
Bankkarte sperren: So sperrst du EC-Karte und Kreditkarte
Du möchtest bezahlen, greifst in deinen Rucksack und findest dein Portemonnaie nicht mehr? Keine Panik: Du kannst jederzeit deine EC-Karte und deine Kreditkarte sperren lassen. Wie das funktioniert und was du dabei beachten solltest, verraten wir im folgenden Artikel.
EC Karte sperren: das Wichtigste in Kürze
- Bei Verlust oder Diebstahl deiner EC-Karte oder deiner Kreditkarte kannst du diese über den Sperr-Notruf 116 116 kostenfrei sperren lassen.
- Durch eine Anzeige bei der Polizei sicherst du dich vor weiteren möglichen Schäden, zum Beispiel im Zusammenhang mit Lastschrifteinzügen, ab.
- Auch im Ausland kannst du deine EC-Karte jederzeit sperren.
- Schäden nach der Verlustmeldung erstattet die Bank. Schäden vor der Sperrung bekommst du nur erstattet, wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast.
- Mehr Informationen zu Bankkarten und den dazugehörigen Anbietern findest du auch in unserem Kreditkarten-Vergleich.
1. Bankkarte sperren: Wie funktioniert das?
Hast du den Verlust oder den Diebstahl deiner Bankkarten bemerkt, solltest du schnell handeln. Je eher du die Kreditkarte und Girocard sperren lässt, desto geringer fällt das Risiko für Schäden durch unberechtigte Nutzungen aus.
Doch wie lässt sich eine Bankkarte sperren? Schauen wir uns den Ablauf für EC- und Kreditkarte einmal genauer an:
1. EC-Karte sperren
Möchtest du deine Girocard sperren lassen, kannst du entweder bei deiner Bank anrufen oder den Sperr-Notruf nutzen. Hierfür stehen dir folgende Telefonnummern zur Verfügung:
Dienst | Telefonnummer |
---|---|
Einheitlicher Sperr-Notruf mit Vermittlung an deine Bank | +49 116 116 (gebührenfrei in Deutschland, gebührenpflichtig im Ausland) |
Girocard Notruf | +49 1805 21 21 (14 Cent pro Minute) |
Fax für hörgeschädigte Personen | +49 30 40 50 40 50 |
Sollte deine Bank nicht am Sperr-Notruf teilnehmen, benötigst du die spezielle Sperr-Nummer deines Anbieters.
Für die Sperrung deiner Bankkarte solltest du zudem folgende Angaben bereithalten:
- Vor- und Nachname des Kontoinhabers
- IBAN des Girokontos
Kurz nach dem Anruf wird die Girocard gesperrt. So musst du keine Kartenzahlungen per PIN und Barabhebungen am Geldautomaten durch fremde Personen befürchten.
Du hast deine EC-Karte verloren und gehst nicht von einem Diebstahl aus? Es lohnt sich trotzdem, den Verlust anzuzeigen. Die Polizei nimmt nämlich zusätzlich noch eine sogenannte KUNO-Sperre (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen) vor. So verhinderst du auch, dass Diebe die Karte für Zahlungen im Lastschriftverfahren per Unterschrift nutzen.

2. Kreditkarte sperren
Geht es um deine Kreditkarte, benötigst du für eine Sperrung deine Kreditkartennummer. Du kannst deine Kreditkarte über die internationale Sperr-Hotline +49 116 116 sperren lassen. Alternativ steht dir auch der Weg über den Sperr-Service deiner Bank offen.
Die Herausgeber der Kreditkarten – Visa oder Mastercard – bieten jedoch noch zusätzliche Service-Rufnummern, die schnell eine Verbindung mit deiner Bank ermöglichen und zügig helfen:
Herausgeber der Kreditkarte | Sperr-Notruf |
---|---|
Mastercard | 0800/071-3542 (kostenfrei im deutschen Festnetz, mobil fallen Gebühren an) |
Mastercard (im Ausland) | +1 636-722-7111 |
Visa | 0800/000-6510 |
American Express | 069/97 97 10 00 und 069/ 97 97 20 00 |
Diners Club | 069/ 900 150 135 |
Mittlerweile ermöglichen immer mehr Banken, EC-Karten auch über das Online-Banking oder per App zu sperren. Mit wenigen Klicks legst du hier die Sperre fest. Achtung: Einige Banken ermöglichen auf diesem Weg nur eine temporäre Sperre, die du telefonisch bestätigen musst.
Du möchtest deine EC-Karte, Kreditkarte oder Debitkarte im Bedarfsfall schnell sperren können? Notiere dir deine Kartennummern zusammen mit den Telefonnummern des Sperr-Notrufs und trage diese mit dir! Doch Achtung: Keine PINs oder Passwörter notieren, damit im schlimmsten Fall Taschendiebe dein Konto nicht in wenigen Minuten leeren!
