Junge Frau setzt Zahnzusatzversicherung von der Steuer ab
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Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung: Das kannst du absetzen

Lesezeit 3 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonRune Fauck
Überprüft durchDennis Groß
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Implantat, Brücke oder Kronen – Zahnarztbesuche tun auch im Geldbeutel weh. Egal ob mit oder ohne Zahnzusatzversicherung: Lässt sich ein Teil der Kosten von der Steuer absetzen? Wir erklären, welche Posten du geltend machen kannst und was du dabei beachten musst.

Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung kannst du in der Steuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen eingeben.
  • Für die gesamten Vorsorgeaufwendungen gilt eine Grenze von 1.900 € (Angestellte) oder 2.800 € (Selbstständige).
  • Oft ist die Obergrenze bereits mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass die Kosten der Zahnzusatzversicherung nicht berücksichtigt werden.
  • Zahnarztkosten über der zumutbaren Belastungsgrenze (1 bis 7 Prozent des Bruttoeinkommens) lassen sich dagegen unbegrenzt steuerlich absetzen.

1. Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben?

Zahnzusatzversicherungen schützen vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt, da die Leistungen der gesetzlichen Kassen vor allem im Bereich Zahnersatz gering ausfallen. Je nach Alter und Abdeckungsgrad des Tarifs werden dafür Beiträge zwischen 5 und 90 € pro Monat für die Versicherung fällig.

Kosten für Zahnzusatzversicherung steigen im Alter

Die große Spannbreite entsteht dadurch, dass ältere Versicherte mehr zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung, die 100 Prozent der Kosten erstattet, schlägt für einen 65-Jährigen mit im Schnitt 66 € zu Buche, für die gleiche Police zahlt ein 35-Jähriger an die 35 €. Auch sind Tarife mit Selbstbehalt, die nur 70 bis 75 Prozent der Kosten erstatten, um circa die Hälfte günstiger im Vergleich zu Premium-Zahnzusatzversicherungen, die alle Kosten abdecken.

Egal, wie hoch die Beiträge sind – in der Steuererklärung trägst du sie in die Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 22 (gesetzlich Versicherte) oder in die Zeile 27 (Privatversicherte) ein. Nutzt du eine Steuersoftware, reicht das Stichwort „Zahnzusatzversicherung“, damit das Programm dich zur richtigen Eingabemaske führt.

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Obergrenze für Beiträge in der Steuererklärung

Unbegrenzt lassen sich die Beiträge jedoch nicht absetzen: Es gilt für die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eine jährliche Höchstgrenze von 1.900 € für ledige Angestellte oder 3.800 € für verheiratete Angestellte. Das Gleiche gilt für Beamte, Rentner und Studenten. Selbstständige dürfen 2.800 € (ledig) oder 5.600 € (verheiratet) absetzen.

Verdienst du also als Angestellter über 1.600 € im Monat, was auf die meisten zutrifft, erreichst du schon mit den Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Höchstgrenze. Machst du trotzdem die Kosten der Zahnzusatzversicherung geltend, berücksichtigt sie das Finanzamt nicht. De facto lohnt es sich also nur für Studierende und Rentner mit geringen Einnahmen, die Beiträge einzutragen.

Jährliche Grenze für Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

KategorieJährliche GrenzeVerheiratet (Zusammenveranlagung)
Arbeitnehmer1.900 €3.800 €
Selbstständige2.800 €5.600 €
Beamten1.900 €3.800 €
Rentner1.900 €3.800 €
Studenten1.900 €3.800 €

2. Zahnarztkosten absetzen: Diese Grenzen gibt es

Nicht alle Zahnzusatzversicherungen decken 100 Prozent der Zahnarztkosten ab. Hast du einen Tarif mit Selbstbeteiligung, oder gar keine Extra-Versicherung für deine Zähne, kannst du von dir bezahlte Zahnarztrechnungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen.

Als außergewöhnliche Belastungen erkennt der Gesetzgeber sehr viele Posten an, darunter:

  • Kosten für Medikamente
  • Kosten für ärztliche und zahnärztliche Eingriffe
  • Kosten für Schwangerschaft und Geburt.
  • Bestattungskosten abzüglich des Erbes
  • Kosten für Pflege, Heimunterbringung und Unterhaltskosten, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Zusätzlich lassen sich bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen auch die Kosten absetzen, die durch den Schaden entstanden sind.

Eine Obergrenze wie bei Vorsorgeaufwendungen gibt es nicht, sodass du alle Zahnarztkosten angeben kannst. Allerdings gilt für die gesamten außergewöhnlichen Belastungen ein zumutbarer Eigenanteil, der von deinem Einkommen sowie von der Anzahl deiner Kinder abhängt. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von dem angegebenen Gesamtbetrag ab. Hast du also im Vorjahr gut verdient und als außergewöhnliche Belastung nur die Kosten für die professionelle Zahnreinigung, werden diese nicht anerkannt.

Die prozentuelle Höhe deiner zumutbaren Belastung entnimmst du der unterstehenden Tabelle.

Zumutbarer Eigenanteil für außergewöhnliche Belastungen

Gesamteinkommen bis 15.340 €Gesamteinkommen ab 15.340 € bis 51.130 €Gesamteinkommen ab 51.130 €
Ledig und kinderlos5 %6 %7 %
Verheiratet und kinderlos4 %5 %6 %
1 bis 2 Kinder2 %3 %4 %
ab 3 Kindern1 %1 %2 %

Zahnarztkosten in der Steuererklärung: Zwei Beispiele

  1. Maria verdient 50.000 € brutto pro Jahr und hat zwei Kinder. Für das Steuerjahr 2024 setzt sie Zahnarztkosten in Höhe von 2.000 € von der Steuer ab. Zusätzlich hatte sie für Kontaktlinsen und Brillen weitere 1.000 € an medizinischen Ausgaben. Ihre zumutbare Belastung liegt bei 1.346,60 €. (2 Prozent bis 15.340 €, 3 Prozent für die restlichen 34.660 €). Somit werden bei ihr 1.653,40 € an außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt.
  2. Paul ist ledig, studiert und hat keine Kinder. 2024 hat er neben dem Studium gearbeitet und ein Gesamteinkommen von 22.000 € erzielt. Seine Zahnarztkosten im selben Jahr betrugen 500 €. Weitere medizinische Ausgaben hatte er nicht. Seine zumutbare Belastung beträgt 1.166 €. Weil seine Zahnarztkosten darunter liegen, kann er sie nicht steuerlich geltend machen.

3. Häufige Fragen zu Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang im Bereich Windenergie tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Lieblingsthemen zählen Immobilien, Kryptowährungen und Tech-Aktien. Insbesondere interessiert mich die Schnittstelle zwischen Industrie und Wirtschaft und der wirtschaftliche Aspekt von technischen Innovationen. Auch im Freundeskreis bin ich eine geschätzte Beratung, wenn es um Investitionen in Immobilien und Aktien geht.

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