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Rentenabzüge: Wie viel bleibt von der Rente?

Lesezeit 8 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
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Du wunderst dich jeden Monat, wie viel von deinem Gehalt für Steuern und Sozialabgaben abgeht? Bei der Rente gibt es ebenfalls Abzüge, die du bei der Planung deiner Altersvorsorge berücksichtigen solltest. In unserem Artikel klären wir, wie hoch sie sind und welche Einkünfte im Alter besteuert werden.

Rentenabzüge – Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Rentenabzüge gibt es? Auch Rentner müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
  • Wird meine Rente besteuert? Je nach Rentenhöhe sind Renten einkommensteuerpflichtig.
  • Weitere Einkünfte steuerpflichtig? Auf zusätzliche Einkünfte wie private Rentenversicherungen fällt ebenfalls Einkommenssteuer an.
  • Gibt es einen Freibetrag? Der Rentenfreibetrag, also der steuerfreie Teil der Rente, verringert sich jedes Jahr und liegt bei einem Rentenbeginn ab 2040 bei null.
  • Wie kann ich meine Rentenabzüge und die Rentenlücke ausgleichen? Neben der gesetzlichen Rente besteht die Möglichkeit über eine betriebliche Rente oder die private Altersvorsorge ein zusätzliches Polster für den Ruhestand aufzubauen.

1. Rentenabzüge: Wie hoch ist die durchschnittliche Rente in Deutschland?

Den Begriff „Altersarmut“ hast du wahrscheinlich schon gehört. In der Tat waren 2022 laut der EU-weiten Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen 18,5 Prozent der Deutschen über 65 armutsgefährdet, hatten also weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung. Für Alleinstehende lag diese sogenannte Armutsschwelle bei 1.250 Euro im Monat.

Schauen wir auf die gesetzliche Rente, betrug sie 2022 laut Rentenatlas im Schnitt 1.550 Euro brutto. Ausgezahlt bekam der durchschnittliche Rentner jedoch 1.384 Euro, da der Rentenversicherungsträger in den meisten Fällen automatisch die Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzieht.

Mit 1.728 Euro brutto pro Monat hatten Männer im Schnitt eine höhere Rente als Frauen, die 1.316 Euro brutto bekamen. Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass besonders in den frühen Generationen Frauen seltener Vollzeit arbeiteten und oft wegen der Kindererziehung längere berufliche Pausen einlegten.

Männer Frauen
Bruttorente1.728 €1.316 €
Zahlbetrag vor Steuern1.543 €1.173 €
Durchschnittliche Altersrenten in Deutschland 2022

Die obere Tabelle listet lediglich Durchschnittswerte auf. Diese sagen jedoch nichts über den Einzelfall aus.

Rentenhöhe und Berechnung der Rente hängt von vielen Faktoren ab

Wie viel gesetzliche Rente du später bekommst, hängt von einigen Faktoren ab:

  • Anzahl der Beitragsjahre und Höhe der Beiträge – Die Standardrente erreichen Versicherte, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdienen und den durchschnittlichen Rentenbeitrag einzahlen. Wer nicht so viele Beitragsjahre auf dem Konto hat oder nicht so viel verdient, muss mit einer geringeren Rente auskommen. Wer länger arbeitet oder mehr verdient, sammelt umgekehrt mehr Rentenpunkte und bekommt eine höhere Rente.
  • Art der Rente – wer wegen einer Erkrankung vor dem Renteneintrittsalter aus dem Beruf aussteigt, bekommt meist eine Erwerbsminderungsrente. Wie hoch sie ausfällt, hängt genau wie bei der Altersrente von den bis dahin vorhandenen Rentenpunkten ab. Zusätzlich fließt in die Berechnung ein Faktor, sodass sie kleiner als die Altersrente ausfällt. Auch Witwenrenten sind bei gleichem Punktestand niedriger als Altersrenten.
  • Anpassungsfaktor – regelmäßig passt die Politik die Renten an die Inflation an, damit die Renten ihre Kaufkraft behalten. Wie hoch diese Anpassungen in den kommenden Jahrzehnten sein werden, kann jedoch niemand voraussagen, zumal das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern sich zunehmend ungünstig entwickelt.
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Aus der Renteninformation, die du ab 27 jährlich von der Deutschen Rentenversicherung bekommst, kannst du deine voraussichtliche Altersrente entnehmen, wenn du so viel in die Rentenkasse wie durchschnittlich in den letzten fünf Jahren einzahlst. Aus den oben genannten Gründen handelt es sich jedoch um eine Schätzung. Deine spätere Rente kann höher oder niedriger ausfallen.

