
So kannst du unzulässige Bankgebühren zurückfordern
Das Girokonto ist unsere finanzielle Schaltzentrale – sehr viele Zahlungsströme laufen im Alltag über dein Konto. Doch für die Nutzung fallen entsprechende Kosten an. Oft berechnen Banken dir sogar für einzelne Leistungen zusätzliche Gebühren. Doch nicht jede Forderung deiner Bank ist zwingend berechtigt. Auch dort schleichen sich Fehler ein.
In diesem Beitrag erfährst du deshalb, was du bei einem Konto zahlen musst und wie du unzulässige Bankgebühren zurückfordern kannst.
Kontoführungsgebühren zurückfordern – Alles Wichtige in Kürze
- Bankgebühren sind in vielen Fällen keine Besonderheit. Ob nun für die Kontoführung, Bareinzahlungen oder Zahlungskarten – für all das berechnen Banken Gebühren. Tipp: Nutze unseren Girokonto-Vergleich und minimiere deine Kontoführungsgebühren.
- Es existieren jedoch auch Entgelte, die unzulässig sind. Viele Gerichtsurteile zeigen auf, wo Banken zu Unrecht kassiert haben. Seit einem BGH-Urteil von 2021 benötigt deine Bank zudem deine aktive Zustimmung für Gebührenerhöhungen.
- Du darfst unzulässige Bankgebühren zurückfordern, wenn die Verjährungsfrist von 3 Jahren noch nicht abgelaufen ist.
1. Zulässige Bankgebühren im Überblick
Die Gebührenordnungen der Banken zeigen oft sehr viele mögliche Gebühren, die für bestimmte Leistungen berechnet werden. Werfen wir nun zunächst einen Blick auf die zulässigen Bankgebühren:
1. Allgemeine Kontoführungsgebühr
Die allgemeine Kontoführungsgebühr ist der bekannteste Kostenpunkt deines Girokontos. Du zahlst einen fixen monatlichen Betrag, der unabhängig von der Nutzung anfällt.
Doch je nach Bank gibt es Unterschiede. So findest du mit unserem Girokonto Vergleich etwa problemlos Konten, die bei einem monatlichen Mindestgeldeingang kostenfrei nutzbar sind.
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2. Überweisungsgebühren
Überweisungsgebühren zahlst du heute in den meisten Fällen vor allem für Überweisungsaufträge per Post, am Schalter oder per Telefon. Online-Überweisungen sind häufig kostenfrei. Es gibt jedoch auch Kontomodelle, bei denen deine Bank auch für Online-Überweisungen Bankgebühren berechnet.
3. Gebühren für die Zahlungskarte
Ob nun Debit Card von Visa oder Mastercard oder eine Girocard – nicht wenige Banken stellen dir für die Nutzung eine monatliche Gebühr in Rechnung. Auch hier kommt es jedoch stark auf den jeweiligen Finanzanbieter an: Einige Girokonten sind auch mit einer kostenfreien Debitkarte ausgestattet.
4. Kreditkartengebühren
Du erhältst zu deinem Girokonto eine Kreditkarte? Diese muss nicht immer kostenfrei sein. Es gibt Gebührenmodelle, bei denen nur im ersten Jahr die Jahresgebühr entfällt. Andere Kreditkarten stehen dir nur dann kostenfrei zur Verfügung, wenn du einen bestimmten Mindestumsatz durch Kartenzahlungen erzielst.
5. Gebühren für Bareinzahlungen und beim Geld abheben
Gebühren für Bareinzahlungen oder Geldabhebungen sind ebenfalls zulässig. Hier findest du jedoch auch die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern:
- Bargeld abheben: Bei den meisten Banken kannst du an institutseigenen Automaten kostenfrei Geld abheben. Einige Anbieter begrenzen kostenfreie Abhebungen hingegen auf eine bestimmte Anzahl pro Monat. Bei bankfremden Geldautomaten fallen mitunter recht hohe Gebühren an.
- Bargeld einzahlen: Hier unterscheiden sich die Angebote noch deutlicher. Es gibt mittlerweile durchaus Geldautomaten mit Einzahlungsfunktion, die kostenfrei oder gegen geringe Gebühren genutzt werden können. Viele Direktbanken ermöglichen es dir zudem, über die Supermarktkasse Bargeld auf dein Konto einzuzahlen. Hierfür werden jedoch fast immer Gebühren (oft 1,5 % des Einzahlungsbetrags) fällig.
Wichtig: Du kannst auch zulässige Bankgebühren sparen!
