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Betriebliche Altersvorsorge: Alles was du zur bAV wissen musst

Zuletzt am 01.05.2023 aktualisiert
Erschienen am 14.12.2021
Lesezeit 8 min.

Dennis Groß
Redakteur
Lektoriert von Christian Musanke
Überprüft durch Daniel Wenz
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Die Rente ist sicher. Eine ähnliche Aussage wurde in den 1980er Jahren von einem bekannten deutschen Politiker getroffen. Das Betriebsrentengesetz zur Regelung der betrieblichen Altervorsorge (bAV) für Arbeitnehmer war zum damaligen Zeitpunkt 12 Jahre alt. Wie sieht es nun 40 Jahre später mit der Sicherheit unserer Rente aus und welche Rolle spielt die bAV dabei?

Die gesetzliche Rente ist in Deutschland die Basis. Mit dem sogenannten Umlageverfahren werden die derzeitigen Rentenbezieher finanziert. Die Mittel hierfür stammen aus den laufenden Rentenversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer. Durch dieses Verfahren sollen die Renten über Generationen hinweg getragen werden. Daher stammt auch der Begriff Generationenvertrag.

Zusätzlich gibt es noch weitere Möglichkeiten die eigene Rente aufzustocken. Das deutsche Rentensystem besteht aus drei Schichten.

Erstens die gesetzliche Rente. Zweitens die Zusatzrente in Form der betrieblichen Altersvorsorge und der Riester-Rente. Drittens die private Altersvorsorge über Lebensversicherungen. Es stehen noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Aktien und ETFs zählen zwar nicht offiziell zur 3. Schicht der Altersvorsorge, dennoch sind sie ein probates Mittel zur Ergänzung der eigenen Rente.

Über die Aktienrente kannst du dich in einem separaten Ratgeber bei uns ausführlich informieren. In diesem Artikel stellen wir dir die betriebliche Altersvorsorge vor.

1. Durchführungswege der bAV

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber in Anspruch nehmen kann. Bei der Finanzierung der Betriebsrente gibt es nicht nur einen Weg, sondern fünf.

Im folgenden Verlauf liefern wir einen Überblick zu den fünf Durchführungswegen.

Bei der Direktversicherung wird vom Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers abgeschlossen. Als Zusatz können auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen abgeschlossen werden. Bezugsberechtigt sind sowohl der Arbeitnehmer als auch die Hinterbliebenen. Die Direktversicherung wird bei einem Lebensversicherer abgeschlossen. Entweder wird die Finanzierung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam übernommen oder entsprechend einzeln.

Bei der Direktzusage spricht man auch von einer internen Pensionszusage. Die Versorgung wird direkt durch den Arbeitgeber gewährleistet, ohne externen Partner. Vor einigen Jahrzehnten wurde hauptsächlich diese Finanzierungsform verwendet. Heute ist die Direktzusage eher die Ausnahme. Seit 2002 besteht die Möglichkeit der Übertragung auf einen externen Partner.

Die Pensionskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung. Sie kann als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit geführt werden. Die Funktion ähnelt einem Lebensversicherer. Hier werden die Beiträge entweder einzeln von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bzw. gemeinsam getragen.

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Hierbei gelten keine speziellen Anlagevorschriften. Grundsätzlich schließen rückgedeckte Unterstützungskassen eine Renten- oder Lebensversicherung ab, um die Ansprüche aus der Betriebsrente abzusichern.

Der Pensionsfonds ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung in Form einer Aktiengesellschaft. Dieser Durchführungsweg ist in Deutschland der einzige, der eine lohnsteuerfreie Übertragung aus Direktzusagen anbietet. Außerdem bestehen beim Pensionsfonds überwiegend liberale Anlagemöglichkeiten.

Die einzige unmittelbare Versorgungszusage ist die Direktzusage. Die restlichen Durchführungswege sind mittelbare Versorgungszusagen. Hierbei ist ein externer Partner im Spiel.

Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber, welche Variante er anbietet. Bei einem neuen Beschäftigungsverhältnis sollte daher zu Beginn geklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen. Bei der betrieblichen Altersversorgung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Gleichbehandlungsgrundsatz sagt aus, dass ein Arbeitnehmer nicht einfach von der Betriebsrente ausgeschlossen werden kann. Es gelten für alle Angestellten die gleichen Voraussetzungen. Unterschiedliche Behandlungen müssten sachlich gerechtfertigt sein.

2. Rentenlücke: Wie hoch ist der Bedarf zur bAV?

Für Arbeitnehmer ist die Rentenlücke ein abstrakter Begriff. Insbesondere für jüngere Erwerbstätige. Schließlich ist der Renteneintritt noch Jahrzehnte entfernt und man kann ja jederzeit mit der Vorsorge beginnen.

Viele erkennen erst bei Renteneintritt wie groß die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rentenzahlung ist. Wir nehmen zur Veranschaulichung ein konkretes Beispiel.

Das durchschnittliche Monatsgehalt liegt laut Statista in Deutschland bei 3.975 Euro Brutto. Dieser Durchschnitt ergibt sich bei der Betrachtung aller Vollzeitkräfte.

In der folgenden Übersicht berechnen wir die Rentenlücke eines 30-jährigen Arbeitnehmers mit einem Bruttogehalt von 3.975 Euro. Das Alter bei Berufseinstieg beträgt 25 Jahre und der Arbeitnehmer ist in Steuerklasse 1.

Monatsbrutto3.975 Euro
- Sozialversicherung794,01 Euro
- Steuern699,04 Euro
Monatsnetto2.481,95 Euro
Altersrente1.904,52 Euro
- Sozialversicherung209,50 Euro
- Steuern205,27 Euro
voraussichtliche Nettorente1.489,75 Euro
Rentenlücke992,20 Euro
Berechnung der Rentenlücke

Bei dieser Musterrechnung hat der Rentenbezieher eine Rentenlücke von 992 Euro. Das entspricht etwa 40 % seines letzten Nettogehalts.

Jeder kann für sich festlegen, ob diese Lücke ein Problem darstellt oder nicht. Ein einfaches Experiment könnte jedoch für Klarheit sorgen. Du könntest versuchen in absehbarer Zeit nur mit 60 % deines Nettogehalts auszukommen. Der restliche Betrag fällt in diesem Experiment ersatzlos weg.

Bei der Rentenlücke spielen noch weitere Faktoren wie z.B. die Inflation eine große Rolle. Sollte die Inflation stärker steigen als die Rente, entsteht eine noch größere Rentenlücke.

Die deutsche Rentenversicherung versendet zwar regelmäßig einen Rentenbescheid, jedoch sind die Hinweise auf den zusätzlichen Vorsorgebedarf nicht ausreichend. Es wird lediglich erwähnt, dass sich die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Rente vergrößert.

Renteninformation

Muster Renteninformation | Quelle: deutsche Rentenversicherung

Ab dem 27. Lebensjahr erhält jeder Arbeitnehmer einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation. Dieser Bescheid liefert einen Überblick zur Altersrente und den bis dato angesammelten Ansprüchen. Hierbei handelt es sich jedoch um Bruttowerte.

Ohne zusätzliche Vorsorgemaßnahmen stellt die Rentenlücke für die meisten Arbeitnehmer ein erhebliches Problem dar.

3. Geförderte Betriebsrente mit Entgeltumwandlung

Ein zentraler Punkt der betrieblichen Altersversorgung ist die Entgeltumwandlung. Ein Begriff den jeder Arbeitnehmer zumindest gehört haben sollte.

Die Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung ist eine staatlich geförderte Maßnahme zur Verringerung deiner Versorgungslücke. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung.

Bei dieser Finanzierungsform der Betriebsrente vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber, dass ein Teil deines Bruttogehalts direkt in die bAV fließt.

Steuerlicher Vorteil der bAV

Der große Vorteil liegt darin, dass bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der deutschen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % sozialabgabenfrei umgewandelt werden können.