Arm im Alter? Auch bei schmaler Rente nicht immer der Fall

Statistiken vergleichen die Renten mit dem Durchschnittseinkommen, sagen jedoch nicht immer etwas über die tatsächlichen Lebensbedingungen aus. So sind nicht alle Rentner mit einer unterdurchschnittlichen Rente arm, beispielsweise weil sie eine Immobilie geerbt oder private Altersvorsorge betrieben haben.

Andersherum kann ein Rentner auch mit einer überdurchschnittlichen Rente arm sein, etwa wenn er eine hohe Miete zahlt oder hohe medizinische Ausgaben hat. Entscheidend für die Gestaltung deiner Altersvorsorge und für die Berechnung deines finanziellen Bedarfs im Alter soll also immer deine konkrete Situation sein.

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2. Was wird von der Rente abgezogen? – Steuern und Abgaben

Alle Jahrgänge ab 1964 erreichen das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren. Nicht jeder möchte jedoch so lange arbeiten. Manchmal sind es auch gesundheitliche Gründe, die die Menschen dazu zwingen, früher in Rente zu gehen.

Eine vorgezogene Rente ist ab 63 möglich, kostet allerdings einiges: Für jeden Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, müssen Versicherte 0,3 Prozent Rentenabschläge in Kauf nehmen. Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenbeginn beträgt der Rentenabschlag 14,4 Prozent.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren = Ein Auslaufmodell?

Wer vor 1952 geboren wurde und mit 63 bereits 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatte, konnte ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Altersgrenze wird jedoch allmählich angehoben. Alle Jahrgänge ab 1964 müssen mindestens 65 Jahre alt sein und 45 Beitragsjahre aufweisen, um abschlagsfrei Rente zu beziehen. Ob künftig eine solche vorgezogene Rente möglich sein wird, ist wegen der Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung unwahrscheinlich.

Selbst, wer ohne Rentenabschläge in den Ruhestand geht, weil er das Regelrentenalter erreicht, hat Rentenabzüge.

Diese Rentenabzüge musst du kennen

Der Grund ist einfach: Bekommst du ein Gehalt, zieht dein Arbeitgeber jeden Monat von deinem Bruttogehalt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Lohnsteuer ab. Diese Abgaben sind notwendig, um die Sozialsysteme und die öffentliche Infrastruktur zu finanzieren.

Aus dem gleichen Grund gibt es bei der Rente Abzüge. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen Rentner zwar nicht mehr, jedoch bleiben die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die der Rentenversicherungsträger einbehält.

Die Einkommenssteuer zieht er dagegen nicht ab. Das bedeutet aber nicht, dass die Rentner davon befreit sind. Vielmehr müssen sie selbst jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben und gegebenenfalls Steuern zahlen.

In den folgenden Abschnitten erklären wir, wie die Rentenbesteuerung funktioniert und zeigen anhand von Beispielen die Rentenabzüge.

3. Wie werden die Sozialabgaben von der Rente abgezogen?

Endlich in Rente und keine Sozialabgaben mehr zahlen? Das gilt schon seit über 40 Jahren nicht mehr, und seit 2009 müssen auch Rentner die vollen Beitragssätze der Krankenversicherung zahlen. Folgend erklären wir detailliert, welche Abgaben im Alter fällig werden.

Krankenversicherung in der Rente

Wer von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente bezieht, zahlt bei der Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Allerdings übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte davon, sodass 7,3 Prozent übrig bleiben.

Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert und im Schnitt 1,7 Prozent beträgt. Auch davon zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte. Am Ende beträgt die Belastung 7,75 bis 8,65 Prozent der Bruttorente, den Eigenanteil zieht der Rentenversicherungsträger jeden Monat automatisch ab.