Finanzanbieter dürfen also durchaus Gebühren rund um dein Girokonto berechnen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du hier nicht sparen kannst.
Der Grund: Es gibt große Unterschiede zwischen den einzelnen Banken. So findest du mit ein bisschen Mühe sicherlich auch Kontomodelle, die genau bei den für dich wichtigen Leistungen besonders günstig ausfallen. Nutze unseren Girokontovergleich und optimiere so deine individuellen Kosten!
2. Was muss ich bei einer Erhöhung der Bankgebühren beachten?
Deine Bank hat durchaus die Möglichkeit, die zulässigen Kontoführungsgebühren zu erhöhen. Allerdings müssen sich Finanzinstitute dabei an gewisse Regeln halten. Dabei gilt:
Banken müssen vor der Gebührenerhöhung deine Zustimmung einholen!
In der Vergangenheit hast du als Kontoinhaber ein Informationsschreiben über die Gebührenerhöhung mit einer Widerspruchsmöglichkeit erhalten. Kam innerhalb der Frist kein Widerspruch, wurde dein Schweigen als Zustimmung gewertet.
Im Jahr 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch in einem Urteil (Az.: XI ZR 26/20 vom 27. April 2021) klargestellt, dass eine solche Praxis nicht ausreicht. Daraus ergibt sich, dass du als Kontoinhaber einer Gebührenerhöhung aktiv zustimmen musst. Andernfalls darf die Bank sie nicht einfach umsetzen.
Die aktuelle Praxis läuft deshalb folgendermaßen ab:
- Deine Bank sendet dir ein Info-Schreiben über die Erhöhung der zulässigen Kontoführungsgebühren zu
- Das Schreiben enthält die Bitte der aktiven Zustimmung
- Häufig wird darauf hingewiesen, dass das Girokonto bei einer ausbleibenden Zustimmung nicht weitergeführt werden kann.
Erhöhung der Gebühren nur mit deiner Zustimmung
In den meisten Fällen darf die jeweilige Bank dein Girokonto bei ausbleibender Zustimmung kündigen. Das bedeutet: Du musst der Gebührenerhöhung zustimmen, wenn du dein Konto behalten willst.
Es gibt allerdings Ausnahmen:
- Basiskonten sind vor Kündigungen geschützt
- Genossenschaftsbanken und Sparkassen unterliegen in bestimmten Bundesländern ebenfalls entsprechenden Verpflichtungen zur Kontoführung
Wichtig: Banken müssen Fristen einhalten!
Möchte deine Bank die Kontogebühren erhöhen, hat sie dich mindestens 2 Monate vorher darüber zu informieren. Das Schreiben muss zudem einen Hinweis enthalten, dass du dein Girokonto fristlos kündigen darfst. Andernfalls gilt die Gebührenerhöhung als unwirksam.
3. Kontoführungsgebühren zurückfordern: Welche Bankgebühren sind unzulässig?
Neben den oben genannten Kostenpunkten existieren noch viele weitere Leistungen und Bereiche, für die deine Bank unter Umständen Gebühren fordert. Hierbei handelt es sich häufig um vollständig oder teilweise unzulässige Bankgebühren. Schauen wir uns an, auf welche Bereiche das zutrifft:
1. Gebührenerhöhung ohne Zustimmung
Erhöht dein Kontoanbieter einfach die Kontogebühren ohne deine aktive Zustimmung, gilt dies als unwirksam. Du dürftest diese Gebühren später zurückfordern. Somit kann praktisch jede Kontogebühr unzulässig sein.
2. Bearbeitung von Freistellungsaufträgen
Legst du Geld bei deiner Bank an, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen Freistellungsauftrag einreichen. Auf diese Weise werden die Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag (2024: 1.000 Euro pro Person) direkt von der Steuer ausgenommen.
Sollte deine Bank für die Bearbeitung eine Gebühr in Rechnung stellen, gilt dies als unzulässig. Der BGH hat bereits im Jahr 1997 festgestellt, dass es sich beim Freistellungsauftrag um eine gesetzliche Pflicht für Banken und Sparer handelt. Somit dürften Banken die Kosten nicht auf ihre Kunden abwälzen.

3. Kündigung des Girokontos
Ob nun du oder deine Bank das Girokonto kündigt – eine Gebühr darf dafür nicht erhoben werden.
Auch für die Übertragung eines Restguthabens auf dein neues Konto darf deine bisherige Bank nach der Kontokündigung keine Gebühr verlangen. Der Grund: Die Bank ist zur Überweisung gesetzlich verpflichtet.
