Anbieter bewerten und 10 € Gutschein erhalten
Anbieter bewerten und 10 € Gutschein erhalten
Junge Gruppe multiethnischer Kinder, die in einer Bibliothek Bücher in der Hand halten
Envato Elements

Kindergeld 2025: Anspruch, Auszahlung und Antrag

Lesezeit 4 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDaniel Wenz
Überprüft durchSebastian Rau
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Dass Kinder viel Geld kosten, wird Eltern spätestens klar, wenn der Nachwuchs da ist. Um Familien zu fördern, zahlt der Staat in Deutschland Kindergeld. Wir verraten, wer Anspruch hat und was für den Antrag notwendig ist.

Kindergeld: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kindergeld bekommt jedes Kind, das in Deutschland lebt oder dessen Eltern in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Die Höhe beträgt ab 2025 255 Euro pro Monat (2024: 250 Euro).
  • Zuständig für die Auszahlung ist die Familienkasse. Für den Erstantrag benötigen Eltern lediglich die Geburtsurkunde sowie die Steuer-ID von Eltern und Kind.
  • Nach dem 18. Geburtstag gibt es Kindergeld bis 25, wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert. Trifft das zu, müssen die Eltern einen Antrag stellen und Nachweise einreichen.
  • Das Kindergeld steht der Person zu, die das Kind am meisten pflegt und betreut.
  • Getrennte Eltern im Wechselmodell bestimmen einen Bezugsberechtigten und splitten das Geld untereinander auf.

1. Wie viel Kindergeld bekomme ich für mein Kind?

Wie viel kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr? – Im Schnitt 763 Euro gaben Eltern 2018 in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes für ein Kind aus. Der Mietanteil des Kindes und der Verdienstausfall, wenn Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Damit sie ihre Finanzen in den Griff bekommen, hilft der Staat seit 1955 mit dem Kindergeld. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung und nicht, wie oft angenommen, um eine Sozial- oder Transferleistung. Die Grundlage dafür bilden das Einkommenssteuergesetz (EStG § 62-66) und das Bundeskindergeldgesetz. Ähnliche Leistung gibt es in anderen europäischen Ländern, beispielsweise die Familienbeihilfe in Österreich und die Kinderzulage in der Schweiz.

Die Höhe des Kindergeldes (Stand: 2024) beträgt 250 pro Monat pro Kind. Eine Erhöhung auf 255 Euro pro Kind ab 2025 ist bereits beschlossen.

Gab es früher ab dem dritten oder ab dem vierten Kind mehr Geld, spielen ab dem 01. Januar 2023 die Kinderzahl und die Reihenfolge keine Rolle mehr. In der unterstehenden Grafik kannst du sehen, wie die Höhe des Kindergeldes sich mit der Zeit verändert hat.

Entwicklung des Kindergeldes in Deutschland von 1975 - 2025 (Bis 2001 in DM, in Euro umgerechnet)

Ursprünglich plante die Ampelkoalition, ab 2025 eine Kindergrundsicherung einzuführen, die sich aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag und einem vom Einkommen der Eltern abhängigen Kinderzusatzbetrag zusammensetzen sollte. Zweck der Reform wäre, das Kindergeld, den Kinderzuschlag sowie den Kinder-Regelsatz bei Bürgergeldempfängern in einer Leistung zu bündeln.

Aktuell (Stand: Oktober 2024) ist es aufgrund von politischen Auseinandersetzungen unklar, ob und wann der Gesetzentwurf so oder überhaupt umgesetzt wird.

2. Wie stelle ich den Kindergeldantrag?

Den Antrag auf Kindergeld stellst du auf der Webseite der Arbeitsagentur. Hast du ein ELSTER-Zertifikat, kannst du ihn online einreichen, ansonsten musst du die Unterlagen ausdrucken und unterschreiben. Neben deinen persönlichen Angaben wie Name, Wohnsitz und Kontonummer benötigst du:

  • Deine Steueridentifikationsnummer sowie die Steueridentifikationsnummer deines Kindes, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt.
  • Die Geburtsurkunde beziehungsweise die gesonderte Bescheinigung für die Kindergeldstelle, die du vom Standesamt nach der Geburt bekommst.
Kindergeldantrag nicht verschlafen!

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld maximal 6 Monate rückwirkend. Du solltest daher den Kindergeldantrag rechtzeitig stellen, auch wenn du nach der Geburt alle Hände voll zu tun hast. Da du die Geburtsurkunde benötigst, ist ein Antrag vor der Geburt leider nicht möglich.

3. Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld bekommen alle Eltern von der Familienkasse, wenn sie mit ihren Kindern in Deutschland wohnen. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle, solange die Eltern sich legal in Deutschland aufhalten und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Auch anerkannte Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch auf Kindergeld.

