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Familie am Laptop

Riester-Rente: Lohnt sich das Konzept zur Altersvorsorge?

Lesezeit 9 min.

Dennis Groß
Redakteur
Lektoriert vonChristian Musanke
Überprüft durchDaniel Wenz
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Das Thema Rente ist für viele Menschen sehr abstrakt. Insbesondere jüngere Erwerbstätige beschäftigen sich kaum oder überhaupt nicht mit ihrer Altersvorsorge. Frühestens mit 27 erhält man die erste Renteninformation. Voraussetzung hierfür sind fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Je nach Ausbildungsdauer bzw. Start ins Berufsleben erhält man unter Umständen den ersten Rentenbescheid im Alter von 30 oder sogar später. Als 30-jähriger Arbeitnehmer ist man definitiv nicht zu spät dran mit der Altersvorsorge. Allerdings macht jedes verlorene Jahr bei der Vorsorge einen großen Unterschied. Je früher ein Arbeitnehmer in die Rentenversicherung einzahlt und zusätzlich privat vorsorgt, desto besser ist derjenige finanziell im Alter aufgestellt.

Das deutsche Rentensystem besteht aus drei Schichten. Die gesetzliche Rente bildet das Fundament. Darauf aufbauend folgt die Zusatzrente in Form einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der Riester-Rente. Beide Varianten sind staatlich gefördert. Zuletzt kommt die private Altersvorsorge. Bei der privaten Vorsorge hat man die Möglichkeit, langfristig mit dem Investieren in Aktien und ETFs die eigene Rente aufzubessern. Hierzu kommen wir noch im späteren Verlauf. Außerdem kannst du bei uns in einem separaten Ratgeber genaueres zur Aktienrente erfahren.

In diesem Artikel erläutern wir detailliert das Konzept der Riester-Rente. Des Weiteren arbeiten wir heraus, ob sich die Riester-Rente auch zukünftig noch lohnt.

Bei dieser staatlich geförderten Variante der Altersvorsorge gibt es einiges zu beachten. Zunächst gehen wir auf die Bedeutung der Rentenlücke und den Handlungsbedarf, den wir daraus ableiten, ein.

1. Was ist die Rentenlücke?

Unter der Rentenlücke versteht man die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt vor Renteneintritt und der entsprechenden Altersrente. Diese Lücke kann je nach Altersvorsorge erheblich variieren. Wer sich ausschließlich auf die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente verlässt, könnte mit einer starken Rentenlücke konfrontiert werden.

Welches Ausmaß kann die Rentenlücke annehmen?

Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass nach jahrzehntlanger Erwerbstätigkeit und Einzahlung in die Rentenkasse ausreichend vorgesorgt ist. Dem ist jedoch nicht so. Daraus ergibt sich also ein konkreter Handlungsbedarf.

Diagramm Rentenlücke nach Eintrittsalter

Rentenlücke je nach Eintrittsalter | Quelle: bav-versorgungswerk.de

Laut Statista lag das Durchschnittsgehalt 2020 bei Betrachtung aller Arbeitnehmer bei 3.092 Euro. Somit ist unser Beispiel mit 3.000 Euro ein guter Richtwert zur Orientierung.

In diesem Fall ergibt sich eine Rentenlücke von etwa 45 %. Zudem zeigt uns die Grafik, dass die Lücke je nach Renteneintritt deutlich größer sein kann. Geht ein Arbeitnehmer mit 63 statt 67 in Rente, drohen eventuell weitere Abschläge.

Weitere Einflüsse auf die Rentenlücke und konkrete Gegenmaßnahmen

Wir haben also festgestellt, dass ein Arbeitnehmer, mit durchschnittlichem Gehalt und ohne zusätzliche Vorsorge, mit einer Rentenlücke im Alter konfrontiert wird.

Als verstärkender Effekt kommt die Inflation hinzu.

