Junger Mann, der ein schadenfreies Fahrzeug poliert
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Schadenfreiheitsklasse übertragen: So sparst du Geld mit der SF-Übertragung

Lesezeit 6 min.

Lektoriert vonDaniel Wenz
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Mit der Übertragung der Schadenfreiheitsklassen kannst du einiges an Geld in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung sparen. Eine Übertragung der schadenfreien Jahre heißt jedoch auch, dass du endgültig auf diese verzichtest, da eine Rückübertragung ausgeschlossen ist.

Viele Fahranfänger möchten die SF-Klassen ihrer Eltern oder Großeltern übernehmen, um die Beiträge für die Versicherung zu reduzieren.

Ist eine Übertragung der schadenfreien Jahre jedoch immer sinnvoll oder gibt es auch Nachteile?

In diesem Beitrag erklären wir dir, wie eine Übertragung funktioniert, was du dabei beachten solltest, welche Voraussetzungen es gibt und wann es sich überhaupt für dich lohnt.

1. Schadenfreiheitsklasse übertragen: So funktioniert die Übertragung der SF-Klasse

Nachfolgend findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie eine Übertragung der SF-Klassen abläuft:

  1. Zuerst solltest du mit deinem Versicherungsunternehmen die Voraussetzungen bezüglich der Übertragung abklären. Diese werden von den Versicherungsunternehmen individuell festgelegt und sind in der Regel auch in den Versicherungsbedingungen nachlesbar.
  2. Prüfe wie viele Schadenfreiheitsklassen du, als Empfänger, übernehmen darfst bzw. wie viele Schadenfreiheitsklassen übernommen werden können, falls du der SF-Klassen Überträger bist.
  3. Um die Übertragung zu beantragen, benötigst du ein Formular (TB28) deines Versicherungsunternehmens und deine bisherigen Vertrags- und Fahrzeugdaten. Das Formular kannst du dir oftmals auch online herunterladen und einreichen.
  4. Im letzten Schritt reichst du das ausgefüllte Formular bei deinem Versicherungsunternehmen ein. Diese werden alles prüfen und eine Übertragung der Schadenfreiheitsklassen veranlassen.

2. Was ist der Unterschied zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt

Die Begriffe Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt werden oftmals synonym verwendet, was jedoch nicht richtig ist. Nachfolgend erklären wir dir, was diese Begriffe aus der Kfz-Versicherung genau bedeuten.

Die Anzahl der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre du unfallfrei mit deinem Fahrzeug gefahren bist. Damit berechnen die Versicherungsunternehmen unter anderem dein Unfallrisiko und nehmen somit auch direkten Einfluss auf deinen Versicherungsbeitrag.

Je höher deine Schadenfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch dein Schadenfreiheitsrabatt, welcher folglich deinen Versicherungsbeitrag reduziert.

Übertragen kannst du nur die SF-Klassen und nicht den Schadenfreiheitsrabatt. Der Schadenfreiheitsrabatt orientiert sich zwar an der Höhe deiner SF-Klasse, wird jedoch von den Versicherungsunternehmen individuell festgelegt und fällt demnach unterschiedlich hoch aus.

Achte daher bei einem Wechsel des Versicherers darauf, wie viel Schadenfreiheitsrabatt du bei deinem neuen Versicherungsunternehmen für deine SF-Klassen erhältst.

Deine gesammelten SF-Klassen sind immer nur für ein Fahrzeug nutzbar. Falls du dir also einen Zweitwagen zulegst, wirst du von den meisten Versicherungsunternehmen in der Regel bei SF-Klasse ½ eingestuft.

Wenn Familienmitglieder oder Freunde mit deinem Fahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden, wirst du in der SF-Klasse zurückgestuft, obwohl du nicht an dem Unfall beteiligt warst. Wird deine Schadenfreiheitsklasse infolge eines Unfalls zurückgestuft, musst du im nächsten Jahr einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen.

