Junge Frau fordert Rückerstattung von Quellensteuern
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Ausländische Quellensteuer zurückholen: So gehst du vor

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
Aktien
Teil des Handbuchs
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Investierst du außerhalb von Deutschland in Aktien und erhältst von ausländischen Unternehmen eine Dividendenausschüttung, dann wirst du früher oder später mit der Quellensteuer konfrontiert. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die direkt im Land erhoben wird, in dem das ausschüttende Unternehmen seinen Sitz hat.

In diesem Artikel erläutern wir dir, was es mit der Quellensteuer auf sich hat und welche wichtige Rolle Doppelbesteuerungsabkommen spielen. Anhand eines Beispiels zeigen wir dir wie sich die Quellensteuer berechnet. Außerdem bekommst du von uns eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wie du dir zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen kannst.

Quellensteuer zurückfordern – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausländische Quellensteuer wird direkt an der Quelle einbehalten, bevor das Geld auf dem Konto des Anlegers landet.
  • Deutschland rechnet bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer automatisch auf die Kapitalertragsteuer an.
  • Übersteigende Beträge können über Anträge beim ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden.
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln Höhe und Verfahren der Quellensteuer für deutsche Anleger.
  • Spezialisierte Anbieter übernehmen den Rückerstattungsprozess gegen Gebühr und sparen Zeit sowie Aufwand.

1. Quellensteuer einfach erklärt

Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer, die direkt an der „Quelle“ der Einkünfte einbehalten wird, also dort, wo das Einkommen entsteht. Beim Handel mit Aktien spielt die Quellensteuer vor allem beim Erhalt von Dividenden eine wesentliche Rolle. Die Quellensteuer wird von deinem Broker direkt an das Finanzamt des jeweiligen Landes abgeführt, in dem das ausschüttende Unternehmen seinen Sitz hat.

Mit der Quellensteuer soll sichergestellt werden, dass die Steuer auch dort entrichtet wird, wo sie anfällt. Damit werden Steuerausfälle bei grenzüberschreitenden Zahlungen vermieden.

Im Ausland gezahlte Quellensteuer kannst du auf deine im Heimatland zu zahlende Steuer aber anrechnen. Damit soll vermieden werden, dass eine Doppelbesteuerung entsteht. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, existieren Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, wie Einkünfte zwischen diesen Ländern besteuert werden. Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, also dass derselbe Gewinn oder dieselbe Dividende sowohl im Ausland als auch in Deutschland voll versteuert wird.

Wesentliche Punkte, die ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt sind:

  • Regelung der Besteuerungshoheit: Welcher Staat darf welche Einkünfte besteuern?
  • Höchstgrenzen für die Quellensteuer: Wie hoch darf die Quellensteuer maximal sein? Beispiel: Frankreich darf nur 15 % Quellensteuer auf Dividenden von deutschen Anlegern einbehalten, obwohl der reguläre Satz 30 % beträgt.
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Die bereits im Ausland gezahlte Steuer kann in Deutschland angerechnet werden.
  • Formale Umsetzung: Über spezifische Formulare (z. B. Frankreich: Formular 5000, USA: W-8BEN, Schweiz: Formular 85)

2. Quellensteuer Übersicht Länder

Die Quellensteuersätze unterscheiden sich je nach Land erheblich. In einigen EU-Staaten wird gar keine Quellensteuer erhoben, in anderen können es bis zu 35 % sein. In der folgenden Tabelle haben wir dir eine Übersicht über die regulären Quellensteuersätze sowie den reduzierten Steuersatz laut dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zusammengestellt.

Außerdem siehst du hier, ob die im Ausland gezahlte Quellensteuer in Deutschland angerechnet werden kann, also ob diese erstattungsfähig ist.

LandRegulärer QuellensteuersatzReduzierter Satz laut DBA mit DeutschlandErstattungsfähig?
Frankreich30%15%Ja
Italien26%15%Ja
Spanien19%15%Ja
Schweiz35%15%Ja
Österreich27,5%15%Ja
Niederlande15%15%Nein
Luxemburg15%15%Nein
Belgien30%15%Ja
USA30%15% (bei W-8BEN)Ja
Irland20%15%Ja
Schweden30%15%Ja
Großbritannien0%0%---
Estland0%0%---
Malta0%0%---

Wie du der Tabelle auch entnehmen kannst, gibt es einzelne Länder, die gar keine Quellensteuer erheben. Dazu gehören zum Beispiel Großbritannien, Estland und Malta.