Die Inflation hat einen Kaufkraftverlust zur Folge. Sollte die durchschnittliche Inflationsrate langfristig über der Rentenentwicklung liegen, ist das Alterseinkommen bei Renteneintritt entsprechend weniger Wert als nach heutigem Standard.

Darüber hinaus hat die Rentenlücke eine Einschränkung des Lebensstandards zur Folge.

Um ein noch konkreteres Bild von der Rentenlücke zu erhalten, könnte man ein kleines Experiment im Alltag wagen. Dafür nimmt man das aktuelle Nettogehalt und vergleicht es mit der voraussichtlichen Altersrente.

Anschließend versucht man für einen Monat von der theoretischen Altersrente zu leben. Die Differenz fällt ersatzlos weg. Selbst wenn es dir gelingt über die Runden zu kommen, wirst du vermutlich deinen momentanen Lebensstandard nicht halten können.

Im ersten Moment klingt das alles etwas negativ. Aber keine Sorge.

Hat man die eigene Rentenlücke erkannt, ist bereits der erste Schritt in die Richtung Altersvorsorge geschafft.

Zur Schließung der Vorsorgelücke kann man die staatlich geförderten Zusatzrenten in Anspruch nehmen. Hierzu zählen die bAV und die Riester-Rente. Außerdem gibt es ausreichend Möglichkeiten bei der privaten Altersvorsorge.

Im weiteren Verlauf erläutern wir das Konzept der Riester-Rente.

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2. Was ist die Riester-Rente? Definition und Erklärung

Die Riester-Rente geht zurück auf den ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Der Namensgeber Walter Riester wollte die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge regeln. So kam es 2002 zur Einführung der staatlich geförderten Riester-Rente.

Beim Thema Riester gibt es neben dem klassischen Geld-Riester das sogenannte Wohn-Riester. In diesem Zusammenhang spricht man von einer staatlich geförderten Eigenheimrente unter Einbeziehung des Wohneigentums in die Altersvorsorge.


Apropos Wohneigentum. In einer separaten Rubrik warten umfangreiche Informationen zum Thema Immobilien auf dich.


Die Riester-Rente ist eine freiwillige, private Vorsorge, die mit staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen während der Einzahlungsphase gefördert wird. Durch diese Zulagen sollten Arbeitnehmer zur privaten Vorsorge motiviert werden.

Das Konzept der Riester-Rente wurde in den ersten Jahren häufig in Anspruch genommen. In den letzten Jahren stagnierte jedoch die Zahl der Verträge. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ruht derzeit etwa ein Fünftel aller Verträge.

Die Statistik lässt vermuten, dass die Riester-Rente zum Auslaufmodell wird.

3. Wer hat Anspruch auf Riester-Zulagen?

Zunächst klären wir wer überhaupt Anspruch auf die staatlichen Förderungen hat bzw. wer nicht.

Diese Gruppe ist unmittelbar zulagenberechtigt:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Bezieher von Krankengeld
  • geringfügig Beschäftigte, sofern nicht befreit von der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Vollständig Erwerbsgeminderte
  • Beamte, Richter und Soldaten

Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehe- oder Lebenspartner von unmittelbar Berechtigten. Hierfür ist ein eigener Altersvorsorgevertrag mit dem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr erforderlich.

Wird dieser Beitrag nicht erbracht, erhält die Person keine Zulagen.

Folgende Personen sind nicht zulagenberechtigt:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten
  • geringfügig Beschäftigte, bei Widerspruch zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Altersrentner

Bei Zulagenberechtigten unterscheidet der Gesetzgeber also zwischen unmittelbar und mittelbar. Grundsätzlich hat der Großteil der Bevölkerung die Möglichkeit eine Riester-Rente abzuschließen.

Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

4. Förderung bei der Riester Rente: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für die Riester-Rente schließt der Antragsteller zunächst ganz klassisch bei seiner Bank oder einem Versicherungsunternehmen einen entsprechenden Vertrag ab.

Für den Erhalt der Förderung sind drei Voraussetzungen zwingend zu erfüllen.

