Kurzzeitkennzeichen: Kosten, Unterlagen und Gültigkeit
Kurzzeitkennzeichen sind eine praktische Lösung, um ein Fahrzeug für eine Probe- oder Überführungsfahrt temporär im Straßenverkehr zu nutzen. Die Kennzeichen dienen dazu, dass Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zuzulassen, ohne es dauerhaft zu registrieren und dementsprechend Versicherungsbeiträge zu bezahlen.
In diesem Artikel erklären wir dir die Funktion, den Anwendungsbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kurzzeitkennzeichens. Daneben zeigen wir dir noch die Kosten auf, mit welchen du bei der Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens kalkulieren solltest.
1. Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Nach §16a der Fahrzeugzulassungsverordnung darfst du das Fahrzeug, mit einem Kurzzeitkennzeichen, nicht für andere Zwecke nutzen.
Der Ablauftag des Kurzzeitkennzeichens wird auf der rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt und darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
2. Wo und wie kann ich ein Kurzzeitkennzeichen beantragen?
Eine Beantragung von einem Kurzzeitkennzeichen kann je nach Region unterschiedlich erfolgen. Nachfolgend haben wir dir ein paar allgemeine Informationen zusammengetragen:
Die Beantragung erfolgt in der Regel bei einer örtlichen Zulassungsstelle in der Nähe deines Wohnsitzes oder der zuständigen Zulassungsbehörde für den Standort des Fahrzeugs.
In vielen Regionen hast du die Möglichkeit, ein Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen. Auch das Straßenverkehrsamt bietet die einen solchen Service an und beantwortet dir bei Bedarf noch weitere Fragen.
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss abgemeldet sein.
- Du benötigst das Fahrzeug für eine Probe- oder Überführungsfahrt.
- Das Fahrzeug verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung.
- Als Halter musst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) vorzeigen, welche als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung dient.
- Du musst das Kurzzeitkennzeichen bei einer Zulassungsbehörde anmelden und die gewünschten Daten nachweisen.
Nachfolgende Unterlagen solltest du bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
- Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Als Firma benötigst du eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug oder eine Vollmacht, falls du im Auftrag handelst
Kläre vorab bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde, welche Unterlagen du genau benötigst. Je nach Bundesland und Zulassungsstelle kann es Unterschiede geben. Zudem solltest du in jedem Fall einen Termin vereinbaren.
3. Wie lange ist das Kurzzeitkennzeichen gültig?
Kurzzeitkennzeichen sind innerhalb von Deutschland, für maximal fünf Tage, gültig.
Ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen darf im Straßenverkehr nicht mehr genutzt werden. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld bestraft.
Möchtest du ein Fahrzeug ins Ausland überführen und dort zulassen, benötigst du ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen. Im Gegensatz zu den Kurzzeitkennzeichen, werden Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge verwendet, welche dauerhaft das Land verlassen. Die Gültigkeit der Ausfuhrkennzeichen beläuft sich auf 15 Tage bis zu einem Jahr. Das Ausfuhrkennzeichen erkennst du am roten Rand des Kennzeichens.
4. Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens entstehen verschiedene Kosten.
Die Gebühren bei der Zulassungsstelle sind bundesweit einheitlich geregelt und belaufen sich auf 13,10 €. Daneben fallen noch die Herstellungskosten für das Kurzzeitkennzeichen an, welche je nach Anbieter variieren. Im Durchschnitt solltest du mit circa 30 € für das Schilderpaar kalkulieren.
Hinzukommen noch die Kosten für die Versicherung, welche ebenfalls je nach Versicherungsunternehmen und Leistung (Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) abweichen. Falls du dein Fahrzeug nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens bei dem gleichen Versicherungsunternehmen versicherst, welches dir die eVB-Nummer ausgestellt hat, werden die Beträge unter Umständen verrechnet.
5. Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV: Was muss ich beachten?
Auch wenn du keine gültige Hauptuntersuchung (HU) besitzt, darfst du unter bestimmten Umständen ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Der Geltungsbereich wird dabei auf Fahrten zur nächsten Werkstatt oder zur Prüfstelle deines Zulassungsbezirks gelegt.
Eine Probe- oder Überführungsfahrt ohne gültigen TÜV ist nicht erlaubt, da dein Fahrzeug nicht die technischen Anforderungen für den Straßenverkehr erfüllt. Verstöße gegen diese Bestimmungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt wird, darfst du mit dem Kurzzeitkennzeichen Fahrten für die unmittelbare Reparatur der Mängel innerhalb oder in den angrenzenden Zulassungsbezirk machen.
Achtung:
Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, welche als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
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