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Asiatisches Paar mit einem Kind welches Elterngeld beantragt
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Elterngeld – Antrag, Steuer und Berechnung

Lesezeit 10 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDaniel Wenz
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Ein Jahr ohne Gehalt zu Hause bleiben? Für Familien und ihre Finanzen stellt das eine erhebliche Belastung dar. Mit dem Elterngeld zahlt der Staat frisch gebackenen Eltern ein Ersatzeinkommen, damit sie sich dem Nachwuchs widmen können. Wie hoch es ausfällt und wie man es beantragt, verraten wir in unserem Artikel.

1. Elterngeld – Was ist das?

Ein Neugeborener verändert das Familienleben und erfordert viel Aufmerksamkeit. Um die Eltern zu unterstützen, die wegen der Pflege und Erziehung nicht arbeiten können, führte die deutsche Regierung 2007 das Elterngeld ein. Ab 2015 gab es mit dem Elterngeld Plus eine bessere Unterstützung für Familien, die neben der Erziehung arbeiten wollen.

1,87 Millionen Eltern nutzten 2021 die finanzielle Unterstützung, die maximal bis zum 32. Lebensmonat des Kindes das Einkommen ganz oder teilweise ersetzt.

Der folgende Text behandelt alles, was du zum Elterngeld wissen musst:

  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Antrag stellen
  • Höhe des Elterngeldanspruchs (Basiselterngeld und Elterngeld Plus)
  • Dauer des Elterngeldes
  • Steuern und Sozialversicherung während des Elterngeldbezugs
Elterngeld ≠ Elternzeit

Elterngeld ist nicht gleich Elternzeit. Letztere bezeichnet einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit wegen der Erziehung eines Kindes. Anders als das Elterngeld dürfen Arbeitnehmer und Beamte die maximal dreijährige Elternzeit in zwei Abschnitte teilen und bis zu zwei Jahre bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Eine Bezahlung erfolgt dabei nicht, weswegen die meisten Eltern Elterngeld beantragen, um das erste Jahr der Elternzeit zu finanzieren. Du kannst aber auch Elterngeld ohne Elternzeit beziehen, solange du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest.

2. Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland (Wohnsitz oder Aufenthalt)
  • Du lebst mit deinem Kind während des Elterngeldbezugs in einem gemeinsamen Haushalt
  • Du betreust und erziehst dieses Kind
  • Du arbeitest während des Elterngeldbezugs nicht mehr als 32 Stunden pro Woche

Wer bekommt das Elterngeld?

Keine Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist dagegen eine berufliche Tätigkeit vor der Geburt des Kindes. Auch Hausfrauen und -männer, Studenten ohne Einkommen, BAföG-Bezieher sowie Arbeitslose bekommen den Sockelbetrag in Höhe von 300 €. Bei Letzteren wird er allerdings vom Bürgergeld abgezogen, sodass sie am Ende nicht davon profitieren. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sie vor der Geburt gearbeitet haben.

Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Soldaten erhalten dagegen ein einkommensabhängiges Elterngeld, das sich nach dem durchschnittlichen Verdienst vor der Geburt richtet. Verdienen allerdings beide Eltern zusammen über 300.000 € im Jahr, steht ihnen kein Elterngeld zu. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 250.000 € Jahreseinkommen.

Elterngeld Regelung: Wenn die Eltern getrennt leben

Leben die Eltern nicht zusammen, haben beide einen Anspruch auf das Elterngeld, wenn das Kind mindestens ein Drittel der Zeit in jedem Haushalt wohnt. Auch stehen ihnen genauso wie zusammenlebenden Paaren der Partnerschaftsbonus oder die Partnermonate zu.

Neben leiblichen Eltern steht auch Adoptiveltern Elterngeld zu. Bei ihnen zählt als Anspruchsbeginn jedoch nicht die Geburt, sondern der Tag, an dem sie das Kind aufnehmen.