Jeder Riester-Sparer muss sich über den Sachverhalt der prämienschädlichen Verfügung im Klaren sein. Die staatliche Förderung sieht auf den ersten Blick verlockend aus, jedoch ist das Kapital während der gesamten Sparphase gewissermaßen vertraglich gebunden.

Bei einem Riester-Vertrag findet die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr statt. Altverträge vor 2012 werden frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt.

5. Höhe der staatlichen Förderung beim Riestern

Nachdem wir die Voraussetzungen der Förderung geklärt haben, betrachten wir in diesem Kapitel die Höhe der Zulagen.

Zulagen der Riester-Rente

  • die staatliche Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr
  • die Kinderzulage liegt bei 300 Euro (jedes kindergeldberechtigte Kind)
  • Zulagen für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, liegen bei 185 Euro
  • Berufseinsteiger-Bonus: Junge Arbeitnehmer bzw. Auszubildende (bis 25 Jahre) erhalten einmalig eine Zulage in Höhe von 200 Euro vom Staat
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Beispielrechnung: Staatliche Riester-Förderung

Zur Veranschaulichung gibt es ein kleines Zahlenbeispiel.

Für die Berechnung benötigen wir einige Daten. Du wirst sehen, es ist überhaupt nicht schwer die eigene Förderung bzw. den eigenen Beitrag zu berechnen.

In unserer Berechnung gehen wir von einem Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 3.000 Euro Brutto aus. Für die nächsten Schritte benötigen wir das Jahresbrutto. In diesem Fall sind das 36.000 Euro.

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss der Mindesteigenbetrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen, in den Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Die genannten 4 % von 36.000 Euro ergeben 1.440 Euro als Grundlage. Hiervon werden nun die Zulagen abgezogen. Damit die Berechnung nicht zu einfach ist, gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass die Person Kinderzulagen erhält.

Berechnung der Riester-Zulagen und des Eigenbetrags
rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen36.000 €
4 % des Einkommens1.440 €
abzüglich der Grundzulage-175 €
abzüglich der Kinderzulage (zwei Kinder im Beispiel, geboren nach 2008)-2*300 € = -600 €
Mindesteigenbetrag im Jahr665 €
monatlicher Sparbetrag665€ / 12 = 56 € (gerundet)

In diesem Fall erhält der Antragsteller 775 Euro an Zulagen. Die eigene Einzahlung liegt bei 665 Euro jährlich.

Die Kinderzulagen erhält man solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Im Anschluss nur noch die Grundzulage. Sollte das Einkommen steigen, ist eine Anpassung der Einzahlung erforderlich. Für die volle Förderung müssen stets 4 % abzüglich der Zulagen eingezahlt werden. Ansonsten würde der Staat nur anteilig Zulagen auszahlen.

Für die Zulagen ist übrigens die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verantwortlich.

Für eine Familie mit Kindern scheint sich die Riester-Rente also zu lohnen.

6. Steuerliche Grundlagen und Auszahlung der Riester-Rente

Beim Riestern wird wie bei der bAV nachgelagert besteuert. D.h. während der Einzahlungsphase bestehen Steuervorteile. In der Rentenphase wird die Riester-Rente jedoch regulär versteuert. Auch die gesetzliche Rente wird versteuert, abhängig vom Renteneintritt und der Rentenhöhe.

Als Grundlage für die Berechnung der Zulagen nehmen wir 4 % des Vorjahres brutto. Als Grenze wurden 2.100 Euro jährlich festgelegt.

Das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor. Bei einer Günstigerprüfung wird überprüft, ob eine mögliche Steuerersparnis über den Zulagen liegt. Ist das der Fall, erhält man eine Erstattung über den Differenzbetrag.

Ein Gutverdiener kann unter Umständen von der Steuerersparnis profitieren.

Grundsätzlich wird die Riester-Rente im Ruhestand als lebenslange Rente ausgezahlt. Es erfolgt dann eine Auszahlung mindestens in Höhe der Einzahlungen und der Zulagen.

