Steuererklärung als Selbständiger erstellen
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Steuererklärung für Selbstständige: Anlagen, Fristen und Ablauf

Lesezeit 8 min.

Lektoriert vonSebastian Rau
Überprüft durchDennis Groß
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Teil des Handbuchs
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Als Selbstständiger musst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, ohne Ausnahme. Neben der Einkommensteuer gehören oft auch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer dazu. Wir zeigen dir, welche Anlagen du brauchst, welche Fristen gelten, wie das Finanzamt deine Steuer berechnet und wie die Vorauszahlungen zustande kommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht ohne Ausnahme: Selbstständige müssen jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch bei Verlust oder sehr kleinem Gewinn.
  • Mehr als ein Formular: Zur Einkommensteuer kommen die Anlage EÜR, die Anlage G oder S und, außer für Kleinunternehmer, eine Umsatzsteuererklärung. Gewerbetreibende über 24.500 € Gewinn geben zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung ab.
  • Fristen: Die Erklärung für 2025 ist bis zum 31. Juli 2026 fällig. Mit Steuerberater hast du bis zum 1. März 2027 Zeit.
  • Nur elektronisch: Alle Erklärungen gehen über ELSTER oder eine Steuersoftware ans Finanzamt, Papier ist für Selbstständige nicht mehr vorgesehen.
  • Vorauszahlungen: Aus deinem Bescheid leitet das Finanzamt die Vorauszahlungen für das laufende Jahr ab, fällig am 10. März, Juni, September und Dezember.

Müssen Selbstständige eine Steuererklärung abgeben?

Ja, und zwar immer. Angestellte können sich die Steuererklärung in vielen Fällen sparen, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer schon abführt. Bei Selbstständigen zieht niemand die Steuer automatisch ab. Das Finanzamt erfährt erst über deine Erklärung, wie viel du verdient hast. Deshalb bist du zur Abgabe verpflichtet, sobald du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hast.

Das gilt auch dann, wenn dein Unternehmen im ersten Jahr Verlust macht. Gerade dann lohnt sich die Erklärung sogar, denn den Verlust kannst du mit anderen Einkünften verrechnen oder in die Folgejahre vortragen. Bist du nebenberuflich selbstständig, gilt die Pflicht ebenfalls. Eine Ausnahme gibt es nur für Angestellte, deren Nebeneinkünfte insgesamt höchstens 410 € im Jahr betragen.

Wie viel du zahlst, hängt nicht von deinem Umsatz ab, sondern von deinem Gewinn. Den ermittelst du in der Buchhaltung, meist per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Wie das funktioniert, erklären wir im Ratgeber zur Buchhaltung.

Diese Formulare brauchst du

Die Steuererklärung eines Selbstständigen besteht aus mehreren Teilen. Welche du brauchst, hängt davon ab, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest und ob du umsatzsteuerpflichtig bist:

Diese Formulare gehören zur Steuererklärung von Selbstständigen

Immer
Anlage EÜR
Inhalt
Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Abschreibungen und Gewinn
Wer
Alle, die nicht bilanzieren
Immer
Anlage G oder S
Inhalt
Überträgt den Gewinn in die Einkommensteuer
Wer
G für Gewerbetreibende, S für Freiberufler
Immer
Hauptvordruck und Anlage Vorsorgeaufwand
Inhalt
Persönliche Daten, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge
Wer
Alle Steuerpflichtigen
Meistens
Umsatzsteuererklärung
Inhalt
Jahressumme aus Umsatzsteuer und Vorsteuer
Wer
Regelbesteuerte Unternehmer, Kleinunternehmer seit 2025 meist nicht mehr
Nur Gewerbe
Gewerbesteuererklärung
Inhalt
Gewerbeertrag mit Hinzurechnungen und Kürzungen
Wer
Gewerbetreibende mit mehr als 24.500 € Gewinn sowie alle Kapitalgesellschaften

Hast du zusätzlich ein Gehalt, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen, kommen die Anlagen N, KAP oder V dazu.

