Frührente: Wann ist die Altersrente ab 63 möglich?
Bis 67 arbeiten ist nicht dein Plan? Dein Partner ist schon in Rente und du fragst dich, ob du dich nicht ein paar Jahre früher den Ruhestand antreten kannst? Wir verraten, unter welchen Voraussetzungen du in Frührente gehen kannst.
1. Ab wann kann ich in Frührente ohne Abschläge?
Das Renteneintrittsalter, also das Alter, ab dem eine Altersrente ohne Abschläge möglich ist, liegt derzeit bei 66 Jahren und wird schrittweise auf 67 angehoben. Alle, die ab 1964 geboren sind, können daher in der Regel erst mit 67 ohne Abschläge den Ruhestand antreten. Eine Ausnahme bilden Kategorien wie Bergleute, Piloten, Soldaten, Feuerwehrmänner und Polizisten sowie Schwerbehinderte, für die nach wie vor eine niedrigere Regelaltersgrenze gilt.
Wer mit seinen Beiträgen besonders lange die gesetzliche Rentenkasse gestützt hat, soll jedoch im Gegenzug von einem früheren Rentenbeginn profitieren. Der Jahrgang 1952 und alle davor konnten ab 45 Beitragsjahren mit 63 in Frührente gehen. Deswegen ist diese Art von Frührente im Volksmund als „Rente mit 63“ bekannt.
Allerdings wächst für die ab 1953 Geborenen das Mindestalter für die Rente nach 45 Beitragsjahren um zwei Monate pro Jahrgang. Alle Jahrgänge ab 1964 können auch nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 in Frührente.
Geburtsjahrgang | Frührente ohne Abzüge nach 45 Versicherungsjahren möglich ab |
1952 | 63 |
1953 | 63 + 2 Monate |
1954 | 63 + 4 Monate |
1955 | 63 + 6 Monate |
1956 | 63 + 8 Monate |
1957 | 63 + 10 Monate |
1958 | 64 |
1959 | 64 + 2 Monate |
1960 | 64 + 4 Monate |
1961 | 64 + 6 Monate |
1962 | 64 + 8 Monate |
1963 | 64 + 10 Monate |
1964 | 65 |
Abschlagsfrei in den Ruhestand gehen bedeutet nicht, dass es keine Rentenabzüge gibt, da auch Rentner Sozialabgaben zahlen. Neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung werden zudem abhängig von der Rentenhöhe Steuern fällig.
Wie viel Rente du nach 35 und nach 45 Beitragsjahren voraussichtlich erwarten kannst, erfährst du in unserem Artikel „Wie viel Rente nach 45 Jahren?“
2. Frührente mit Abschlägen – so hoch ist die Rentenminderung
Wer vor der Altersgrenze auf 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, kann bereits mit 63 eine Rente beantragen, wenn er Rentenabschläge in Kauf nimmt. Pro Monat, den er früher in Rente geht, sinkt die Bruttorente um 0,3 Prozent.
Da die Regelaltersgrenze bei maximal 67 Jahren liegt und die Frührente mit 35 Versicherungsjahren frühestens ab 63 möglich ist, beträgt der maximale Abschlag 14,4 Prozent. In der unterstehenden Tabelle siehst du anhand von einigen Beispielen, um wie viel die Bruttorente je nach Rentenbeginn sinkt.
Frührente mit 35 Versicherungsjahren ab | Regelaltergrenze | Rentenabschlag | Bruttorente ohne Abschläge | Bruttorente mit Abschlägen ab 63 |
65 | 67 | 7,2 | 1.300 € | 1206,40 € |
65 | 67 | 7,2 | 1.700 € | 1577,60 € |
63 | 67 | 14,4 | 1.300 € | 1112,80 € |
63 | 67 | 14 | 1.700 € | 1455,20 € |
3. Erwerbsminderungsrente – Das sind die Voraussetzungen
Wer wegen einer Krankheit erwerbsunfähig wird, geht unabhängig vom Alter in Frührente und erhält von der gesetzlichen Rentenkasse eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen für eine Frührente wegen Krankheit gelten, erfährst du in unserem Artikel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Anders als bei der Berufsunfähigkeitsrente spielt es zum Nachweis einer Erwerbsunfähigkeit keine Rolle, welchen Beruf der Antragsteller gelernt oder zuletzt ausgeübt hat. Es geht ausschließlich darum, ob er eine Tätigkeit zum Erwerb des Lebensunterhalts ausführen kann oder nicht.
