Pension für Beamte: Ruhegehalt und Altersvorsorge im Überblick
Es gibt unzählige Ratgeber über die gesetzliche Rente. Allerdings sind all diese Ratgeber für etwa 1,7 Millionen Deutsche nicht besonders interessant. Sie sind nämlich verbeamtet und daher gelten für sie Sonderregelungen. Beamte bekommen in ihrem Ruhestand die sogenannte Beamtenpension, auch als Ruhegehalt bekannt. In folgendem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Pension für Beamte und geben weitere Tipps zur Altersvorsorge bei Beamten.
1. Wer bekommt eine Beamtenpension?
Während viele Bürger bei einem Unternehmen arbeiten, ist bei anderen der Staat der Arbeitgeber. In solchen Berufen kommt es häufig zur sogenannten Verbeamtung. Offiziell geht der Beamte dann ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis gegenüber dem Staat ein. Beispiele für Beamtenberufe sind Lehrer, Feuerwehrleute, Polizisten, Verwaltungsbeamte und Professoren.
Auch wenn bei Beamten häufig von der Rente gesprochen wird, ist diese Formulierung etwas irreführend. Die gesetzliche Rente gibt es bei Beamten nämlich gar nicht. Stattdessen gehen sie in den Ruhestand und bekommen ihre Beamtenpension, auch Ruhegehalt genannt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie mindestens fünf Jahre als Beamter gearbeitet haben. Nur im Falle einer Dienstunfähigkeit ist ein Ruhegehalt bei kürzerer Arbeitszeit möglich.
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2. Höhe des Ruhegehaltes: Wie hoch ist die Beamtenpension?
Wenn du als Beamter in den Ruhestand gehst, kommt es zur Berechnung deines Ruhegehaltes. Hierbei wird das letzte Bruttogehalt inklusive Familienzuschlag verwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass du dieses Gehalt mindestens zwei Jahre erhalten hast. Ansonsten zählt dein vorletztes Gehalt als Bemessungsgrundlage der Beamtenpension.
So berechnest du als Beamter deine Pension
Für jedes Jahr, welches du als Beamte gearbeitet hast, erhältst du 1,79375 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1000 € erhöht jedes Arbeitsjahr folglich deine monatliche Beamtenpension um 17,9375 €. Maximal stehen dir jedoch nur 71,75 Prozent der Bemessungsgrundlage zu. Zur Veranschaulichung errechnen wir in folgender Tabelle die Beamtenpension für einige beispielhafte Fälle.
Monatliches Bruttogehalt in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand | Länge der Arbeitszeit als Beamter | Monatliches Ruhegehalt | |
---|---|---|---|
Fall 1 | 4.000 Euro | 40 Jahre | 0,7175*4.000 = 2.870 Euro |
Fall 2 | 3.000 Euro | 45 Jahre | 0,7175*3.000 = 2.152,50 Euro |
Fall 3 | 3.000 Euro | 30 Jahre | 0,538125*3000 = 1.614,375 Euro |
Die Gesetze zur Beamtenpension können je nach Dienstherr variieren. Sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer haben jeweils ein eigenes Beamtenversorgungsgesetz. Falls du Bundesbeamter bist, dann musst du deine Bemessungsgrundlage zusätzlich zur dargestellten Berechnung noch mit dem Faktor 0,9901 multiplizieren. Dadurch ergeben sich geringe Abweichungen zwischen Bundesbeamten und Landesbeamten.
Die Pension für Beamte brutto und netto berechnen
Auf die angegebene Beamtenpensionen in der Tabelle fallen noch Steuern an. In Fall 1 bekommst du demzufolge nicht 2.870 € ausbezahlt, sondern du musst noch die Abzüge auf die Pension für Beamte beachten. Sie umfassen neben der Einkommensteuer auch die Kirchensteuer, sofern du Mitglied in einer kirchensteuerpflichtigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bist.
Folglich beträgt das Ruhegehalt in Fall 1 monatlich nur brutto 2.870 €. Auf diesen Betrag fällt dann Einkommensteuer an. Um deren Höhe zu berechnen, verwendest du deinen persönlichen Steuersatz. Allerdings gibt es noch den sogenannten Versorgungsfreibetrag. Er stellt einen Anteil deiner Beamtenpension dar, für den du keine Steuern zu zahlen hast.
