
Renteneintrittsalter berechnen: Wann ist mein Renteneintrittsalter 2025?
Der Gedanke, noch weitere 30 oder 40 Jahre arbeiten zu müssen, treibt dir den Angstschweiß auf die Stirn? In der Tat werden künftige Generationen später als ihre Eltern in Rente gehen, aber dein eigenes Renteneintrittsalter ist nicht in Stein gemeißelt. Wie verraten, wann du voraussichtlich dran bist und wie du deine Altersvorsorge so planst, dass auch ein früherer Rentenbeginn möglich bleibt.
Renteneintrittsalter – Das Wichtigste in Kürze
- Wann ist das Renteneintrittsalter in Deutschland? Das reguläre Renteneintrittsalter liegt in Deutschland 2024 bei 66 Jahren. 2025 wird sie auf 66 Jahre und 2 Monate erhöht.
- Wer muss mit 67 Jahren in Rente? Alle, die ab 1964 geboren sind, können im Regelfall erst ab 67 eine Altersrente ohne Abschläge beziehen.
- Früher in Rente nach 45 Jahren Arbeit? Lange arbeiten lohnt sich: Wer 45 Jahre eingezahlt hat, kann schon zwei Jahre früher in Rente gehen.
- Lohnt es sich, das Renteneintrittsalter zu verschieben? Wer seinen Rentenbeginn hinausschiebt, bekommt einen Zuschlag auf die Rente.
- Rentenlücke trotz spätem Rentenbeginn? Auch nach 45 Jahren Erwerbstätigkeit genügt die gesetzliche Rente oftmals nicht, um den Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Daher sind weitere Säulen der Altersvorsorge sinnvoll: Dazu gehört unter anderem die private Altersvorsorge mit ETF. Hierfür benötigst du ein Wertpapierdepot. Bei uns findest du eine Übersicht der besten Depotanbieter.
1. Renteneintrittsalter Tabelle 2025: In Rente gehen mit 63, 65 oder 67?
Bereits 2023 machten die Zuschüsse an die Rentenkasse und die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter drei Viertel des Budgets des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus. Damit die Rentenausgaben nicht unbegrenzt wachsen, hat der Gesetzgeber bereits 2007 beschlossen, ab 2012 das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 anzuheben.
1946 | 65 |
1947 | 65 +1 Monat |
1948 | 65+2 Monate |
1949 | 65+3 Monate |
1950 | 65+4 Monate |
1951 | 65+5 Monate |
1952 | 65+6 Monate |
1953 | 65+7 Monate |
1954 | 65+8 Monate |
1955 | 65+9 Monate |
1956 | 65+10 Monate |
1957 | 65+11 Monate |
1958 | 66 |
1959 | 66+2 Monate |
1960 | 66+4 Monate |
1961 | 66+6 Monate |
1962 | 66+8 Monate |
1963 | 66+10 Monate |
1964 | 67 |
Rente mit 63 und mit 65 für besonders langjährig Versicherte
Das Gesetz sieht allerdings auch Ausnahmen vor. Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, können je nach Geburtsjahr früher in Rente gehen.
Für alle, die vor 1953 geboren wurden, lag der Rentenbeginn ohne Abschläge bei 63 Jahren. Seit 2015 steigt er schrittweise um 2 Monate pro Jahrgang. Wer 1964 und später geboren ist, kann also auch mit 45 Beitragsjahren erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
Langjährig Versicherte, die auf 35 Beitragsjahre kommen, müssen dagegen für eine Altersrente ohne Abschläge bis zum regulären Renteneintrittsalter warten. Sie können unabhängig davon sich ab 63 für einen früheren Rentenbeginn entscheiden, allerdings mit Rentenabschlägen. Über die Höhe dieser Abschläge klären wir im nächsten Abschnitt auf.
Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch das Rentenalter nach 45 Beitragsjahren abhängig vom Geburtsjahr liegt.