3. Rechenbeispiel: Wie wirkt die Anrechnung?

In diesem Abschnitt siehst du anhand eines Beispiels, wie die Berechnung der Quellensteuer aussieht und welche Steuern wo zu zahlen sind. Für das Beispiel gehen wir davon aus, dass du eine Dividende in Höhe von 1.000 Euro von einem französischen Unternehmen erhältst und in Deutschland steuerpflichtig bist.

In Frankreich fällt zunächst eine Quellensteuer von 30% an, also 300 Euro. Das bedeutet, dass dir nur 700 Euro ausgeschüttet werden. Nach dem DBA dürfen in Deutschland aber 15% (also 150 Euro) angerechnet werden – dazu gleich mehr.

Wie sieht die steuerliche Situation in Deutschland aus? Hier fällt die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag auf diese 25% an. Daraus ergibt sich ein Steuersatz von 26,375%. Bezogen auf die Ausschüttung von 1.000 Euro liegt die Steuer in Deutschland also bei 263,75 Euro.

Auf diese 263,75 Euro kannst du nun 15% Quellensteuer aus Frankreich anrechnen, also 150 Euro. Es verbleibt dann eine Steuerlast von 113,75 Euro in Deutschland.

Nun hast du in Frankreich schon 300 Euro Steuern bezahlt und in Deutschland nochmal weitere 113,75 Euro. In Summe würde die Steuerlast auf die Dividendenausschüttung von 1.000 Euro dann bei 413,75 Euro liegen. Nun kommt der entscheidende Punkt: Die Rückerstattung der überschüssigen Quellensteuer:

Laut dem DBA darf Frankreich nur 15% Quellensteuer einbehalten. Die restlichen 15% kannst du dir demnach vom französischen Finanzamt zurückholen. Nach der Rückerstattung behält Frankreich also nur noch 150 Euro an Steuer ein (statt zuvor 300 Euro) und Deutschland die bereits erwähnten 113,75 Euro. Daraus ergibt sich eine Steuerlast in Höhe von 263,75 Euro. In diesem Fall liegt deine Steuerbelastung also exakt so hoch, wie wenn du die Dividende von einem deutschen Unternehmen erhalten hättest.

4. Wie kann ich die Quellensteuer auf Dividenden zurückholen?

Wie du dir die Quellensteuer auf Dividenden zurückholen kannst, erklären wir dir anhand einer Schritt-für-Schitt-Anleitung:

  • Prüfe in der Erträgnisaufstellung deines Brokers zunächst, wie hoch die einbehaltene Quellensteuer war.
  • Besorge dir das Formular für das jeweilige Land, mit dem du die Rückerstattung beantragen kannst. Für Frankreich handelt es sich hierbei um das Formular 5000, für die USA um das Formular W-8BEN.
  • Hole dir eine Ansässigkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass du in Deutschland steuerpflichtig bist. Auch hierfür gibt es ein standardisiertes Formular.
  • Stelle die Unterlagen zusammen: Du benötigst deine Dividendengutschriften, Steuerabrechnungen der Depotbank sowie ausgefüllte Rückerstattungsformulare.
  • Reiche den Antrag ein (das geht online). Beachte dabei Fristen von in der Regel maximal drei Jahren rückwirkend.
  • Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Fall: In Frankreich in der Regel 12 bis 24 Monate in den USA 2 bis 12 Monate.

Bei US-amerikanischen Aktien kannst du diesen Prozess deutlich vereinfachen. Wenn du bei deinem Broker bereits das Formular W-8BEN hinterlegst und bestätigst, dass du kein US-Steuerinländer bist, werden automatisch nur 15% an Quellensteuer einbehalten, wenn du eine Dividende von einem US-amerikanischen Unternehmen erhältst.

5. Rückerstattung der Quellensteuer leicht gemacht – diese Anbieter gibt es

Die einzelnen Schritte für die Rückforderung der zu viel gezahlten Quellensteuer sind schon etwas zeitaufwendig. Gerade bei zahlreichen Belegen aus vielen unterschiedlichen Ländern kann es sich daher lohnen diesen Prozess abzugeben.

