Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet bei Schäden, welche du einem Dritten mit deinem Fahrzeug hinzugefügt hast. Grundsätzlich gilt dieser Schutz auch im Ausland. Bist du jedoch mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs, richtet sich der Versicherungsschutz zunächst nach den Regeln des jeweiligen Landes. In vielen Ländern liegen die Deckungssummen allerdings unter den gesetzlichen Mindestdeckungssummen, die in Deutschland gelten.
Die Kfz-Versicherung kommt nur für die Summen auf, welche auch in dem Land gelten. Falls diese Summe nach einem Unfall nicht ausreicht, musst du mit deinem Privatvermögen haften. Um das zu vermeiden ist eine Zusatzversicherung, die sogenannte Mallorca-Police, sinnvoll.
Was eine Mallorca-Police genau ist, inwiefern sich ein Abschluss lohnt und worauf du generell bei einem Mietwagen im Ausland achten solltest, erklären wir dir in diesem Beitrag.
1. Was ist die Mallorca-Police?
Die Deckungssummen von ausländischen Kfz-Versicherungen liegen meistens unter dem gesetzlichen Standard in Deutschland. Im Falle eines teuren Schadens kann die Deckungssummer daher nicht ausreichen und du müsstest die Differenz zwischen Schaden- und Deckungssumme selbst tragen.
Falls das ausländische Versicherungsunternehmen die entstandenen Kosten, nach einem Unfall, nicht vollständig abdeckt, übernimmt die Mallorca-Klausel die Differenz. Mit der Klausel erweiterst du somit die Deckungssumme für Mietwagen im Ausland und musst die Kosten für den Schaden nicht selbst zahlen.
2. Welche Schäden deckt die Mallorca Police ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt in Deutschland für Schäden auf, welche du Dritten mit deinem Fahrzeug hinzugefügt hast.
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei:
- Sachschäden: 1,2 Millionen Euro
- Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
- Vermögensschäden: 50.000 Euro
Diese gesetzlichen Vorgaben werden jedoch von den meisten Kfz-Versicherungsunternehmen in Deutschland deutlich übertroffen. In der Regel bekommst du Deckungssummen bis zu 100 Millionen, bei denen du dir bei größeren Unfällen, wie beispielsweise einer Massenkarambolage auf der Autobahn, keine finanziellen Sorgen machen musst.
Bist du allerdings mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs, richtet sich der Versicherungsschutz nach den Regeln in dem jeweiligen Land. In den meisten anderen Ländern gelten sehr viel niedrigere Deckungssummen als in Deutschland.
Eine Mallorca-Police ist sehr sinnvoll und sollte entweder in deinem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag beinhaltet sein oder zusätzlich abgeschlossen werden.
Schäden am eigenen Mietwagen oder Diebstahl werden nicht übernommen. Um die Kosten nicht selbst zu tragen, musst du bei dem Mietwagenverleih eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Der Geltungsbereich für die Mallorca-Police wird von den Versicherungsunternehmen unterschiedlich definiert:
Einige schließen nur die Gebiete der EU ein, andere wiederum auch außereuropäische Bereiche. Bei Ländern wie der Türkei oder Russland stellt sich zusätzlich noch die Frage, ob auch der asiatische Teil der Länder im Vertrag abgedeckt ist oder nur das europäische Gebiet.
In den Versicherungsbedingungen deines Vertrags sind die Einzelheiten genau aufgelistet. Zudem findest du dort auch geregelt, wie lange die Police gilt und ob auch Lebens- oder Ehepartner eingeschlossen sind.
3. Wo kann ich eine Mallorca-Police abschließen?
Bist du im Besitz eines eigenen Autos, sollte in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Mallorca-Deckung beinhaltet sein. Ist das nicht der Fall, solltest du einen Versicherungsvergleich in Erwägung ziehen und bei Bedarf das Versicherungsunternehmen wechseln.
Vergleiche am besten auf verschiedene online Portalen wie Check24 oder Verivox die einzelnen Angebote der Versicherungsanbieter miteinander und filtere nach den Leistungen, welche dein Vertrag beinhalten sollte.
Auch einige Mitgliedschaften von Automobilclubs enthalten eine Mallorca-Deckung in ihrem Vertrag.
Besitzt du kein eigenes Fahrzeug und entsprechend keine Kfz-Haftpflichtversicherung, ist in vielen privaten Haftpflichtverträgen auch eine Mallorca-Police enthalten. Bevor du zusätzlich eine Mallorca-Police abschließt, solltest du dementsprechend erst deine private Haftpflichtversicherung und ihre Klauseln überprüfen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Weiterhin haben auch einige Kreditkarten-Anbieter eine Mallorca-Deckung in ihren Verträgen enthalten.
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4. Welche Mindestdeckungssummen gelten im Ausland?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene Schadensarten, welche auch jeweils eine andere Mindestdeckungssumme aufweisen:
- Sachschäden: Darunter fallen alle Schäden, die nach einem Unfall an Gegenständen aufgetreten sind. Das können beschädigte Fahrzeuge der Unfallgegner, Gebäude oder Leitplanken sein. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme in Deutschland umfasst dabei 1,2 Millionen Euro.
