Sammlung von Goldprodukten wie Krügerrand Münze zum Thema Gold und Steuern
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Gold Steuern: Sind Kauf und Verkauf steuerfrei?

Lesezeit 5 min.

Dennis Groß
Redakteur
Lektoriert vonDaniel Wenz
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Du möchtest in das Edelmetall Gold investieren und fragst dich, welche Steuern beim Kauf und Verkauf von Gold anfallen? Dabei werden dir Begriffe wie Mehrwertsteuer, Kapitalertragsteuer und Spekulationssteuer begegnen. Was sich dahinter verbirgt, erfährst du in den folgenden Abschnitten. Außerdem zeigen wir dir, was es grundsätzlich bei der Besteuerung von Edelmetallen zu beachten gilt. Zusätzlich erhältst du wichtige Informationen zur Besteuerung von Gold-Wertpapieren.

Doch zunächst befassen wir uns mit der folgenden Frage: Ist der Kauf von Gold steuerfrei?

1. Gold kaufen: Welche Steuern fallen an?

Als Erstes werfen wir einen Blick auf die Besteuerung des physischen Goldkaufs, und zwar Goldmünzen und Goldbarren. In einem separaten Ratgeber erhältst du umfangreiche Informationen zum Kauf von Goldmünzen und Barren.

Der Kauf von Gold ist steuerfrei, genauer gesagt fällt keine Mehrwertsteuer an, wenn es sich dabei um Anlagegold handelt. Daher stellt sich die Frage, welche Münzen und Barren als Anlagegold gelten.

Beim Kauf von sogenanntem Anlagegold fällt keine Mehrwertsteuer an.

Gold Steuern: Was gilt als Anlagegold?

Gemäß der EU-Richtlinie 98/80/EG wird Gold als Anlagegold eingestuft und ist dementsprechend von der Mehrwertsteuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens gelten Barren und Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel als Anlagegold. Zweitens ist der Kauf von Goldmünzen steuerfrei, wenn diese einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen und nach dem Jahr 1800 geprägt wurden.

Zudem müssen die Goldmünzen in ihrem Herkunftsland ein gesetzliches Zahlungsmittel sein oder in der Vergangenheit ein Zahlungsmittel gewesen sein. Ferner darf der Handelswert den Goldwert nicht um mehr als 80 % übersteigen.

Steuerfreies Anlagegold: Welche Goldmünzen kaufen?

Jetzt, da wir geklärt haben, welche Goldmünzen und Barren als Anlagegold eingestuft werden, wollen wir dir in diesem Abschnitt beliebte Anlagemünzen vorstellen.

Zu den weltweit beliebtesten Anlagemünzen zählen der Krügerrand aus Südafrika und der kanadische Maple Leaf. Ebenso zählt der Wiener Philharmoniker zu den Anlagemünzen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich ein detailliertes Verzeichnis, in dem du eine Auflistung der von der Mehrwertsteuer befreiten Anlagemünzen findest. Im Gegensatz zu den genannten Anlagemünzen sind viele Sammlermünzen und historische Münzen nicht steuerfrei. Demzufolge ist es empfehlenswert, Anlagegold zu kaufen, um Steuern zu sparen.

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2. Steuern beim Gold Verkauf

Du weißt inzwischen, welche Steuern beim Kauf von Gold anfallen. Doch wie sieht es aus, wenn du dein Gold verkaufen möchtest?

Beim Verkauf von Gold fallen keine Steuern an, wenn du deine Bestände nach einer Haltedauer von einem Jahr verkaufst. Folglich kannst du deine Goldmünzen oder Goldbarren nach einem Jahr steuerfrei verkaufen. Solltest du deine Bestände jedoch innerhalb dieser Frist veräußern, so wird der Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Diese Frist bezeichnet man auch als Spekulationsfrist. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme, genauer gesagt eine Freigrenze, von der du profitierst.

Diese Freigrenze beträgt 600 EUR, allerdings solltest du dabei beachten, dass es bei der Überschreitung der Freigrenze zur Besteuerung des gesamten Betrages kommt. Im Gegensatz hierzu, wird bei einem Freibetrag nur derjenige Betrag besteuert, der die Grenze übersteigt.

3. Wie werden Gold-Wertpapiere, Aktien und ETF besteuert?

Bisher haben wir uns mit den Steuern für den Kauf und Verkauf von physischem Gold befasst. Jetzt betrachten wir die Besteuerung von Gold-Wertpapieren. Hierzu zählen Aktien, ETC und ETF.

Welche Steuern fallen bei Gold-ETF und Aktien an?

Zunächst schauen wir uns die Gold-ETF und Gold-Aktien genauer an. Anschließend gehen wir auf die Besteuerung der Gold-ETC ein.

Bei ETF, Aktien und Fonds ist der Sachverhalt eindeutig. Solltest du Aktien von Goldminen, Fonds oder Gold-ETF kaufen, fällt keine Steuer an, du musst lediglich die üblichen Ordergebühren bezahlen. Daher ist es sinnvoll, dass du für die Umsetzung deiner Anlagestrategie einen Broker mit niedrigen Ordergebühren wählst.