Arbeiten erlaubt

Beziehst du Elterngeld, darfst du durchaus arbeiten, allerdings maximal 32 Stunden pro Woche. Auch mindert dein Verdienst die monatliche Auszahlung.

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3. Elterngeld berechnen: Wie hoch und wie lange bekomme ich Geld?

Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt davon ab, ob du dich für das Basiselterngeld oder für das Elterngeld Plus entscheidest. Der Hauptunterschied ist die Bezugsdauer: Basiselterngeld gibt es maximal 14 Monate (12 Monate plus 2 Partnermonate). Elterngeld Plus zahlt der Staat dagegen maximal 32 Monate lang (28 Monate plus 4 Monate Partnerschaftsbonus).

In den nächsten Abschnitten erklären wir auch anhand von Beispielen, wie hoch das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus ausfallen. Grundsätzlich dürfen Paare die zwei Varianten kombinieren und einen Bezugsmonat Basiselterngeld mit zwei Bezugsmonaten Elterngeld Plus ersetzen.

Beispielsweise erhält die Mutter vom Lebensmonat 1 bis 4, Basiselterngeld und vom Lebensmonat 5 bis 12, Elterngeld Plus. Danach bezieht der Vater in den Lebensmonaten 13 und 14, Basiselterngeld und im Lebensmonat 15 bis 22 wieder Elterngeld Plus. Bis zum 14. Lebensmonat kann man auch einige Monate aussetzen, beispielsweise wenn beide Eltern mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass der Anspruch verfällt.

Basiselterngeld – Dauer und Höhe

Das Basiselterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Es beträgt 65 Prozent deines durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt, jedoch maximal 1.800 €. Bei weniger als 1.240 € netto gibt es schrittweise bis zu 67 Prozent, unter 1.000 € schrittweise bis zu 100 Prozent.

Als Grundlage zur Berechnung des Nettoeinkommens dient bei Angestellten das Bruttoeinkommen der 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Davon zieht die Behörde Steuern anhand deiner Steuerklasse, eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 € pro Jahr sowie Sozialabgaben ab. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen und Krankengeld zählen nicht zum Bruttoeinkommen.

Steuerklasse rechtzeitig wechseln! Da das Nettoeinkommen sich je nach Steuerklasse verändert, soll bei Ehepaaren der Elternteil, der am längsten Elterngeld bezieht, die Steuerklasse III wählen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Die Änderung muss jedoch sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Kurz nach dem positiven Schwangerschaftstest solltest du dir daher Gedanken machen, um die Frist nicht zu verpassen.

Elterngeldanspruch von Selbstständigen und Beamten

Bist du selbstständig oder Freiberufler, ist dein Einkommen der Gewinn im Kalenderjahr vor der Geburt. Das ist auch der Fall, wenn du sowohl selbstständig als auch angestellt arbeitest (Mischeinkünfte). Hast du noch keinen Steuerbescheid aus dem vorherigen Jahr, reicht der Elterngeldstelle auch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

Bei Beamten gestaltet sich die Berechnung genauso wie bei Angestellten. Da sie aber keine Sozialabgaben zahlen, werden diese auch nicht vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dasselbe gilt, wenn du vor der Geburt einen Minijob hattest, da auch hier keine Abzüge für die Renten- und für die Krankenversicherung anfallen.

Arbeitest du während des Bezugs des Basiselterngelds, mindert sich die Auszahlung um deine Einkünfte. Ist dein Verdienst fast so hoch wie vor der Geburt, solltest du dich eher für das Elterngeld Plus entscheiden. Zwar erhöht sich die monatliche Auszahlung nicht, dafür gibt es länger Geld.

