Asiatisches Paar mit einem Kind welches Elterngeld beantragt
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Elterngeld – Wie viel bekomme ich?

Lesezeit 4 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDaniel Wenz
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Ein Jahr ohne Gehalt zu Hause bleiben? Bei vielen frischgebackenen Eltern eine zu große Belastung für ihre Finanzen. Mit dem Elterngeld zahlt der Staat ein Ersatzeinkommen, damit sie sich dem Nachwuchs widmen können. Wie hoch es ausfällt und wie man es beantragt, verraten wir in unserem Artikel.

Elterngeld - Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld gibt es nach der Geburt eines Kindes maximal 14 Lebensmonate (Basiselterngeld) oder maximal 32 Lebensmonate (Elterngeldplus)
  • Den Elterngeldantrag stellst du bei der zuständigen Elterngeldstelle
  • Als Grundlage zur Berechnung der Leistungshöhe dient das Nettoeinkommen vor der Geburt
  • Während des Elterngeldbezugs darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten
  • Beziehen beide Elternteile das Elterngeldplus, verlängert sich mit dem Partnerschaftsbonus den Bezug um bis zu 4 Monate

1. So berechnest du Basiselterngeld und Elterngeldplus – Beispiele

Wie wird Basiselterngeld berechnet? Ein Rechenbeispiel

Marie und Max bekommen im April 2023 ihr erstes Kind. Marie ist angestellt und hat in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz 42.000 € brutto verdient. Max ist selbstständig, privat versichert und erzielte 2022 einen Gewinn (nicht Umsatz!) von 45.000 €.

Die ersten zwei Monate nach der Entbindung ist Marie automatisch im Mutterschutz. Max bleibt aber auch zu Hause und bekommt Elterngeld. Damit nehmen sie Monat 1 und 2 gleichzeitig, es bleiben 10 Monate übrig. Marie nimmt dann die Lebensmonate 3 bis 10, Max die Lebensmonate 11 und 12.

Während des Elterngeldbezugs arbeitet Max weiter 20 Stunden pro Woche und verdient nach Steuerabzug 1.400 € pro Monat. Sein Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.

Die Tabelle zeigt, wie viel Geld Marie und Max bekommen.

Bruttoeinkommen42.000 € /12=3.500 €
Gewinn/Zeitraum vor Geburt45.000 €/12 = 3.750 €
Werbungskosten100 €-
Steuern (Steuerklasse IV)436,75 €523,83 €
Krankenversicherung (9 %)315 €-
Rentenversicherung (10 %)350 €-
Arbeitslosenversicherung (2 %)70 €-
Durchschnittliches Nettoeinkommen vor Geburt2.228,25 €3.226,17 €
Nettoverdienst/Monat während des Elterngeldes-1.400 €
Unterschied zwischen Nettoverdienst vor Geburt und Nettoverdienst nach Geburt2.228,25 €1,826,17 €
Davon 65 Prozent1.448,36 €1,223,53 €
Ausgezahltes Elterngeld1.448,36 €1,223,53 €

Wie wird Elterngeldplus berechnet? Ein Rechenbeispiel

Julia und Tim sind selbstständig, jedoch pflichtversichert und bekommen im Mai 2023 ihr zweites Kind. Das erste Kind ist bei der Geburt zwei Jahre alt. Somit steht ihnen bis zu seinem dritten Geburtstag (12. Lebensmonat des zweiten Kindes) der Geschwisterbonus zu.

Julia und Tim möchten während des Elterngeldbezugs einer Erwerbstätigkeit nachgehen und entscheiden sich für das Elterngeldplus. Die ersten 8 Wochen bekommt Julia aber Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Diese zwei Monate werden als zwei Monate Basiselterngeld angerechnet. Erst danach können Sie Elterngeldplus beantragen. Konkret bleiben 24 Monate plus 4 Monate Partnerschaftsbonus übrig.

