E-Rechnung am Laptop erstellen

E-Rechnung: Was Selbstständige jetzt wissen müssen

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonSebastian Rau
Überprüft durchDennis Groß
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Teil des Handbuchs
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Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 und 2028 folgt die Pflicht zum Versand. Wir erklären, was eine E-Rechnung ist, welche Formate zählen, wer ausgenommen ist und wie du dich in fünf Schritten vorbereitest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Empfang: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer und Freiberufler. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.
  • Versand: Ab 2027 Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle.
  • Was zählt: Nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Ein normales PDF ist keine E-Rechnung.
  • Ausnahmen: Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer beim Ausstellen.
  • Archivierung: E-Rechnungen bewahrst du acht Jahre im Originalformat auf, also als XML-Datei.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Die Rechnungsdaten liegen als Datensatz vor, meist als XML-Datei, und folgen der europäischen Norm EN 16931. Buchhaltungsprogramme können sie deshalb automatisch einlesen und verarbeiten, ohne dass jemand Beträge abtippen muss.

Wichtig ist die Abgrenzung: Ein PDF, das du per E-Mail verschickst, ist zwar elektronisch, aber keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Es gilt als „sonstige Rechnung“, genau wie eine Papierrechnung. Dasselbe gilt für eingescannte Rechnungen oder Fotos.

Welche Formate zählen als E-Rechnung?

Reine Datei
XRechnung
Aufbau
Strukturierte XML-Datei ohne Ansicht
E-Rechnung?
Ja
Lesen
Nur mit Software oder Viewer
Typisch für
Aufträge der öffentlichen Hand
Hybrid
ZUGFeRD
Aufbau
PDF mit eingebetteter XML-Datei
E-Rechnung?
Ja, ab Profil EN 16931
Lesen
Für Menschen als PDF, für Software als XML
Typisch für
Rechnungen zwischen Unternehmen
Bisheriger Standard
Normales PDF
Aufbau
Bild der Rechnung, keine Daten
E-Rechnung?
Nein, gilt als sonstige Rechnung
Lesen
Nur für Menschen
Typisch für
Übergangszeit und Rechnungen an Privatkunden

Die Profile MINIMUM und BASIC-WL von ZUGFeRD reichen nicht aus, weil sie nicht alle Pflichtangaben enthalten.

Für die meisten Selbstständigen ist ZUGFeRD der bequemste Weg. Dein Kunde sieht ein ganz normales PDF, seine Software liest im Hintergrund die eingebetteten Daten aus. XRechnung brauchst du vor allem, wenn du für Behörden arbeitest.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Pflicht kommt in mehreren Stufen. Der Empfang ist bereits Pflicht, für den Versand gibt es Übergangsfristen:

Seit 2025

  1. Empfang für alleseit 1.1.2025

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können, auch Kleinunternehmer

Übergangszeit

  1. Papier und PDF noch erlaubtbis 31.12.2026

    Beim Ausstellen darfst du weiter Papier verschicken, PDF nur mit Zustimmung des Kunden

  2. Pflicht ab 800.000 € Umsatzab 1.1.2027

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € umgesetzt hat, muss E-Rechnungen ausstellen

Ab 2028

  1. Pflicht für alleab 1.1.2028

    Alle Rechnungen an inländische Unternehmen laufen als E-Rechnung, ausgenommen Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen

Entscheidend für 2027 ist dein Gesamtumsatz im Vorjahr, also 2026. Liegt er unter 800.000 €, darfst du 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen verschicken. Ab 2028 gibt es diese Ausnahme nicht mehr.

Wer ist betroffen und wer nicht?

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland, also im sogenannten B2B-Bereich. Dazu gehören Freiberufler, Gewerbetreibende und Gesellschaften gleichermaßen. Ausgenommen sind:

  • Rechnungen an Privatkunden: Hier bleibt alles wie bisher, Papier oder PDF sind weiter erlaubt.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: etwa Quittungen für kleine Einkäufe.
  • Fahrausweise: Bahn- und Bustickets.
  • Kleinunternehmer beim Ausstellen: Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss keine E-Rechnungen verschicken, aber welche empfangen können.
  • Rechnungen ins Ausland: Die Pflicht betrifft nur Umsätze im Inland.

