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Zwei junge Frauen, die im Autosalon nach einem Zweitwagen suchen
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Zweitwagenversicherung: Zweitwagen günstig versichern wie den Erstwagen

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonDaniel Wenz
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Bist du als Familie auf mehrere Fahrzeuge angewiesen, fährst neben deinem Auto auch Motorrad, oder nutzt im Sommer ein Cabrio als Zweitfahrzeug, musst du für dieses Fahrzeug auch eine Kfz-Versicherung abschließen. Dabei ist es empfehlenswert, die Zweitwagenversicherung in Anspruch zu nehmen. Eine Zweitwagenversicherung wird dann abgeschlossen, wenn man neben seinem ersten Auto noch ein weiteres Fahrzeug versichern möchte.

In diesem Artikel erklären wir dir, was eine Zweitwagenversicherung genau ist, wann diese Option sinnvoll ist und wie du eine günstige Zweitwagenversicherung findest. Zudem geben wir dir auch ein paar Tipps, worauf du als junger Fahrer bzw. Fahranfänger bei der Versicherung achten solltest.

1. Zweitwagenversicherung – Was ist das?

Eine Zweitwagenversicherung wird abgeschlossen, wenn du neben deinem ersten Fahrzeug noch ein weiteres Fahrzeug versichern möchtest.

Da eine Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, musst du dich in jedem Fall mit dem Thema Autoversicherung auseinandersetzen.

Generell kann dein Zweitwagen ganz normal, wie dein Erstfahrzeug, angemeldet und versichert werden. Auch innerhalb deiner Familie kannst du prinzipiell mehrere Fahrzeuge auf unterschiedliche Halter zulassen und versichern.

Allerdings ist die Kfz-Versicherung in der Regel teurer als eine Zweitwagenversicherung. Hast du keinen freien Schadenfreiheitsrabatt, würde dein zweites Fahrzeug in Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft werden. Insbesondere junge Fahrer bzw. Fahranfänger müssen daher mit sehr hohen Versicherungsbeiträgen rechnen.

Mit Abschluss einer Zweitwagenversicherung gewähren dir die Versicherungsunternehmen jedoch eine bessere Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2. Manche Versicherungsunternehmen bieten dir sogar eine noch höhere Einstufung an.

Diese Sondereinstufung ist nicht gesetzlich festgelegt und wird je nach Versicherungsunternehmen individuell geregelt. Das Einsparpotenzial mit der Zweitwagenregelung hängt dementsprechend von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und seinen Konditionen ab.

Um eine Zweitwagenregelung in Anspruch nehmen zu können, gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen, welche sich ebenfalls je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden können:

  • Zulassung des ersten und zweiten Fahrzeugs auf identischen Versicherungsnehmer oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Wenn das Fahrzeug auf den Ehepartner/Lebenspartner zugelassen wird, muss dieser mindestens ein Jahr eine Fahrerlaubnis besitzen
  • Erstfahrzeug muss meistens bei dem gleichen Versicherungsunternehmen versichert sein
  • Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs muss höher als SF-Klasse 0 sein

2. Wann ist die Zweitwagenversicherung sinnvoll?

Eine Zweitwagenversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn man keinen freien Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung hat und von dem Versicherungsunternehmen daher in Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft werden würde.

Mit Abschluss einer Zweitwagenversicherung wirst du nämlich mindestens in SF-Klasse ½ hochgestuft und dementsprechend wird der Versicherungsbeitrag eines weiteren Fahrzeugs günstiger. Vor allem Familien oder Personen, welche in häuslicher Gemeinschaft wohnen, können davon profitieren.

Auch für Fahranfänger bzw. junge Fahrer ist diese Versicherung attraktiv. Aufgrund des hohen Risikos, wegen fehlender Fahrpraxis, stufen Versicherungsgesellschaften Fahranfänger in SF-Klasse 0 ein.

Mit der Zweitwagenregelung über deine Eltern lassen sich somit sehr hohe Versicherungsbeiträge vermeiden. Das Fahrzeug wird als Zweitwagen deiner Eltern in SF-Klasse ½ eingestuft und du wirst als Fahrer im Vertrag hinterlegt. Nach jedem unfallfreien Jahr steigt die SF-Klasse eine Stufe nach oben.