Der Versorgungsfreibetrag hängt von dem Jahr ab, in welchem du in den Ruhestand gegangen bist. Folgende Tabelle weist verschiedenen Ruhestandeintrittsjahren ihre jeweiligen Versorgungsfreibeträge zu. Zusätzlich gewährt das Finanzamt noch einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag, der ebenfalls das zu versteuernde Einkommen mindert.
Aktuell gibt es einen Gesetzesentwurf zum Wachstumschancengesetz. Falls das Gesetz beschlossen werden sollte, ändern sich die Werte von Versorgungsfreibetrag und Versorgungsfreibetragszuschlag. Wir werden das gegebenenfalls schnellstmöglich anpassen.
Ruhestandeintrittsjahr | Steuerfreier Anteil der Beamtenpension (Versorgungsfreibetrag) | höchstmöglicher Versorgungsfreibetrag pro Jahr | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag pro Jahr |
---|---|---|---|
2023 | 13,6 % | 1.020 Euro | 306 Euro |
2024 | 12,8 % | 960 Euro | 288 Euro |
2025 | 12,0 % | 900 Euro | 270 Euro |
2026 | 11,2 % | 840 Euro | 252 Euro |
... | ... | ... | ... |
2038 | 1,6 % | 120 Euro | 36 Euro |
2039 | 0,8 % | 60 Euro | 18 Euro |
2040 | 0 % | 0 | 0 |
Hierzu möchten wir dir ein kurzes Zahlenbeispiel geben. Wir nehmen an, dein Ruhestand beginnt Anfang des Jahres 2025 und du erhältst brutto eine Beamtenpension von 24.000 € jährlich. Weil 24.000 × 0,12 = 2.880 € über 900 € liegt, gilt der Höchstbetrag von 900 € als steuerfrei. Außerdem gibt es einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 270 €. Folglich musst du nur 24.000-900-270 = 22.830 € versteuern.
Zugegeben, die Berechnung der Beamtenpension ist etwas kompliziert. Falls du wirklich dein Ruhegehalt exakt berechnen möchtest, empfiehlt sich daher ein Rechentool. So gibt es im Internet viele Rechner zur Ermittlung der Pension für Beamte. Einen davon bietet diebeamtenversorgung.de an.
3. Wie wirkt sich ein vorzeitiger Ruhestand auf die Altersvorsorge für Beamte aus?
Alle bisher erwähnten Berechnungen gelten nur, wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst. Diese variiert je nach Dienstherr und ausgeführtem Beruf. Meist liegt sie bei 65 oder 67 Jahren. Du kannst jedoch auch schon früher deine Tätigkeit als Beamter beenden. Allerdings kommt es dann zu Abschlägen bei der Berechnung der Beamtenpension.
Genau genommen ergibt sich beim vorzeitigen Ruhestand der sogenannte Versorgungsabschlag auf dein Ruhegehalt. Er beträgt für jedes Jahr, welches du vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, 3,6 Prozent. Maximal darf der Versorgungsabschlag bei 14,4 Prozent liegen.
Allerdings existieren hierbei einige Ausnahmen. Falls du etwa wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gehst, liegt das Maximum des Versorgungsabschlags bei 10,8 Prozent. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht.
Insgesamt scheint es folglich nicht lohnend für einen Beamten zu sein, vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Du kannst dadurch bis zu 14,4 Prozent deines Ruhegehaltes verlieren. Falls du jedoch neben der Beamtenpension noch anderweitig fürs Alter vorgesorgt hast, scheint der frühzeitige Ruhestand eher möglich zu sein.
4. Pension für Beamte: Versorgungslücke und private Altersvorsorge
Maximal sind 71,75 Prozent deines letzten Gehaltes als Beamtenpension möglich. Folglich kommt es als Beamter zur sogenannten Rentenlücke, auch Versorgungslücke oder Pensionslücke genannt. Sie ist definiert als die Differenz zwischen letztem Gehalt und der erhaltenen Pension bzw. Rente.