Anlage EÜR: Das Herzstück

In der Anlage EÜR trägst du deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben des Jahres ein, gegliedert nach festen Kategorien wie Miete, Fahrtkosten, Abschreibungen oder Fremdleistungen. Unterm Strich steht dein Gewinn. Die Anlage ist für alle Pflicht, die nicht bilanzieren. Eine formlose Gewinnermittlung reicht nicht mehr. Welche Ausgaben du dort ansetzen darfst, zeigen wir im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.

Anlage G oder Anlage S

Über diese Anlage gelangt der Gewinn aus der EÜR in deine Einkommensteuer. Gewerbetreibende nutzen die Anlage G, Freiberufler die Anlage S. Welche Gruppe auf dich zutrifft, klärt unser Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe. In der Anlage G gibst du außerdem den Gewerbesteuer-Messbetrag an, damit das Finanzamt die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen kann.

Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung fasst deine Voranmeldungen des Jahres zusammen. Kleinunternehmer sind seit 2025 in der Regel davon befreit, es sei denn, das Finanzamt fordert sie ausdrücklich an. Mehr dazu liest du im Ratgeber zur Umsatzsteuer. Die Gewerbesteuererklärung betrifft nur Gewerbetreibende. Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen sie abgeben, wenn ihr Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt. Wie die Steuer berechnet wird, zeigen wir im Ratgeber zur Gewerbesteuer.

Hauptvordruck und weitere Anlagen

Im Hauptvordruck stehen deine persönlichen Daten und deine Bankverbindung. In der Anlage Vorsorgeaufwand trägst du Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Für Selbstständige ist das oft der größte Abzugsposten, weil sie ihre Krankenversicherung komplett selbst zahlen. Hast du zusätzlich ein Gehalt, Kapitalerträge oder vermietest du eine Wohnung, kommen die Anlagen N, KAP oder V dazu.

Abgabefristen: Bis wann musst du abgeben?

Die Fristen hängen davon ab, ob du die Erklärung selbst machst oder einen Steuerberater beauftragst:

SteuerjahrOhne SteuerberaterMit Steuerberater
202531. Juli 20261. März 2027
20262. August 202729. Februar 2028

Für 2026 verschiebt sich die Frist, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Die Fristen gelten für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer gleichermaßen. Das Finanzamt kann Erklärungen bei steuerlich beratenen Selbstständigen aber auch früher anfordern, etwa wenn hohe Nachzahlungen zu erwarten sind.

Gibst du zu spät ab, droht ein Verspätungszuschlag. Er beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 € pro Monat. Schaffst du die Frist nicht, beantrage vorher eine Verlängerung. Das geht formlos über ELSTER, eine kurze Begründung reicht in der Regel.

So läuft das Steuerjahr ab

Die Steuererklärung ist nur ein Baustein. Übers Jahr verteilt kommen Voranmeldungen und Vorauszahlungen dazu. So sieht der typische Ablauf aus:

Im laufenden Jahr

  1. Einkommensteuer-Vorauszahlungen10.3. · 10.6. · 10.9. · 10.12.

    Vierteljährlich auf Basis des letzten Bescheids oder deiner Gewinnschätzung

  2. Umsatzsteuer-Voranmeldungenbis zum 10. des Folgemonats

    Monatlich oder vierteljährlich, außer du bist Kleinunternehmer

Nach Jahresende

  1. Belege abschließen und EÜR erstellenJanuar bis Frühjahr

    Alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres erfassen, Abschreibungen buchen

  2. Erklärungen abgeben31.7. des Folgejahres

    Einkommensteuer mit Anlage EÜR, dazu Umsatzsteuer- und gegebenenfalls Gewerbesteuererklärung

