Du hast bereits einen Darlehensvertrag unterschrieben oder bist gerade dabei dir Gedanken ĂŒber einen Kredit zu machen? WĂ€hrend der Darlehenslaufzeit kann es vorkommen, dass du das Darlehen aus den verschiedensten GrĂŒnden, wie beispielsweise einem Hausverkauf, nicht mehr benötigst. Doch was passiert dann mit dem laufenden Kredit? In diesem Kontext wirst Du mit dem Begriff der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung konfrontiert.
Es gibt bestimmte GrĂŒnde und Gesetze, die eine vorzeitige Ablösung des Darlehens, auch wĂ€hrend der Sollzinsbindungsfrist, regeln. In diesem Beitrag blicken wir auf die zugrundeliegenden Gesetze, die Berechnung der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung und stellen uns die Frage, inwiefern eine vorzeitige Ablösung sinnvoll ist.
1. Was ist eine VorfÀlligkeitsentschÀdigung?
Eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung ist eine GebĂŒhr, die vom Kreditnehmer bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens wĂ€hrend einer Sollzinsbindungsfrist an den Kreditgeber gezahlt werden muss.
Eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung und die damit verbundene Berechnung ist immer auf eine gesetzliche Grundlage zurĂŒckzufĂŒhren.
Im Laufe des Artikels werde ich auf diese Grundlagen eingehen.
Im Gegensatz zur VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung ist das VorfĂ€lligkeitsentgelt nicht gesetzlich geregelt. Hier ist es reine Kulanz des Kreditgebers wenn das Darlehen vorzeitig zurĂŒckgezahlt werden kann. Die Berechnung des VorfĂ€lligkeitsentgeltes liegt somit im Ermessen des Kreditgebers. Es gibt also keine gesetzliche Definition zur Berechnung des VorfĂ€lligkeitsentgelts.
2. VorfÀlligkeitsentschÀdigung beim Hausverkauf: Kann ich einen Hauskredit vorzeitig ablösen?
Wenn es sich um einen Immobilienkredit handelt, gilt grundsÀtzlich immer die Frage: Ist das Haus, das verkauft werden soll, auch das Sicherungsobjekt?
Um herauszufinden, ob das zu verkaufende Haus auch das Sicherungsobjekt ist, musst Du in deinen Darlehensvertrag blicken. Im Darlehensvertrag wird aufgefĂŒhrt, welche Sicherheiten hinterlegt sind. Dient das Haus also als Sicherheit fĂŒr das Darlehen, ist es auch bei den Sicherheiten genannt. Alternativ kannst du natĂŒrlich auch in deiner ZweckerklĂ€rung fĂŒr Grundschulden ĂŒberprĂŒfen, ob das Darlehen darin genannt ist.
Gelegentlich kommt es nĂ€mlich vor, dass das Darlehen zwar fĂŒr den Erwerb des Hauses gedacht war, also der Verwendungszweck war, aber nicht als Sicherheit dient.
Ist das zu verkaufende Haus auch das Sicherungsobjekt, so ist eine Ablösung durch VorfÀlligkeitsentschÀdigung möglich.
Wenn das Haus verkauft wird, steht es dir gesetzlich zu, das Darlehen vorzeitig zurĂŒckzuzahlen. Die juristische Basis bildet §502 BGB, in welchem die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung definiert ist.
Die Berechnung ist bei jeder Bank gleich, da sie gesetzlichen Vorgaben unterliegt. Die Berechnung zur VorfÀlligkeitsentschÀdigung beim Hausverkauf ist sehr komplex, da sie verschiedenste Bedingungen mit einbeziehen muss, wie beispielsweise Sondertilgungsrechte.
Grundlage fĂŒr die Berechnung der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung ist die GegenĂŒberstellung des Sollzinssatzes laut Darlehensvertrag und dem Zinssatz, den der Kreditgeber bei Anlage des Darlehensbetrages am Geldmarkt erhalten wĂŒrde.
Wenn es zum Hausverkauf kommt, dann muss das Darlehen auch zurĂŒckgezahlt werden. Der Kaufvertrag fĂŒr das Haus wird beim Notar geschlossen und dieser kĂŒmmert sich um die Abwicklung der Kaufpreiszahlung. Der Kreditgeber wird angeschrieben und aufgefordert den noch ausstehenden Betrag mitzuteilen. In diesem Betrag ist die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung sodann berĂŒcksichtigt.
3. VorfÀlligkeitsentschÀdigung umgehen: Wann fÀllt keine VorfÀlligkeitsentschÀdigung an?
Nicht immer fĂ€llt bei der vorzeitigen RĂŒckzahlung eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung an. Hiervon gibt es folgende AuĂnahmen:
Zum Ablauf der Sollzinsbindungsfrist: Wenn die Sollzinsbindungsfrist ablĂ€uft, kannst du den noch ausstehenden Kreditbetrag ohne VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung zurĂŒck bezahlen, auch wenn das Darlehen noch eine lĂ€ngere Laufzeit hat.