Der Rentenbeginn und die Auszahlung sind im Riester-Vertrag festgelegt. Zudem ist eine sofortige Teil-Auszahlung von bis zu 30 % des Kapitals möglich. Dieser Betrag muss dann voll versteuert werden.

Auch eine Gesamtauszahlung wäre möglich. Hierbei spricht man jedoch von einer schädlichen Verwendung. Dies hätte eine Rückzahlung der staatlichen Förderung zur Folge.

7. Kritik an der Riester-Rente

An dieser Stelle kommen wir  zur offenen Kritik an dem Konzept der Riester-Rente.

Sinkende Zinsen sind eine Herausforderung für Lebensversicherer

Das Hauptproblem stellt die Verzinsung dar. Im Januar 2022 findet eine Garantiezinssenkung von 0,9 % auf 0,25 % statt. Anfang der 2000er galt noch ein Garantiezins von 3,25 %.

Der Höchstrechnungszins, meistens als Garantiezins bezeichnet, orientiert sich bei der Berechnung an der Umlaufrendite. Dabei werden unterschiedliche Anleihen berücksichtigt.

Die deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  geben jedes Jahr eine Empfehlung zum Höchstrechnungszins ab.

Beitragsgarantie und Abschlusskosten bei der Riester-Rente

Bis dato mussten die Versicherer eine Kapitalgarantie von 100 % liefern. Alle Einzahlungen und Zulagen müssen bei Renteneintritt garantiert sein. Mit den niedrigen Zinsen wird es zunehmend schwieriger gewinnbringend zu wirtschaften und gleichzeitig das Kapital zu garantieren.

Hinzu kommen noch Abschluss- und Verwaltungskosten des Riester-Vertrages. In den ersten Jahren fließt ein erheblicher Teil der Beiträge nicht in die Altersvorsorge. Zunächst werden damit Kosten der Versicherungsgesellschaft gedeckt.

Mangelnde Flexibilität beim Riestern

Wie wir bereits erwähnt haben, ist man bei der Riester-Rente sehr stark an die Vorgaben des Gesetzgebers bzw. Vertragspartners gebunden. Vorzeitige Kapitalverfügungen bringen starke Nachteile mit sich.

8. Alternative zum Riestern: Vorsorgen mit Aktien und ETFs

In der Einleitung haben wir bereits Alternativen angekündigt und hier kommen sie.

Bei Riester-Verträgen besteht zwar die Möglichkeit des Fondssparen, jedoch sind die Verträge sehr komplex und unflexibel.

Geringe Kosten bei Aktien und ETFs

Mit einem Aktien- oder ETF-Sparplan hast du eine weitaus größere Produktauswahl. Inzwischen gibt es sehr viele moderne Broker, bei denen du unkompliziert und schnell ein Depot eröffnen kannst. Die Kosten sind bei einem reinen Online-Anbieter in der Regel sehr gering. Hierfür lohnt sich stets ein Vergleich.

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Im Gegensatz zur Riester-Rente erhältst du beim Sparen mit Aktien und ETFs keine staatliche Förderung. Zudem bestehen keine Steuervorteile. Die Besteuerung ist hier eindeutig geregelt. Bei Kursgewinnen und Erträgen fällt die Kapitalertragsteuer an. Du weißt also von Anfang an welcher Anteil abgeht und wirst nicht bei Renteneintritt von einer nachgelagerten Besteuerung überrascht.

Mehr Flexibilität mit Aktien und ETFs

Zudem bist du bei der privaten Altersvorsorge mit Aktien und ETFs viel flexibler. Du kannst sowohl Einmalanlagen als auch Sparpläne tätigen. Bei deinen Sparraten kannst du mit ein oder zwei Klicks jederzeit Änderungen vornehmen.

Ein weiteres Plus ist die Möglichkeit, jederzeit das Kapital abzurufen. Beim Aktiensparen gibt es keine schädliche Verfügung.

An dieser Stelle wollen wir aber  ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein langer Anlagehorizont an den Finanzmärkten sehr wichtig für den erfolgreichen Vermögensaufbau und die daraus resultierende Rente ist.

