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Buchhaltung für Selbstständige: EÜR, Belege und Fristen
Wer seine Zahlen kennt, merkt früh, wenn Kunden zu spät zahlen oder Kosten aus dem Ruder laufen. Wir zeigen dir, ob EÜR oder Bilanz für dich gilt, welche Regeln die GoBD vorgeben, wie lange du Belege aufbewahrst und wie eine einfache Monatsroutine aussieht.
Das Wichtigste in Kürze
- EÜR reicht meist: Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bilanzieren müssen GmbH, UG und Gewerbebetriebe ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn.
- Belege sind alles: Jede Buchung braucht einen Beleg. Rechnungen und Buchungsbelege bewahrst du acht Jahre auf, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre.
- GoBD: Deine Buchhaltung muss vollständig, zeitnah, unveränderbar und nachvollziehbar sein.
- Abgabe: Die Anlage EÜR schickst du mit der Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER.
- Zeit sparen: Mit einem Buchhaltungstool, das an dein Geschäftskonto angebunden ist, erledigst du die laufende Buchhaltung oft in wenigen Stunden pro Monat.
Was gehört zur Buchhaltung für Selbstständige?
Die Buchhaltung hält fest, wie viel Geld in dein Unternehmen hereinkommt und wie viel hinausgeht. Daraus ergibt sich am Jahresende dein Gewinn, auf den du Einkommensteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer zahlst. Gleichzeitig ist sie die Grundlage für deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Im Alltag besteht sie aus drei Dingen: Belege sammeln, Zahlungen zuordnen und regelmäßig auswerten. Klingt trocken, ist aber das beste Frühwarnsystem, das du hast. Wer seine Zahlen kennt, merkt früh, wenn Kunden zu spät zahlen oder die Kosten aus dem Ruder laufen.
EÜR oder doppelte Buchführung?
Welche Form der Buchführung du brauchst, hängt von Rechtsform und Größe ab:
EÜR oder doppelte Buchführung?
- Für wen
- Freiberufler und Gewerbetreibende unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn
- Prinzip
- Gezählt wird, wann Geld fließt
- Abgabe
- Formular Anlage EÜR per ELSTER
- Aufwand
- Gut selbst machbar, mit Tool oft wenige Stunden im Monat
- Für wen
- GmbH, UG, OHG, KG und größere Gewerbebetriebe
- Prinzip
- Gezählt wird, wann Leistung und Rechnung entstehen
- Abgabe
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung als E-Bilanz
- Aufwand
- Meist mit Steuerberater, deutlich teurer
Gewerbetreibende im Handelsregister, also eingetragene Kaufleute, sind ebenfalls erst ab den Grenzen von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn zur Bilanz verpflichtet. OHG und KG bilanzieren dagegen immer. Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe bei der EÜR bleiben. Welche Rechtsform welche Pflichten mit sich bringt, zeigen wir im Ratgeber zu den Rechtsformen.
So funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Bei der EÜR gilt ein einfaches Prinzip: Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Gezählt wird, wann das Geld tatsächlich fließt. Schreibst du im Dezember eine Rechnung, die der Kunde erst im Januar zahlt, zählt die Einnahme zum neuen Jahr. Dieses Zufluss- und Abflussprinzip hat ein paar wichtige Ausnahmen:
- Anschaffungen über 800 € netto: Teurere Wirtschaftsgüter wie ein Firmenwagen oder eine Maschine schreibst du über mehrere Jahre ab. Bis 800 € netto setzt du sie als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort ab.
- Regelmäßige Zahlungen um den Jahreswechsel: Wiederkehrende Zahlungen wie Miete oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die bis zum 10. Januar fließen, gehören zum Jahr, für das sie bestimmt sind.
- Durchlaufende Posten: Geld, das du nur im Namen deines Kunden weiterleitest, zählt weder als Einnahme noch als Ausgabe.
Am Jahresende überträgst du die Zahlen in das Formular Anlage EÜR und schickst es zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung elektronisch über ELSTER. Ohne Steuerberater ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres.
GoBD: Die Spielregeln für deine Buchhaltung
Wie Bücher geführt werden müssen, regeln die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, kurz GoBD. Die wichtigsten Punkte:
- Vollständig: Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, auch kleine Barbeträge.
- Zeitnah: Bargeschäfte am besten täglich, unbare Vorgänge spätestens zum Ende des Folgemonats.
- Unveränderbar: Einmal gebuchte Werte dürfen nicht spurlos geändert werden. Excel-Listen sind deshalb heikel, Buchhaltungsprogramme protokollieren Änderungen.
- Nachvollziehbar: Ein Prüfer muss jede Buchung über den Beleg zurückverfolgen können.