Schadenfreiheitsklassen kannst du jeweils in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung sammeln. Die Teilkaskoversicherung ist davon ausgenommen, da diese Versicherung nur bei Schäden leistet, welche du als Versicherungsnehmer nicht selbst verursacht hast, bzw. auf die du keinen Einfluss nehmen kannst.

Dementsprechend kann es passieren, dass du mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse in der Vollkaskoversicherung einen niedrigeren Beitrag als in der Teilkaskoversicherung zahlst.

3. Voraussetzungen zur Übertragung der SF-Klasse: An wen kann ich die Schadenfreiheitsklasse übertragen

Um Schadenfreiheitsklassen überhaupt übertragen zu können, müssen vorab einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Viele Versicherungsunternehmen wollen einen Nachweis dafür, dass du in häuslicher Gemeinschaft mit dem Überträger/Empfänger lebst
  • Du solltest regelmäßig mit dem Auto des SF-Klassen Überträgers gefahren bzw. als Fahrer im bisherigen Versicherungsvertrag hinterlegt sein
  • Die Übernahme der schadenfreien Jahre ist an die Besitzdauer deines Führerscheins gebunden. Hast du deinen Führerschein seit sieben Jahren, darfst du auch 7 SF-Klassen übernehmen

Schadenfreiheitsklassen können nicht einfach so untereinander getauscht oder weitergegeben werden.

In der Regel kannst du die Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie weitergeben. Das bedeutet, dass die meisten Versicherungsunternehmen eine Übertragung von Ehepartnern, Eltern und Kindern akzeptieren.

Einige Versicherungsunternehmen lassen auch eine Übertragung von Großeltern, Enkeln und Lebensgefährten zu. Frage am besten bei deinem zuständigen Versicherer nach.

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4. SF-Klasse übernehmen: Wann lohnt es sich, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen?

Wann ist es eigentlich sinnvoll die Schadenfreiheitsklassen zu übertragen?

Wichtig ist, dass dem Überträger der SF-Klassen bewusst ist, dass er seinen Schadenfreiheitsrabatt definitiv verliert und daher nur übertragen sollte, wenn er diesen auch sicher nicht mehr benötigt. Eine Rückübertragung der Schadenfreiheitsklassen ist ausgeschlossen.

In den meisten Fällen geben Großeltern oder Eltern die Schadenfreiheitsklassen ihren Kindern aus Altersgründen ab, da sie ihr eigenes KFZ nicht mehr fahren. Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wurde, hast du im Allgemeinen zwölf Monate Zeit für die Übertragung. Diese Regelung gilt auch, wenn der Besitzer der Schadenfreiheitsklassen verstorben ist.

Ohne finanzielle Nachteile, macht es also am meisten Sinn die Schadenfreiheitsklasse bei Folgenden Möglichkeiten zu übertragen:

  • Tod des bisherigen SF-Klassen Besitzers
  • Abgabe des Führerscheins
  • Abmeldung Erst- oder Zweitwagen

Schadenfreiheitsklasse übertragen – Nachteile

Eine Übertragung der Schadenfreiheitsklassen bringt nicht immer nur Vorteile mit sich. Beachte, dass eine Rückübertragung ausgeschlossen ist und du endgültig deinen Schadenfreiheitsrabatt verlierst.

Du kannst immer nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie du auch im Besitz eines Führerscheins bist und damit selbst hättest sammeln können.

Beispiel:

Du bist Fahranfänger und würdest gerne die schadenfreien Jahre deiner Großmutter übernehmen, welche 31 SF-Klassen angesammelt hat. Da du deinen Führerschein aber erst seit 3 Jahren besitzt, kannst du auch nur 3 schadenfreie Jahre übernehmen. Die restlichen 28 SF-Klassen würden verfallen. In diesem Fall ist eine Rabattübertragung nicht sinnvoll.

Insofern profitieren Fahranfänger in der Regel nicht von einer Übertragung der Schadenfreiheitsklassen, da sie in jedem Fall in einer niedrigen SF-Klasse einsteigen und dementsprechend einen hohen Versicherungsbeitrag zahlen müssen.