Es gibt viele Wege, die Versorgungslücke bei Beamten zu schließen
Um die Versorgungslücke bei Beamten zu schließen, kannst du selbst tätigen werden und neben der Beamtenpension private Altersvorsorge betreiben. Hierfür haben wir dir einige Möglichkeiten zusammengestellt.
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- weitere private Rentenversicherungen
- Immobilien
- eigenes Depot
Neben deinem Ruhestand solltest du zudem an das Risiko einer Dienstunfähigkeit denken. Auch hierfür kannst du dich absichern. So gibt es eine Vielzahl an Berufsunfähigkeitsversicherungen bei diversen Anbietern.
Eine Chance zur Schließung der Pensionslücke bietet der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Anschließend zahlst du Beträge in diese ein. Sobald du im Ruhestand bist, gewährt sie dir regelmäßige Auszahlungen. Besonders lukrativ scheinen Riester-Rente und Rürup-Rente zu sein. Sie weisen nämlich eine staatliche Förderung auf.
Bei der Riester-Rente zahlt der Staat dir Zulagen. Die Rürup-Rente bietet hingegen Steuervorteile. Trotzdem sind mit der Riester- und der Rürup-Rente meist nur geringe Renditen möglich. Dasselbe gilt für weitere private Rentenversicherungen, welche keinerlei staatliche Förderung aufweisen.
Besser zur Altersvorsorge geeignet scheint der Kauf von Immobilien. Dadurch sparst du dir Mietzahlungen. Auch im Ruhestand kannst du dann in deiner eigenen Immobilie wohnen und deine Beamtenpension für andere Zwecke als die Miete nutzen.
Private Altersvorsorge mit Aktien und ETF ist auch für Beamte geeignet
Eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge bei Beamten stellt das Eröffnen eines Depots dar. Anschließend kannst du nämlich viele Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder ETF erwerben. Durch deren Wertsteigerungen sind deutlich höhere Renditen als bei einer privaten Rentenversicherung möglich.
Allerdings stellt das Eröffnen und Führen eines Depots einen Mehraufwand dar. Bei der Eröffnung solltest du vor allem darauf achten, dass du einen günstigen Depotanbieter wählst. So sparst du beim Handeln der Wertpapiere eine Menge Geld. Gerne kannst du zu diesem Zweck unseren ETF-Depotvergleich nutzen.
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Nach der Eröffnung des Depots musst du selbst Anlageentscheidungen treffen. Das ist der Grund, wieso viele ihr Vermögen lieber einer Versicherung anvertrauen. Allerdings kann es sich lohnen, selbst aktiv zu werden und auf eigene Faust am Kapitalmarkt anzulegen. In der Regel erwirtschaftest du dadurch nämlich eine höhere Rendite und hast anschließend mehr Kapital für deinen Ruhestand zur Verfügung.
5. Fazit: Die Beamtenpension hinterlässt eine Rentenlücke, die ein Anleger schließen kann
Als Beamter ist nicht die gesetzliche Rentenversicherung für deine Altersvorsorge zuständig. Stattdessen erhältst du eine Beamtenpension. Bei ihr bekommst du für jedes geleistete Dienstjahr 1,79375 Prozent deines letzten Gehaltes monatlich ausgezahlt.
Allerdings ist die Beamtenpension nach oben begrenzt. Dir stehen maximal 71,75 Prozent deines Bruttogehaltes vor dem Ruhestand zu. Folglich ergibt sich eine Rentenlücke. Du musst nach deiner Berufslaufbahn mit weniger Einkommen als während deiner Beamtentätigkeit auskommen.
Einige Beamten nehmen die Rentenlücke hin. Schließlich benötigen viele in ihrem Ruhestand kein ganz so hohes Einkommen mehr. Falls du jedoch die Rentenlücke schließen willst, stehen dir hierfür Möglichkeiten zur Verfügung. Am sinnvollsten scheint es zu sein, ein Depot zu eröffnen. Dann kannst du selbstständig Wertpapiere kaufen und dir durch deren Wertsteigerungen einen Ruhestand mit hohem Lebensstandard finanzieren.