Älterer Mann, der Girocard in seiner Hand hält und dieser am Telefon sperrt.
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EC-Karte sperren und entsperren: Kosten, Haftung, Ablauf

Lesezeit 9 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
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Du möchtest bezahlen, greifst in deinen Rucksack und findest dein Portemonnaie nicht mehr? Keine Panik: Du kannst jederzeit deine EC-Karte und deine Kreditkarte sperren lassen. Wie das funktioniert und was du dabei beachten solltest, verraten wir im folgenden Artikel.

EC Karte sperren: das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verlust oder Diebstahl deiner EC-Karte oder deiner Kreditkarte kannst du diese über den Sperr-Notruf 116 116 kostenfrei sperren lassen.
  • Durch eine Anzeige bei der Polizei sicherst du dich vor weiteren möglichen Schäden, zum Beispiel im Zusammenhang mit Lastschrifteinzügen, ab.
  • Auch im Ausland kannst du deine EC-Karte jederzeit sperren.
  • Schäden nach der Verlustmeldung erstattet die Bank. Schäden vor der Sperrung bekommst du nur erstattet, wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast.
  • Mehr Informationen zu Bankkarten und den dazugehörigen Anbietern findest du auch in unserem Kreditkarten-Vergleich sowie in unserem Vergleich der Girokonten.

Bankkarte sperren: Wie funktioniert das?

Hast du den Verlust oder den Diebstahl deiner Bankkarten bemerkt, solltest du schnell handeln. Je eher du die Kreditkarte, Debitkarte und Girocard sperren lässt, desto geringer fällt das Risiko für Schäden durch unberechtigte Nutzungen aus.

Doch wie lässt sich eine Bankkarte sperren? Schauen wir uns den Ablauf für EC- und Kreditkarte einmal genauer an:

EC-Karte (Debitkarte oder Girocard) sperren

Möchtest du deine Girocard sperren lassen, kannst du entweder bei deiner Bank anrufen oder den Sperr-Notruf nutzen. Hierfür stehen dir folgende Telefonnummern zur Verfügung:

DienstTelefonnummer
Einheitlicher Sperr-Notruf mit Vermittlung an deine Bank+49 116 116 (gebührenfrei in Deutschland, gebührenpflichtig im Ausland)
Girocard-Notruf+49 1805 21 21 (14 Cent pro Minute)
Fax für hörgeschädigte Personen+49 30 40 50 40 50
Telefonnummern für Kartensperren — Quelle: Eigene Recherche

Sollte deine Bank nicht am Sperr-Notruf teilnehmen, benötigst du die spezielle Sperrnummer deines Anbieters.

Für die Sperrung deiner Bankkarte solltest du zudem folgende Angaben bereithalten:

  • Vor- und Nachname des Kontoinhabers
  • IBAN des Girokontos

Kurz nach dem Anruf wird die Girocard gesperrt. So musst du keine Kartenzahlungen per PIN und Barabhebungen am Geldautomaten durch fremde Personen befürchten.

Wichtig: Ob Verlust oder Diebstahl – immer bei der Polizei anzeigen

Du hast deine EC-Karte verloren und gehst nicht von einem Diebstahl aus? Es lohnt sich trotzdem, den Verlust anzuzeigen. Die Polizei nimmt nämlich zusätzlich noch eine sogenannte KUNO-Sperre (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen) vor. So verhinderst du auch, dass Diebe die Karte für Zahlungen im Lastschriftverfahren per Unterschrift nutzen.

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Kreditkarte sperren

Geht es um deine Kreditkarte, benötigst du für eine Sperrung deine Kreditkartennummer. Du kannst deine Kreditkarte über die internationale Sperr-Hotline +49 116 116 sperren lassen. Alternativ steht dir auch der Weg über den Sperr-Service deiner Bank offen.

Die Herausgeber der Kreditkarten – Visa oder Mastercard – bieten jedoch noch zusätzliche Service-Rufnummern, die schnell eine Verbindung mit deiner Bank ermöglichen und zügig helfen:

Herausgeber der KreditkarteSperr-Notruf
Mastercard0800/071-3542 (kostenfrei im deutschen Festnetz, mobil fallen Gebühren an)
Mastercard (im Ausland)+1 636-722-7111
Visa0800/000-6510
American Express069/97 97 10 00 und 069/ 97 97 20 00
Diners Club069/ 900 150 135
Telefonnummern für Kreditkartensperrung — Quelle: Eigene Recherche

Mittlerweile ermöglichen immer mehr Banken, EC-Karten auch über das Online-Banking oder per App zu sperren. Mit wenigen Klicks legst du hier die Sperre fest. Achtung: Einige Banken ermöglichen auf diesem Weg nur eine temporäre Sperre, die du telefonisch bestätigen musst.

Tipp: Wichtige Servicenummern und Kartennummern notieren!