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Sobald du deine Gold-Wertpapiere mit Gewinn verkaufst, fällt die Kapitalertragsteuer an, allerdings nur, wenn der Gewinn deinen Freistellungsauftrag übersteigt. Seit 2023 können Einzelpersonen bei Ihrem Depot-Anbieter einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 EUR hinterlegen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Folglich sind Kapitalerträge bis zu 1.000 EUR im Jahr für dich steuerfrei. Demzufolge solltest du diesen Freibetrag unbedingt nutzen, denn langfristig fördert das deinen Vermögensaufbau.

Besteuerung Xetra-Gold und Euwax Gold 2

Unter den Wertpapieren bilden die beiden Gold-ETC Xetra-Gold und Euwax Gold 2 eine Ausnahme, denn der Verkauf dieser Finanzprodukte ist steuerfrei, unter der Voraussetzung, dass der Verkauf nach der Haltefrist stattfindet. Die Steuern für das Xetra-Gold und das Euwax-Gold 2 unterliegen den gleichen Regelungen wie der Kauf und Verkauf des physischen Edelmetalls.

Kurzum: Wenn du in Xetra-Gold oder Euwax-Gold 2 investierst, kannst du dich an der Besteuerung von Anlagegold orientieren.

Bisher haben wir uns ausführlich mit der Besteuerung von Gold beschäftigt. Doch welche Steuern fallen bei den anderen Edelmetallen an? Darauf gehen wir im nächsten Kapitel ein.

4. Besteuerung von anderen Edelmetallen: Silber, Platin, Palladium

Wenn du die Edelmetalle Silber, Platin oder Palladium in physischer Form von Münzen oder Barren verkaufst, dann fällt wie bei Gold nach einer Haltefrist von einem Jahr keine Steuer ein. Hier gelten also die gleichen Regelungen, allerdings gibt es einen großen Unterschied beim Kauf dieser Edelmetalle.

Silber, Platin oder Palladium kaufen – Mehrwertsteuer fällt an

Beim Kauf von Silberbarren oder Silbermünzen kommt die Umsatzsteuer hinzu. Diese beträgt 19 %. Für den Kauf von Platin und Palladium gilt das auch.

Vielleicht stellst du dir hier die Frage: Bisher konnten Edelmetallhändler doch die Differenzbesteuerung in einigen Fällen anwenden, beispielsweise bei Silbermünzen? Davon profitierten die Käufer der physischen Edelmetalle, da lediglich die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterlag, nicht der gesamte Warenwert.

Was die Differenzbesteuerung angeht, gibt es jedoch seit 2023 eine Neuerung. Seit Anfang dieses Jahres ist beim Kauf von Silber, Platin und Palladium grundsätzlich die Mehrwertsteuer zu zahlen. Es gibt zwar eine Ausnahme, diese betrifft aber Sammlermünzen. Aus Anlegersicht sind Sammlermünzen in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, denn der Verkaufswert übersteigt den Materialwert des Edelmetalls bei Weitem.

Steuern sparen mit einem Zollfreilager?

Mit einem Zollfreilager kannst du die Umsatzsteuer umgehen. Dabei handelt es sich um ein Warenlager, das der unversteuerten und unverzollten Lagerung von Edelmetallen dient. Wenn du Silber über ein Zollfreilager kaufst und verwahrst, zahlst du zunächst keine Mehrwertsteuer.

Dafür bringt das Zollfreilager folgende Nachteile mit sich:

  1. Lagerkosten
  2. Mindestwert bei Einlagerung
  3. Kein direkter Zugriff auf deine Edelmetalle

Daher lohnt sich ein Zollfreilager in der Regel erst ab größeren Anlagebeträgen.

Wichtiger Hinweis: Bei der Entnahme (Auslieferung) deiner Silberbestände wird die Mehrwertsteuer fällig.

Wir können also festhalten, dass die Regeln für die Steuern beim Kauf und Verkauf von Gold für Anleger von Vorteil sind.

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5. Häufig gestellte Fragen zur Besteuerung von Gold

Unsere Inhalte spiegeln nur die Meinungen und Erwartungen der Autoren wider und stellen somit keine Empfehlung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen der genannten Wertpapiere dar.

Als Anleger*in trägst Du die volle Verantwortung für Deine Investitionsentscheidungen.

Die Autoren können in einige der beschriebenen Assets investiert sein und somit ein Interesse an deren Kursentwicklung haben.

Dennis Groß
Dennis Groß
Redakteur
Über den Autor
Ich bin gelernter Bankkaufmann und leidenschaftlicher Privatinvestor. Meine ersten Aktien habe ich im Alter von 14 gekauft und dabei die Börse kennengelernt. Seitdem beschäftige ich mich intensiv mit dem Geschehen an den Finanzmärkten und den unterschiedlichen Anlageklassen. Getreu dem Motto "man lernt nie aus" möchte ich mir ständig neues Wissen aneignen und so viel wie möglich an andere weitergeben.

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