Diese Regelung gilt für pflichtversicherte Rentner, also für die meisten. Um diesen Status zu erhalten, müssen sie:

  • Eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung beziehen
  • In der zweiten Hälften ihres Lebens während mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich als Rentner freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag bleibt genauso so hoch wie bei Pflichtversicherten. Auch übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte als Zuschuss, den sie monatlich auszahlt.

Privatversicherte Rentner zahlen im Alter ihre Beiträge wie gewohnt weiter. Beziehen sie eine gesetzliche Rente, haben auch sie das Recht auf einen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Dieser beträgt allerdings ebenfalls die Hälfte des Satzes der gesetzlichen Krankenkasse plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbetrags.

Da die Prämien der privaten Krankenversicherung im Alter meist höher sind als die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen, müssen sie eine höhere Eigenleistung stemmen.

Rentenabzüge: Pflegeversicherung wird ebenfalls von der Rente abgezogen

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt im Allgemeinen 3,4 Prozent der Bruttorente und 4,0 Prozent für kinderlose Rentner. Er wird komplett von den Rentnern selbst getragen und bei Pflichtversicherten genauso wie der Krankenversicherungsbeitrag jeden Monat automatisch abgezogen.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Rentner zahlen weder in die Arbeitslosen- noch in die Rentenversicherung ein, auch wenn sie nach der Rente weiter nebenbei arbeiten. Eine Ausnahme gilt allerdings für Teilrentner und Frührentner, die neben ihrer Teil- oder Vollrente eine Tätigkeit ausüben.

Als Frührentner gelten alle, die vor der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen, also auch diejenigen, die die Rente mit 63 wählen. Teilzeitrentner beziehen dagegen ab 55 nur einen Teil ihrer Rente, der zwischen 20 und 99,9 Prozent beträgt.

Sowohl Teilrentner als auch Frührentner sind bei einer Erwerbstätigkeit wie normale Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig, bis sie das Regelrentenalter erreichen. Bei der Arbeitslosenversicherung stehen jedoch nur Teilrentnern Leistungen wie Arbeitslosengeld I zu. Frührentner zahlen zwar ein, bekommen aber keine Leistungen.

Weitere Einkünfte? Beitragspflicht beachten!

Wer seine gesetzliche Rente aufstockt, muss je nach Einkunftsart und Versichertenstatus auch für diese Einnahmen Beiträge an die Krankenkasse und an die Pflegeversicherung abführen.

Betriebsrenten sind beispielsweise abzüglich eines monatlichen Freibetrags von 176,75 Euro generell steuerpflichtig, bei Riester– und Rürup-Renten sowie bei Mieteinnahmen müssen nur freiwillig Versicherte Beiträge zahlen.

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4. Rentenabzüge: Muss ich Steuern auf meine Rente zahlen?

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2022 zwei Drittel der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig. Der Begriff „Rentenleistungen“ umfasst nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Einnahmen aus privaten und betrieblichen Altersvorsorgen.

Für das Finanzamt ist es allerdings irrelevant, ob das steuerpflichtige Einkommen nur aus den Zahlungen der gesetzlichen Rente oder aus anderen Quellen wie der Vermietung von Immobilien oder einem Nebenjob stammt: Wer über dem Freibetrag liegt, muss Einkommenssteuer entrichten.

Für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige gilt: Wer in einem Jahr ein höheres Einkommen als der Grundfreibetrag erzielt, der 2024 bei 11.604 Euro liegt, wird einkommensteuerpflichtig. Bei der Rentenbesteuerung gestaltet sich die Berechnung anders, da der Staat zusätzlich einen Rentenfreibetrag gewährt.

So entwickelt sich der Rentenfreibetrag

Dieser Rentenfreibetrag hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2005 oder davor in Rente ging, muss lediglich 50 Prozent seiner Rente versteuern. Ab 2006 steigt der Teil der Rente, der besteuert werden muss, kontinuierlich. Die folgende Tabelle zeigt, wie der Rentenfreibetrag sich seit 2020 geändert hat und künftig ändern wird.

