Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
Der Gedanke, noch weitere 30 oder 40 Jahre arbeiten zu müssen, treibt dir den Angstschweiß auf die Stirn? In der Tat werden künftige Generationen später als ihre Eltern in Rente gehen, aber dein eigenes Renteneintrittsalter ist nicht in Stein gemeißelt. Wie verraten, wann du voraussichtlich dran bist und wie du deine Altersvorsorge so planst, dass auch ein früherer Rentenbeginn möglich bleibt.
1. Was ist das Renteneintrittsalter?
Mit dem Renteneintrittsalter ist die Altersgrenze gemeint, ab der Versicherte eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Diese Grenze hängt sowohl vom Geburtsjahr als auch von ihren bis dahin gesammelten Wartezeiten ab. Damit sind die Beitragsjahre gemeint, die bis zur Rente gezahlt wurden.
Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahr und den Wartezeiten
Alle Arbeitnehmer sind in Deutschland grundsätzlich in der gesetzlichen Rente pflichtversichert, aber auch Selbstständige, Freiberufler und nicht Erwerbstätige können freiwillig einzahlen und damit Beitragszeiten sammeln.
Darüber hinaus zählen zur Erfüllung der Wartezeiten:
- Anrechnungszeiten – das sind Zeiten, in denen der Versicherte keine Beiträge zahlt, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit (Bezug von Bürgergeld, vor 2023 ALG II), Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder weil er studiert hat.
- Berücksichtigungszeiten – wer ein ab 1992 geborenes Kind erzogen hat und deswegen nicht erwerbstätig war, bekommt ab der Geburt drei Jahre lang circa einen Rentenpunkt pro Jahr angerechnet.
- Zurechnungszeiten – diese beitragsfreien Zeiten werden Versicherten gewährt, die beispielsweise vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters arbeitsunfähig waren und eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
2. Renteneintrittsalter in Deutschland und Europa
Südländer und Dolce Vita? Nicht wirklich, denn unsere südlichen Nachbarn erreichen 2024 das reguläre Rentenalter später als wir.
Renteneintritt verschiebt sich aufgrund gestiegener Lebenserwartung
Die gestiegene Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenraten belasten überall in Europa die sozialen Systeme und die gesetzliche Rentenversicherung, da auf immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner kommen.
Deswegen stieg überall in den vergangenen Jahren das reguläre Renteneintrittsalter. Die folgende Tabelle verschafft einen Überblick über das Renteneintrittsalter in Europa.
Genauso wie in Deutschland gibt es in den meisten Ländern Möglichkeiten für besonders langjährig Versicherte, auch vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wie viele Beitragsjahre dafür notwendig sind, variiert von Land zu Land. In Spanien reichen beispielsweise 38,6 Jahre, um von einer Frührente ohne Abschläge zu profitieren, in Italien 42.
In manchen Ländern wie Tschechien hängt das gesetzliche Rentenalter auch vom Geschlecht und von der Anzahl der Kinder ab.
Renteneintrittsalter in Deutschland und weiteren europäischen Ländern
Land | Renteneintrittsalter 2024 |
---|---|
Deutschland | 66 (stufenweise Erhöhung auf 67 beschlossen) |
Frankreich | 62 (Erhöhung auf 64 beschlossen) |
Italien | 67 |
Spanien | 66,4 |
Portugal | 66,4 |
Griechenland | 67 |
Dänemark | 67 (stufenweise Erhöhung ab 69 beschlossen) |
Schweden | 63 |
Finnland | 65 |
Polen | 65 (Männer), 60 (Frauen) |
Ungarn | 65 |
3. Renteneintrittsalter Tabelle: In Rente gehen mit 63, 65 oder 67?
Bereits 2023 machten die Zuschüsse an die Rentenkasse und die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter drei Viertel des Budgets des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus. Damit die Kosten für die Steuer- und Beitragszahler nicht unbegrenzt wachsen, hat der Gesetzgeber bereits 2007 beschlossen, ab 2012 das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 anzuheben.
Renteneintrittsalter in Deutschland, Jahrgänge 1946–1964
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1946 | 65 |
1947 | 65 + 1 Monat |
1948 | 65 + 2 Monate |
1949 | 65 + 3 Monate |
1950 | 65 + 4 Monate |
1951 | 65 + 5 Monate |
1952 | 65 + 6 Monate |
1953 | 65 + 7 Monate |
1954 | 65 + 8 Monate |
1955 | 65 + 9 Monate |
1956 | 65 + 10 Monate |
1957 | 65 + 11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66 + 2 Monate |
1960 | 66 + 4 Monate |
1961 | 66 + 6 Monate |
1962 | 66 + 8 Monate |
1963 | 66 + 10 Monate |
Ab 1964 | 67 |
Rente mit 63 und mit 65 für besonders langjährig Versicherte
Das Gesetz sieht allerdings auch Ausnahmen vor. Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können je nach Geburtsjahr früher in Rente gehen.