Du möchtest deine EC-Karte, Kreditkarte oder Debitkarte im Bedarfsfall schnell sperren können? Notiere dir deine Kartennummern zusammen mit den Telefonnummern des Sperr-Notrufs und trage diese mit dir! Doch Achtung: Keine PINs oder Passwörter notieren. Damit leeren im schlimmsten Fall Taschendiebe dein Konto in wenigen Minuten. Zudem haftet die Bank nicht, da du fahrlässig gehandelt hast.

Was tun, wenn EC- oder Kreditkarten im Ausland verloren gehen?

Auf Reisen ist ein Kartenverlust besonders ärgerlich. Trotzdem sperrst du auch hier sehr einfach deine EC- oder Kreditkarte: Der internationale Sperr-Notruf über die +49 116 116 funktioniert weltweit und rund um die Uhr.

Deine Bank nimmt an dem Verfahren nicht teil? In diesem Fall stellt sie dir jedoch eine gesonderte Rufnummer für die Sperrung zur Verfügung.

Solltest du zudem schnell einen Ersatz am Urlaubsort benötigen, bieten Mastercard und Visa Notfallbargeldservices an. Die Geldversorgung bleibt somit sichergestellt.

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Was kostet eine Kartensperrung?

Deine Bank darf für eine Kartensperrung keine Gebühren verlangen. Dabei handelt es sich nämlich um die Erfüllung einer Nebenpflicht.

Nach § 675l BGB ist eine Gebühr für eine Ersatzkarte jedoch zulässig, solange sie nur die tatsächlichen Kosten für die Bank umfasst. Je nach Bank solltest du mit Kosten zwischen 8 und 15 € rechnen.

Hinweis: Älteres BGH-Urteil gilt nicht mehr!

Eine kurze Internet-Recherche zu Gebühren für Ersatzkarten zeigt dir noch das BGH-Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az: XI ZR 166/14), nach dem Kartengebühren grundsätzlich unzulässig sind. Der § 675l BGB wurde jedoch erst im Jahr 2018 neu geschaffen. Somit hat das alte BGH-Urteil keine Gültigkeit mehr.

EC-Karte gesperrt: Wer haftet für Schäden?

Bei einem Kartenverlust steht immer das Risiko im Raum, dass Diebe die Karte für unerlaubte Barabhebungen oder bargeldlose Zahlungen nutzen. Doch wer haftet für die Schäden?

Die Antwort fällt für verschiedene Situationen jeweils individuell aus:

Haftung für Schäden nach der Sperrung

Du hast deine EC-Karte telefonisch sperren lassen? In diesem Fall musst du nicht mehr für Schäden haften, die danach entstehen. Idealerweise notierst du dir den Zeitpunkt des Telefonats oder lässt Zeugen mithören.

Haftung für Schäden vor der Sperrung

Auch hier bleibt die Bank auf eventuellen Schäden sitzen. Es gibt jedoch nach § 675v BGB die Möglichkeit, die Kontoinhaber mit bis zu 50 € in Haftung zu nehmen.

Bei grober Fahrlässigkeit haftest du als Kontoinhaber vollständig

Es existiert jedoch eine Ausnahme: Bezahlt ein Fremder vor der Sperrung mit PIN oder hebt Bargeld am Geldautomaten ab, gehen Banken von grober Fahrlässigkeit aus.

Die PIN gilt im Gegensatz zur Lastschriftzahlung mit Unterschrift allgemein als sicher. Deshalb unterstellen Banken in solchen Fällen, dass du die PIN am gleichen Ort (im Portemonnaie) aufbewahrt oder fahrlässig weitergegeben hast.

In solchen Fällen kann es passieren, dass du als Kontoinhaber den kompletten Schaden allein trägst. Das OLG Frankfurt am Main (Az.: Az. 6 U 68/20) hat sich dieser Ansicht angeschlossen und geht dabei von einem Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit aus.

In der Rechtsprechung finden sich einige Urteile in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit:

  • Aufbewahrung der EC-Karte im verschlossenen Handschuhfach (LG, Berlin, AZ.: 10 S 10/09)
  • Mehrfachzahlung wegen angeblicher Stornierung ohne Stornierungsbeleg (AG Frankfurt a.M., Az.: 30 C 4153/18)
  • Deutlich verspätete Sperrung der EC-Karte (LG Berlin, Az.: 51 S 84/02)

Sind aber die PIN und die neue EC-Karte oder Kreditkarte auf dem Postweg abhandengekommen, etwa weil Kriminelle die Briefe abgefangen haben, trifft dich keine Schuld. Dies ist mir vor Jahren tatsächlich passiert, und ich habe den Schaden ohne Probleme innerhalb von 2 Wochen erstattet bekommen.

Kann ich meine Karte wieder entsperren?

Du hast deine Debitkarte gesperrt und findest sie nach ein paar Tagen doch in einer Schublade wieder? Ob du die Sperre aufhaben kannst, hängt davon ab, wie du die Karte gesperrt hast.

Fall 1: Du hast die Karte selbst in der App gesperrt

Viele Banken, etwa Revolut, bieten in ihrer App eine vorläufige Sperre an, oft „Karte sperren" oder „Karte vorübergehend sperren" genannt. Diese Sperre nimmst du im selben Menü mit ein paar Klicks wieder zurück. Taucht die Karte wieder auf, ist die Sache damit erledigt.