4. Bearbeitung von Daueraufträgen
Möchtest du als Kontoinhaber Daueraufträge aussetzen oder löschen, darf deine Bank dafür kein Entgelt erheben.
5. Nacherstellung von Kontoauszügen
Wenn du alte Kontoauszüge erneut benötigst, kannst du diese bei deiner Bank anfordern. Während die ersten Kontoauszüge kostenfrei sein müssen (Ausnahme: Porto), dürfen Banken für die Nacherstellung durchaus Gebühren erheben.
Allerdings müssen diese sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten richten. Eine Pauschale pro Auszug ist vor allem dann nicht zulässig, wenn die Kosten sich je nach gewünschtem Nacherstellungszeitraum unterscheiden.
6. Unaufgefordert zugesandte Kontoauszüge
Sendet deine Bank dir einfach ungefragt deine Kontoauszüge zu, darf sie dir hierfür keine Gebühren berechnen.
Hinweis: Das Urteil gibt jedoch keine Auskunft, ob auch Porto in diesem Fall zu den unzulässigen Bankgebühren zählt.
7. Nachforschungen bei fehlerhaften Überweisungen
Fehlerhafte Überweisungen sind immer ein Ärgernis. Liegt der Fehler allerdings bei der Bank, darf sie für erforderliche Nachforschungen keinerlei Gebühren verlangen. Anders sieht es aus, wenn du als Zahlender einen Fehler bei der Überweisung machst. In diesem Fall ist eine Gebühr nach § 675y Abs. 3 BGB (Entfallen der Haftung der Bank) zulässig.
8. Kündigung von Karten (z. B. EC-Karten oder Kreditkarten)
Mit einem Girokonto erhältst du mitunter Karten wie eine Girocard, Debit Card oder auch Kreditkarten. Bei einer Kündigung gilt: Solltest du für eine Kreditkarte oder Girocard eine Jahresgebühr im Voraus gezahlt haben, bleibst du nicht auf den Kosten sitzen. Du darfst dir nämlich den Gebührenanteil für die nicht genutzte Vertragslaufzeit erstatten lassen.
9. Kartensperrung
Du vermisst deine Karte und möchtest sie aus Schutzgründen sperren lassen? In diesen Fällen sind Bankgebühren für eine Kartensperrung unzulässig.
10. Ersatzkarte
Nach dem Verlust oder Diebstahl einer Zahlungskarte dürfen Banken von dir keine Gebühren für eine Ersatzkarte verlangen. Es handelt sich vielmehr um die Folge einer gesetzlichen Verpflichtung.
11. Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
Deine Bank darf Kontoführungsgebühren für ein P-Konto erheben. Allerdings sind höhere Bankgebühren als bei einem herkömmlichen Girokonto unzulässig. Zusätzlich gelten auch Zusatzgebühren für die reine Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos als nicht zulässig.
12. Mitteilungen über nicht eingelöste Transaktionen
Ist dein Girokonto überzogen, löst die Bank Lastschriften und auch Überweisungen nicht ein. Für die Unterrichtung über eine Nichteinlösung berechnen die Banken gerne zusätzliche Entgelte. Sie darf jedoch keine pauschalen Gebühren (z. B. „5 Euro für jede Unterrichtung über eine berechtigte Nichteinlösung“) erheben. Vielmehr muss die Bank die Gebühren an den tatsächlich entstandenen Kosten orientieren.
13. Zusatzgebühren bei Kontoüberziehungen
Zusätzliche Gebühren bei Kontoüberziehungen gelten als unzulässig. Gerichte argumentieren hier regelmäßig damit, dass Banken durch die erhöhten Überziehungszinsen bereits ausreichend entschädigt werden. Dies gilt für folgende Fälle:
- Bearbeitungsgebühren (für Lastschriften, Wechsel und Schecks), wenn das Konto nicht gedeckt ist
- Die Überziehung des Dispokredits
- Bearbeitungsgebühren für das Ausführen von Überweisungen in der „geduldeten Überziehung“
14. Pauschale Gebühren pro Transaktion
Dein Girokonto wird mit einer pauschalen Gebühr pro Transaktion (z. B. Geldeingang, Überweisung, Abbuchung) belegt? Eine solche Pauschalisierung ist unzulässig, da bei diesem Gebührenmodell auch eventuelle fehlerhafte Buchungen mit Entgelten belegt würden.
