Frau arbeitet an der Steuererklärung
Envato

KI-Steuerberater vor Gericht: Berliner Kammer will Accountable-Tool verbieten lassen

Lesezeit 4 min.

Lektoriert vonSebastian Rau
Überprüft durchDennis Groß
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Berlin, 7. Mai 2026 – Die Steuerberaterkammer Berlin geht juristisch gegen das belgische Taxtech-Start-up Accountable vor. Der Streitpunkt: der „KI-Steuerberater“ – ein Chatbot, mit dem Selbstständige seit Oktober 2023 ihre Steuerfragen klären und Erklärungen optimieren können. Aus Sicht der Kammer ist schon der Name unzulässig.

Worum geht es in dem Streit?

Die Kammer hat Accountable nach einer eingegangenen Beschwerde im Dezember 2025 abgemahnt. Weil sich das Start-up nicht einsichtig zeigte, folgte im Februar 2026 die Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin II (Az.: 61 O 90/26). Accountable selbst hat die Klage am Mittwoch öffentlich gemacht und damit einen Bericht der „FAZ" bestätigt. Die Kammer wollte sich auf Anfrage des Handelsblatts nicht äußern.

Die zentralen Vorwürfe der Kammer:

  • Der Begriff „KI-Steuerberater" verstoße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften
  • Es handle sich um eine unzulässige Verwendung der geschützten Berufsbezeichnung „Steuerberater" (§ 43 StBerG)
  • Das vorangestellte „KI" im Namen ändert an der Sacht nichts. Eine Software dürfe so nicht heißen
Accountable
Accountable
  • Modernes Geschäftskonto
  • Faire Konditionen
  • Rechnungsstellung, Buchhaltung und Steuerberatung per App

Warum es um mehr geht als um den Namen

Auf den ersten Blick geht es nur um Begrifflichkeiten. Es steckt aber deutlich mehr dahinter: Die Berufsbezeichnung „Steuerberater" ist in Deutschland gesetzlich geschützt und an strenge Pflichten geknüpft (Verschwiegenheit, Berufshaftpflicht, jahrelange Ausbildung). Wenn ein Algorithmus diese Bezeichnung tragen darf, würde das den Marktzugang für Taxtechs grundlegend verändern.

Genau deshalb beobachten Juristen und Branchenverbände das Verfahren so genau. Es könnte zum Präzedenzfall für den Einsatz von KI in regulierten Berufen werden und das nicht nur bei Steuerberatern, sondern auch bei Ärzten, Anwälten oder Architekten.

Was ist Accountable?

Das Start-up wurde in Belgien gegründet und betreibt in Deutschland eine Zweigniederlassung mit rund 40.000 Selbstständigen als Kunden. Die App richtet sich vor allem an Solo-Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmer. Eine Zielgruppe, die sich Steuerberater oft schlicht nicht leisten kann oder will. Wer mehr zur Software wissen will, findet bei uns einen ausführlichen Test zu Accountable.

Bemerkenswert: Auf der eigenen Produktseite weist Accountable selbst darauf hin, dass „KI falsch liegen kann" und Antworten „von Steuerprofis validiert" werden. Eine echte Beratung im rechtlichen Sinne ersetzt das Tool also ohnehin nicht – auch wenn der Name das suggerieren könnte. Genau hier liegt vermutlich der wundeste Punkt.

Was bedeutet das Verfahren für Nutzer?

Wer Accountable nutzt, muss aktuell nichts ändern. Die Klage richtet sich gegen die Bezeichnung, nicht gegen die Funktionalität. Selbst im Fall einer Niederlage müsste das Start-up den Namen ändern – das Tool selbst bliebe nutzbar.

Spannend wird die Frage, wie andere Anbieter reagieren. Tools wie Steuerbot, Smartsteuer oder Wundertax werben zwar nicht mit dem Begriff „Steuerberater", arbeiten aber mit ähnlichen KI-Funktionen. Einen Überblick findest du in unserem Vergleich der Steuersoftware.