Hier gibt es glücklicherweise einige Anbieter, die diesen Prozess für dich automatisieren. Vorstellen möchten wir dir hierfür kurz DivTax. Es gibt aber auch noch weitere Anbieter wie beispielsweise Taxback oder GlobeTax.

Bei DivTax handelt es sich um einen deutschen Anbieter, der sich auf die digitale Rückforderung ausländischer Quellensteuern spezialisiert hat. Die Plattform ermöglicht eine vollständig automatisierte Rückerstattung ohne aufwendige Formulare. Du kannst dein Depot einfach verbinden, und DivTax erkennt automatisch, welche deiner Dividenden erstattungsfähig sind. Die Antragstellung erfolgt digital und verständlich, ohne Fachsprache oder Stress.

Hier bekommst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung wie du deine zu viel gezahlte Quellensteuer über DivTax zurückholen kannst.

  • Erstelle einen Account bei DivTax.
  • Verbinde dein Depot mit DivTax. Das geht über Partner-Tools wie Parqet, ausgewählte Broker oder den manuellen Upload deiner Depotauszüge.
  • Lade die Belege deiner Dividendenzahlungen und der einbehaltenen Quellensteuer hoch.
  • Erteile DivTax eine Vollmacht, dass sie eine Rückerstattung in deinem Namen durchführen dürfen.
  • Anschließend übernimmt DivTax die gesamte Antragstellung bei den ausländischen Steuerbehörden und du erhältst die Rückerstattung auf dein Konto.

Vorteile solcher Services

  • Automatisierung: Der gesamte Rückerstattungsprozess wird digitalisiert und automatisiert.
  • Zeiteinsparung: Du musst dich nicht mit komplexen Formularen oder ausländischen Behörden auseinandersetzen.
  • Transparenz: Du wirst über jeden Schritt des Prozesses informiert.
  • Erstattung direkt aufs Konto: Die Rückerstattung erfolgt direkt auf dein Bankkonto.

Nachteile

  • Die Anbieter möchten natürlich Geld verdienen, das bedeutet, dass du von der erstatteten Quellensteuer einen Teil abgeben musst.
  • Im Beispiel von DivTax liegt die Gebühr bei 30% des Erstattungsbetrags, mindestens aber 30 Euro.
  • Bei einzelnen wenigen Belegen stehen die Kosten solch einer automatischen Bearbeitung in keinem Verhältnis. Hier ist es besser den Papierkram eigenständig zu erledigen.

6. Fazit: Quellensteuer zurückholen

Erhältst du Dividenden von Aktien beziehungsweise Unternehmen außerhalb von Deutschland, wirst du früher oder später mit dem Thema Quellensteuer konfrontiert werden. Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine Steuer auf Dividenden, die direkt in dem Land abgeführt wird, in dem die Ausschüttung stattfindet.

Da du gleichzeitig aber auch in Deutschland Steuern entrichten musst, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, um eine doppelte Steuerbelastung zu vermeiden. So kannst du dir zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholen.

Wie hoch die erstattungsfähige Quellensteuer ist, ist von Land zu Land unterschiedlich. Auch die benötigten Formulare unterscheiden sich. Handelt es sich nicht gerade um Kleinstbeträge, lohnt es sich, wenn du dir die Arbeit machst, die Formulare ausfüllst und dir die zu viel gezahlte Quellensteuer zurückholst. Gerade bei vielen Belegen bietet es sich auch an diesen Prozess mit spezialisierten Anbietern zu durchlaufen.

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Maximilian König
Maximilian König
Autor
Über den Autor
Ich beschäftige mich bereits seitdem ich 15 bin mit dem Aktienmarkt. In den letzten Jahren habe ich mich auf die Entwicklung klar definierter Investmentstrategien spezialisiert. Mein Ziel ist es die Aktienbewertung auf Basis von Daten zu vereinfachen und so nach klaren Regeln zu investieren. Bereits während meines BWL-Studiums habe ich mich selbstständig gemacht und mit investolio anschließend mein eigenes Unternehmen gegründet. Mit aktienkoenig.de möchte ich anderen Anlegern das Investieren in Aktien auf Basis klarer Strategien näherbringen.

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