Wichtige Tipps zum Elterngeld

Folgendes solltest du auch beachten:

  • Ist die Mutter angestellt, bezieht sie in den ersten acht Wochen nach der Geburt automatisch Mutterschaftsgeld. Diese Zeit gilt für sie als Basiselterngeldzeit und wird vom Gesamtanspruch abgezogen.
  • Lebt im Haushalt ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei unter 6, erhöht sich das Elterngeld um 10 Prozent. Der Geschwisterbonus endet, sobald das älteste Kind 3 oder 6 wird.
  • Elterngeld gibt es auf Wunsch für Mutter und Vater gleichzeitig, allerdings zählt der Monat dann doppelt. Somit verkürzt sich die Gesamtbezugsdauer.
  • Waren die Eltern in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz beziehungsweise im Kalenderjahr vor der Geburt wegen eines anderen Kindes in Elternzeit, wird zur Berechnung die Zeit vor dieser Elternzeit berücksichtigt.
  • Voraussetzung für die Partnermonate ist, dass jeder Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt.
  • Eine Ausnahme gilt für Alleinerziehende, denen auch die Partnermonate zustehen. Als alleinerziehend gelten nur Eltern, die ohne einen weiteren Erwachsenen wohnen und sich im Wesentlichen allein um das Kind kümmern.

Basiselterngeld: Ein Rechenbeispiel

Marie und Max bekommen im April 2023 ihr erstes Kind. Marie ist angestellt und hat in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz 42.000 € brutto verdient. Max ist selbstständig, privat versichert und erzielte 2022 einen Gewinn (nicht Umsatz!) von 45.000 €.

Die ersten zwei Monate ist Marie im Mutterschutz. Max möchte aber auch zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen. Damit nehmen sie Monat 1 und 2 gleichzeitig, es bleiben 10 Monate übrig. Marie nimmt dann die Monate 3 bis 10, Max die Monate 11 und 12.

Während des Elterngeldbezugs arbeitet Max weiter und verdient nach Steuerabzug 1.400 € pro Monat.

Die Tabelle zeigt, wie viel Geld Marie und Max bekommen.

MarieMax
Bruttoeinkommen42.000 € /12=3.500 €
Gewinn/Monat vor Geburt45.000 €/12 = 3.750 €
Werbungskosten100 €
Steuern (Steuerklasse IV)436,75 €523,83 €
Krankenversicherung (9 %)315 €
Rentenversicherung (10 %)350 €
Arbeitslosenversicherung (2 %)70 €
Durchschnittliches Nettoeinkommen vor Geburt2.228,25 €3.226,17 €
Nettoverdienst/Monat während des Elterngeldes1.400 €
Unterschied zwischen Nettoverdienst vor Geburt und Nettoverdienst nach Geburt2.228,25 €1,826,17 €
Davon 65 Prozent1.448,36 €1,223,53 €
Ausgezahltes Elterngeld1.448,36 €1,223,53 €
Anspruch auf Basiselterngeld (Beispiel)
Vorsicht vor Nachzahlungen

Den voraussichtlichen Verdienst während des Elterngeldbezugs musst du beim Antrag schätzen. Stellt es sich heraus, dass du mehr eingenommen hast, musst du das zu viel erhaltene Elterngeld zurückzahlen.

Elterngeld Plus

Elterngeld Plus lohnt sich vorwiegend für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit (bis 32 Stunden) arbeiten. Dafür bekommen sie maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, der ihnen ohne Einkommen zugestanden hätte, allerdings doppelt so lang.

Es gelten für den Geschwisterbonus, Unterbrechungen usw. die gleichen Regeln wie beim Basiselterngeld. Am Ende der maximal 28 Bezugsmonate gibt es vier zusätzliche Monate (Partnerschaftsbonus), wenn beide Eltern während dieser Monate gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.

Elterngeld Plus: Ein Rechenbeispiel

Julia und Tim sind beide selbstständig, jedoch pflichtversichert und bekommen im Mai 2023 ihr zweites Kind. Das erste Kind ist bei der Geburt zwei Jahre alt. Somit steht ihnen bis zu seinem dritten Geburtstag (12. Lebensmonat des zweiten Kindes) der Geschwisterbonus zu.