Leben deutsche Staatsangehörige mit ihren Kindern im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Lichtenstein und Norwegen), kommt es darauf an, ob sie in Deutschland steuerpflichtig bleiben, beispielsweise weil sie einen Arbeitgeber in Deutschland haben oder eine deutsche Rente beziehen. Ist das der Fall, gibt es weiter Kindergeld.

Umgekehrt erhalten auch ausländische Staatsangehörige Kindergeld für ihre von ihnen getrenntlebenden Kinder im EU-Ausland, wenn sie in Deutschland leben und arbeiten. Die folgende Tabelle hilft, zu klären, ob ein Anspruch besteht.

Tabelle zur Übersicht, wer Anspruch auf Kindergeld hat
Übersicht zur Anspruchsberechtigung auf Kindergeld

Haben nur leibliche Eltern einen Anspruch auf das Kindergeld?

Genauso wie das Elterngeld steht das Kindergeld den Menschen zu, die mit dem Kind in einem Haushalt leben und es pflegen. Aus diesem Grund haben nicht nur leibliche Eltern einen Anspruch auf Kindergeld, sondern auch:

 

  • Stief- und Großeltern sowie volljährige Geschwister, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt, etwa weil die Eltern verstorben sind oder die Pflege nicht leisten können.
  • Pflegeeltern, wenn das Kind zu ihrem Haushalt gehört und die leiblichen Eltern das Kind nicht mehr betreuen.
  • Das Kind selbst, wenn es Vollwaise ist und nicht bei Pflegeeltern, Großeltern oder Verwandten lebt.
  • Das volljährige Kind, wenn es allein wohnt und für sich selbst sorgt. In dem Fall ist ein sogenannter Abzweigungsantrag

Wer bekommt das Kindergeld, wenn die Eltern sich trennen?

Leben die Eltern nicht mehr zusammen, steht das Kindergeld dem Elternteil zu, bei dem das Kind überwiegend lebt und der den größten Betreuungsanteil leistet. In der Regel einigen sich die Eltern auf einen Bezugsberechtigten und teilen es der Familienkasse mit. Gelingt das nicht, entscheidet das Familiengericht.

Wechselmodell: Ein Empfänger, zwei Berechtigte

Auch beim Wechselmodell muss es einen Bezugsberechtigten geben, da die Familienkasse das Kindergeld nur an eine Person auszahlt. Allerdings hat der Elternteil, der kein Kindergeld erhält, Anspruch auf die Hälfte des Betreuungsanteils, der wiederum die Hälfte der 250 Euro ausmacht. Die andere Hälfte, die für den Barunterhalt des Kindes bestimmt ist, wird im Verhältnis zum Einkommen der Eltern verteilt, wobei derjenige mit dem höheren Einkommen weniger bekommt.

Track deine Finanzen mit Finanzguru
  • Behalte den Überblick über deine Finanzen
  • Optimiere deine Sparquote
  • Finde günstigere Verträge im Alltag
Adobe Stock
Frau beim Geld anlegen
Finanzguru App
Adobe Stock

4. Wie lange gibt es Kindergeld?

Kindergeld gibt es ohne Bedingungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind die Kinder volljährig, zahlt der Staat unter diesen Voraussetzungen das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weiter:

  • Das Kind studiert oder macht eine Berufsausbildung zum ersten Mal
  • Das Kind macht eine zweite Ausbildung oder studiert zum zweiten Mal, arbeitet aber maximal 20 Stunden pro Woche. Die Höhe seines Einkommens spielt dabei keine Rolle.
  • Das Kind befindet sich in einer Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Berufsausbildung, die kürzer als 4 Monate ist.
  • Das Kind absolviert ein Fachpraktikum, das im Kontext seines Wunschberufes steht.
  • Das Kind macht ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr oder leistet den Bundesfreiwilligendienst.
  • Das Kind ist arbeitslos gemeldet. In dem Fall gibt es Kindergeld nur bis zum 21. Geburtstag.
  • Das Kind kann wegen einer anerkannten Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten. In einer solchen Konstellation zahlt der Staat das Kindergeld auch nach dem 25 Geburtstag weiter.

Die Familienkasse überweist das Kindergeld nach dem 18. Geburtstag nicht automatisch weiter. Ist dein Kind volljährig, kannst du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Dabei musst du die aktuelle Beschäftigung des Kindes (Praktikum, Studium, Ausbildung) nachweisen.

Sabbatjahr oder Urlaubssemester? Kein Kindergeld!

Ein Bachelor und ein Masterabschluss, die thematisch zusammenhängen, zählen laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) als Erstausbildung. Allerdings muss das Kind nach dem Bachelor das Masterstudium „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ aufnehmen. Wer sich also nach dem ersten Abschluss ein Urlaubssemester gönnt, verliert unter Umständen den Anspruch auf Kindergeld.