- Personenschäden umfassen alle Unfälle, bei denen der Unfallgegner verletzt oder getötet wird. Dabei werden Kosten für Schmerzensgelder, Renten oder ärztliche Behandlungskosten. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro.
- Vermögensschäden haben eine Deckungssumme von mindestens 50.000 Euro. Darunter fallen alle Schäden, durch die dem Unfallgegner ein finanzieller Nachteil entstehen.
Dies sind nur die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in Deutschland. Von den Versicherungsunternehmen bekommst du weitaus höhere Deckungssummen angeboten.
Nachfolgend haben wir dir einige Länder und deren gerundete Deckungssummen für Sach- und Personenschäden gegenübergestellt:
Sachschäden | Personenschäden | |
---|---|---|
Albanien | 81.000 | 161.700 pro Person |
Frankreich | 1,2 Millionen | Unbegrenzt |
Italien | 1 Million | 5 Millionen |
Marokko | 1 Million | 1 Million |
Österreich | 1,4 Millionen | 6,3 Millionen |
Türkei | 9.500 | 240.000 |
Ungarn | 1,5 Millionen | 5 Millionen |
Vereinigtes Königreich | 1,1 Millionen | Unbegrenzt |
Den Versicherungsschutz kannst du im Ausland mit der sogenannten „Grünen Karte“ nachweisen. In den europäischen Ländern ist dieses Dokument jedoch nicht notwendig.
Falls du allerdings im außereuropäischen Raum unterwegs bist, wie zum Beispiel in Albanien oder der Türkei, solltest du die grüne Karte mit dir führen. Nach Vertragsabschluss einer Kfz-Versicherung bekommst du das Dokument in der Regel von deinem Versicherungsunternehmen zugesendet. Falls das nicht automatisch passieren sollte oder du die Grüne Karte verlegt hast, kannst du sie jederzeit kostenlos anfordern.
Prüfe vor Reisebeginn, ob du alle benötigten Unterlagen dabeihast und achte auf ihre Gültigkeit.
5. Mietwagen im Ausland: Darauf solltest du achten
Wenn du dir im Ausland einen Mietwagen ausleihst, solltest du dich auf keinen Fall nur auf die Kfz-Versicherung des Autoverleihs verlassen, sondern noch gesondert eine Mallorca-Police abgeschlossen haben.
Vergleiche Preise und Leistungen vor der Buchung
Am besten buchst du dir den Mietwagen auch direkt von Zuhause oder dem Reisebüro aus. Dort hast du die Möglichkeit, verschiedene Preise und Leistungen zu vergleichen und Sonderrabatte zu bekommen. In der Urlaubssaison ist es oftmals so, dass du spontan keine Mietwagen mehr vor Ort bekommst oder sehr hohe Preise dafür zahlen musst.
Achte auf alle Extra-Kosten wie beispielsweise Sonderausstattungen, Rückgabe des Mietwagens oder die Tankregelung. Auch für junge Fahrer, besonders unter 25 Jahre, gibt es Aufschläge.
Die Übergabe des Mietwagens solltest du auf jeden Fall persönlich mit einem Mitarbeiter vor Ort durchführen und alle Kratzer und Schäden im Vorfeld protokollieren. Am besten machst du einige Fotos, um den aktuellen Zustand des Fahrzeugs festzuhalten.
Lass dir bei Rückgabe des Leihwagens den schadenfreien Zustand des Fahrzeugs mit einer Unterschrift bestätigen.
Unfall mit dem Mietwagen – wie verhält man sich am besten
Nach einem Unfall oder Diebstahl des Mietwagens solltest du unverzüglich den Mietwagenverleih und die Polizei informieren. Mache am besten selbst einige Fotos von den Schäden und lass dir die Personalien von dem Unfallgegner und möglichen Zeugen geben. Die Polizei sollte dir eine Kopie ihres Berichts aushändigen, welchen du an den Mietwagenverleih weitergibst.
Erstelle mit dem Mietwagenverleih zusammen ein Schadensprotokoll, welches beide Parteien unterschreiben. Somit sollten im Nachhinein keine weiteren Schäden ergänzt oder Ansprüche geltend gemacht werden können.
Mach dir von allen Dokumenten Kopien, um sie den zuständigen Versicherungsunternehmen weiterleiten zu können.
6. Fazit zur Mallorca-Police
Die Mallorca-Police deckt die Kosten ab, welche von der Mietwagen-Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden, da die Deckungssummen in einigen Ländern viel niedriger sind als in Deutschland.
Darunter fallen Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Oftmals beinhaltet bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder die private Haftpflichtversicherung eine Mallorca-Deckung.
Falls dem nicht so ist, solltest du einen Versicherungswechsel in Erwägung ziehen. Auf verschiedenen Online-Portalen kannst du einige Versicherungsanbieter und deren Preise und Leistungen vergleichen.
Der Einschluss einer Mallorca-Deckung ist sehr sinnvoll, um im Schadenfall nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, da die Mietwagen-Kfz-Versicherung die Summe nicht ausreichend deckt.