Geburtsjahr | Frührente ohne Abschläge ab |
1952 | 63 |
1953 | 63+2 Monate |
1954 | 63+4 Monate |
1955 | 63+6 Monate |
1956 | 63+8 Monate |
1957 | 63+10 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64+2 Monate |
1960 | 64+4 Monate |
1961 | 64+6 Monate |
1962 | 64+8 Monate |
1963 | 64+10 Monate |
1964 | 65 |
Jenseits der Optionen für besonders langjährig Versicherte gibt es weitere Ausnahmen, die einen früheren Renteneintritt ermöglichen:
- Schwerbehinderte dürfen unabhängig von ihrer Wartezeit je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 abschlagsfrei in Rente gehen.
- Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gilt abhängig vom Geburtsjahr ein abschlagsfreier Rentenbeginn zwischen 60 und 62.
2. Wann kann ich früher in Rente gehen?
Mit dem Renteneintrittsalter ist die Altersgrenze gemeint, ab der Versicherte eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Diese Grenze hängt sowohl vom Geburtsjahr als auch von ihren bis dahin gesammelten Wartezeiten ab. Wer beispielsweise 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann je nach Jahrgang mit 63 bis 65 in Frührente gehen.
So sammelst du Wartezeiten an
Arbeiten ist der gängigste Weg, um Wartezeiten anzusammeln. Alle Arbeitnehmer sind in Deutschland grundsätzlich in der gesetzlichen Rente pflichtversichert, aber auch Selbstständige, Freiberufler und nicht Erwerbstätige können freiwillig einzahlen und damit Beitragszeiten anhäufen.
Darüber hinaus zählen zur Erfüllung der Wartezeiten:
- Anrechnungszeiten – das sind Zeiten, in denen der Versicherte keine Beiträge zahlt, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit (Bezug von Bürgergeld, vor 2023 ALG II), Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft oder weil er studiert hat.
- Berücksichtigungszeiten – wer ein ab 1992 geborenes Kind erzogen hat und deswegen nicht erwerbstätig war, bekommt ab der Geburt drei Jahre lang circa einen Rentenpunkt pro Jahr angerechnet.
- Zurechnungszeiten – diese beitragsfreien Zeiten werden Versicherten gewährt, die beispielsweise vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters arbeitsunfähig waren und eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
- Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung.
Gesetzliches Renteneintrittsalter ≠ tatsächliches Renteneintrittsalter
Das vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter stimmt nicht zwingend mit dem tatsächlichen Renteneintrittsalter überein. So steigt ersteres ab 2012 stufenweise auf 67 Jahre. Das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter lag aber 2020 bei 64,1 Jahren für Männer und 64,2 Jahren für Frauen.
Dies hat verschiedene Gründe. Beispielsweise entscheiden sich manche trotz Abschläge für eine Frührente und scheiden früher aus dem Erwerbsleben aus, oder profitieren von der Rente für besonders langjährig Versicherte („Rente mit 63“) die einen früheren Ruhestand ermöglicht.
Du willst wissen, auf wie viel Altersrente du ungefähr hoffen kannst? In unserem Beitrag zur Rente nach 45 Jahren bekommst du eine Vorstellung davon. Weitere Hinweise liefert die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die du jedes Jahr per Post bekommst.
3. Renteneintrittsalter in Deutschland vs. Renteneintrittsalter in Europa
Südländer und Dolce Vita? Nicht wirklich, denn unsere südlichen Nachbarn erreichen 2024 das reguläre Rentenalter später als wir.
Renteneintritt verschiebt sich aufgrund gestiegener Lebenserwartung
Die gestiegene Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenraten belasten überall in Europa die sozialen Systeme und die gesetzliche Rentenversicherung, da auf immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner kommen.

Damit das Rentenniveau, also das Verhältnis zwischen Durchschnittseinkommen und Durchschnittsrente, nicht allzu stark sinkt, stieg überall in den vergangenen Jahren das Zugangsalter. Die folgende Tabelle verschafft einen Überblick über das Renteneintrittsalter in Europa.