Wenn die Sollzinsbindungsfrist lĂ€nger als 10 Jahre betrĂ€gt: Auch wenn die Sollzinsbindungsfrist lĂ€nger als 10 Jahre ist, besteht nach 10 Jahren ein SonderkĂŒndigungsrecht und der Restdarlehensbetrag kann kostenfrei vorzeitig getilgt werden.
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung:Â Bei Abschluss eines jeden Darlehensvertrages ist eine Widerrufsbelehrung gesetzlich vorgeschrieben. Wurde keine Widerrufsbelehrung unterschrieben oder ist diese fehlerhaft, dann kannst du den noch ausstehenden Kreditbetrag zurĂŒckzahlen.
Bei variablen Darlehen fĂ€llt keine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung an: Wenn du bei deinem Darlehen keine Sollzinsbindungsfrist vereinbart hast, sondern eine variable Verzinsung, ist eine RĂŒckzahlung ohne VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung möglich.
4. Warum berechnet die Bank eine VorfÀlligkeitsentschÀdigung?
Aber warum fĂ€llt ĂŒberhaupt eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung an? Bei Abschluss eines Kredits reicht der Kreditgeber ja einen Betrag an den Darlehensnehmer aus, den er sonst anderweitig anlegen mĂŒsste. Er plant also wĂ€hrend der Laufzeit mit den Zinseinnahmen und die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung dient als Schadensersatz fĂŒr das Ausbleiben dieser Einnahmen.
5. VorfÀlligkeitsentschÀdigung berechnen: Wie hoch ist die VorfÀlligkeitsentschÀdigung?
Hast du einen Verbraucherkreditvertrag ohne Grundschuldsicherung, wie es zum Beispiel bei Kreditarten wie einem Autokredit oder einem Konsumkredit der Fall ist, kannst du den Restbetrag jederzeit gegen Zahlung einer VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung zurĂŒckzahlen. Nachlesen kannst du das in deinem Kreditvertrag bei vorzeitige RĂŒckzahlung.
Bei einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten, betrĂ€gt die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung genau 1% aus dem Restkreditbetrag. Und bei einer restlichen Laufzeit unter 12 Monaten sind es 0,5% vom noch ausstehenden Restkreditbetrag. In deinem Darlehensvertag kannst du dieses Recht, welches dir laut Verbraucherkreditgesetz zusteht, natĂŒrlich auch nachlesen.
Berechnung der VorfÀlligkeitsentschÀdigung
Im Folgenden zeige ich Dir ein Beispiel zur Berechnung der VorfÀlligkeitsentschÀdigung:
- Restkreditbetrag: 7.820,00 âŹ
- restliche Laufzeit: 50 Monate
- VorfÀlligkeitsentschÀdigung: 1 %
- Der RĂŒckzahlungsbetrag betrĂ€gt hierbei : 7.820,00 ⏠* 1,01 = 7898,20 âŹ
- die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung betrĂ€gt also: 78,98 âŹ
Die Zinsen werden je nach Wertstellung (Valuta) berechnet.
Im Internet findest du einige Rechner fĂŒr die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung. Diese unterstĂŒtzen dich bei der Berechnung deiner zu erwartenden VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung. Beispiele hierfĂŒr sind die Rechnung von Stiftung Warentest oder der Interhyp.
Diese Rechner sind jedoch nur eine Richtlinie und bestimmen nicht die genaue Höhe der VorfÀlligkeitsentschÀdigung deines Kreditgebers. Wie bereits erwÀhnt, ist diese Berechnung sehr komplex und einige Werte können daher bei diesem Rechner nicht erfasst werden.
VorfÀlligkeitsentschÀdigung durch Sondertilgungsrecht reduzieren?
Bei der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digungsberechnung fĂŒr einen Hausverkauf wird das Sondertilgungsrecht berĂŒcksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses bereits genutzt wurde oder nicht.
Handelt es sich aber um einen Verbraucherkreditvertrag ohne Grundschuldsicherung, dann ist es sinnvoll vor RĂŒckzahlung das Sondertilgungsrecht zu nutzen. Dadurch reduziert sich ja der Restkreditbetrag aus dem die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung berechnet wird.
6. Wie ĂŒberprĂŒfe ich die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung?
Zur ĂberprĂŒfung deiner zu zahlenden VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung dient zunĂ€chst einmal der Darlehensvertag. Hier wird beschrieben welche Möglichkeiten es zur vorzeitigen RĂŒckzahlung gibt.
Wenn du deinen Kredit vorzeitig zurĂŒckzuzahlen möchtest, nehme Kontakt mit dem Kreditgeber auf und bitte um eine Berechnung. Hierbei kannst du auch klĂ€ren welche Möglichkeiten bestehen und auf welcher Grundlage die Berechnung basiert. Diese Berechnung und die ErklĂ€rung dazu sollte fĂŒr dich schlĂŒssig und nachvollziehbar sein.
