Junger bärtiger Mann steht vor seinem Fahrzeug mit geöffnetem Kofferraum.

Schadenfreiheitsklasse behalten: So funktioniert die Reaktivierung

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonDaniel Wenz
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Die Schadenfreiheitsklassen, auch SF-Klassen genannt, sind ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung deines Versicherungsbeitrags. Hast du Schadenfreiheitsklassen, welche ungenutzt auf einem abgemeldeten Fahrzeug liegen? Gehst du für längere Zeit ins Ausland und kündigst daher deinen Kfz-Versicherungsvertrag? Oder haben deine Großeltern noch ungenutzte Schadenfreiheitsklassen, obwohl sie kein Auto mehr fahren?

Wir beantworten dir in diesem Artikel, was es bei Reaktivierung von Schadenfreiheitsklassen im Zusammenhang mit einer Kfz-Versicherung zu beachten gibt, welche Fristen du einhalten solltest und wie du den Verfall von SF-Klassen vorbeugen kannst.

1. Schadenfreiheitsklasse behalten – Top 3 Key Facts

Gerade dann, wenn du eine Kfz-Versicherung als Fahranfänger abschließen möchtest, stellst sich die Frage nach deiner Schadenfreiheitsklasse. Auch beim Abmelden eines Fahrzeuges sind die SF-Klassen relevant. Im Folgenden haben wir daher 3 wichtige Fakten gewählt, die dir beim Thema Schadenfreiheitsklassen helfen.

  1. Jedes Versicherungsunternehmen hat unterschiedliche Fristen bezüglich der Übertragung und der Anerkennung von Schadenfreiheitsklassen.
  2. Bei Abmeldung eines Fahrzeuges ist es wichtig, dass du die letzten Versicherungsunterlagen mit dem Nachweis des Schadenverlaufs und der SF-Klassen, für eine mögliche Reaktivierung, aufbewahrst.
  3. Sondereinstufungen sind in der Regel an ein Versicherungsunternehmen gebunden und können nicht mit übertragen werden.

2. Wie lange ist die Schadenfreiheitsklasse gültig?

Zuerst stellt sich die Frage, wie lange die Schadenfreiheitsklassen überhaupt gültig sind, wenn man diese längere Zeit nicht für ein Fahrzeug nutzt.

In Deutschland gibt es dafür keine einheitliche Frist. Die Gültigkeit der SF-Klassen wird von den Versicherungsunternehmen festgelegt und variiert je nach Versicherungsunternehmen. Oftmals liegt die Frist für den Verfall des Schadenfreiheitsrabatts zwischen 7 und 10 Jahren.

Meistens wird bei einer Unterbrechung des Versicherungsvertrags von bis zu 6 Monaten, der Schadenverlauf so übernommen, als hätte es keine Unterbrechung gegeben.

Im Folgenden findest du Beispiele für mögliche Unterbrechungen des Versicherungsvertrags:

  • Auslandsaufenthalt
  • Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs
  • Nutzung eines Saisonkennzeichens
  • Nutzung eines Dienstwagens

Nehmen wir nun ein konkretes Beispiel an, bei welchem du deine Schadenfreiheitsklasse behalten bzw. reaktivieren kannst:

Du hast derzeit Schadenfreiheitsklasse 6 und wirst zunächst für längere Zeit im Ausland wohnen und kündigst daher den Versicherungsvertrag. Nach 3 Jahren kommst du zurück und möchtest die Schadenfreiheitsklassen wieder reaktivieren, da du den Erwerb eines neuen Fahrzeuges planst. Nun bekommst du in der Regel die SF-Klassen, wie vor deiner Unterbrechung angerechnet. Damit kannst du also deine Schadenfreiheitsklasse 6 reaktivieren und somit die günstigeren Konditionen behalten.

Nachfolgend haben wir dir in einer Tabelle die Übertragungsfristen und die Anerkennungsdauer der SF-Klassen von verschiedenen Versicherungsunternehmen aufgelistet.

Versicherung Dauer der Anerkennung deiner SF-KlassenFristen für Übertragung von einer anderen Person
ADAC10 Jahre10 Jahre
Allianz10 Jahre10 Jahre
AXA7 Jahre Unbegrenzt
Barmenia7 Jahre 6 Monate
Continentale Unbegrenzt 12 Monate
Debeka 10 Jahre Unbegrenzt
Generali10 JahreUnbegrenzt
HDI 7 Jahre 6 Monate
HUK2410 Jahre Unbegrenzt
R+VUnbegrenzt (mit Bestätigung über die SF-Klassen) 7 Jahre (ohne Bestätigung) 7 Jahre
SV SparkassenVersicherung 10 Jahre 12 Monate
Württembergische 10 Jahre 10 Jahre
Zurich 7 Jahre 12 Monate

Diese Daten wurden den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen entnommen und dienen nur als grobe Übersicht. Einige Versicherungsunternehmen können mittlerweile intern diese Zeiträume geändert bzw. aktualisiert haben. Wir empfehlen in jedem Fall, selbst bei den zuständigen Versicherungsunternehmen anzufragen und sich die Dauer der Anerkennung der Schadenfreiheitsklassen und die Fristen für die Übertragung bestätigen zu lassen.

3. Wie behalte ich meine Schadenfreiheitsklasse?

Um deine Schadenfreiheitsklasse so lange wie möglich und daher auch so effizient wie möglich einzusetzen, solltest du den Verfall der SF-Klasse vorbeugen. In den folgenden beiden Abschnitten blicken wir daher auf die Frage, wie du deren Verfall vorbeugen kannst und welche Möglichkeiten existiere, um alle Schadenfreiheitsklassen zu reaktivieren.