Steuerliche Vorteile bei der Entgeltumwandlung

Für Beträge bis zu 276 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an und Beträge bis zu 552 Euro sind steuerfrei. Seit 2019 muss der Arbeitgeber den Beitrag bezuschussen. Ab 1. Januar 2022 gilt dies auch für Altverträge vor 2019. Bei der Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber also verpflichtet mindestens 15 % des Beitrags zu übernehmen. Dieser Pflichtzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge macht die Entgeltumwandlung somit noch attraktiver.

Bei der Auszahlung der Betriebsrente gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir im Folgenden definieren

Auszahlungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

  • lebenslange Rente
  • einmalige Kapitalzahlung
  • Kombination

Seit 2018 sorgt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) dafür, dass nicht nur Angestellte großer Unternehmen von der bAV profitieren. Auch Mitarbeiter in kleinen und mittelständischen Firmen sollen unterstützt werden.

Arbeitnehmer profitieren doppelt bei der Betriebsrente

Die folgende Grafik zeigt deutlich wie groß der Effekt der Förderung bei einer Entgeltumwandlung sein kann.

entgeltumwandlung betriebliche altersvorsorgeEntgeltumwandlung bei bAV  |  Quelle: Allianz

Vom Bruttogehalt werden 100 Euro umgewandelt und der eigene Nettoaufwand liegt am Ende bei etwa 50 Euro. Mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss liegt der Gesamtbeitrag in diesem Beispiel bei 115 Euro.

Das Beispiel der Entgeltumwandlung veranschaulicht, wie mit geringem Aufwand eine nennenswerte Zusatzrente aufgebaut werden kann. Maßgeblich hierfür ist die staatliche Förderung in Kombination mit dem Arbeitgeberzuschuss.

Der nächste Abschnitt erläutert detailliert die steuerlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung.

4. Steuerliche Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der steuerlichen Betrachtung gilt es grundsätzlich zwei Phasen zu unterscheiden.

  • Einzahlungsphase
  • Auszahlungsphase

Ansparphase der Betriebsrente

In der Einzahlungsphase profitiert der Arbeitnehmer von einer Steuerersparnis von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze. Ausnahmen stellen die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage dar. Hierbei gibt es keine steuerliche Begrenzung.

Einen Sonderfall gibt es bei größeren Beträgen wie z.B. Abfindungen. Erfolgt eine Investition der Abfindung in die bAV, so kann der Arbeitnehmer von den Freibeträgen profitieren. Ist die Abfindung höher als der Freibetrag, muss der Differenzbetrag versteuert werden. Unter Umständen lohnt sich die Einzahlung einer Abfindung, da der Betrag bei einer regulären Auszahlung voll versteuert werden muss.

Auszahlphase der bAV

Bei der Betriebsrente wird die nachgelagerte Besteuerung angewendet. Das hat zur Folge, dass die Rentenleistung als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird.

Außerdem sind die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Seit 2018 gibt es jedoch Freibeträge.

  • Falls die Betriebsrente geringer ist als 1/20 der Bezugsgröße der Sozialversicherung fallen keine Abgaben an
  • Die Bezugsgröße im Jahr 2020 beträgt 3.185 Euro in den alten Bundesländern und 3.010 Euro in den neuen Bundesländern
  • Sozialabgaben müssen nur auf Beträge entrichtet werden, die diese Grenze (159,25 bzw. 150,50 Euro) übersteigen

Sonderfall: einmalige Auszahlung der Betriebsrente

Wie wir bereits erwähnt haben, gibt es bei der Betriebsrente auch die Möglichkeit einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Hierbei werden ebenfalls Steuern und Sozialabgaben fällig. Bei der Berechnung wird das Kapital durch 120 geteilt, da die Auszahlung gedanklich auf 10 Jahre a 12 Monate verteilt wird. Für diesen monatlichen Betrag gelten ebenso die genannten Freibeträge.

Die Beiträge aus der Einzahlungsphase sind für die Steuererklärung nicht von Relevanz. Abfindungen, die direkt in die bAV eingezahlt werden und über dem Freibetrag liegen, sind steuerlich relevant. In der Auszahlungsphase wird die Betriebsrente als Einkommen in der Steuererklärung erfasst.