NatĂŒrlich gibt es auch die Möglichkeit die Berechnung von Dritten ĂŒberprĂŒfen zu lassen, z.B. durch Verbraucherzentralen oder eine Anwalt. Hier ist es sinnvoll sich vorher zu ĂŒberlegen, ob es nötig ist und welche Kosten dadurch entstehen.
7. Fazit zur VorfÀlligkeitsentschÀdigung: So gehst du vor
Im Folgenden haben wir von Finanzwissen.de fĂŒr dich eine Schritt-fĂŒr-Schritt Anleitung zur VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung verfasst. Dabei erfĂ€hrst du in 5 einfachen Schritten, welche Aspekte Du berĂŒcksichtigen musst, wenn es zur vorzeitigen ZurĂŒckzahlung eines Darlehens kommt.
1. Darlehensvertrag prĂŒfen: um welchen Darlehensvertrag handelt es sich? Verbraucherkreditvertrag vs. Immobilienkreditvertrag |
2. Was steht im Darlehensvertrag zum Thema der vorzeitigen RĂŒckzahlung? |
3. Beim Kreditgeber eine Berechnung anfordern und sich ĂŒber die vorzeitige RĂŒckzahlung informieren |
4. Recherche im Internet zum Thema VorfÀlligkeitsentschÀdigung und Nutzung eines VorfÀlligkeitsentschÀdigungsrechners |
5. Ăberlegung: Ist eine vorzeitige Ablösung des Kredits rentabel und notwendig? Zum Beispiel bei Umfinanzierungen |
Generell können wir folgende Aussagen festhalten: Aus den verschiedensten GrĂŒnden ist es sinnvoll, einen Kredit vorzeitig zurĂŒckzubezahlen.
Wenn du ĂŒber ausreichend LiquiditĂ€t verfĂŒgst, machst es Sinn, einen Verbraucherkredit vorzeitig zu tilgen. Dadurch kannst du dir die noch wĂ€hrend der Laufzeit anfallenden Zinsen sparen. Ein VorfĂ€lligkeitsentgelt von 1% aus dem Restkreditbetrag, oder 0,5% bei einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten, ist immer kostengĂŒnstiger als den Kredit bis zum Ende der Laufzeit weiter zu bedienen.
Geht es um einen Hausverkauf oder eine Ablösung wegen Umfinanzierung, dann solltest du unbedingt die Kosten gegenĂŒberstellen. Bei dem aktuell steigendem Zinsniveau ist es gegebenenfalls besser, statt einer Umfinanzierung einen weitern Kredit zu beantragen, um die niedrigeren Zinsen bei dem bereits laufenden Darlehen zu behalten.
Ob eine vorzeitige RĂŒckzahlung mit VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung sinnvoll ist, ist immer individuell und lĂ€sst sich nicht pauschal bestimmen.
Sinnvoll ist es aber immer, vor einer Entscheidung die Berechnung anzufordern und vorher den Darlehensvertrag zu prĂŒfen, um sich so ausreichend Gedanken machen zu können.
HÀufige Fragen zur VorfÀlligkeitsentschÀdigung
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Bei der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung kommt es darauf an, welcher Darlehensvertrag vorliegt und ob das Darlehen vorzeitig zurĂŒckgezahlt werden darf.
Bei einem Verbraucherkredit ohne Grundschuldsicherung kann das Darlehen, bei einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten, gegen eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung von 1% zurĂŒckgezahlt werden. Bei weniger als 12 Monaten Laufzeit betrĂ€gt die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung 0,5%. Die VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung wird hierbei aus dem Restbetrag des Darlehens berechnet.
Ein Immobiliarkredit kann bei VerĂ€uĂerung der Immobilie gegen Zahlung der VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung zurĂŒckgezahlt werden. Grundlage hierfĂŒr ist die Berechnung nach §502 BGB.
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Eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung ist eine GebĂŒhr, die bei vorzeitiger RĂŒckzahlung des Darlehensbetrages anfĂ€llt. Diese ist vom Kreditnehmer an den Kreditgeber zu entrichten.
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Grundlage ist hierfĂŒr die GegenĂŒberstellung des Sollzinssatzes laut Darlehensvertrag und der aktuelle Zinssatz des Geldmarktniveaus bei Kapitalanlagen.
Ausgenommen sind hier VerbraucherkreditvertrĂ€ge ohne Grundschuldsicherung. Hier fallen 1% aus dem Restbetrag bei vorzeitiger RĂŒckzahlung an (auĂer die Laufzeit ist weniger als 12 Monate, dann nur 0,5%).
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Wenn du ein Darlehen abschlieĂt und hierbei eine Sollzins vereinbarst, entstehen Einnahmen fĂŒr den Kreditgeber. Durch eine vorzeitige RĂŒckzahlung fallen diese Einnahmen weg. Um den Ausfall der Einnahmen fĂŒr den Kreditgeber auszugleichen, wird eine VorfĂ€lligkeitsentschĂ€digung fĂŒr den Kreditnehmer fĂ€llig.