Verlusttöpfe und Verrechnung im Depot einfach erklärt
Verlusttöpfe stellen sicher, dass Gewinne und Verluste aus deinen Kapitalanlagen korrekt miteinander verrechnet werden. Wir zeigen dir in diesem Artikel, welche Verlusttöpfe es gibt und wie deren Verrechnung untereinander funktioniert. Hierbei stellen wir dir auch konkrete Rechenbeispiele vor.
Viel Spaß beim Lesen!
1. Steuerliche Verluste aus Wertpapiergeschäften werden verrechnet
Beim Verkauf von Aktien und beim Erhalt von Dividenden wird Kapitalertragsteuer (auch Abgeltungsteuer genannt) fällig. Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Das bedeutet, dass diese direkt von deinem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.
Jetzt stell dir aber vor, du verkaufst eine Aktie mit einem Gewinn von 2.000 € und zahlst hierauf Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Deine zu zahlende Steuer auf den Gewinn beläuft sich dann auf 500 €. Soweit alles klar.
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Als Nächstes verkaufst du allerdings eine Aktie mit einem Verlust und realisierst hierbei einen Verlust von 1.000 €. Es wäre ja unfair, wenn du auf diesem Verlust nun sitzen bleiben würdest, der vorherige Gewinn wurde dafür aber versteuert. Du merkst schon: Hier muss es eine faire Lösung zur Verrechnung von Verlusten geben. Und genau das schauen wir uns jetzt an.
2. Verlusttöpfe im Überblick: So werden die Verluste verrechnet
Am einfachsten wäre es, für ein Jahr auszuwerten, wie hoch die Summe deiner Kapitalerträge ist, und hierauf dann Kapitalertragsteuer zu erheben. In der Praxis sehen die Steuern auf Aktien aber anders aus. Um Gewinne mit Verlusten dennoch ordentlich verrechnen zu können, gibt es verschiedene Verlusttöpfe.
Übersicht über die Verlusttöpfe
- Verlusttopf Aktien: Hier werden alle Kursverluste erfasst, die durch den Verkauf von Aktien entstanden sind. Erzielst du aus Aktienverkäufen später einen Gewinn, wird dieser Gewinn zunächst mit diesem Verlusttopf verrechnet.
- Verlusttopf Sonstiges: In diesem Verlusttopf (auch allgemeiner Verlusttopf genannt) finden sich alle Verluste, die du mit anderen Kapitalanlagen außer Aktien realisiert hast. Hierzu gehören beispielsweise die Verluste aus dem Verkauf eines ETFs oder Fonds oder auch Verluste aus dem Handel mit Optionsscheinen oder Zertifikaten. Künftige Gewinne aus Aktien, oder auch aus anderen Kapitalanlagen (wie ETFs oder Optionsscheine) können mit diesem Verlusttopf verrechnet werden.
- Quellensteuertopf: Im Quellensteuertopf werden anrechenbare ausländische Quellensteuern erfasst, wenn sich diese nicht mit der Abgeltungsteuer verrechnen ließen. Hast du von einer ausländischen Aktie eine Dividendenzahlung erhalten, deren Quellensteuer nicht vollständig auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden konnte, wird der verbleibende Betrag hier erfasst. Dieser kann später mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Beachte aber, was nicht geht: Realisierst du Verluste aus Aktien, können diese auch nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Das bedeutet auch, dass Verluste im Verlusttopf Aktien nicht mit erhaltenen Dividenden verrechnet werden können.
Stell dir folgendes Szenario vor: Du hattest mit Aktien bisher kein glückliches Händchen und hast über die Zeit Verluste von -5.000 € erzielt, welche sich nun im Verlusttopf Aktien befinden. Nun hast du dich dazu entschieden, auf ETFs umzusteigen. Damit erzielst du in den kommenden Jahren Gewinne und musst folglich ETF Steuern bezahlen. Das Ärgerliche ist hier nur: Die Gewinne aus den ETFs können nicht mit deinem Aktienverlusttopf verrechnet werden.
Steuertöpfe im Überblick
Neben den Verlusttöpfen gibt es dann noch zwei Gewinntöpfe.
- Steuertopf Aktien (Gewinntopf): Hier werden alle bislang erzielten Gewinne aus der Veräußerung von Aktien erfasst, auf die du Abgeltungsteuer gezahlt hast. Erzielst du später bei einer Aktie einen Verlust beim Verkauf, wird das mit diesem Gewinntopf verrechnet und der entsprechende Anteil an bereits gezahlter Abgeltungsteuer wieder gutgeschrieben.