Julia und Tim möchten während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten und entscheiden sich für das Elterngeld Plus. Die ersten 8 Wochen bekommt Julia aber Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Diese zwei Monate werden als zwei Monate Basiselterngeld angerechnet. Erst danach können Sie Elterngeld Plus beantragen. Konkret bleiben 24 Monate plus 4 Partnermonate übrig.

Julia nimmt das Elterngeld Plus im Lebensmonat 3 bis 14, Tim im Lebensmonat 10 bis 21. Im Monat 22 bis 25 haben beide ein Anrecht auf die Partnermonate. Die unterstehende Tabelle zeigt, wie hoch das Elterngeld Plus für Tim und Julia ausfällt.

JuliaTim
Gewinn/Monat vor Geburt5.000 €2.500 €
Steuern (Steuerklasse IV)872,08 €232,16 €
Krankenversicherung (9 %)450 €225 €
Rentenversicherung (10 %)500 €150 €
Durchschnittliches Nettoeinkommen vor Geburt3.177,92 €1.892,84 €
Nettoverdienst/Monat während des Elterngeldes1.900 €300 €
Unterschied zwischen Nettoverdienst vor Geburt und Nettoverdienst nach Geburt1.277,92 €1.592,84 €
Davon 65 Prozent830,65 €1.035,35 €
Deckelung (50 % Basiselterngeld ohne Einkommen)900 €615,17 €
Anspruch Elterngeld Plus830,65 €615,17 €
Plus Geschwisterbonus (bis Lebensmonat 12)83,07 €61,52 €
Ausgezahltes Elterngeld Plus (bis Lebensmonat 12)913,72 €676,69 €
Ausgezahltes Elterngeld (nach Lebensmonat 12)830,65 €615,17 €
Berechnung Elterngeld Plus (Beispiel)

Für Julia, die viel neben der Erziehung arbeitet, lohnt sich das Elterngeld Plus besonders. Sie bekommt genauso viel monatlich wie beim Basiselterngeld, aber doppelt so lang. Damit erhält sie in den 12 Monaten insgesamt das Doppelte an Geld.

4. Elterngeld beantragen: Was muss ich beim Antrag auf Elterngeld beachten?

Zuständig für das Elterngeld ist die Elterngeldstelle des Jugendamtes an deinem Wohnort. Da das Elterngeld Ländersache ist, hat jedes Bundesland verschiedene Formulare, die du von der Webseite des Jugendamtes herunterladen kannst.

Da das Jugendamt das Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend zahlt, solltest du den Antrag nach der Geburt so schnell wie möglich abgeben. Eine Beantragung vor der Geburt ist dagegen nicht möglich.

Der Antrag lässt sich meist auf dem PC ausfüllen. In manchen Bundesländern musst du es aber noch zu Hause ausdrucken und die Unterlagen per Post verschicken. Tauchen beim Ausfüllen Probleme auf, bieten die meisten Jugendämter Sprechstunden.

Wichtige Unterlagen für den Antrag auf Elterngeld

Neben dem ausgefüllten Formular mit den Unterschriften beider Elternteile musst du dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine Kopie des Personalausweises (bei Ausländern Reisepass und Meldebescheinigung, bei Nicht-EU-Ausländern zusätzlich eine Kopie des Aufenthaltstitels)
  • die Geburtsbescheinigung (Extra-Vordruck zur Beantragung von Elterngeld), die du im Standesamt bekommst
  • die Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld oder eine Negativbescheinigung, wenn kein Anspruch besteht
  • eine Kopie der Geburtsurkunde der Geschwisterkinder, falls der Geschwisterbonus infrage kommt
  • für Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • für Beamte: Bescheinigung über die Dienstbezüge während des Mutterschutzes
  • für Arbeitnehmer und Beamte: eine unterschriebene Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherrn über die Dauer der Elternzeit oder (bei Teilzeit) eine Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers/Dienstherrn
  • für Arbeitnehmer und Beamte: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Dafür muss der Arbeitgeber einen Vordruck ausfüllen. Bei Beamtinnen zählen die Bezüge bis zur Geburt.
  • für Selbstständige: den Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt. Liegt er nicht vor, genügt eine Einnahmenüberschussrechnung oder ein ähnlicher Einkommensnachweis. Den Steuerbescheid musst du allerdings nachreichen.
  • wenn du während des Elterngeldbezugs arbeiten willst: Erklärung über Arbeitszeiten und voraussichtliches Einkommen (Selbstständige) oder Erklärung des Arbeitgebers über Arbeitszeit und Verdienst (Arbeitnehmer)