Nach ein paar Jahren kann das Fahrzeug dann auf dich übertragen werden und du kannst die bis dato gesammelten Schadenfreiheitsklassen übernehmen. Der bis dahin eingetragene Versicherungsnehmer muss der Übertragung von den Schadenfreiheitsklassen schriftlich zustimmen.

In einem separaten Artikel haben wir dir alles zur Übertragung der Schadenfreiheitsklassen und was du dabei beachten solltest, ausführlich erklärt.

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3. Was ist die Zweitwagenregelung und wie profitiere ich davon?

Die Zweitwagenregelung umfasst verschiedene Varianten, welche wir dir nachfolgend erklären.

Mit der einfachsten Variante der Zweitwagenregelung, wird das Fahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft, anstatt wie üblich in die SF-Klasse 0. Um diese Form nutzen zu dürfen, muss auch dein Erstwagen mindestens die Schadenfreiheitsklasse ½ erreicht haben.

Neben der einfachen Variante, gibt es noch die verbesserte Zweitwagenregelung. Das bedeutet, dass dein Zweitwagen besser eingestuft wird als in die Schadenfreiheitsklasse ½. Die einzelne Einstufung obliegt dem zuständigen Versicherungsunternehmen und wird je nach Versicherer individuell festgelegt. Dabei ist es in der Regel unerheblich, ob dein Erstfahrzeug ein Auto oder Motorrad ist. Der Zweitwagen wird jedoch nie eine höhere Schadenfreiheitsklasse erhalten, als dein Erstfahrzeug.

Um die verbesserte Zweitwagenregelung Nutzen zu dürfen, gelten besondere Bedingungen:

Einige Versicherungsunternehmen schließen Fahranfänger von der verbesserten Zweitwagenregelung aus. Zudem solltest du den Fahrerkreis klein halten und nicht jede Person dein Fahrzeug nutzen lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Unfallrisiko eingegrenzt wird.

Eine weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass dein Erstfahrzeug bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert sein muss, wie auch der Zweitwagen.

Zusätzlich benötigen die Versicherungsunternehmen einige weitere Informationen:

  • Wie alt ist der Versicherungsnehmer und die weiteren Fahrer
  • Wie lange ist der Versicherungsnehmer im Besitz eines Führerscheins
  • Wer darf das Fahrzeug fahren und leben die Personen in einem Haushalt
  • Welche Schadenfreiheitsklasse hat das Erstfahrzeug

Schließt du die Zweitwagenregelung als Fahranfänger über deine Eltern oder für dein Kind ab, solltest du in jedem Fall den Fahrerkreis von dem Erstfahrzeug ändern und den jungen Fahrer daraus entfernen.

Nutzt du dein Fahrzeug ausschließlich in einer bestimmten Saison, wie beispielsweise das Cabrio im Sommer, ist ein Saisonkennzeichen sinnvoll. Dabei wird das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zugelassen und versichert, welcher auch auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Du solltest das Auto am besten für mindestens sechs Monate zulassen, um in der Schadenfreiheitsklasse aufsteigen zu können.

4. Wie finde ich die günstigste Zweitwagenversicherung?

Nachfolgend klären wir die Frage, wo man überhaupt eine passende und günstige Zweitwagenversicherung findet.

Zunächst solltest du im Vorfeld diese Fragen klären:

  • Wo ist mein Erstfahrzeug versichert
  • Welche Schadenfreiheitsklasse hat der Erstwagen
  • Welche Typklasse hat das Zweitfahrzeug

Angaben bezüglich deines Erstfahrzeugs findest du in der letzten Jahresrechnung. Die richtige Typklasse kannst du im Fahrzeugschein nachlesen.

Erkundige dich dann bei dem Versicherungsunternehmen deines Erstfahrzeugs, zu welchen Bedingungen dein Zweitwagen versichert werden würde.