E-Rechnungen empfangen: Das musst du jetzt schon können

Die gute Nachricht zuerst: Für den Empfang brauchst du keine spezielle Plattform. Laut Finanzverwaltung reicht ein E-Mail-Postfach, an das dir deine Lieferanten die Dateien schicken. Du musst sie allerdings öffnen und lesen können. Eine XML-Datei ist ohne Software kaum lesbar, deshalb brauchst du einen Viewer oder ein Buchhaltungsprogramm, das E-Rechnungen darstellt.

Ein Recht, eine E-Rechnung abzulehnen, hast du als Unternehmer nicht. Schickt dir ein Lieferant eine XRechnung, musst du damit umgehen können.

So bereitest du dich in fünf Schritten vor

  1. Postfach festlegen: Richte eine eigene Adresse für Rechnungen ein, etwa rechnungen@deine-firma.de, und teile sie deinen Lieferanten mit.
  2. Lesen können: Nutze ein Buchhaltungsprogramm oder einen Viewer, der XRechnung und ZUGFeRD anzeigt.
  3. Rechnungsprogramm umstellen: Prüfe, ob deine Software E-Rechnungen im Format ZUGFeRD (Profil EN 16931) oder XRechnung erzeugen kann. Word- und Excel-Vorlagen können das nicht.
  4. Archiv anpassen: Speichere E-Rechnungen im Originalformat und GoBD-konform, also unveränderbar und auffindbar.
  5. Kunden informieren: Kläre mit Geschäftskunden, an welche Adresse und in welchem Format sie Rechnungen erhalten wollen.

💡 Unser Tipp: Warte nicht bis 2028. Wer schon jetzt E-Rechnungen verschickt, spart sich den Umstellungsstress und erleichtert Geschäftskunden die Buchhaltung. Viele Rechnungsprogramme und Buchhaltungstools für Selbstständige können das bereits.

Was passiert, wenn du keine E-Rechnung schickst?

Ab dem Zeitpunkt, an dem die Pflicht für dich gilt, ist eine PDF- oder Papierrechnung an ein Unternehmen keine ordnungsgemäße Rechnung mehr. Ein Bußgeld droht dir dafür nicht direkt. Das Problem trifft deinen Kunden: Er darf aus einer fehlerhaften Rechnung keine Vorsteuer ziehen und wird eine neue verlangen. Im Zweifel zahlt er erst, wenn die Rechnung im richtigen Format vorliegt.

Fazit: Empfangen ist Pflicht, Versenden bald auch

Die E-Rechnung kommt schrittweise, aber sie kommt für fast alle. Empfangen musst du sie schon heute können, und spätestens 2028 musst du sie auch verschicken. Wer jetzt auf ein Rechnungsprogramm mit ZUGFeRD oder XRechnung umsteigt, hat das Thema früh erledigt. Welche Angaben in jede Rechnung gehören, egal in welchem Format, zeigen wir im Ratgeber Rechnung schreiben.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist eine sonstige Rechnung, auch wenn es per E-Mail verschickt wird. Als E-Rechnung zählen nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD ab dem Profil EN 16931.

Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?

Ab 1. Januar 2027, wenn dein Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag. Für alle anderen Unternehmen gilt die Pflicht ab 1. Januar 2028.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein, Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen aber seit 2025 trotzdem.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Freiberufler?

Ja, für Rechnungen an andere Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen, etwa an Patienten oder Privatkunden, sind ausgenommen.

Was brauche ich, um E-Rechnungen zu empfangen?

Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangsweg. Zusätzlich brauchst du eine Software oder einen Viewer, um die XML-Daten lesbar darzustellen und zu archivieren.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Acht Jahre, und zwar im Originalformat. Ein Ausdruck oder eine reine PDF-Ansicht reicht nicht, die XML-Datei muss erhalten bleiben.

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Lukas Rumpel
Lukas Rumpel
Autor
Über den Autor
Als Social Media Manager und seit mehreren Jahren erfolgreicher Selbstständiger beschäftige ich mich täglich mit digitalen Medien, Content und modernen Technologien. Ich möchte Unternehmer dabei unterstützen, den Bürokratiealltag mit digitalen Lösungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig jungen Menschen zeigen, dass Finanzen kein kompliziertes Thema sein müssen.

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