5. Muss ich auf Elterngeld Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass er das zu versteuernde Einkommen erhöht, das zur Ermittlung des Steuersatzes dient. Dies spielt vorwiegend bei verheirateten Paaren eine Rolle, bei denen ein Ehepartner Elterngeld bezieht.

Laura hat etwa im Jahr 2022 10.000 € Elterngeld bezogen, während ihr Ehemann Philipp 50.000 € brutto verdient hat. Zusammen ergibt das 60.000 €. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Steuersatz von 15,67 Prozent, ohne das Elterngeld wären es 13,12 Prozent. Zwar wendet das Finanzamt den erhöhten Steuersatz nur auf die 50.000 € an. Trotzdem müssen Laura und Philipp 1.265 € an Steuern mehr zahlen als ohne Elterngeld.

Rechtzeitig sparen

Bist du verheiratet und beziehst du Elterngeld, berechne im Voraus eventuell entstehende Steuernachzahlungen, beispielsweise mit diesem Rechner und lege jeden Monat die entsprechende Summe zur Seite, um keine Überraschungen zu erleben! Als Elterngeldbezieher bist du dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Ob du während des Elterngeldbezugs Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst, hängt von deinem Status ab:

  • als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung bleibst du kostenlos versichert
  • als Versicherte/r der privaten Krankenversicherung bist du dagegen beitragspflichtig
  • bist du freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden ebenfalls weiter Beiträge fällig

Solange du in Elternzeit bist, zahlt der Bund für dich pro Erziehungsjahr Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von einem Entgeltpunkt pro Jahr, was dem Durchschnittsverdienst entspricht. Arbeitest du nebenbei weiter, hast du ohnehin weiter Abzüge für die Rentenversicherung und zusätzlich die Rentenpunkte für die Kindererziehung. Ähnlich werden in der Beamtenversorgung Kindererziehungszeiten anerkannt.

7. Fazit: Tipps und Tricks für das Elterngeld

Elterngeld zu beantragen, ist nicht in fünf Minuten erledigt. Zunächst musst du alle Unterlagen wie Geburtsurkunde und Einkommensnachweise zusammenstellen. Danach solltest du dir Gedanken machen, ob sich für dich eher das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus lohnt. Willst du neben der Erziehung viel arbeiten, profitierst du wahrscheinlich eher vom Elterngeld Plus. Möchtest du dagegen ein Jahr Elternzeit genießen und danach voll in den Beruf einsteigen, ist das Basiselterngeld meist besser.

Mit einigen Tricks kannst du deine Auszahlung erhöhen. Verheiratete Arbeitnehmer sollten etwa rechtzeitig die Steuerklasse so wechseln, dass der Hauptelterngeldbezieher die günstigste hat. Als Selbstständige lohnt es sich, Aufträge im Kalenderjahr vor der Geburt abzurechnen, um den Gewinn zu erhöhen.

Auf jeden Fall solltest du dir die Zeit nehmen, um den Antrag richtig auszufüllen, da falsche Angaben zu späteren Rückzahlungen führen können. Hast du Fragen oder Probleme, bietet das Jugendamt sowohl eine telefonische als auch eine persönliche Beratung vor Ort.

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7. Häufige Fragen zum Elterngeld

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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