  3. Mit Steuerberater später abgebenEnde Februar des übernächsten Jahres

    Wer sich beraten lässt, hat deutlich mehr Zeit

Nach dem Bescheid

  1. Bescheid prüfen1 Monat Frist

    Weicht etwas ab, legst du innerhalb eines Monats Einspruch ein

  2. Nachzahlen und neue Vorauszahlungenrund 1 Monat später

    Nachzahlung meist einen Monat nach Bescheid, dazu angepasste Vorauszahlungen

So berechnet das Finanzamt deine Einkommensteuer

Aus dem Gewinn deiner EÜR wird nicht direkt die Steuer berechnet. Erst ziehst du Sonderausgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge oder Spenden ab. Was übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen. Darauf wendet das Finanzamt den Einkommensteuertarif an:

Vom Gewinn zur Einkommensteuer

Vereinfachtes Beispiel 2026: ledige Freiberuflerin, keine Kirchensteuer

Gewinn
50.000 €
aus der Anlage EÜR
Sonderausgaben
10.400 €
Kranken- und Pflegeversicherung, abziehbarer Teil
Zu versteuern
39.600 €
zu versteuerndes Einkommen
Einkommensteuer
7.083 €
rund 1.770 € Vorauszahlung pro Quartal

Grundtarif 2026. Solidaritätszuschlag fällt bei dieser Steuerhöhe nicht an. Weitere Abzüge wie Altersvorsorge sind nicht berücksichtigt.

Der Tarif ist progressiv. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € zahlst du 2026 keine Einkommensteuer. Darüber steigt der Steuersatz schrittweise von 14 % bis zum Spitzensteuersatz von 42 %, der ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € greift. Ab 277.826 € sind es 45 %. Wichtig: Diese Sätze gelten immer nur für den Teil des Einkommens, der in die jeweilige Stufe fällt. Im Beispiel oben liegt die Steuer deshalb bei knapp 18 % des zu versteuernden Einkommens, obwohl der Grenzsteuersatz schon bei rund 32 % liegt.

Den Solidaritätszuschlag zahlen seit 2021 nur noch Gutverdiener. Für Ledige fällt er 2026 erst an, wenn die Einkommensteuer über 20.350 € liegt. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 8 oder 9 % der Einkommensteuer als Kirchensteuer.

Vorauszahlungen: Warum das Finanzamt vorab kassiert

Weil bei Selbstständigen keine Lohnsteuer einbehalten wird, verlangt das Finanzamt Vorauszahlungen. Grundlage ist dein letzter Steuerbescheid oder im ersten Jahr die Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Fällig sind sie jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Für die Gewerbesteuer setzt die Gemeinde eigene Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, Mai, August und November.

Ändert sich dein Gewinn deutlich, kannst du die Vorauszahlungen anpassen lassen. Läuft es schlechter als gedacht, beantragst du eine Herabsetzung. Läuft es besser, lohnt sich oft eine freiwillige Erhöhung. Das klingt paradox, schützt dich aber vor einer großen Nachzahlung samt erhöhter Vorauszahlungen im Folgejahr. Wie viel du dafür beiseitelegen solltest, rechnen wir im Ratgeber zu Steuerrücklagen vor.

💡 Unser Tipp: Erteile dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat für dein Rücklagenkonto. Dann werden Vorauszahlungen und Nachzahlungen automatisch eingezogen, und du verpasst keinen Termin. Säumniszuschläge betragen 1 % der Steuer pro angefangenem Monat.