Zwar gibt es weiter Kindergeld auch während eines Urlaubssemester, aber nur, wenn die Unterbrechung ausbildungsbedingt ist. Ein Pflichtpraktikum oder ein durch das Studium bedingter Auslandsaufenthalt sind also erlaubt. Wer wegen einer Krankheit pausiert, bekommt ebenfalls weiter Kindergeld. Jobben oder Urlaubsreisen führen aber zu einem Verlust des Rechtsanspruchs.

Dein Finanzwissen-Newsletter
Jeden Freitag: Kostenloser Finanzwissen-Newsletter mit allen wichtigen Themen für deine privaten Finanzen.
Exklusive Artikel
News der Woche
Aktuelle Deals
Viele weitere Inhalte
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Finanzwissen Newsletter

5. Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld einmal im Monat aus, doch nicht immer am Ersten des Monats. Entscheidend dafür ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer, die beim Erstantrag vergeben wird und auch bei späteren Geschwistern immer gleich bleibt.

Dabei gilt: Je höher die Zahl, desto später im Monat überweist die Familienkasse. An welchem Tag genau in einem bestimmten Monat das Kindergeld abhängig von deiner Endziffer auf dem Konto landet, findest du auf der Webseite der Arbeitsagentur heraus.

6. Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und dem Kinderfreibetrag?

Die Begriffe Kindergeld und Kinderfreibetrag werden nicht selten verwechselt. Anders als beim Kindergeld handelt es sich beim Kinderfreibetrag aber um einen Steuerrabatt, bei dem jedes Kind das zu versteuernde Einkommen um 8.952 Euro pro Kind (Stand: 2023) mindert, sodass die Steuerlast sinkt.

Jedem Elternteil steht in der Regel die Hälfte (0,5) des Kinderfreibetrags zu. Eine Übertragung ist beispielsweise bei Alleinerziehenden nur möglich, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht zu weniger als 75 Prozent erfüllt oder wegen eines zu geringen Einkommens nicht unterhaltspflichtig ist.

Generell gilt jedoch: Es gibt entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Geben Eltern ihre Steuererklärung ab, überprüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, welche Variante höhere finanzielle Vorteile bringt. Dabei geht es davon aus, dass die Eltern das Kindergeld erhalten haben. Auch wenn in deinem Fall der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist, solltest du daher auf jeden Fall das Kindergeld beantragen.

Wegen der kalten Progression lohnt sich bei geringen Einkommen eher das Kindergeld, bei hohen eher der Kinderfreibetrag. Anhand von zwei Beispielen erklären wir unten, wie die Günstigerprüfung funktioniert.

Fall 1

Patrick und Jana sind verheiratet und haben zwei Kinder. Patrick verdient abzüglich Werbungskosten 120.000 Euro im Jahr, Jana hat kein Einkommen. Bei der Steuererklärung entscheiden sie sich für die gemeinsame Veranlagung. Das bedeutet, dass ihre Einkommen addiert, durch zwei geteilt und aus dem Ergebnis der Steuersatz berechnet wird.

Ohne Kinderfreibetrag würden Patrick und Jana 24.470 Euro Einkommenssteuer zahlen. Berücksichtigt man dagegen den Kinderfreibetrag, ergeben sich 102.096 Euro zu versteuerndes Einkommen und 17.978 Euro Einkommenssteuer. Der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag beträgt somit 6.492 Euro und damit mehr als die 6.000 Euro Kindergeld, die sie pro Jahr bekommen. Das Finanzamt gewährt ihnen aus diesem Grund den Steuerfreibetrag. Patrick und Jana müssen aber das erhaltene Kindergeld zusammen mit der Einkommenssteuer zurückzahlen.

Fall 2

Anja ist alleinerziehend und hat zwei Kinder, für die sie die vollen Kinderfreibeträge bekommt, da der Vater weniger als 75 Prozent des gesetzlich festgelegten Unterhalts zahlt. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 42.000 Euro im Jahr. Ohne Kinderfreibetrag würde sie 4.314 Euro Lohnsteuer zahlen, mit Kinderfreibetrag 546 Euro. Der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag in Höhe von 3.768 Euro ist damit geringer als die 6.000 Euro Kindergeld, die sie pro Jahr bekommt. Für Anja ist es daher günstiger, auf die Kinderfreibeträge zu verzichten und das Kindergeld zu wählen.

7. Häufige Fragen zum Kindergeld

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

Kommentare zum Beitrag
Werde Teil der Finanzwissen Community
Du musst angemeldet sein, um hier kommentieren zu können. Melde dich mit deinem Community-Konto an oder erstelle kostenlos ein Konto.
Kommentar verfassen
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.