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Aufnahme einer Stadt – Immobilienbesitzer müssen Grundsteuer entrichten

Die Grundsteuerreform: Das müssen Grundstückbesitzer 2022 beachten

Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt, muss dafür anhand bestimmter Parameter Grundsteuer entrichten.

In diesem Jahr werden laut Bundesfinanzministerium rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Der Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Kraft treten soll.

Was sich jetzt genau ändert, wer betroffen ist und welche Fristen zu beachten sind, haben wir im Interview mit dem Steuer-Experten Stefan Heine, CEO von smartsteuer erfahren.

1. Grundsteuerreform soll gerechtere Verteilung der Grundsteuer ermöglichen

Herr Heine, warum wird die Grundsteuer überhaupt geändert?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden. Hierbei sind alle Eigentümer:innen von Grundbesitz steuerpflichtig.

Gemäß des Bundesfinanzministeriums sorgt die Grundsteuer für jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro. Mit diesem Betrag ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden zur Finanzierung von öffentlichen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Büchereien oder zum Ausbau der öffentlichen Infrastruktur.

Das war schon immer so – in diesem Jahr jedoch erfolgt eine Neuberechnung des Grundsteuerwerts. Bislang wurde dazu ein Einheitsverfahren genutzt, das auf Werten aus den Jahren 1935 und 1964 basiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese veraltete Methode vor einer Weile als verfassungswidrig erklärt, weshalb die Grundsteuerreform jetzt in Kraft treten wird.

Das Ziel ist, eine gerechtere Verteilung der Grundsteuer herzustellen. Zurzeit ist es nämlich noch so, dass Gebäude, die durchaus ähnlich in Größe, Baujahr und Lage sind, komplett unterschiedlichen Grundsteuersätzen unterliegen.

Warum muss die Grundsteuer reformiert werden?

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bestehende System zur Bewertung der Grundstückswerte für verfassungswidrig. Grund ist der Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot zur Gleichbehandlung.

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer sind die Einheitswerte. In den alten Bundesländern wird der Wert aus dem Jahr 1964 herangezogen. In den neuen Bundesländern werden ältere Zahlen aus 1935 verwendet.

Durch den Einsatz der sogenannten Steuermesszahl sowie der anschließenden Multiplikation mit dem Hebesatz ergibt sich die zu entrichtende Grundsteuer. Die Steuermesszahl definiert der Bund, den Hebesatz die verantwortliche Gemeinde.

Durch die ungleiche Wertentwicklung in den einzelnen Bundesländern kommt es zu Ungleichbehandlungen, welche nun zu einer Anpassung der Grundsteuer führen.

2. Wer ist eigentlich von der Grundsteuerreform betroffen?

Herr Heine, wen betrifft eigentlich die Grundsteuerreform?

Alle, die bisher auch die Grundsteuer gezahlt haben. Also, Eigentümer:innen von Grundstücken und wirtschaftlichen Einheiten beziehungsweise die Erbbauberechtigten.

Unterschiede gibt es jedoch in den Bundesländern Saarland und Sachsen, die in der Höhe der Steuermesszahlen vom Bundesmodell abweichen und in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen, die ein eigenes Grundsteuermodell anwenden.

Bestimmte Gebäude der öffentlichen Hand sind von der Grundsteuer befreit, so beispielsweise jene von Bildungseinrichtungen, Krankenanstalten oder Religionsgemeinschaften.

Außerdem gelten weitere Ausnahmen zum Beispiel bei Härtegründen, erheblichen nicht selbstverschuldeten Mietausfällen oder bestimmten denkmalgeschützten Immobilien.

3. Welche Fristen Immobilienbesitzer jetzt beachten müssen

Gibt es für Immobilienbesitzer jetzt Fristen, welche beachtet werden müssen?

Ja. Ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Grundbesitzeigentümer:innen in Deutschland eine Grundsteuererklärung machen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Der Stichtag für ihre Angaben ist dabei der 1. Januar 2022. Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

Der 1. Januar 2025 ist auch der Stichtag zur Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage einer abweichenden Landesregelung.

Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch anhand der Einheitswerte erhoben. Erst im Anschluss findet die neue Bemessungsgrundlage Anwendung.

Herr Heine, unsere uns stellt sich die Frage, worauf sich Immobilieneigentümer nun einstellen müssen? Wie wird die Neubewertung ablaufen?

Die meisten Bundesländer haben sich für die Berechnung der Grundsteuer für das Bundesmodell entschieden.

Hier gilt weiterhin das dreistufige Verfahren, in dem zunächst der Grundsteuerwert, dann die Steuermesszahl und zuletzt der Hebesatz ermittelt werden.

Dabei werden der Hebesatz von den Kommunen und die Steuermesszahl gesetzlich festgelegt. Eigentümer:innen müssen dementsprechend nur Angaben zum Grundsteuerwert machen.

Das Finanzamt ermittelt hier den neuen Grundsteuerwert anhand einer Feststellungserklärung, die jede:r Grundstückseigentümer:in und Erbbauberechtigte zeitig prüfen sollte.

Eine Übermittlung dieser Grundsteuer-Feststellungserklärung wird ab Juli 2022 möglich sein und muss bis Ende Oktober vollelektronisch erfolgen.

Möchte man dies selbst und unabhängig von Steuerberater:innen tun, kann man auf spezielle Grundsteuererklärungs-Tools wie das von smartsteuer und anderen Anbieter:innen zurückgreifen.

In unserem Steuersoftware-Vergleich stellen wir die besten Tools zur Erstellung einer Steuererklärung vor. Mit smartsteuer kannst du direkt deine Grundsteuererklärung erstellen.

4. Diese Daten werden für die Grundsteuererklärung benötigt

Können Sie uns abschließend noch sagen, welche Daten für die Grundsteuererklärung benötigt werden?

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weil die einzelnen Länder sich – wie eben schon erwähnt – unterschiedlichen Modellen zuordnen konnten.

Benötigt werden in allen Fällen Informationen zur Lage und Fläche des Grundstücks, sowie Art, Wohnfläche und Baujahr des Gebäude.

Alle Grundstückbesitzer:innen sollten sich rechtzeitig über die Anforderungen in ihrem Bundesland informieren und dann zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 ihre Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Über Stefan Heine

Stefan Heine ist CEO und Steuer-Experte bei smartsteuer . Gemeinsam mit seinen Kolleg:innen digitalisiert er den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen.

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Ich bin Sebastian, einer der Mitgründer von Finanzwissen. Nach meinem dualen Studium in der Automobilbranche bin ich zu einer der größten Automobilbanken Deutschlands gewechselt. Im Zuge meiner Karriere konnte ich ein fundiertes Wissen über Finanzen und Investitionen entwickeln. Heute investiere ich vor allen Dingen in Immobilien, Aktien und Kryptowährungen und möchte mein Wissen weitervermitteln.

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