Fazit: Wegweisendes Urteil für KI-Software

Das Vorgehen des Berliner Landgerichts wirkt wie ein Versuch, einen längst angelaufenen Strukturwandel mit formalen Mitteln auszubremsen. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat erst kürzlich kritisiert, dass die deutsche Dienstleistungsbranche bei Produktivität hinterherhinkt und KI als zentralen Hebel benannt.

Eine Umbenennung wird den Markt nicht zurückdrehen. Eher das Gegenteil: Sollte das Verfahren zugunsten der Kammer ausgehen, wird der Begriff „KI-Steuerassistent" oder „digitaler Steuer-Coach" einfach Standard. Substanziell ändert sich für Selbstständige nichts. Doch wird das Urteil wegweisend dafür sein, ob auch geschützte Berufsgruppen wie Steuerberater Konkurrenz durch KI-Software bekommen.

Wann das Landgericht Berlin II entscheidet, ist offen. Verfahren vor Zivilkammern dauern erfahrungsgemäß zwischen 6 und 18 Monaten.

Häufige Fragen zur Klage gegen Accountable

Was genau wirft die Steuerberaterkammer Berlin Accountable vor?

Die Kammer sieht zwei Probleme: Erstens verstoße die Bezeichnung „KI-Steuerberater" gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und beeinträchtige Mitbewerber. Zweitens handle es sich um eine unzulässige Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Steuerberater" nach § 43 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Das vorangestellte „KI" reicht der Kammer nicht aus, um den Namen rechtlich zu rechtfertigen.

Muss ich als Accountable-Nutzer jetzt etwas tun?

Nein. Die Klage richtet sich ausschließlich gegen die Bezeichnung des Tools, nicht gegen seine Funktionen. Du kannst Accountable weiter normal nutzen – inklusive Buchhaltung, Belegerfassung, Steuererklärungen und Chat-Funktion. Selbst wenn die Kammer gewinnt, müsste Accountable lediglich umbenennen.

Was passiert, wenn Accountable den Prozess verliert?

Dann müsste das Start-up die Bezeichnung „KI-Steuerberater" entfernen. Wahrscheinliche Alternativen wären Begriffe wie „KI-Steuerassistent", „digitaler Steuer-Coach" oder „Steuer-Bot". An der Software selbst und ihren Funktionen würde sich nichts ändern – auch nicht an der Steuergarantie oder dem Leistungsumfang.

Betrifft die Klage auch andere KI-Steuertools wie Steuerbot oder Smartsteuer?

Direkt nicht. Diese Anbieter werben nicht mit dem Begriff „Steuerberater", sondern positionieren sich als „Steuersoftware" oder „Steuer-App". Sollte das Landgericht aber im Sinne der Kammer entscheiden, könnten ähnliche Verfahren gegen jeden Anbieter folgen, der KI-Tools mit geschützten Berufsbezeichnungen vermarktet – auch in anderen Branchen wie Recht oder Medizin.

Rune Fauck
Rune Fauck
Autor
Über den Autor
In meinem Studium der Germanistik, Politik und Wirtschaftswissenschaften konnte ich bereits fundamentale Kenntnisse über unser Wirtschaftssystem sammeln. Bereits im Studium habe ich mit dem Investieren in Aktien und ETFs begonnen und möchte gerne mein angesammeltes Wissen weitergeben. Nach meinem Studium zog es mich deshalb zunächst ins Bildungssystem, wo ich am Gymnasium arbeitete und dort bereits erste Erfahrungen in der Vermittlung von wirtschaftlichen Themen sammeln konnte. Als Lehrer weiß ich, wie man Wissen verständlich erklärt und spannend gestaltet.

Kommentare zum Beitrag
Werde Teil der Finanzwissen Community
Du musst angemeldet sein, um hier kommentieren zu können. Melde dich mit deinem Community-Konto an oder erstelle kostenlos ein Konto.
Kommentar verfassen
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.