Genauso wie in Deutschland gibt es in den meisten Ländern Möglichkeiten für besonders langjährig Versicherte, auch vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters ohne Abschläge in Rente zu gehen. Wie viele Beitragsjahre dafür notwendig sind, variiert von Land zu Land. In Spanien reichen beispielsweise 38,6 Jahre, um von einer Frührente ohne Abschläge zu profitieren, in Italien 42.
In manchen Ländern wie Tschechien hängt das gesetzliche Rentenalter auch vom Geschlecht und von der Anzahl der Kinder ab.
Renteneintrittsalter in Deutschland und weiteren europäischen Ländern
Land | Renteneintrittsalter 2024 |
---|---|
Deutschland | 66 (stufenweise Erhöhung auf 67 beschlossen) |
Frankreich | 62 (Erhöhung auf 64 beschlossen) |
Italien | 67 |
Spanien | 66,4 |
Portugal | 66,4 |
Griechenland | 67 |
Dänemark | 67 (stufenweise Erhöhung ab 69 beschlossen) |
Schweden | 63 |
Finnland | 65 |
Polen | 65 (Männer), 60 (Frauen) |
Ungarn | 65 |
4. Früher in Rente: Mit welchen Abschlägen muss ich rechnen?
Bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten oder früher aufhören mit Abschlägen? Ein Viertel der Neurentner entschied sich 2022 für Letzteres.
Ob man lieber ein paar Jahre weiterarbeitet oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Manche Menschen fühlen sich etwa schlicht und einfach nicht in der Lage, weiterzumachen. Manche haben jenseits von der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte, beispielsweise aus Immobilien, Fonds, ETF oder Aktien, sodass die Rentenabschläge nicht allzu sehr schmerzen.
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Doch wie hoch sind diese Abschläge? Entscheidend dafür sind die Monate, die bis zum regulären Renteneintrittsalter fehlen: Pro Monat vorzeitige Rente wird 0,3 Prozent abgezogen. Wer also 2 Jahre früher als vorgesehen in Rente geht, verliert 7,2 Prozent seiner Bruttorente, und zwar dauerhaft.
Da die Frührente erst 4 Jahre vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter möglich ist, liegt der maximale Rentenabschlag bei 14,4 Prozent. Nicht verwechseln solltest du die Abschläge mit den Rentenabzügen, also Krankenversicherungsbeiträgen und Steuern, die jeder Rentner unabhängig vom Rentenbeginn zahlt.
Wie viel Rente dich voraussichtlich erwartet, wenn du so viel einzahlst wie durchschnittlich in den vergangenen 5 Jahren, erfährst du aus der Renteninformation. Damit kannst du ausrechnen, wie viel es kosten würde, wenn du vorzeitig in Rente gehst.
5. Rentenbeginn verschieben: später in Rente mit Zuschlag?
Wegen des Fachkräftemangels möchte die Politik Menschen dazu ermuntern, auch nach ihrer Rente weiterzuarbeiten oder den Rentenbeginn nach vorn zu verlegen.
In beiden Fällen setzt sie Anreize: Wer neben der Rente arbeiten geht, egal ob es sich um eine Regelaltersrente oder um eine Frührente handelt, muss ab 2023 keine Abzüge mehr befürchten.
Schieben Versicherte dagegen den Renteneintritt hinaus, bekommen sie für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wer ein Jahr länger durchhält, erhält also 6 Prozent mehr Rente. Eine Obergrenze gibt es hierfür theoretisch nicht.

Allerdings lohnt sich diese Option in vielen Fällen nicht. Bis Versicherte mit der Erhöhung die entgangenen Renteneinnahmen kompensieren, müssen viele Jahre vergehen.
Viel lukrativer ist es oft, schon beim Renteneintrittsalter die Rente zu beziehen, trotzdem weiterzuarbeiten und freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen. Damit erhöhen Versicherte ihre Rente, ohne während der Zeit auf die bereits entstandenen Rentenansprüche zu verzichten.