Julia nimmt das Elterngeldplus im Lebensmonat 3 bis 14, Tim im Lebensmonat 10 bis 21. Im Monat 22 bis 25 haben beide ein Anrecht auf die Partnermonate. Die unterstehende Tabelle zeigt, wie hoch das Elterngeldplus für Tim und Julia ausfällt.

Gewinn/Zeitraum vor Geburt5.000 €2.500 €
Steuern (Steuerklasse IV)872,08 €232,16 €
Krankenversicherung (9 %)450 € 225 €
Rentenversicherung (10 %) 500 €150 €
Durchschnittliches Nettoeinkommen vor Geburt3.177,92 €1.892,84 €
Nettoverdienst/Monat während des Elterngeldes1.900 €300 €
Unterschied zwischen Nettoverdienst vor Geburt und Nettoverdienst nach Geburt1.277,92 €1.592,84 €
Davon 65 Prozent 830,65 €1.035,35 €
Deckelung (50 % Basiselterngeld ohne Einkommen)900 €615,17 €
Anspruch Elterngeld Plus830,65 €615,17 €
Plus Geschwisterbonus (bis Lebensmonat 12)83,07 €61,52 €
Ausgezahltes Elterngeldplus (bis Monat 12)913,72 €676,69 €
Ausgezahltes Elterngeldplus (ab Monat 12)830,65 €615,17 €

2. Elterngeldbezug – Tipps und Voraussetzungen

Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland (Wohnsitz oder Aufenthalt)
  • Du lebst mit deinem Kind während des Elterngeldbezugs in einem gemeinsamen Haushalt
  • Du betreust und erziehst dieses Kind
  • Du arbeitest während des Elterngeldbezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche

Berufliche Situation

Eine Erwerbstätigkeit vor der Geburt ist keine Voraussetzung für die Leistungsbezüge. Elterngeld bekommen auch:

  • Hausfrauen und -männer
  • Studenten ohne Einkommen
  • BAföG-Bezieher
  • Arbeitslose

Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält allerdings nur den Sockelbetrag in Höhe von 300 Euro. Bei Bürgergeldbeziehern wird der Betrag vom Bürgergeld abgezogen, sodass sie nicht davon profitieren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sie vor der Geburt gearbeitet haben.

Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Soldaten erhalten dagegen ein einkommensabhängiges Elterngeld, das 65 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes vor der Geburt beträgt. Liegt bei Selbstständigen der Steuerbescheid des vorherigen Jahres noch nicht vor, müssen sie ihren Verdienst schätzen. Stellt es sich heraus, dass sie mehr eingenommen haben, müssen sie das zu viel erhaltene Elterngeld zurückzahlen.

Einkommensgrenzen

Verdienen beide Eltern zusammen über 300.000 € im Jahr, steht ihnen kein Elterngeld zu. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 € Jahreseinkommen.

Familiäre Situation

Leben die Eltern nicht zusammen, haben beide einen Anspruch auf das Elterngeld, wenn das Kind mindestens ein Drittel der Zeit in jedem Haushalt wohnt. Auch stehen ihnen genauso wie zusammenlebenden Paaren der Partnerschaftsbonus oder die Partnermonate zu.

Neben leiblichen Eltern steht auch Adoptiveltern Elterngeld zu. Bei ihnen zählt als Anspruchsbeginn jedoch nicht der Tag der Entbindung, sondern der Tag, an dem sie das Kind aufnehmen.

Bezugsdauer

Das Basiselterngeld gibt es maximal 14 Monate. Davon muss jeder Elternteil mindestens 2 Monate nehmen. Eine Ausnahme besteht für Alleinerziehende, die allein 14 Monate Elterngeld beziehen können.

Das Elterngeldplus gibt es maximal bis zum 32. Lebensmonat. Die letzten 2 bis 4 Monate bekommen die Elternteile mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus gleichzeitig. Dafür müssen sie während der Leistungsbezüge mindestens 24 und maximal 32 Stunden arbeiten.