- Steuertopf Sonstiges (Gewinntopf): In diesen Gewinntopf wandern alle anderen Erträge, die nicht aus dem Verkauf von Aktien stammen und auf die du Abgeltungsteuer gezahlt hast. Hierzu gehören Erträge aus dem Verkauf von ETFs, erhaltene Dividenden und Zinsen.
Verlustverrechnung Beispiele
Im ersten Fall erzielst du zunächst einen Verlust aus dem Verkauf von Aktien in Höhe von 300 €. Anschließend verkaufst du eine Aktie mit einem Gewinn von 500 €. Der Verlust von 300 € befindet sich zunächst im Verlusttopf Aktien. Durch den anschließenden Gewinn von 500 € wird der Verlusttopf Aktien vollständig aufgebraucht. Die restlichen 200 € wandern in den Steuertopf Aktien (Gewinntopf).
Als zweites Beispiel hast du zunächst einen Verlust von 400 € mit dem Verkauf von Aktien realisiert. Außerdem hast du durch den Verkauf eines Optionsscheins einen weiteren Verlust von 300 € realisiert. Die 400 € befinden sich im Verlusttopf Aktien, die 300 € im allgemeinen Verlusttopf (Verlusttopf Sonstige). Nun erzielst du einen Gewinn von 600 € mit dem Verkauf von Aktien.
In einem ersten Schritt wird jetzt der Verlusttopf Aktien komplett ausgeschöpft. Es verbleiben noch 200 €, die mit dem Verlusttopf Sonstige verrechnet werden können. Anschließend verbleiben im Verlusttopf Sonstige noch 100 €.
Im dritten Szenario hast du zunächst einen Gewinn von 500 € aus der Veräußerung von Aktien erzielt. Dieser befindet sich im Steuertopf Aktien (Gewinntopf). Abgeltungsteuer wurde von deinem Broker darauf abgeführt. Anschließend verkaufst du Aktien mit einem Verlust von -300 €. Dadurch reduziert sich der Steuertopf Aktien (Gewinntopf) um 300 € auf 200 €. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer auf den Verlust von 300 € wird dir wieder gutgeschrieben.
3. In welcher Reihenfolge werden Verluste verrechnet?
Bei der Verrechnung von Verlusten werden zunächst die Verlusttöpfe herangezogen. Verkaufst du eine Aktie mit Gewinn und hast noch Verluste im Verlusttopf Aktien und im Verlusttopf Sonstiges, wird als Erstes der Verlusttopf Aktien aufgebraucht. Erst danach reduziert dein Aktiengewinn den allgemeinen Verlusttopf.
Zuerst die Verlusttöpfe, dann der Freistellungsauftrag
Sind die Verlusttöpfe im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften so weit aufgezehrt, dass keine weitere Verrechnung mehr erfolgen kann, wird im nächsten Schritt ein etwaiger Freistellungsauftrag (1.000 €) verwendet.
Realisierst du hingegen Verluste, lebt zunächst der ausgeschöpfte oder geminderte Freistellungsauftrag wieder auf. Überschreiten deine Verluste den zuvor bereits ganz oder teilweise in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, werden die Verluste anschließend dem jeweiligen Verlusttopf Aktien oder Sonstiges zugeschrieben.
Beispiele zur Reihenfolge der Verlustverrechnung
Szenario 1: Du hast 200 € in deinem Verlusttopf Aktien, allerdings 0 € im Verlusttopf Sonstiges. Anschließend realisierst du durch den Verkauf von Aktien einen Gewinn von 500 €. In einem ersten Schritt reduziert sich dein Verlusttopf Aktien auf 0 €. Im zweiten Schritt wird der Verlusttopf Sonstiges heranzogen – hier gibt es aber nichts zu verrechnen, da dieser bei 0 € liegt. Im dritten Schritt werden von deinem Sparerpauschbetrag die restlichen 300 € in Anspruch genommen.
