversicherung
- Finanzamtinnerhalb eines Monats
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Die meisten Gewerbe darfst du ohne besondere Erlaubnis ausüben. Für einige Tätigkeiten brauchst du aber vorab eine Genehmigung, etwa:
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger (§ 34c Gewerbeordnung)
- Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler (§§ 34d und 34f Gewerbeordnung)
- Bewachungsgewerbe (§ 34a Gewerbeordnung)
- Gaststätten mit Alkoholausschank, je nach Bundesland mit Gaststättenerlaubnis
- Zulassungspflichtiges Handwerk wie Elektriker, Dachdecker oder Friseur: Hier brauchst du in der Regel einen Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle.
Wichtig: Die Gewerbeanmeldung selbst ist keine Erlaubnis. Fehlt eine nötige Genehmigung, darfst du trotz Gewerbeschein nicht loslegen.
Schritt 2: Unterlagen bereitlegen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis, im Handwerk die Handwerkskarte
- bei GmbH und UG Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag
- bei Staatsangehörigen außerhalb der EU einen Aufenthaltstitel, der die Selbstständigkeit erlaubt
Schritt 3: Beim Gewerbeamt anmelden
Zuständig ist das Gewerbe- oder Ordnungsamt am Sitz deines Betriebs. Arbeitest du von zu Hause, ist das deine Wohnortgemeinde. Viele Städte bieten die Anmeldung inzwischen online an, oft ist sie dort sogar günstiger.
Im Formular gibst du vor allem deine persönlichen Daten, die Anschrift der Betriebsstätte, den Starttermin und eine Beschreibung deiner Tätigkeit an. Formuliere sie lieber etwas weiter, etwa „Handel mit Möbeln und Wohnaccessoires sowie Restaurierungsarbeiten“. Kommt später eine neue Tätigkeit dazu, musst du sonst ummelden.
Bei einer GbR meldet jeder geschäftsführende Gesellschafter separat an. Für GmbH und UG erfolgt die Anmeldung erst nach der Eintragung ins Handelsregister. Welche Rechtsform zu dir passt, liest du in unserem Ratgeber zu den Rechtsformen.
Schritt 4: Gewerbeschein erhalten
Als Bestätigung bekommst du eine Empfangsbescheinigung, umgangssprachlich den Gewerbeschein. Das Amt muss sie innerhalb von drei Tagen ausstellen, bei der Anmeldung vor Ort bekommst du sie oft direkt mit. Banken verlangen ihn zum Beispiel, wenn du ein Geschäftskonto eröffnest.
Schritt 5 und 6: Berufsgenossenschaft und Finanzamt
Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Stellen, unter anderem das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Das ersetzt aber nicht deine eigenen Meldungen. Bei der Berufsgenossenschaft meldest du dich innerhalb einer Woche selbst an. Dem Finanzamt schickst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, erst danach bekommst du deine Steuernummer.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Ein paar Beispiele:
| Stadt | Gebühr |
|---|---|
| Berlin | 15 € online, 26 € vor Ort |
| Hamburg | 25 € |
| München | 50 bis 60 € je nach Rechtsform |
| Hannover | 65 € |
Dazu können Kosten für Erlaubnisse kommen, etwa für eine Maklererlaubnis. Der Fragebogen beim Finanzamt ist kostenlos.
Vorsicht vor teuren Registerbriefen
Kurz nach der Anmeldung landen bei vielen Gründern Schreiben im Briefkasten, die wie amtliche Rechnungen aussehen und Gebühren für Einträge in „Gewerberegister“ oder „Branchenverzeichnisse“ verlangen. Das sind private Angebote, keine Pflicht. Zahle nur Rechnungen, deren Absender du eindeutig zuordnen kannst.
Nebengewerbe anmelden: Darauf solltest du achten
Ein Nebengewerbe meldest du genauso an wie ein Hauptgewerbe. Es gibt kein eigenes Formular, und auch die Gebühr ist dieselbe. Ein paar Punkte solltest du trotzdem im Blick haben:
- Arbeitgeber informieren: Viele Arbeitsverträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber ist in der Regel tabu.