Rendite für die Rente: Aktienrente vs. Riester-Rente

Der wohl entscheidende Faktor ist die Rendite. Wer sich eine zusätzliche Rente aufbauen möchte, erwartet auch Ergebnisse. Das hart verdiente Geld soll schließlich arbeiten und langfristig einen Überschuss erzielen.

Betrachten wir ein konkretes Beispiel hinsichtlich der langfristigen Performance am Aktienmarkt, dann ist der deutsche Leitindex, DAX seit 1988 um mehr als den Faktor 15 gestiegen.

Laut dem deutschen Aktieninstitut erbrachte eine monatliche Geldanlage in Aktien zwischen 1995 und 2013 eine durchschnittliche Rendite von 7 % im Jahr. Je nach Betrachtungszeitraum ist eine Performance von 7-9 % am breiten Aktienmarkt möglich.

Laut einer Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende fließt beim Riestern fast jeder vierte Euro in die laufenden Kosten. Der gemeinnützige Verein hat hierzu 65 Riester-Versicherungen untersucht.

Eine private Altersvorsorge mit Aktien und ETFs bietet zwar keine Kapitalgarantie, dafür jedoch deutlich höhere Renditechancen. Mit regelmäßigen Sparraten, einer breiten Streuung und langem Anlagehorizont steht der privaten Altersvorsorge mit Aktien und ETFs eigentlich nichts im Weg.

Wichtig: Im Vorfeld ausreichend über Chancen und Risiken informieren und nur Geld anlegen, welches langfristig nicht benötigt wird. Außerdem bezüglich der Kostenstruktur und Produktauswahl einen Anbietervergleich vornehmen.

9. Fazit zur Riester-Rente: Lohnt sich die Zusatzrente?

Wir haben das Konzept der Riester-Rente ausführlich erläutert. In der folgenden Übersicht fassen wir nochmals die Vor- und Nachteile zusammen.

Vorteile der Riester-Rente

  • staatliche Zulagen
  • Beitragsgarantie
  • steuerliche Vorteile während Sparphase

Nachteile der Riester-Rente

  • Nachgelagerte Besteuerung im Alter
  • Bei vorzeitiger Auszahlung gehen Förderungen verloren
  • hohe laufende Kosten
  • komplexe Verträge
  • fehlende Flexibilität beim Sparen oder Umschichten
  • wenig Rendite im Vergleich zu anderen Vorsorgeprodukten

Wir halten also fest, dass die Nachteile überwiegen. Deshalb sollte man die Riester-Rente aber nicht kategorisch ausschließen. Bei der Berechnung der Zulagen haben wir festgestellt, dass eine Familie mit mehreren Kindern vom geringen Eigenbeitrag profitieren kann.

Allerdings ist die Riester-Rente in ihrer derzeitigen Gestaltung nicht mehr zeitgemäß. Angesichts steigender Inflation ist es umso wichtiger eine Vorsorge zu wählen, die diese Geldentwertung zumindest ausgleicht bzw. langfristig übersteigt.

Ohne eine Reform wird die Riester-Rente zum Auslaufmodell. Daher können wir festhalten: Die Riester-Rente lohnt sich, falls überhaupt, nur im Einzelfall als Ergänzung.

Um die Rentenlücke vollständig zu schließen, sind weitere Vorsorgeprodukte wie z.B. Aktien und ETFs erforderlich.

Dennis Groß
Dennis Groß
Redakteur
Über den Autor
Ich bin gelernter Bankkaufmann und leidenschaftlicher Privatinvestor. Meine ersten Aktien habe ich im Alter von 14 gekauft und dabei die Börse kennengelernt. Seitdem beschäftige ich mich intensiv mit dem Geschehen an den Finanzmärkten und den unterschiedlichen Anlageklassen. Getreu dem Motto "man lernt nie aus" möchte ich mir ständig neues Wissen aneignen und so viel wie möglich an andere weitergeben.

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