Für alle, die vor 1953 geboren wurden, lag der Rentenbeginn ohne Abschläge bei 63 Jahren. Seit 2015 steigt er schrittweise um 2 Monate pro Jahrgang. Wer 1964 und später geboren ist, kann also auch mit 45 Beitragsjahren erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
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Langjährig Versicherte, die auf 35 Beitragsjahre kommen, müssen dagegen für eine Altersrente ohne Abschläge bis zum regulären Renteneintrittsalter warten. Sie können unabhängig davon sich ab 63 für einen früheren Rentenbeginn entscheiden, allerdings mit Rentenabschlägen. Über die Höhe dieser Abschläge klären wir im nächsten Abschnitt auf.
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch das Rentenalter nach 45 Beitragsjahren abhängig vom Geburtsjahr liegt.
Renteneintrittsalter Tabelle: Rente nach 45 Jahren Arbeit
Geburtsjahr | Rentenbeginn ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte |
---|---|
1952 | 63 |
1953 | 63 + 2 Monate |
1954 | 63 + 4 Monate |
1955 | 63 + 6 Monate |
1956 | 63 + 8 Monate |
1957 | 63 + 10 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |
1964 | 65 |
Jenseits der Optionen für besonders langjährig Versicherte gibt es weitere Ausnahmen, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen:
- Schwerbehinderte Menschen dürfen unabhängig von ihrer Wartezeit je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
- Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gilt abhängig vom Geburtsjahr ein abschlagsfreier Rentenbeginn zwischen 60 und 62.
4. Früher in Rente: Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen?
Bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten oder früher aufhören, mit Abschlägen? Ein Viertel der Neurentner entschied sich 2022 für Letzteres.
Ob man lieber ein paar Jahre weiterarbeitet oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Manche Menschen fühlen sich etwa schlicht und einfach nicht in der Lage, weiterzumachen. Manche haben jenseits von der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, beispielsweise aus Immobilien, Fonds, ETF oder Aktien, sodass die Rentenabschläge nicht allzu sehr schmerzen.
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Doch wie hoch sind diese Abschläge? Entscheidend dafür sind die Monate, die bis zum regulären Renteneintrittsalter fehlen: Pro Monat vorzeitige Rente wird 0,3 Prozent abgezogen. Wer also 2 Jahre früher als vorgesehen in Rente geht, verliert 7,2 Prozent seiner Bruttorente, und zwar dauerhaft.
Da die Frührente erst 4 Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter möglich ist, liegt der maximale Rentenabschlag bei 14,4 Prozent. Nicht verwechseln solltest du die Abschläge mit den Rentenabzügen, also Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern, die jeder Rentner unabhängig vom Rentenbeginn zahlt.
Wie viel Rente dich voraussichtlich erwartet, wenn du so viel einzahlst wie durchschnittlich in den vergangenen 5 Jahren, erfährst du aus der Renteninformation. Damit kannst du ausrechnen, wie viel es kosten würde, wenn du vorzeitig in Rente gehst.
5. Rentenbeginn verschieben: später in Rente mit Zuschlag?
Wegen des Fachkräftemangels möchte die Politik Menschen dazu ermuntern, auch nach ihrer Rente weiterzuarbeiten oder den Rentenbeginn nach vorn zu verlegen.
In beiden Fällen setzt sie Anreize: Wer neben der Rente arbeiten geht, egal ob es sich um eine Regelaltersrente oder um eine Frührente handelt, muss ab 2023 keine Abzüge mehr befürchten.
Schieben Versicherte dagegen den Renteneintritt hinaus, bekommen sie für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wer ein Jahr länger durchhält, erhält also 6 Prozent mehr Rente. Eine Obergrenze gibt es hierfür theoretisch nicht.
Allerdings lohnt sich diese Option in vielen Fällen nicht. Bis Versicherte mit der Erhöhung die entgangenen Renteneinnahmen kompensieren, müssen viele Jahre vergehen.
Viel lukrativer ist es oft, schon beim Renteneintrittsalter die Rente zu beziehen, trotzdem weiterzuarbeiten und freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Damit erhöhen Versicherte ihre Rente, ohne während der Zeit auf die bereits entstandenen Rentenansprüche zu verzichten.
6. Fazit zum Renteneintrittsalter: Individueller Rentenbeginn lässt sich planen
Das reguläre Renteneintrittsalter hat sich in den vergangenen Jahren schrittweise erhöht und wird auch nach 2031 wahrscheinlich weiter an die Lebenserwartung angepasst. Wie viel Rente du nach 35 oder 45 Jahren Arbeit bekommst, hängt sowohl von der Höhe der eingezahlten Beiträge als auch von den jährlichen Rentenanpassungen ab.
Das heißt allerdings nicht, dass du bis zum offiziellen Renteneintrittsalter arbeiten musst. Zum einen gibt es Optionen ohne Abschläge für Menschen, die besonders lange in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Gestaltest du deine private Altersvorsorge klug, kannst du zudem unabhängiger vom gesetzlichen Rentenalter deinen individuellen Rentenbeginn festlegen, da du über weitere Einnahmen verfügst. Da selbst die volle Altersrente kaum reichen wird, um deinen Lebensstandard abzusichern, ist eine ausgewogene Altersvorsorge zudem unabdingbar, um die Rentenlücke zu schließen.