Unzulässige Bankgebühren im Überblick
Art der Gebühr | Vollständig unzulässig? | Quelle |
---|---|---|
Freistellungsauftrag | Ja (gesetzliche Verpflichtung) | BGH-Urteil vom 15. Juli 1997, Az.: XI ZR 269/96 |
Übertragung von Restguthaben nach Kontokündigung | Ja (gesetzliche Verpflichtung) | OLG Jena vom 8. Januar 2015, Az.: U 541/14 |
Bearbeitung von Daueraufträgen | Ja | BGH vom 12. September 2017, Az.: XI ZR 590/1 |
Nacherstellung von Kontoauszügen | Nein, es dürfen maximal tatsächlich entstandene Kosten berechnet werden | BGH vom 17. Dezember 2013, Az.: XI ZR 66/13 |
Unaufgefordertes Zusenden von Kontoauszügen | Ja, nur Porto ist unklar | LG Frankfurt/Main vom 08.04.2011, Az.: 2-25 O 260/10 |
Nachforschungen bei fehlerhaften Überweisungen | Ja, wenn der Fehler bei der Bank liegt | |
Kündigung von Karten (z.B. EC-Karten oder Kreditkarten) | Bei Vorauszahlung: Restbetrag für Zeitraum zwischen Kündigung und Zahlungsintervall muss die Bank erstatten | OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2000, Az.: 1 U 108/99 |
Kartensperrung | Ja | OLG Düsseldorf vom 19.07.2012, Az.: I-6 U 195/11 |
Ausstellung von Ersatzkarten | Ja (gesetzliche Verpflichtung) | BGH vom 20.10.2015, Az.: XI ZR 166/14 |
Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos | Ja, nur für die Kontoführung dürfen übliche Gebühren verlangt werden | BGH vom 12. September 2017, Az.: XI ZR 590/15 in Verbindung mit Az.: XI ZR 500/11 (12. November 2012) und Az.: XI ZR 145/12 (12. November 2012) |
Mitteillungen über nicht eingelöste Transaktionen | Nein, aber nur tatsächliche Kosten sind zulässig | BGH vom 12. September 2017, Az.: XI ZR 590/15 |
Zusatzgebühren bei Kontoüberziehungen | Ja, Überziehungszinsen werden rechtlich als ausreichend betrachtet | OLG Hamm vom 21. September 2009, Az.: 31 U 55/09, BGH vom 25. Oktober 2016, Az.: XI ZR 9/15, OLG Frankfurt am Main vom 4. August 2012, Az.: 23 U157/09 |
Pauschale Gebühren pro Transaktion | Gebühren dürfen nicht pauschal für jede Transaktion gleich sein – gerade Fehlbuchungen dürfen nicht berechnet werden | BGH vom 27. Januar 2015, Az.: XI ZR 174/13 |
4. Unzulässig erhobene Bankgebühren zurückfordern: Was muss ich beachten?
Grundsätzlich gilt: Du darfst unzulässige Bankgebühren zurückfordern. Die Banken haben diese oft zu Unrecht kassiert und müssen sie nach § 812 BGB an dich zurückzahlen. Trotzdem gibt es einige Aspekte, die du dabei beachten musst:
1. Deine Ansprüche unterliegen der Verjährung
Du kannst unzulässige Kontoführungsgebühren nicht unbegrenzt rückwirkend zurückfordern. Der Grund: Solche Forderungen unterliegen der Verjährung von 3 Jahren bis zum jeweiligen Jahresende.
Bis dahin musst du also deine Rückforderung angestoßen haben.
2. Du musst den Beweis für die unzulässigen Gebühren erbringen
Um deine Forderung zu untermauern, musst du den Beweis erbringen, dass deine Bank unzulässig Entgelte gefordert hat. Nur so kannst du deine Bankgebühren zurückfordern.
Zum Glück finden sich die Nachweise auf den Kontoauszügen. Gehe dabei wie folgt vor:
- Schritt 1: Durchforste alle Kontoauszüge des betreffenden Zeitraums und suche die Bankgebühren heraus
- Schritt 2: Schreibe die Beträge jeweils heraus und rechne sie zusammen
- Schritt 3: Hefte die betreffenden Kontoauszüge als Belege zusammen
- Schritt 4: Kontaktiere deine Bank mit der Forderung
Tipp: Du darfst unzulässige Gebühren mit Zinsen zurückfordern
Wenn du Kontoführungsgebühren zurückfordern kannst, darfst du darauf zudem Zinsen berechnen. Hierbei gilt: Die Zinsen dürfen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz jährlich liegen. Der Zinszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem deine Bank die Gebühren in Rechnung gestellt hat. Hier findest du eine Tabelle mit dem aktuell gültigen Basiszinssatz.