Wer krank wird oder einen Unfall erleidet, kann insbesondere bei Berufen, die körperliche Tätigkeiten erfordern, oft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall unabhängig vom Alter eine Rente, damit Betroffene ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Doch Vorsicht! Eine staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nur für vor 1961 Geborene.
Jüngere Arbeitnehmer und Selbstständige müssen eine private Versicherung abschließen, wenn sie gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein wollen. Die Höhe der Rente unterscheidet sich je nach Umfang der Behinderung und Vertrag.
4. Frührente dank privater Altersvorsorge
Einen Zwang, bis zum Regelrenteneintrittsalter zu arbeiten, gibt es weder in Deutschland noch in den meisten anderen Ländern dieser Welt. Theoretisch kannst du also auch mit 50 oder mit 40 kündigen und fortan als Frührentner zu Hause bleiben.
Wie viele Menschen ein solches Modell verwirklichen, ist nicht bekannt. Für die meisten dürfte die Vorstellung allerdings nur ein Traum bleiben, da sie ohne Erwerbseinkommen und Altersrente nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.
So ermittelst du deinen Geldbedarf für die private Altersvorsorge
Wer eine clevere private Altersvorsorge betreibt, kann aber ein paar Jahre früher in Rente gehen und bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter die Einkommenslücke mit eigenen Ersparnissen überbrücken.
Möchtest du ausrechnen, wie viel Geld du benötigst, um früher in Rente zu gehen, brauchst du folgende Eckdaten:
- Deinen monatlichen Geldbedarf unter Berücksichtigung der Inflation
- Deine monatliche Sparrate sowie die voraussichtliche Rendite.
Anhand eines Beispiels wollen wir zeigen, wie das funktionieren könnte.
Frührente aus eigenen Mitteln: Ein Beispiel
Alex, 1980 geboren, erreicht das gesetzliche Rentenalter 2047. Da er nicht so lange arbeiten möchte, rechnet er aus, dass er 3.000 Euro pro Monat (36.000 Euro pro Jahr) zum Leben benötigt.
Ausgehend von einer Inflation von 2 Prozent pro Jahr ergeben sich für die Jahre ab 2040, um die gleiche Kaufkraft zu erreichen, folgende Beträge.
Jahr | Betrag |
---|---|
2040 | 49.420,29 € |
2041 | 50.408,69 € |
2042 | 51.416,86 € |
2043 | 52.445,20 € |
2044 | 53.494,11 € |
2045 | 54.563,99 € |
2046 | 55.655,27 € |
SUMME | 367.404,41 € |
Möchte Alex mit 60 in Frührente gehen, benötigt er also knapp 368.000 Euro, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, bis ihm mit 67 eine gesetzliche Rente zusteht.
Unser Zinseszinsrechner zeigt, dass es das erreichen kann, wenn er ab 2024 monatlich 1.250 Euro in Geldanlagen mit einer Rendite von 5 Prozent investiert. Zum Vermögensaufbau eignen sich beispielsweise Aktien, ETF oder Immobilien.
Sicher handelt es sich um ein ambitioniertes Sparziel, doch unser Beispiel zeigt, dass mit der richtigen Strategie eine Frührente aus eigenen Mitteln möglich ist. Möchtest du die Option behalten, früher aus dem Beruf auszusteigen, solltest du frühzeitig mit einer privaten Altersvorsorge Geld sparen und beispielsweise in eine Betriebsrente, Aktien und ETF oder Immobilien investieren. Auch wenn du bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeitest, schließt du mit einer solchen Altersvorsorge die Rentenlücke und verhinderst, in die Falle der Altersarmut zu tappen.