Elterngeld ≠ Elternzeit

Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit. Letztere bezeichnet einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit wegen der Erziehung eines Kindes. Anders als das Elterngeld dürfen Arbeitnehmer und Beamte die maximal dreijährige Elternzeit in zwei Abschnitte teilen und bis zu zwei Jahre bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Eine Bezahlung erfolgt dabei nicht, weswegen die meisten Eltern Elterngeld beantragen, um das erste Jahr der Elternzeit zu finanzieren. Du kannst aber auch Elterngeld ohne Elternzeit beziehen, solange du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest.

Auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag, die die Familienkasse auszahlt, haben nichts mit dem Elterngeld zu tun und können unabhängig davon beantragt werden.

3. Elterngeldantrag : Diese Unterlagen brauchst du

Den Elterngeldantrag stellst du online, beispielsweise auf der Webseite des ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales), wenn du in Bayern wohnst. Dafür benötigst du:

  • eine Kopie des Personalausweises (bei Ausländern Reisepass und Meldebescheinigung, bei Nicht-EU-Ausländern zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels)
  • die Geburtsbescheinigung (Extra-Vordruck zur Beantragung von Elterngeld), die du nach der Entbindung im Standesamt bekommst
  • die Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld oder eine Negativbescheinigung, wenn kein Anspruch besteht
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Geschwisterkinder, falls der Geschwisterbonus infrage kommt
  • für Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • für Beamte: Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
  • für Arbeitnehmer und Beamte: eine unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherrn über die Dauer der Elternzeit oder (bei Teilzeit) eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers/Dienstherrn
  • für Arbeitnehmer und Beamte: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dafür muss der Arbeitgeber einen Vordruck ausfüllen. Bei Beamtinnen zählen die Bezüge bis zur Geburt.
  • für Selbstständige: den Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt er nicht vor, genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder ein ähnlicher Einkommensnachweis. Den Steuerbescheid musst du allerdings nachreichen.
  • wenn du während der Leistungsbezüge arbeiten willst: Erklärung über Arbeitszeiten und voraussichtliches Einkommen (Selbstständige) oder Erklärung des Arbeitgebers über Arbeitszeit und Verdienst (Arbeitnehmer)

4. Muss ich auf Elterngeld Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass er das zu versteuernde Einkommen erhöht, das zur Ermittlung des Steuersatzes dient. Vor allem für Ehepaare ist das wichtig.

Elterngeld und Steuern: Ein Beispiel

Laura hat etwa im Jahr 2022 10.000 € Elterngeld bezogen, während ihr Ehemann Philipp 50.000 € brutto verdient hat. Zusammen ergibt das 60.000 €. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz von 15,67 Prozent. Ohne das Elterngeld wären es 13,12 Prozent. Zwar wendet das Finanzamt den erhöhten Steuersatz nur auf die 50.000 € an. Trotzdem müssen Laura und Philipp 1.265 € mehr an Steuern zahlen als ohne Elterngeld.

Rechtzeitig sparen

Bist du verheiratet und beziehst du Elterngeld, berechne im Voraus eventuell entstehende Steuernachzahlungen, beispielsweise mit diesem Rechner und lege jeden Monat die entsprechende Summe zur Seite, um keine Überraschungen zu erleben! Als Elterngeldbezieher bist du dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ob du während des Elterngeldbezugs Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst, hängt von deinem Status ab:

  • als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst du kostenlos versichert
  • als Versicherte/r der privaten Krankenversicherung bist du dagegen beitragspflichtig
  • bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden ebenfalls weiter Beiträge fällig

Solange du in Elternzeit bist, zahlt der Bund für dich pro Erziehungsjahr Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von einem Entgeltpunkt pro Jahr, was dem Durchschnittsverdienst entspricht. Arbeitest du nebenbei weiter, hast du ohnehin weiter Abzüge für die gesetzliche Rente und zusätzlich die Rentenpunkte für die Kindererziehung. Ähnlich werden in der Beamtenversorgung Kindererziehungszeiten anerkannt.

5. Häufige Fragen zum Elterngeld

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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