Girokonto eröffnen: Kontoeröffnung in wenigen Schritten
Egal ob zum ersten Mal oder weil du eine neue Bank suchst: Irgendwann muss jeder ein Girokonto eröffnen. Doch wer darf überhaupt ein Konto eröffnen und welche Voraussetzungen und Nachweise sind dabei erforderlich?
Was unterscheidet die Kontoeröffnung bei einem Onlinekonto von dem einer Filialbank? Und was ist, wenn die Bank Deinen Kontoantrag abgelehnt? In diesem Beitrag geben wir dir die Antworten auf diese Fragen und bereiten dich auf die Kontoeröffnung vor.
1. Wer darf überhaupt ein Girokonto eröffnen?
Allzu groß sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Girokontos nicht. Grundsätzlich kann jede volljährige Person mit einem festen Wohnsitz in Deutschland und einem gültigen Ausweisdokument ein Girokonto eröffnen.
Banken definieren allerdings mitunter einige weitere Voraussetzungen. So werden viele Banken die Kontoeröffnung ablehnen, wenn sogenannte Negativmerkmale bei der SCHUFA vorliegen und deine Bonität negativ ist. Insbesondere bei sogenannten harten Negativmerkmalen – wenn etwa ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt ist oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde – wirst du in der Regel kein Bankkonto eröffnen können. Ist dies der Fall, kannst du jedoch ein Basiskonto eröffnen.
In den AGB der meisten Banken ist festgelegt, dass private Girokonten auch der Privatnutzung dienen sollen. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist deshalb ausgeschlossen und kann zur Ablehnung des Antrags oder zur späteren Kündigung des Kontos führen. Manche Banken fragen im Girokontoantrag auch nach der beruflichen Situation und dem Einkommen. Es kann deshalb auch zur Ablehnung von Kontoanträgen kommen, wenn du z. B. selbstständig bist und die Bank nur Konten für Angestellte eröffnet.
Grundsätzlich empfiehlt sich für Selbstständige die Nutzung eines Geschäftskontos. Eine Übersicht der besten Geschäftskonten findest du im verlinkten Beitrag.
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Inzwischen erheben viele Banken Kontoführungsgebühren. Oftmals entfallen diese, wenn ein monatliches Mindesteinkommen auf dem Konto eingeht. Die nachfolgenden Banken führen beispielsweise kostenlose Gehaltskonten ab 700 € Geldeingang.
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Wie können Minderjährige ein Girokonto eröffnen?
Minderjährige unter 18 Jahren können Girokonten nur mit Zustimmung der Vertretungsberechtigten eröffnen – hat ein Elternteil die alleinige Vertretungsberechtigung, genügt dessen Zustimmung. Waisen müssen bei der Kontoeröffnung eine Vertretungsregelung des Familiengerichts vorlegen.
Für die Eröffnung eines Kinderkontos fordern Banken auch die Geburtsurkunde des Minderjährigen im Original an. Dieses wird anschließend kopiert und zurückgeschickt. Einige Banken eröffnen Konten für Minderjährige nur, wenn auch die Eltern dort Kunden sind. Dies ist etwa beim DKB Kinderkonto der Fall – ein Kinderkonto Vergleich ist deshalb empfehlenswert.
Anders sieht es übrigens bei einem reinen Taschengeldkonto aus. Hierbei handelt es sich oftmals um eine Prepaid-Karte, die Eltern zur Auszahlung des Taschengelds verwenden können. Anschließend kann das Geld einfach vom Kind ausgegeben werden. Besonders gut schneidet hier Bling bei den Kunden ab – einen guten Eindruck erhältst du in den ausführlichen Bling Erfahrungen.
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Wichtig: Kinderkonten sind reine Guthabenkonten. Die Einräumung von Dispositionskrediten sowie geduldete Überziehungen sind nicht möglich. Dies schließt eine Verschuldung aus. Somit gibt es für Kinder auch keine richtigen Kreditkarten, sondern lediglich Debit- und Prepaid-Karten.
2. Wie kann ich ein Konto eröffnen?
Die Eröffnung eines Girokontos ist denkbar einfach, denn du kannst dieses direkt in einer Filiale oder online eröffnen.