5. Frührente und Arbeit : Lohnt sich das?
Aufgrund des Missverhältnisses zwischen Rentnern und Beitragszahlern wird unser Rentensystem schon in wenigen Jahren kaum noch zu finanzieren sein. Es wird daher unvermeidlich sein, das Rentensystem zu reformieren. Unter anderem fordern beispielsweise die Wirtschaftsweisen eine Anhebung der Altersgrenze.
Schon jetzt versucht der Gesetzgeber, Anreize zu setzen, damit die Menschen länger arbeiten. Dabei stehen künftigen Rentnern unterschiedliche Modelle zur Verfügung.
Teilrente
Die Abschläge schrecken viele davon ab, in Frührente zu gehen. Eine Alternative ermöglicht ab 63 die Teilrente: Hier bezieht der Arbeitnehmer 10 bis 99,99 Prozent der Altersrente, die ihm zustehen würde, und arbeitet weiter. Die Rentenabschläge fallen nur auf den Rententeil an, der in Anspruch genommen wurde.
Beträgt Maria Mustermanns Altersrente beispielsweise 1.200 Euro, müsste sie bei einer Frührente mit 63 einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent oder 172,80 Euro in Kauf nehmen. Beantragt sie aber mit 63 Jahren erstmal nur 50 Prozent Teilrente, hat sie nur 86,40 Euro Rentenabschlag. In den 4 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, in denen sie die Teilrente bezieht, darf sie beliebig Teilzeit oder auch Vollzeit arbeiten.
Altersrente/Frührente und Arbeit
Ab 2023 gibt es auch für Frührentner keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Alle, egal ob Regelaltersrentner oder Frührentner, dürfen daher unbegrenzt arbeiten, ohne dass ihre Bezüge gekürzt werden.
Als Arbeitnehmer sind sie bis auf die Rentenversicherungsbeiträge genauso wie alle anderen sozialversicherungspflichtig. Eine Ausnahme bilden Frührentner, die bis zum Erreichen der Altersgrenze weiter Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Beschränkt sich die Erwerbstätigkeit auf wenige Stunden pro Woche, lohnt es sich oft, die Kombination Rente und Minijob zu wählen, um keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen.
Späterer Rentenbeginn
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sich fit genug fühlt, um weiterhin Vollzeit zu arbeiten, kann den Rentenbeginn nach vorne verschieben und von Zuschlägen profitieren: Für jeden Monat, den er später in Rente in geht, gibt es 0,5 Rente dazu. Ein Jahr länger durchhalten heißt also plus 6 Prozent Bruttorente. Allerdings verzichtet man dafür auf ein Jahr Rentenbezüge. Daher lohnt sich diese Variante laut Experten nur bei Menschen, die die durchschnittliche Lebenserwartung deutlich übertreffen.
Altersteilzeit
Unabhängig von der Deutschen Rentenversicherung ist die Altersteilzeit: Hier kürzen Arbeitnehmer ab 55 ihre Arbeitszeit um die Hälfte und bekommen die Hälfte ihres Gehalts plus eine Aufstockung vom Arbeitgeber. Dabei wählen sie zwischen verschiedenen Modellen:
- Gleichverteilungsmodell – hier werden über die Gesamtdauer der Altersteilzeit Arbeitszeit und Einkommen um 50 Prozent reduziert.
- Blockmodell – hier arbeiten Arbeitnehmer zunächst normal weiter bei halbem Gehalt plus Zuschuss. Zu einem späteren Zeitpunkt senken sie ihre Arbeitszeit auf 0 und erhalten weiterhin 50 Prozent Gehalt plus Zuschuss.
- Individuelle Altersteilzeitmodelle lassen sich beliebig vereinbaren.
Manche Frührente-Optionen erfordern die Zustimmung des Arbeitgebers. So darf etwa jeder Arbeitnehmer ab 63 eine Teilrente in Anspruch nehmen, ohne um Erlaubnis zu bitten. Geht es aber darum, fortan Teilzeit zu arbeiten, muss der Arbeitgeber zustimmen und darf den Wunsch ablehnen. Das Gleiche gilt für die Altersteilzeit. Ein Anspruch besteht hierfür nur für Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte.
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