- Krankenversicherung: Solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, bist du weiter über deinen Job versichert. Wird sie zeitlich und finanziell zur Hauptsache, musst du dich selbst versichern.
- Arbeitslosengeld: Beziehst du Arbeitslosengeld, darfst du nur weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und musst die Tätigkeit der Arbeitsagentur melden.
Nach der Anmeldung: Deine Pflichten im Überblick
Mit dem Gewerbeschein geht es erst richtig los. Diese Punkte gehören auf deine Liste:
- Buchhaltung: Als Kleingewerbe reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bewahre alle Belege zehn Jahre lang auf.
- Rechnungen: Sie brauchen unter anderem deine Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer und, je nach Regelung, die Umsatzsteuer oder einen Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
- Gewerbesteuer: Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen erst ab einem Gewinn von 24.500 € im Jahr.
- IHK-Beitrag: Existenzgründer mit einem Gewinn bis 25.000 € zahlen in den ersten beiden Jahren nichts.
- Geschäftskonto: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen, damit Privates und Geschäftliches getrennt bleiben.
Welches Konto zu dir passt, zeigt unser Geschäftskonto-Vergleich. Wer zum Start keine Grundgebühr zahlen möchte, findet eine Auswahl an kostenlosen Geschäftskonten.
Gewerbe ummelden oder abmelden
Änderst du deine Tätigkeit, ziehst du mit dem Betrieb um oder gibst du das Gewerbe auf, meldest du das ebenfalls beim Gewerbeamt. Die Ummeldung brauchst du zum Beispiel, wenn du statt Möbeln künftig auch Kleidung verkaufst. Die Abmeldung erfolgt gleichzeitig mit der Aufgabe des Betriebs. Beides kostet je nach Gemeinde ähnlich viel wie die Anmeldung, die Abmeldung ist vielerorts kostenlos.
Fazit: Schnell erledigt, wenn die Vorbereitung stimmt
Ein Gewerbe anzumelden ist kein Hexenwerk: ein Formular, eine Gebühr zwischen 15 und 65 €, oft nicht einmal ein Termin. Die eigentlichen Stolperfallen liegen davor und danach. Prüfe vorher, ob du eine Erlaubnis brauchst, und vergiss danach weder die Berufsgenossenschaft noch den Fragebogen fürs Finanzamt.
Wie die Gewerbeanmeldung in die gesamte Gründung passt, zeigen wir dir im Ratgeber Unternehmen gründen.
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung
Was kostet es, ein Gewerbe anzumelden?
Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Üblich sind 15 bis 65 €. In Berlin kostet die Online-Anmeldung zum Beispiel 15 €, in Hannover 65 €.
Kann ich ein Gewerbe online anmelden?
In vielen Städten ja, oft über das Serviceportal der Gemeinde oder des Bundeslandes. Du brauchst dafür meist einen Online-Ausweis oder ein BundID-Konto.
Wie melde ich ein Kleingewerbe an?
Wie jedes andere Gewerbe beim Gewerbeamt. Ein Kleingewerbe ist keine eigene Anmeldeform, sondern ergibt sich automatisch, solange dein Betrieb keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb braucht.
Was passiert, wenn ich mein Gewerbe zu spät anmelde?
Eine verspätete oder fehlende Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Gewerbeamt kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € verhängen. Hole die Anmeldung deshalb so schnell wie möglich nach.
Brauche ich als Freiberufler einen Gewerbeschein?
Nein. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt an. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, hängt von der Art der Arbeit ab.
Ist Kleingewerbe dasselbe wie Kleinunternehmer?
Nein. Kleingewerbe betrifft das Handelsrecht und bedeutet: kein Handelsregister, keine Bilanz. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und bedeutet, dass du keine Umsatzsteuer berechnest.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Vor Ort oft nur wenige Minuten. Die Empfangsbescheinigung muss das Amt innerhalb von drei Tagen ausstellen. Auf die Steuernummer vom Finanzamt wartest du nach dem Fragebogen meist einige Wochen.
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