Schritt für Schritt zur fertigen Erklärung

  1. Buchhaltung abschließen: Alle Belege des Jahres erfassen, offene Posten prüfen, Abschreibungen für größere Anschaffungen buchen.
  2. EÜR erstellen: Dein Buchhaltungsprogramm erzeugt die Anlage EÜR meist automatisch, oft direkt mit ELSTER-Übermittlung.
  3. Umsatzsteuererklärung abgleichen: Die Jahreswerte müssen zu deinen Voranmeldungen passen. Differenzen klärst du vor der Abgabe.
  4. Persönliche Abzüge sammeln: Bescheinigungen der Krankenkasse, Rentenversicherung, Rürup-Vertrag, Spenden und Handwerkerrechnungen.
  5. Erklärung übermitteln: Über ELSTER oder eine Steuersoftware. Welche Lösung zu dir passt, zeigen wir im Ratgeber Steuersoftware oder Steuerberater.
  6. Bescheid prüfen: Vergleiche ihn mit deiner Erklärung. Bei Fehlern hast du einen Monat Zeit für einen Einspruch.

Häufige Fehler bei der Steuererklärung

  • Krankenversicherung als Betriebsausgabe gebucht: Sie gehört als Sonderausgabe in die Anlage Vorsorgeaufwand, nicht in die EÜR.
  • Abschreibungen vergessen: Teure Anschaffungen der Vorjahre wirken über mehrere Jahre und müssen jedes Jahr erneut angesetzt werden.
  • Umsatzsteuer falsch erfasst: In der EÜR zählt die eingenommene Umsatzsteuer als Einnahme und die gezahlte Vorsteuer als Ausgabe.
  • Privatanteile übersehen: Nutzt du Auto oder Handy auch privat, musst du den privaten Anteil herausrechnen.
  • Frist verpasst: Der Verspätungszuschlag kostet mindestens 25 € pro Monat, eine rechtzeitige Fristverlängerung dagegen nichts.

Fazit: Einmal im Jahr, aber gut vorbereitet

Die Steuererklärung ist für Selbstständige Pflicht, und sie ist umfangreicher als bei Angestellten. Mit einer sauberen Buchhaltung über das Jahr ist sie aber kein Kraftakt mehr: Die EÜR entsteht fast automatisch, die übrigen Anlagen sind schnell ausgefüllt. Entscheidend ist, dass du die Fristen kennst, Vorauszahlungen einplanst und Rücklagen bildest.

Wer seine Steuerlast legal senken will, findet die wichtigsten Stellschrauben in unserem Ratgeber Steuern sparen als Selbstständiger.

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Selbstständige

Muss ich als Selbstständiger eine Steuererklärung machen?

Ja. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hat, muss jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch bei Verlust. Eine Ausnahme gibt es nur für Angestellte mit Nebeneinkünften von höchstens 410 € im Jahr.

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?

Ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.

Welche Anlagen brauche ich als Freiberufler?

Den Hauptvordruck, die Anlage S, die Anlage EÜR und die Anlage Vorsorgeaufwand. Bist du umsatzsteuerpflichtig, kommt die Umsatzsteuererklärung dazu. Eine Gewerbesteuererklärung brauchst du als Freiberufler nicht.

Kann ich die Steuererklärung auf Papier abgeben?

Als Selbstständiger in der Regel nicht. Einkommensteuer, EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer musst du elektronisch übermitteln, also über ELSTER oder eine Steuersoftware.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, mindestens 25 € pro angefangenem Monat. Beantragst du vorher eine Fristverlängerung, lässt sich das meist vermeiden.

Warum muss ich Vorauszahlungen leisten?

Weil bei Selbstständigen keine Lohnsteuer einbehalten wird. Das Finanzamt verteilt die erwartete Einkommensteuer auf vier Termine im Jahr. Weicht dein Gewinn stark ab, kannst du die Vorauszahlungen anpassen lassen.

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Lukas Rumpel
Lukas Rumpel
Autor
Über den Autor
Als Social Media Manager und seit mehreren Jahren erfolgreicher Selbstständiger beschäftige ich mich täglich mit digitalen Medien, Content und modernen Technologien. Ich möchte Unternehmer dabei unterstützen, den Bürokratiealltag mit digitalen Lösungen effizienter zu gestalten und gleichzeitig jungen Menschen zeigen, dass Finanzen kein kompliziertes Thema sein müssen.

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