3. Wenn die Bank nicht zahlt: Schlichtungsstelle oder Ombudsperson kontaktieren
Leider kommt es vor, dass deine Bank die Rückerstattung der Bankgebühren verweigert. Oft geht es dabei um unterschiedliche Rechtsauffassungen. So könnte die Bank argumentieren, dass ein Urteil nicht grundsätzlich für alle Banken gilt oder den Inhalt eines Urteils anderweitig interpretieren.
In solchen Fällen hast du noch die Möglichkeit, eine Schlichtungsstelle oder die passende Ombudsperson zu kontaktieren. Diese variiert zwischen privaten und öffentlichen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken:
Schlichtungsstelle | Kontaktdaten | Welche Banken nehmen teil? | Gilt für Kunden von… |
---|---|---|---|
Schlichtungsstelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V. | E-Mail: ombudsmann@bdb.de, Postadresse: Postfach 04 03 07, 10062 Berlin | Nahezu alle Privatbanken wie z.B. ING, TARGOBANK, Commerzbank oder Deutsche Bank | Privatbanken (keine Geschäftskunden oder Selbstständigen) |
Ombudsmann beim Bundesverband öffentlicher Banken e.V. (VÖB) | E-Mail: ombudsmann@voeb-kbs.de, Postadresse: Postfach 11 02 72, 10832 Berlin | DKB, Investitionsbank Berlin (IBB), BayernLB | Öffentlichen Banken (keine Geschäftskunden oder Selbstständigen) |
Kunden-beschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) | E-Mail: kundenbeschwerdestelle@bvr.de, Postadresse: Schellingstraße 4, 10785 Berlin | Sparda-Banken, Volks- und Raiffeisenbanken, PSD-Banken | Genossenschaftsbanken (keine Geschäftskunden oder Selbstständige) |
Schlichtungsstelle vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) | E-Mail: info@s-schlichtungsstelle.de, Postadresse: Charlottenstraße 47, 10117 Berlin | Alle Sparkassen des Bundesgebiets außer die Institute in Baden-Württemberg, Landesbank Berlin AG | Sparkassen (auch Selbstständige und Geschäftskunden) |
Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg e.V. | E-Mail: schlichtung@sv-bw.de, Postadresse: Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart | Alle Sparkassen in Baden-Württemberg | Sparkassen in Baden-Württemberg (keine Geschäftskunden und keine Selbstständigen) |
Links zu den Beschwerdeformularen
- Schlichtungsstelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V.: Link zum Beschwerdeformular
- Ombudsmann beim Bundesverband öffentlicher Banken e. V.: Link zum Beschwerdeformular
- Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): Link zum Beschwerdeformular
- Schlichtungsstelle vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV): Link zum Beschwerdeformular
- Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg e.V: Link zum Beschwerdeformular

Nach der Einreichung deiner Beschwerde erarbeitet die zuständige Schlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag. Private Banken müssen sich dem Vorschlag beugen, solange es nicht um höhere Beträge als 10.000 Euro handelt. Anders sieht es hingegen bei Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentlichen Banken aus: Für sie ist der Schlichtungsvorschlag nicht bindend.
Solltest du mit deiner Beschwerde im Schlichtungsverfahren keinen Erfolg haben, bleibt dir nur noch der Weg der eigenständigen Klage. Doch Achtung: Du musst hierfür in vielen Fällen (Ausnahme: Prozesskostenhilfe) die Kosten für deinen Rechtsanwalt zumindest vorstrecken. Informiere dich also im Vorfeld über deine Erfolgschancen!
5. Fazit: Unzulässige Bankgebühren zurückfordern ist leichter als gedacht
Banken haben in der Vergangenheit zum Teil sehr unübersichtliche Gebührenstrukturen in Bezug auf ihre Produkte erschaffen. Entgelte sind dabei nicht grundsätzlich falsch. Gerichtsurteile in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass Banken ihre Kunden mitunter auch mit unzulässigen Bankgebühren konfrontieren.
Doch du kannst heute verhältnismäßig einfach unzulässige Kontoführungsgebühren zurückfordern. Wenn du auf die Verjährung achtest, deine Forderung richtig berechnest und dich im Zweifel an eine Schlichtungsstelle wendest, schöpfst du deine Rechte als Kontoinhaber richtig aus.
- Kein Mindestgeldeingang erforderlich
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