Wenn du eine Filiale aufsuchst, legst du dort die Ausweisdokumente vor. Der Mitarbeiter verifiziert deine Identität und kann das Konto direkt im Anschluss an das Ausfüllen des Kontoantrags freischalten. Du kannst oft mit der neuen Kontonummer die Bank verlassen. Für eingehende Überweisungen ist das Konto zu diesem Zeitpunkt bereits freigeschaltet. Auf die Zugangsdaten zum Onlinebanking sowie die Kontokarte musst du jedoch warten – diese wird separat per Post versandt.
Du möchtest dein Girokonto online eröffnen? Dann funktioniert es etwas anders, denn du musst den digital ausfüllen. Anschließend weist du deine Identität mittels Ausweisdokument nach. In der Regel kannst du aus folgenden Ident-Verfahren wählen:
- PostIdent: Hier suchst du die nächstgelegne Postfiliale auf und legst einem Mitarbeiter den PostIdent-Coupon sowie dein Ausweisdokument vor. Anschließend wird du verifiziert.
- Videoident: Beim Videoident-Verfahren nutzt du die App der Deutschen Post oder IDNow und lässt dich dort im Videochat verifizieren.
- eID: Die eID ist das einfachste Verfahren, funktioniert allerdings nur mit einem neuen Personalausweis. Hier nutzt du deinen Personalausweis in Verbindung mit deinem Smartphone. Per PIN identifizierst du deine Identität.
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So läuft die typische Kontoeröffnung ab
In der Praxis hat jede Bank einen etwas anders gestalteten Prozess für die Kontoeröffnung. Allerdings gibt es regulatorische Anforderungen, sodass du eigentlich immer die folgenden Schritte durchläufst:
Schritt 1: Entscheidung zwischen Einzelkonto und Gemeinschaftskonto
Viele Banken bieten neben dem Einzelkonto auch ein Gemeinschaftskonto an. Hier musst du entscheiden, welches Konto du benötigst. Gerade für Paare eignet sich ein Gemeinschaftskonto zur besseren Verwaltung von gemeinsamen Ausgaben. Auch hier lohnt sich erfahrungsgemäß ein Gemeinschaftskonto Vergleich.
Schritt 2: Kontoeröffnungsantrag ausfüllen
- Vor- und Zuname, gegebenenfalls Geburtsname
- Geburtsdatum und -ort
- Aktuelle Postanschrift (ggf. auch vorherige Anschrift)
- Staatsangehörigkeit
- Kommunikationsdaten (E-Mail und Telefon)
- Angaben zur beruflichen Situation
- Fragen zu ausländischen Staatsbürgerschaften
- Angaben zu gewünschten Karten
Schritt 3: Identitätsprüfung
Anschließend musst du dich für das Konto verifizieren. Hierfür bieten die meisten Banken mindestens PostIdent und Videoident an. Neuer und noch schneller ist eID.
Die Identitätsfeststellung muss in jedem Fall mit einem amtlichen Ausweisdokument erfolgen. Vor der Verifizierung kann die Kontoeröffnung nicht abgeschlossen werden.
Schritt 4: Zustellung der Unterlagen
Abschließend verschickt die Bank die Zugangsdaten zum Konto. Diese kommen im Regelfall innerhalb weniger Tage per Post. Mit den gelieferten Daten kannst du dich im Online-Banking anmelden und dein Konto einrichten.
3. Girokonto online oder in der Filiale eröffnen?
Ob du ein Girokonto online oder der Filiale eröffnen solltest, hängt von deinen Präferenzen ab. Ist dir ein persönlicher Berater vor Ort wichtig, sollte deine Wahl auf eine Filialbank fallen. Tendenziell musst du bei Filialbanken mit höheren Kontoführungsgebühren rechnen als bei einer Direktbank.
Insbesondere, wenn du dein Konto für Online-Banking, Kartenzahlungen und Barverfügungen benutzt, benötigst du nicht zwingend eine Filiale in deiner Nähe. Mit einer geeigneten Kartenausstattung kannst du am zahlreichen Geldautomaten in Deutschland und im Ausland entweder unbegrenzt oder zumindest mehrere Male im Monat kostenlos Geld abheben.
Wie unterscheiden sich die Kontoeröffnung online oder in der Filiale?