Außerdem werden immer nur die Schadenfreiheitsklassen übertragen und nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Folglich kann es passieren, dass deine SF-Klasse bei einem Versichererwechsel einem anderen Schadenfreiheitsrabatt zugeordnet wird, als bisher. Die Tabellen unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen

5. Welche Sonderfälle gibt es bei der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse?

Nachfolgend haben wir einige Sonderfälle bezüglich der Übertragung von Schadenfreiheitsklassen aufgelistet und was du dabei beachten solltest:

  • Scheidung

Im Zuge einer Scheidung kann nur ein Partner die SF-Klassen in einen neuen Versicherungsvertrag übernehmen. Falls es zu einem Streitfall kommt, ist es oftmals so, dass der Partner die schadenfreien Jahre übernimmt, welcher das Fahrzeug am meisten gefahren ist.

  • Todesfall

Bei Tod eines Versicherungsnehmers können Angehörige, wie beispielsweise der Ehemann den Versicherungsvertrag und daher die SF-Klassen übernehmen. Dazu musst du deinem Versicherungsunternehmen die Sterbeurkunde vorlegen. In der Regel gilt dabei eine Frist von 12 Monaten, um den Antrag einzureichen.

  • Firmenwagen

Hattest du die Möglichkeit einen Dienstwagen zu nutzen, stehst du bei einem Arbeitgeberwechsel, bei Renteneintritt oder Abgabe des Dienstwagens ohne eigene Schadenfreiheitsklasse da. Auch wenn du jahrelang schadenfrei gefahren bist, bekommst du die SF-Klassen nicht angerechnet, da diese mit dem Firmenfahrzeug verbunden sind. Um dies zu umgehen, treffe am besten im Vorfeld mit deinem Vorgesetzten eine Vereinbarung, dass du die gesammelten SF-Klassen später auch zu einem neuen Versicherungsvertrag mitnehmen darfst. Die Versicherung des Dienstwagens muss dem zustimmen und es in ihren Daten vermerken.

  • Versicherungswechsel

Im Falle eines Versicherungswechsels kannst du deine Schadenfreiheitsklassen in der Regel zu dem neuen Anbieter mitnehmen. Der Wechsel wird schriftlich beantragt und du kannst auch nur die SF-Klassen übertragen, welche dein altes Versicherungsunternehmen beauskunftet. Falls du Sondereinstufungen bei deinem bisherigen Versicherungsunternehmen hast, fallen diese meistens weg.

Übertragen werden nur die Schadenfreiheitsklassen und nicht der Schadenfreiheitsrabatt.

6. Fazit: Darauf solltest du bei der Übertragung der SF-Klasse achten

Schadenfreiheitsklassen sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung ein wichtiges Thema.

Je höher deine Schadenfreiheitsklasse ist, desto niedriger ist dein Versicherungsbeitrag.

Du hast nicht nur die Möglichkeit eigene SF-Klassen über die Jahre zu sammeln, sondern kannst dir diese auch von Familienmitgliedern übertragen lassen.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du einen Antrag bei deinem Versicherungsunternehmen einreichen und die schadenfreien Jahre auf dich übertragen lassen.

Du kannst jedoch nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie du auch im Besitz deines Führerscheins bist. Als Fahranfänger macht es daher wenig Sinn, die schadenfreien Jahre einer anderen Person zu übernehmen, da der Großteil der SF-Klasse wegfallen würde.

Auch solltest du beachten, dass eine Rückübertragung ausgeschlossen ist.

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7. Häufig gestellte Fragen zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Luisa Grunert
Luisa Grunert
Autorin
Über die Autorin
Ich bin Luisa und befasse mich als Autor mit allen Themen rund um Versicherungen. Nach meinem Abschluss des dualen Studiums, mit Schwerpunkt Versicherung, bin ich ins Familienunternehmen eingestiegen, um dort als Vertriebsmanagerin tätig zu sein. Neben meiner Haupttätigkeit befasse ich mich weiterhin mit allem rund um Geldanlage, Versicherung und Wirtschaft. Gerne teile ich meine Erfahrungen und Wissen in diesem Bereich mit euch.

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