Nimmst du Bargeld ein, brauchst du zusätzlich ein ordentliches Kassenbuch. Elektronische Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
Belege richtig sammeln und aufbewahren
Ohne Beleg keine Buchung. Zu den wichtigsten Belegen gehören Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Quittungen, Verträge und Kassenberichte. So lange musst du sie aufbewahren:
| Unterlagen | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Rechnungen, Kontoauszüge und andere Buchungsbelege | 8 Jahre |
| Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare, Anlage EÜR | 10 Jahre |
| Geschäftsbriefe und E-Mails mit geschäftlichem Inhalt | 6 Jahre |
Die Frist beginnt jeweils am Ende des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Digitale Belege, etwa E-Rechnungen, musst du im Originalformat speichern. Papierbelege darfst du scannen und anschließend vernichten, wenn du dabei ein nachvollziehbares Verfahren einhältst.
💡 Unser Tipp: Fotografiere jeden Beleg direkt nach dem Kauf mit der App deines Buchhaltungstools oder Geschäftskontos. Am Monatsende sind dann alle Zahlungen schon zugeordnet, und die Suche nach verlorenen Kassenzetteln entfällt.
Selbst machen, Software oder Steuerberater?
| Variante | Für wen? | Was du wissen solltest |
|---|---|---|
| Selbst mit Buchhaltungstool | Freiberufler und kleine Gewerbe mit EÜR | Günstig und gut machbar. Gute Tools verbinden sich mit dem Geschäftskonto, erstellen Voranmeldungen und die Anlage EÜR. |
| Tool plus Steuerberater | Wer laufend selbst bucht, aber den Abschluss abgeben will | Häufig der beste Mittelweg. Der Berater prüft das Jahr und erstellt die Steuererklärungen. |
| Komplett beim Steuerberater | GmbH, UG und alle mit Bilanzpflicht | Am bequemsten, aber auch am teuersten. Belege musst du trotzdem selbst liefern. |
Die Kosten für Software und Steuerberater sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn.
Deine Buchhaltungs-Routine pro Monat
- Belege vervollständigen: Fehlen zu Zahlungen auf dem Geschäftskonto noch Rechnungen?
- Offene Rechnungen prüfen: Wer hat noch nicht gezahlt? Bei Bedarf freundlich erinnern, mehr dazu im Ratgeber Mahnung schreiben.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben: Wenn du monatlich oder im Quartal dran bist. Alles dazu im Ratgeber zur Umsatzsteuer.
- Rücklagen verteilen: Umsatzsteuer und Steuerrücklage auf die Unterkonten. Wie viel du brauchst, zeigt unser Ratgeber zu Steuerrücklagen.
- Zahlen ansehen: Einnahmen, Ausgaben und Gewinn des Monats mit dem Plan vergleichen.
Fazit: Wenig Aufwand, wenn es regelmäßig läuft
Für die meisten Selbstständigen ist die Buchhaltung mit EÜR, einem guten Tool und einer festen Monatsroutine gut selbst zu stemmen. Teuer und stressig wird es nur, wenn sich Belege bis zum Jahresende stapeln. Wer bilanzieren muss oder eine GmbH führt, sollte dagegen von Anfang an mit einem Steuerberater arbeiten.
Häufige Fragen zur Buchhaltung für Selbstständige
Muss ich als Selbstständiger eine Buchhaltung führen?
Ja. Du musst deine Einnahmen und Ausgaben vollständig aufzeichnen und mit Belegen nachweisen. Freiberufler und kleine Gewerbetreibende nutzen dafür meist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Wer muss eine Bilanz erstellen?
GmbH, UG, OHG und KG immer. Einzelunternehmer mit Gewerbe erst ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn im Jahr. Freiberufler nie, unabhängig von Umsatz und Gewinn.
Kann ich meine Buchhaltung mit Excel machen?
Möglich, aber riskant. Die GoBD verlangen, dass Buchungen nicht spurlos geändert werden können. Excel-Tabellen erfüllen das nicht von sich aus. Ein Buchhaltungsprogramm ist sicherer und spart Zeit.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Rechnungen und andere Buchungsbelege acht Jahre, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, geschäftliche Briefe und E-Mails sechs Jahre. Die Frist beginnt am Ende des jeweiligen Jahres.
Was ist die Anlage EÜR?
Das amtliche Formular, mit dem du deinen Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ans Finanzamt meldest. Du schickst es elektronisch über ELSTER zusammen mit der Einkommensteuererklärung.
Brauche ich einen Steuerberater?
Nicht zwingend. Mit EÜR und einem guten Tool kommen viele Selbstständige allein zurecht. Bei Bilanzpflicht, GmbH oder komplizierten Fällen lohnt sich ein Steuerberater fast immer.
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