Szenario 2: Du hast bereits Gewinne aus dem Verkauf von Aktien in Höhe von 600 € realisiert, die bislang mit deinem Sparerpauschbetrag abgedeckt werden konnten. Nun hattest du aber ein unglückliches Händchen und hast beim Verkauf einer Aktie einen Verlust von -1.500 € realisiert. In einem ersten Schritt werden in deinem Sparerpauschbetrag nun zunächst wieder die 600 € frei, sodass du erneut bei den vollen 1.000 € bist. Im zweiten Schritt werden die restlichen 900 € dem Verlusttopf Aktien zugeschrieben.
4. Verlusttöpfe übertragen: Darauf musst du achten
Beim Übertrag von Verlusttöpfen wollen wir zwei unterschiedliche Fragen betrachten.
Erstens: Wird ein Verlustverrechnungstopf von einem Jahr auf das folgende Jahr übertragen?
Zweitens: Was passiert beim Depotübertrag mit dem Verlusttopf?
Du musst den Verlust, der in einem Jahr in einem Verlusttopf entstanden ist, nicht in demselben Jahr durch Gewinne ausgleichen. Verbleibt am Jahresende ein Restbetrag im Verlusttopf, wird dieser auf das kommende Jahr übertragen.
Verlusttöpfe sind zeitlich nicht befristet
Du hast übrigens keinen Zeitdruck, deine Verluste schnell wieder durch Gewinne ausgleichen zu müssen. Die einzelnen Verlusttöpfe sind unbegrenzt gültig, solange bis sie ausgeglichen wurden. Lediglich der Quellensteuertopf (welcher für gewöhnlich aber vergleichsweise gering ist) wird am Ende des Jahres wieder auf 0 gesetzt.
Das musst du beim Depotübertrag beachten
Auch wenn du dich dazu entscheidest deinen Broker zu wechseln, sind deine Verlusttöpfe natürlich nicht weg. Hier ist es wichtig, dass du von dem alten Broker zu deinem neuen Broker einen ordentlichen Depotübertrag durchführst. In diesem Fall werden auch beim Depotübertrag die Verlusttöpfe übertragen und können bei deinem neuen Broker berücksichtigt werden.
Damit der Verlusttopf-Übertrag funktioniert, muss allerdings das komplette Depot übertragen werden. Ein Übertrag von einzelnen Positionen in deinem Depot reicht hier nicht aus.
Bist du noch auf der Suche nach einem neuen Broker oder einem Zweitdepot? Dann lohnt sich für dich ein Blick auf unseren Vergleich der besten Wertpapierdepots.
Beantragung einer Verlustbescheinigung
Wie sieht das Ganze jetzt aber aus, wenn du mehrere Depots hast? Angenommen in deinem ersten Depot steht für das laufende Jahr ein Verlust, in deinem zweiten Depot hast du aber Gewinne realisiert, die du bereits versteuern musstest.
Dann hast du zwei Möglichkeiten:
- Du lässt bei deinem Depot 1 den Verlusttopf bestehen und verrechnest die Verluste mit hoffentlich anfallenden Gewinnen in den kommenden Jahren.
- Du lässt dir von deinem ersten Broker eine Verlustbescheinigung ausstellen, mit welcher du im Rahmen deiner Steuererklärung die Verluste des Depots 1 mit den Gewinnen deines zweiten Depots verrechnen kannst.
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Sobald du dir eine solche Verlustbescheinigung hast ausstellen lassen, werden die Verlusttöpfe bei dem entsprechenden Broker aber wieder auf 0 gesetzt. Schließlich gibst du die Verluste ja an anderer Stelle an, um sie mit Gewinnen eines anderen Depots zu verrechnen. Auf jeden Fall muss der Verlusttopf in der Steuererklärung hier dann erfasst werden.
Möchtest du solch eine Verlustbescheinigung beantragen, musst du das allerdings bis zum 15.12. bei deinem jeweiligen Broker machen. Nur so lässt sich der Verlust des jeweiligen Jahres dann mit den Verlusten bei anderen Brokern verrechnen. Lässt du diese Frist verstreichen, musst du das nächste Jahr abwarten, um deine Verluste verrechnen zu können.
5. Häufige Fragen zu den Verlusttöpfen
Unsere Inhalte spiegeln nur die Meinungen und Erwartungen der Autoren wider und stellen somit keine Empfehlung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen der genannten Wertpapiere dar.
Als Anleger*in trägst Du die volle Verantwortung für Deine Investitionsentscheidungen.
Die Autoren können in einige der beschriebenen Assets investiert sein und somit ein Interesse an deren Kursentwicklung haben.