Jahr des RenteneintrittsRentenfreibetragBesteuerungsanteil
202020 %80 %
202119 %81 %
202218 %82 %
202317 %83 %
202416 %84 %
202515 %85 %
202614 %86%
202713 %87 %
202812 %88 %
202911 %89 %
203010 %90 %
20319 %91 %
20328 %92 %
20337 %93 %
20346 %94 %
20355 %95 %
20364 %96 %
20373 %97 %
20382 %98 %
20391 %99 %
20400 %100 %
Rentenfreibetrag von 2020 bis 2040

Aus der Tabelle wird ersichtlich: Wer 2040 und danach in Rente geht, muss seine ganze Rente versteuern. Das bedeutet nicht, dass er tatsächlich Steuern zahlen muss. Bleiben seine jährlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, werden keine fällig.

Rentenbesteuerung: Das gilt es zu beachten

Darüber hinaus gilt für die Rentenbesteuerung:

  • Die Steuerklasse bleibt in der Regel die gleiche wie während des Berufslebens: Ledige behalten die Steuerklasse I und Verheiratete entweder die Kombination III/V oder beide die IV.
  • Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Verhältnisse sich ändern. Wer sich also zum Beispiel mit 70 scheiden lässt, verliert die Lohnsteuerklasse III.
  • Genauso wie bei Selbstständigen muss jeder, der für das Jahr zuvor mehr als 400 Euro Einkommenssteuer bezahlt hat, jedes Quartal Steuervorauszahlungen leisten.
  • Kapitaleinnahmen wie Zinserträge und Dividenden jenseits des Sparerpauschbetrags werden bei Rentnern genauso wie bei allen anderen pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belastet, die die Bank automatisch abzieht.

Rentenabzüge: Zwei Beispiele

Sabine geht 2024 in Rente und bekommt monatlich 1.500 Euro, also 18.000 Euro im Jahr. Davon muss sie 15.120 Euro (84 Prozent) versteuern. Sie setzt allerdings die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, die 1.962 Euro pro Jahr betragen.

Damit bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 13.158 Euro, das eine Einkommenssteuer von 239 Euro ergibt.

Matthias geht 2030 in Rente und erhält monatlich 2.000 Euro brutto und zusätzlich 400 Euro von einer privaten Riester-Rente. Von der gesetzlichen Rente muss er 90 Prozent versteuern, also 1.800 Euro im Monat oder 21.600 Euro im Jahr.

Abzüglich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 23.784 Euro. Liegt der Grundfreibetrag 2030 bei 16.000 Euro und bleiben die Steuersätze gleich, zahlt Matthias in der Steuerklasse I 1.594 Euro Einkommenssteuer pro Jahr.

SabineMatthias
Jahr des Renteneintritts20242030
Rentenfreibetrag16%10%
Besteuerungsanteil84%90%
Bruttorente1.500,00 €2.000,00 €
Krankenversicherungsbeitrag109,50 €146,00 €
Pflegeversicherungsbeitrag54,00 €72,00 €
Nettorente vor Steuern1.336,50 €1.782,00 €
Zusatzeinnahmen /Monat-400 €
Zu versteuerndes Einkommen13.158,00 €23.784,00 €
Einkommenssteuer239,00 €1.594 €
Nettorente1.316,58 €2.049,17 €
Rente Netto vs. Brutto

5. Fazit: Bei der Altersvorsorge Rentenabzüge berücksichtigen

Die Rente ist keineswegs abgabefrei: Auch im Alter wirst du auf deine Rente Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen. Diese Rentenabzüge solltest du bei der Planung deiner Altersvorsorge berücksichtigen, da sie dein Nettoeinkommen mindern.

Generell wird die gesetzliche Rente für die künftigen Generationen kaum reichen, um ein auskömmliches Leben im Alter zu finanzieren. Aus diesem Grund solltest du frühzeitig Strategien entwickeln, um deine Rentenlücke zu schließen.

In unseren Ratgebern findest du viele Informationen zum Thema private Altersvorsorge mit Aktien und ETFs, Riester-Rente, Rürup-Rente sowie zum Thema betriebliche Altersvorsorge.

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6. Häufige Fragen zu den Rentenabzügen

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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