Der wesentliche Unterschied im Kontoöffnungsprozess zwischen einer Filiale und einer Direktbank besteht in der Unterstützung des Beraters vor Ort. Diesem legst du deine Dokumente vor.
Der Berater wird dich beim Ausfüllen des Formulars unterstützen bzw. den wesentlichen Teil deiner Daten bereits übernehmen. Du kannst den Termin vorbereiten, indem du dem Berater bereits eine Ausweiskopie, deine Steuernummer usw. zusendest.
Der Mitarbeiter der Bank kann dir zudem erläutern, welche der üblicherweise angebotenen, verschiedenen Kontomodelle am besten zu dir passt.
Die Kontoeröffnung bei einer Onlinebank geht inzwischen genauso einfach wie bei einer klassischen Filialbank und funktioniert auch ohne Termin. Dafür musst du im Nachgang deine Identität feststellen lassen. Einen Vergleich von Filial- und Onlinebanken haben wir im verlinkten Beitrag vorgenommen.
Mit dem Berater kannst du zudem individuelle Lösungen absprechen. Dies betrifft etwa den Dispositionskredit. Viele Banken räumen diesen neuen Kunden nicht sofort, sondern erst nach mehreren Gehaltseingängen ein.
Wenn deine Schufa gut ist und du ein regelmäßiges Einkommen in Form von Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen des alten Kontos vorweisen kannst, kann der Berater den Dispo jedoch sofort einräumen.
Online oder in der Filiale: Wo geht es am schnellsten zum Girokonto?
Ob es in der Filiale oder online schneller geht, hängt vom Einzelfall ab. Online kannst du den Kontoeröffnungsantrag jederzeit starten. Dein Girokonto inklusive sämtlichen Zugängen und Kartenausstattung steht dir jedoch erst nach durchschnittlich 3–7 Werktagen zur Verfügung.
Die Mitarbeiter in der Filiale können das Konto ohne Wartezeit eröffnen. Auch dann musst du allerdings auf Zugänge und Kartenausstattung noch einige Tage warten. In der Filiale benötigst du gegebenenfalls einen Termin, online musst du allenfalls auf einen Slot beim Videoident einige Minuten warten.
4. Kann ich ein Girokonto trotz Schufa-Eintrag eröffnen?
Wenn Banken einen Kontoeröffnungsantrag ablehnen, ist häufig ein negativer Schufa-Eintrag die Ursache. Zunächst solltest du der Sache auf den Grund gehen: Hole eine Selbstauskunft ein und prüfe, ob solche Einträge vorliegen.
Handelt es sich um fehlerhafte Informationen, kannst du diesen widersprechen. Die Schufa muss die Einträge dann kurzfristig löschen.
Sind die Einträge korrekt, musst du für die Eröffnung eines regulären Kontomodells auf das Entgegenkommen der Bank hoffen.
Grundsätzlich kann jede Bank dein Girokonto trotz Schufa eröffnen. Die Geschäftspolitik sieht dies jedoch häufig nicht vor. Insbesondere bei Filialbanken kannst du im Vorfeld eines Termins die Problematik offen ansprechen. Vor allem, wenn es sich um einen erledigten negativen Eintrag handelt, stehen die Chancen nicht schlecht.
Bei Direktbanken ist es aufgrund der weitreichend standardisierten Antragsabläufe schwieriger.
Hilft alles nichts, kannst du ein Basiskonto eröffnen. Auf ein solches Konto haben Verbraucher seit 2016 einen Rechtsanspruch – und zwar unabhängig von der eigenen Bonität. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erläutert:
Einen Anspruch auf das Basiskonto (…) hat jeder Verbraucher, der sich rechtmäßig in der EU aufhält. Dazu zählen auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende sowie geduldete Personen, also Menschen ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Ziel des Basiskontos ist es, allen Verbrauchern die vollständige Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen.
Es gibt einen Kontrahierungszwang: Banken sind verpflichtet, das Konto für dich zu eröffnen – und zwar innerhalb von zehn Geschäftstagen ab Antragstellung. Verweigern dürfen die Banken das Konto nur in seltenen Fällen – etwa, wenn du bereits bei einer anderen deutschen Bank ein verfügbares Girokonto nutzt.