Dieser Abschnitt sollte dir einen Überblick zu den steuerlichen Grundlagen liefern. Bei Details und der Erstellung der Steuererklärung ist es stets sinnvoll sich an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

5. Wie sinnvoll ist eine betriebliche Altersvorsorge bei häufigem Arbeitgeberwechsel?

Sollte man bei häufigem Jobwechsel in eine Betriebsrente einzahlen? Eine berechtigte Frage in der heutigen Zeit. Laut einer Umfrage von Stepstone wechseln deutsche Arbeitnehmer im Durchschnitt alle vier Jahre den Arbeitgeber. Diese Zahl variiert je nach Berufsgruppe.

Außerdem besteht die Möglichkeit zukünftig vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit zu wechseln. Diese Faktoren sollten berücksichtigt werden.

An sich besteht die Möglichkeit einer Vertragsübernahme durch den neuen Arbeitgeber. Wer eine Direktversicherung abgeschlossen hat, kann diese mit dem Einverständnis des neuen Arbeitgebers übertragen.

Viele Arbeitgeber lehnen die Mitnahme des Altvertrags jedoch ab, da sie nicht Verträge unterschiedlicher Anbieter verwalten wollen.

Als Arbeitnehmer kann man den alten Vertrag ruhen lassen oder privat weiter einzahlen. Hierbei erfolgt jedoch die Zahlung vom Nettogehalt. Somit könnte man nicht die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen.

Bei der Vertragsübertragung sollte man unbedingt auf eventuell anfallende Kosten und die neuen Konditionen achten.

Im ungünstigsten Fall hat ein Arbeitnehmer am Ende seiner beruflichen Laufbahn viele Einzelverträge mit jeweils geringen Betriebsrenten.

Wir halten also fest, dass die Möglichkeit zur Übertragung bzw. Mitnahme eines Vertrags besteht. Außerdem profitiert man als Arbeitnehmer enorm von der Entgeltumwandlung. Ein möglicher Jobwechsel ist kein Grund die betriebliche Altersversorgung kategorisch auszuschließen.

Im nächsten Abschnitt gehen wir auf Alternativen zur bAV ein. Diese bieten die Möglichkeit zum flexiblen und rentablen Sparen.

6. Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Bei der Flexibilität ist die betriebliche Altersversorgung gegenüber anderen Sparvarianten im Nachteil. Daher betrachten wir in diesem Kapitel weitere Möglichkeiten zur Optimierung der Altersvorsorge.

Bei der privaten Altersvorsorge eignen sich neben Immobilien besonders Aktien und ETFs hervorragend. Der Anleger kann zwischen Einmalanlagen und langfristigen Sparplänen wählen. Natürlich kann auch beides kombiniert werden.

Zudem kann die Sparrate bei Aktien und ETFs jederzeit angepasst oder ausgesetzt werden. Depotüberträge und Auszahlungen sind auch jederzeit möglich. Somit bietet diese Sparvariante ein hohes Maß an Flexibilität.

Das entscheidende Argument für das Investieren in Aktien und ETFs ist die Rendite. Bei einer langfristigen Anlage in Aktien kommt der Zinseszinseffekt voll zum Tragen. Dies ermöglicht dem Anleger ein exponentielles Wachstum seines Kapitals.

Zusätzlich profitiert der Anleger bei einem monatlichen Aktiensparplan vom Effekt der Durchschnittskosten.

Langfristig ist eine durchschnittliche Rendite von 7-9 % p.a. zu erwarten.

Anhand des folgenden Charts sehen wir die langfristige Wertentwicklung des deutschen Leitindex, dem DAX.

DAX Chart

Entwicklung des DAX seit 1959 | Quelle: Wikimedia Commons

Der Chart zeigt uns deutlich, dass der Aktienmarkt phasenweise starken Schwankungen unterliegt, jedoch langfristig stets ansteigt.

Daher sind ein möglichst langer Anlagehorizont und regelmäßiges Sparen umso wichtiger. Im besten Fall beginnt man mit der privaten Altersvorsorge als Berufsanfänger in jungen Jahren.