Fürchtest du, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, kannst du die Karte gesperrt lassen und über die App immer wieder dann freigeben, wenn du sie brauchst, etwa an der Supermarktkasse. Stellt sich heraus, dass keiner versucht hat, von deiner Karte abzubuchen, kannst du sie nach ein paar Wochen wieder freigeben. So sparst du dir den lästigen Prozess, die Karte neu zu bestellen.

Achte trotzdem auf die Bezeichnung. Einige Institute lösen über die App direkt die endgültige Sperre aus. Dann hilft dir Fall 3.

Fall 2: Du hast dreimal die falsche PIN eingegeben

Der häufigste Grund für eine gesperrte Karte hat mit Diebstahl nichts zu tun. Nach dem dritten Fehlversuch sperrt der Automat die PIN, nicht die Karte selbst. Kartenzahlungen ohne PIN, also kontaktlos unter 50 Euro, funktionieren teilweise weiter. Bargeld bekommst du aber nicht mehr.

Entsperren lässt sich das nur über deine Bank. Bei Filialbanken reicht oft der Gang zum Schalter mit Ausweis, Direktbanken schicken dir in der Regel eine neue PIN oder eine neue Karte. Was nicht funktioniert: Es einfach am nächsten Automaten noch einmal zu versuchen. In einem solchen Fall wird die Karte endgültig eingezogen.

Fall 3: Die Sperre lief über den Sperr-Notruf oder deine Bank

Diese Sperre ist endgültig. Der Grund ist die KUNO-Meldung an den Handel: Die Kartendaten stehen in einer Sperrdatei, und dieser Eintrag gilt für genau diese Karte. Stattdessen bekommst du eine neue.

Rechne mit fünf bis zehn Werktagen bis zur Ersatzkarte, die PIN kommt separat. Zwischen 8 und 15 € darf deine Bank dafür verlangen. Bei manchen Instituten ist die Ersatzkarte aber kostenlos. Bis die Karte da ist, hebst du Bargeld am Schalter ab oder nutzt eine zweite Karte: Ein Grund mehr, nicht ausschließlich mit einer einzigen Karte unterwegs zu sein.

Fazit – EC-Karte sperren: Schnell handeln und Probleme vermeiden

Die EC-Karte oder Girocard ist heute unser täglicher Begleiter im Zahlungsalltag. Solltest du sie verlieren, ist schnelles Handeln gefragt: Sperre die Karte über die internationale Sperr-Hotline oder direkt bei deiner Bank. Eine zusätzliche Meldung bei der Polizei hilft dir, auch unautorisierte Zahlungen per Lastschrift zu verhindern. Wenn du zudem deine Kontoumsätze stets im Blick behältst, kannst du fälschliche Transaktionen schnell erkennen und rechtzeitig gegensteuern.

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Häufige Fragen zur Sperrung der EC-Karte

Wie sperre ich meine EC-Karte online?

Bei vielen Banken lässt sich die EC-Karte im Online-Banking oder per App sperren. Im Normalfall ist eine Bestätigung per SMS-TAN erforderlich. Einige Anbieter bieten online nur eine temporäre Sperre an. Karteninhaber müssen danach noch bei der Bank anrufen und die Sperre bestätigen.

Wie funktioniert der Sperr-Notruf 116 116?

Der Sperr-Notruf ist eine zentrale Institution, die die Sperre aufnimmt und sie an deine Bank weiterleitet. Um den Vorgang zu vollziehen, benötigen Kontoinhaber ihre Kontonummer und BLZ oder die heute gebräuchliche IBAN.

Ist nach einer Kartensperrung auch mein Girokonto gesperrt?

Nein, die Girocard und das Girokonto werden nicht gleichzeitig gesperrt. Kontoinhaber können also weiterhin über das Online-Banking Umsätze tätigen. Barabhebungen werden bis zum Eintreffen der Ersatzkarte jedoch schwieriger und sind oft nur am Bankschalter möglich.

Was kostet die EC-Karten zu sperren bei der Sparkasse?

Egal ob Sparkasse, Commerzbank, Volksbank oder Direktbank – die Sperrung einer EC-Karte ist immer kostenlos. Für die neue Karte darf die Bank aber Gebühren in Rechnung stellen.

Wie kann ich meine VISA sperren?

Auch für VISA und Mastercard gilt in Deutschland der Sperr-Notruf 116 116. Bist du im Ausland, wähle +49 116 116.

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang im Bereich Windenergie tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Lieblingsthemen zählen Immobilien, Kryptowährungen und Tech-Aktien. Insbesondere interessiert mich die Schnittstelle zwischen Industrie und Wirtschaft und der wirtschaftliche Aspekt von technischen Innovationen. Auch im Freundeskreis bin ich eine geschätzte Beratung, wenn es um Investitionen in Immobilien und Aktien geht.

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