Was tun, wenn EC- oder Kreditkarten im Ausland verloren gehen?
Auf Reisen ist ein Kartenverlust besonders ärgerlich. Trotzdem sperrst du auch hier sehr einfach deine EC- oder Kreditkarte: Der internationale Sperr-Notruf über die +49 116 116 funktioniert weltweit und rund um die Uhr.
Deine Bank nimmt an dem Verfahren nicht teil? In diesem Fall stellt sie dir jedoch eine gesonderte Rufnummer für die Sperrung zur Verfügung.
Solltest du zudem schnell einen Ersatz am Urlaubsort benötigen, bieten Mastercard und Visa Notfallbargeldservices an. Die Geldversorgung bleibt somit sichergestellt.
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Was kostet eine Kartensperrung?
Deine Bank darf für eine Kartensperrung keine Gebühren verlangen. Dabei handelt es sich nämlich um die Erfüllung einer Nebenpflicht.
Nach § 675l BGB ist eine Gebühr für eine Ersatzkarte jedoch zulässig, solange sie nur die tatsächlichen Kosten für die Bank umfasst. Je nach Bank solltest du mit Kosten zwischen 8 und 15 € rechnen.
Eine kurze Internet-Recherche zu Gebühren für Ersatzkarten zeigt dir noch das BGH-Urteil vom 20. Oktober 2015 (Az: XI ZR 166/14), nachdem Kartengebühren grundsätzlich unzulässig sind. Der § 675l BGB wurde jedoch erst im Jahr 2018 neu geschaffen. Somit hat das alte BGH-Urteil keine Gültigkeit mehr.
2. EC-Karte gesperrt: Wer haftet für Schäden?
Bei einem Kartenverlust steht immer das Risiko im Raum, dass Diebe die Karte für unerlaubte Barabhebungen oder bargeldlose Zahlungen nutzen. Doch wer haftet für die Schäden?
Die Antwort fällt für verschiedene Situation jeweils individuell aus:
1. Haftung für Schäden nach der Sperrung
Du hast deine EC-Karte telefonisch sperren lassen? In diesem Fall musst du nicht mehr für Schäden haften, die danach entstehen. Idealerweise notierst du dir den Zeitpunkt des Telefonats oder lässt Zeugen mithören.
2. Haftung für Schäden vor der Sperrung
Auch hier bleibt die Bank nach § 675u BGB auf entstandenen Schäden sitzen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, bei EC-Karten und Girocards dich als Kontoinhaber mit bis zu 50 € in Haftung zu nehmen. Dies gilt bei Kreditkarten nicht: Hier ist die Haftung ausgeschlossen.
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Bei grober Fahrlässigkeit haftest du als Kontoinhaber vollständig
Es existiert jedoch eine Ausnahme: Bezahlt ein Fremder vor der Sperrung mit PIN oder hebt Bargeld am Geldautomaten ab, gehen Banken von grober Fahrlässigkeit aus.
Die PIN gilt im Gegensatz zur Lastschriftzahlung mit Unterschrift allgemein als sicher – deshalb unterstellen Banken in solchen Fällen, dass du die PIN am gleichen Ort (im Portemonnaie) aufbewahrt oder fahrlässig weitergegeben hast.
In solchen Fällen kann es passieren, dass du als Kontoinhaber den kompletten Schaden allein trägst. Das OLG Frankfurt am Main (Az.: Az. 6 U 68/20) hat sich dieser Ansicht angeschlossen und geht dabei von einem Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit aus.
In der Rechtsprechung finden sich einige Urteile in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit:
- Aufbewahrung der EC-Karte im verschlossenen Handschuhfach (LG, Berlin, AZ.: 10 S 10/09)
- Mehrfachzahlung wegen angeblicher Stornierung ohne Stornierungsbeleg (AG Frankfurt a.M., Az.: 30 C 4153/18)
- Deutlich verspätete Sperrung der EC-Karte (LG Berlin, Az.: 51 S 84/02)
Sind aber die PIN und die neue EC-Karte oder Kreditkarte auf dem Postweg abhandengekommen, etwa weil Kriminelle die Briefe abgefangen haben, trifft dich keine Schuld. In diesem Fall bekommst du alle Kosten erstattet.
3. EC-Karte sperren: Schnell handeln und Probleme vermeiden
Die EC-Karte oder Girocard ist heute unser täglicher Begleiter im Zahlungsalltag. Solltest du sie verlieren, ist schnelles Handeln gefragt: Sperre die Karte über die internationale Sperr-Hotline oder direkt bei deiner Bank. Eine zusätzliche Meldung bei der Polizei hilft dir, auch unautorisierte Zahlungen per Lastschrift zu verhindern. Wenn du zudem deine Kontoumsätze stets im Blick behältst, kannst du fälschliche Transaktionen schnell erkennen und rechtzeitig gegensteuern.