Im Vergleich zur betrieblichen Altersversorgung ergeben sich also klare Vor-und Nachteile.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

  • höhere Renditechancen
  • flexibles Sparen
  • Auszahlung jederzeit möglich
  • flexible Übertragung
  • private Vorsorge, unabhängig von Arbeitgeber
  • breites Anlagespektrum

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

  • starke Schwankungen möglich
  • keine staatliche Förderung
  • keine Entgeltumwandlung, direkt vom Netto
  • eigene Produktauswahl erforderlich, höherer Zeitaufwand
  • regelmäßige Überprüfung des Investments
  • keine garantierte Zahlung bei Renteneintritt

Die private Altersvorsorge mit Aktien und ETFs ist eine gute Ergänzung. Mit der betrieblichen Altersvorsorge und einer Aktienrente lässt sich die Rentenlücke erheblich reduzieren bzw. schließen. Entscheidend ist der Zeitfaktor. Je später du anfängst, desto mehr musst du monatlich zurücklegen, um deine Rentenlücke zu schließen.

7. Fazit zur Betriebsrente

Fassen wir die wichtigsten Inhalte zusammen. Das deutsche Rentensystem besteht aus drei Schichten. Die erste Schicht, die gesetzliche Rentenversicherung war früher einmal ausreichend, doch inzwischen besteht eine große Rentenlücke.

Daher soll die gesetzliche Rente um zwei weitere Schichten ergänzt werden. Zunächst in Form einer Zusatzrente. Hierfür stehen die bAV und die Riester-Rente zur Verfügung. Die letzte Schicht steht letztendlich für die private Altersvorsorge. Bis dato sind Lebensversicherungen die gängige Form. Aufgrund des andauernden Nullzinsniveaus sinkt die Rentabilität von Rentenversicherungen zunehmend.

Folglich rücken Aktien und ETFs in den Fokus der Öffentlichkeit. Mittlerweile plant die deutsche Regierung die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente. Mit einem langfristigen Aktiensparplan kann zusätzlich privat vorgesorgt werden.

Die bAV bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit eine nennenswerte Zusatzrente mit kleinen Mitteln aufzubauen. Durch die Entgeltumwandlung können Steuern und Sozialabgaben gespart werden. Somit profitiert der Arbeitnehmer doppelt, indem der tatsächliche Nettoaufwand nur etwa die Hälfte des eingezahlten Bruttobetrags ausmacht.

Während der Einzahlphase in die Betriebsrente bestehen Steuervorteile. Dafür wird bei dieser Variante der Altersvorsorge nachgelagert im Alter besteuert. Dieser Faktor sollte nicht unterschätzt werden.

Wie bei der Kapitalanlage gilt auch bei der Altersvorsorge stets breit zu streuen. Mit einer strategischen Planung hast du am Ende deiner Berufslaufbahn die gesetzliche Rente, eine Zusatzrente aus der bAV und deine private Vorsorge mit Aktien und ETFs.

Übrigens gibt es im Bereich der privaten Altersvorsorge noch weitere spannende Möglichkeiten, um die eigene Rente zu optimieren. Mit der Anlage in Immobilien kann man sich ein passives Einkommen aufbauen und somit ebenfalls die Rente ergänzen.

Wie du siehst gibt es sehr viele Optionen, um ausreichend für das Alter vorzusorgen. Die bAV ist aufgrund ihrer Förderung ein probates Mittel zur effizienten Ergänzung deiner Altersvorsorge.

Dennis Groß
Dennis Groß
Redakteur
Über den Autor
Ich bin gelernter Bankkaufmann und leidenschaftlicher Privatinvestor. Meine ersten Aktien habe ich im Alter von 14 gekauft und dabei die Börse kennengelernt. Seitdem beschäftige ich mich intensiv mit dem Geschehen an den Finanzmärkten und den unterschiedlichen Anlageklassen. Getreu dem Motto "man lernt nie aus" möchte ich mir ständig neues Wissen aneignen und so viel wie möglich an andere weitergeben.

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