Der Versicherungsbeitrag für deinen Zweitwagen wird unter den gleichen Voraussetzungen kalkuliert, wie der Beitrag für dein Erstfahrzeug. Neben der Schadenfreiheitsklasse haben auch unter anderem Typklasse, Regionalklasse und Fahrerkreis Einfluss auf den Versicherungsbeitrag.

Möchtest du das neue Fahrzeug direkt bei der Zulassungsstelle zulassen, lass dir von dem zuständigen Versicherer direkt eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ausstellen.

Falls du zeitnah eine Versicherung für den Zweitwagen benötigst, kannst du diese erst einmal bei deinem bisherigen Versicherungsunternehmen abschließen. Nach Erhalt der Versicherungspolice, hast du die Option innerhalb von 14 Tagen den Vertrag wieder zu kündigen und dir in dieser Zeit ein anderes Versicherungsunternehmen suchen.

Einige Versicherungsunternehmen gewähren dir die Zweitwagenregelung mit der besseren Einstufung der Schadenfreiheitsklasse nur, wenn auch das Erstfahrzeug dort versichert ist.

Ist dein Zweitwagen generell teurer als dein Erstfahrzeug und hat beispielsweise eine höhere Typ- oder Regionalklasse, kann es mitunter sinnvoll sein, die Schadenfreiheitsklassen mit deinem Erstfahrzeug zu tauschen.

Ein Versicherungsvergleich lohnt sich in jedem Fall. Prinzipiell solltest du auf verschiedenen online Portalen wie check24 oder Verivox einen Versicherungsvergleich durchführen, um dir einen Preis-/Leistungsüberblick zu verschaffen.

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5. Worauf muss ich beim Wechsel der Versicherung achten?

Bei einem Wechsel der Versicherung gibt es einige Punkte, welche du im Vorfeld beachten solltest.

Da die Varianten der Zweitwageneinstufung Sondereinstufungen sind, fallen diese bei einem Versichererwechsel oftmals weg bzw. dürfen nicht mitgenommen werden. Du darfst bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen nur die Schadenfreiheitsklassen übertragen, welche du auch über die Vertragslaufzeit sammeln konntest.

Manche Versicherungsunternehmen verlangen, dass du für die Einstufung in die Zweitwagenregelung auch mit deinem Erstfahrzeug zu diesem Versicherungsanbieter wechselst. Die Kündigung kannst du bis einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres schriftlich bei deinem Versicherungsunternehmen einreichen.

6. Fazit: In diesen Fällen ist eine Zweitwagenversicherung sinnvoll

Hast du neben deinem Erstfahrzeug ein weiteres Auto, welches du versichern möchtest und keinen freien Schadenfreiheitsrabatt, ist eine Zweitwagenversicherung eine sinnvolle Option.

Besonders junge Fahrer können von der Zweitwagenversicherung über die Eltern profitieren. Das Fahrzeug wird mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft und der Fahranfänger wird als Fahrer in dem Vertrag hinterlegt.

Um die Zweitwagenversicherung auch in Anspruch nehmen zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Versicherungsnehmer muss identisch sein oder der Partner, mit welchem du in häuslicher Gemeinschaft lebst. Zudem muss dein Erstfahrzeug mindestens in Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft sein.

Einige Versicherungsunternehmen erwarten ebenfalls, dass du auch mit deinem Erstfahrzeug zu der Versicherungsgesellschaft wechselst, falls das Auto dort noch nicht versichert ist.

Generell sind die Sondereinstufungen der Zweitwagenversicherung nicht gesetzlich geregelt und werden individuell von den Versicherungsunternehmen festgelegt.

7. Häufig gestellte Fragen zur Zweitwagenversicherung

Luisa Grunert
Luisa Grunert
Autorin
Über die Autorin
Ich bin Luisa und befasse mich als Autor mit allen Themen rund um Versicherungen. Nach meinem Abschluss des dualen Studiums, mit Schwerpunkt Versicherung, bin ich ins Familienunternehmen eingestiegen, um dort als Vertriebsmanagerin tätig zu sein. Neben meiner Haupttätigkeit befasse ich mich weiterhin mit allem rund um Geldanlage, Versicherung und Wirtschaft. Gerne teile ich meine Erfahrungen und Wissen in diesem Bereich mit euch.

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