Wie beugt man dem Verfall der SF-Klassen vor?

Du solltest bei Abmeldung deines Fahrzeuges die Versicherungsunterlagen auf jeden Fall aufheben. Nach §5 Abs. 7 des Pflichtversicherungsgesetzes, ist ein Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, dir nach Beendigung des Versicherungsvertrags eine Bescheinigung über Versicherungsdauer, Anzahl gemeldeter sowie gezahlter Schäden und deren Daten schriftlich mitzuteilen.

Damit hast du in der Regel einen notwendigen Nachweis über deinen Schadenverlauf sowie deine SF-Klassen und umgehst Speicherfristen bzw. Datenlöschungen der Versicherungsunternehmen

Alten Schadenfreiheitsrabatt reaktivieren: Wie funktioniert das?

Wenn du bereits einen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen und diesen längere Zeit nicht nutzen konntest, kannst du ihn bei dem Versicherungsunternehmen wieder reaktivieren.

Falls du dich bei deinem alten Versicherungsunternehmen wieder versichern möchtest, gebe am besten deine alte Versicherungsnummer an. Dann kann direkt nachvollzogen werden, mit welcher Schadenfreiheitsklasse du damals den Vertrag aufgelöst hast.

Einige Versicherungsunternehmen möchten noch zusätzlich den Nachweis einer Führerscheinkopie, um sicherzustellen, dass du ohne Unterbrechung auch eine Fahrerlaubnis hattest.

Wenn du dich bei der Zulassung eines Fahrzeuges für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheidest, kannst du deine SF-Klassen übertragen lassen. Dein neues Versicherungsunternehmen fragt dafür bei deiner Vorversicherung an und lässt sich die Höhe der SF-Klassen attestieren. Beachte, dass dein altes Versicherungsunternehmen nur die tatsächlichen schadensfreien Jahre an dein neues Unternehmen übermittelt. Hast du bei deinem alten Unternehmen eine Sondereinstufung, zum Beispiel über eine Zweitwagenregelung bekommen, ist diese in der Regel auch an dein altes Unternehmen gebunden. Frage daher am besten vor einem Wechsel, ob du in deinem Vertrag eine Sondereinstufung hast und welche Schadensfreiheitsklasse dein altes Unternehmen bestätigen wird.

4. Kann man die SF-Klasse einer anderen Person reaktivieren?

Du kannst dir nicht nur deinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt wieder reaktivieren, sondern auch den einer anderen Person.

Wenn ein Familienmitglied seinen Führerschein abgibt oder verstirbt, besteht die Möglichkeit, dass du seine Schadenfreiheitsklassen übernehmen kannst.

Dafür müssen natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die folgenden 4 Kriterien müssen erfüllt sein, damit du die Schadenfreiheitsklasse einer Drittperson übernehmen kannst:

  • Verwandtschaftsverhältnis: Großeltern, Eltern, Geschwister oder Personen in häuslicher Gemeinschaft
  • Einhaltung der Übertragungsfrist
  • Oftmals musst du als Fahrer in dem Vertrag des Übertragenden hinterlegt sein
  • Du kannst nur so viele Schadenfreiheitsklassen übernehmen, wie du in dem Zeitraum seit deinem Erwerb deiner Fahrerlaubnis hättest ansammeln können

Beispiel: Dein Vater fährt seit acht Jahren kein Auto mehr. Du besitzt seit sechs Jahren einen Führerschein und warst bisher als Fahrer bei deinem Vater eingetragen. Nun kaufst du dir ein eigenes Auto und lässt es auf dich versichern. Daher darfst du die SF-Klassen deines Vaters, in Höher des Zeitraums deiner Fahrerlaubnis, übernehmen.

5. Fazit: So behältst du deine Schadenfreiheitsklasse

Die Gültigkeit ungenutzter Schadenfreiheitsklassen und die Fristen für die Übertragung von anderen Personen, sind je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

Bevor du ein Fahrzeug abmeldest, solltest du daher bei deinem Versicherer nach Fragen und dir auch in jedem Fall deine bestehenden SF-Klassen bestätigen lassen.

Mit den Daten, welche dir dein Versicherungsunternehmen nach Vertragsende zukommen lässt, hast du in der Regel einen Nachweis welchen jedes andere Unternehmen akzeptiert.

Falls du einen Schadenfreiheitsrabatt einer anderen Person reaktivieren möchtest, prüfe vorab die Voraussetzungen dafür. Gerade als Fahranfänger kann sich eine Übertragung nicht lohnen, da viele Schadenfreiheitsklassen verfallen werden.

6. Häufig gestellte Fragen zu Reaktivierung der Schadenfreiheitsklasse

Luisa Grunert
Luisa Grunert
Autorin
Über die Autorin
Ich bin Luisa und befasse mich als Autor mit allen Themen rund um Versicherungen. Nach meinem Abschluss des dualen Studiums, mit Schwerpunkt Versicherung, bin ich ins Familienunternehmen eingestiegen, um dort als Vertriebsmanagerin tätig zu sein. Neben meiner Haupttätigkeit befasse ich mich weiterhin mit allem rund um Geldanlage, Versicherung und Wirtschaft. Gerne teile ich meine Erfahrungen und Wissen in diesem Bereich mit euch.

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