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Rentner erhalten volle Rente ohne Abschläge
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Rentenabschlag: Vorzeitig in Rente gehen

Lesezeit 7 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
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Schon mit Anfang 60 in Thailand dem grauen Winter entfliehen oder endlich Zeit für die Familie und die eigenen Hobbys? Das ist zwar möglich. Doch wer früher in Rente geht, muss oft Abschläge in Kauf nehmen. Wir berechnen, wie viel der Rentenabschlag 2024 pro Monat beträgt und ob es Wege gibt, ihn auszugleichen.

Rentenabschlag: das Wichtigste in Kürze

  • Wann regulär in Rente gehen? Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.
  • Ab wann, mit Abschlägen in Rente gehen? Wer schon früher nicht mehr arbeiten will, kann unter bestimmten Voraussetzungen und mit Abschlägen bereits mit 63 aufhören.
  • Wie lang gelten die Rentenabschläge? Die Rentenabschläge gelten ein Leben lang, lassen sich aber mit Sonderzahlungen ausgleichen.
  • Früher in Rente ohne Rentenabschlag? Wer besonders lange in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, kann nach derzeitiger Lage ab 65 ohne Abschläge in Rente gehen.

1. Früher in Rente ohne Abschläge – geht das?

Die gesetzliche Rente finanziert sich durch ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung dazu dienen, die Renten der heutigen Rentner zu zahlen.

Leider gerät dieses System in Schieflage, da auf immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner kommen: Betrug das Verhältnis 1962 6:1, lag es 2021 bei 2,1:1. Die Ursachen liegen sowohl in der gestiegenen Lebenserwartung als auch in der niedrigen Geburtenraten ab den Siebzigern.

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Renteneintrittsalter erhöht sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre

Damit die Rentenkassen nicht vor enormen Lücken stehen, hat der Gesetzgeber 2007 beschlossen, das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Der letzte Jahrgang, für den die Regelaltersrente mit 65 möglich war, ist der Jahrgang 1946.

Seitdem erhöht sich das Regelrentenalter pro Jahrgang um einen oder zwei Monate, sodass etwa die 1958 Geborenen mit 66 Jahren in Rente gehen können.

Diese Option gilt allerdings nur für langjährig Versicherte, die beim Erreichen des für ihren Jahrgang gültigen Renteneintrittsalters 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Alle, die 1964 und später geboren sind, können auch nach 35 Beitragsjahren erst mit 67 in Rente gehen.

Das lange Einzahlen in die Rentenkasse ermöglicht früheren Renteneintritt ohne Rentenabschlag

Das bedeutet nicht, dass das lange Einzahlen sich nicht lohnt: Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre gesammelt haben, können sich früher aus dem Berufsleben verabschieden. Auch hier entscheidet das Geburtsjahr, wann die Altersrente ohne Abschläge möglich ist.

Wer 1952 oder früher geboren ist, kann mit 63 in Rente gehen, wenn er die 45 Jahre geleistet hat. Der Jahrgang 1960 muss trotz 45 Beitragsjahre für die Altersrente ohne Abschläge bis 64 Jahre und 4 Monate warten. Alle, die 1964 und später geboren sind, müssen mindestens 65 sein.

Die folgende Tabelle verdeutlicht, wann die Rente nach 35 und 45 Beitragsjahren ohne Abschläge möglich ist.

Wann ist ein Renteneintritt ohne Rentenabschläge möglich?

JahrgangLangjährig Versicherte (ab 35 Beitragsjahren)Besonders Langjährig Versicherte (ab 45 Beitragsjahren)
19466563
195065 + 5 Monate63
195465 + 8 Monate63 + 4 Monate
19586664
196066 + 4 Monate64 + 4 Monate
Ab 19646765

2. Rentenabschlag berechnen: wie viel Abschlag pro Monat und Jahr?

Nicht jeder kann oder will bis zum offiziellen Renteneintrittsalter arbeiten. Deswegen räumt der Gesetzgeber langjährig Versicherten (35 Beitragsjahre) die Möglichkeit ein, ab 63 Jahren aufzuhören. Dafür müssen sie allerdings Abschläge in Kauf nehmen: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, erhalten sie 0,3 Prozent weniger Rente.

Der maximale Rentenabschlag beträgt somit, wenn ein Versicherter 4 Jahre früher in Rente geht, 14,4 Prozent. Diese Abschläge bleiben ein Leben lang bestehen, der Schritt soll also gut überlegt sein.

Rentenabschläge und Rentenabzüge einfach erklärt

Nicht zu verwechseln sind die Rentenabschläge mit den Rentenabzügen, also die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommenssteuer (Rentenbesteuerung). Diese Abgaben mindern den Bruttobetrag der Rente, ganz egal, ob ein Versicherter vorzeitig in Rente geht, oder bis zum Renteneintrittsalter wartet.

Anhand von zwei Beispielen verdeutlichen wir folgend, wie die Rentenabschläge die Rentenhöhe beeinflussen.

Rentenabschlag mit 63 und mit 65

Sabine ist 1961 geboren, ihr Renteneintrittsalter liegt also bei 66 Jahren und 6 Monaten. Sie möchte jedoch bereits 2024 an ihrem 63. Geburtstag in Frührente gehen.

Ihre über die Jahre gesammelten Rentenpunkte ergeben eine Bruttorente von 1.600 Euro. Da sie aber 42 Monate vor ihrem eigentlichen Rentenbeginn in Rente geht, erhält sie 12,6 Prozent weniger Rente. Ihre Bruttorente beträgt somit 1.398,40 Euro.

Arbeitet sie zwei Jahre länger, beläuft sich ihr Rentenabschlag mit 65 auf 5,4 Prozent, da sie nur 18 Monate weniger als vorgesehen arbeitet. In diesem Fall bekommt sie 1.513,60 Euro.

Rentenabschlag mit 63 und mit 65 vs. Rente für besonders langjährig Versicherte

Jürgen ist 1964 geboren, für ihn gilt also bereits die Rente mit 67 als Regelfall. Seine Rente beträgt bis dahin voraussichtlich 1.800 Euro. Steigt er 2027 mit 63 Jahren aus dem Berufsleben aus, erreicht er den maximalen Rentenabschlag von 14,4 Prozent. Statt 1.800 gibt es dann nur 1.540,80 Euro brutto.

Arbeitet er bis 65 weiter, halbiert er seinen Rentenabschlag und bekommt 1.670,40 Euro Bruttorente. Erst mit 67 stünde ihm die volle Rente in Höhe von 1.800 Euro zu. Allerdings erreicht Jürgen bereits mit 66 die 45 Beitragsjahre. Somit kann er als besonders langjährig Versicherter ein Jahr früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen.

Teilrente ist nicht gleich Frührente

Zusätzlich zu den Rentenabschlägen fällt bei einer Frührente die Rentenhöhe geringer aus, da je nach Eintrittsalter mehrere Beitragsjahre, also Rentenpunkte, fehlen. Als günstigere Option erweist sich daher je nach Konstellation die Teilrente (auch 99,99 Prozent Rente genannt), bei der man bis zum Renteneintritt Teilzeit weiterarbeitet und Beiträge zahlt, und parallel anteilig Rente bezieht.

3. Wie kann ich meinen Rentenabschlag ausgleichen?

Wie bereits im vorherigen Abschnitt gezeigt, müssen Versicherte, die vorzeitig in Rente gehen, spürbare Rentenabschläge verschmerzen.

Dennoch lag das tatsächliche Renteneintrittsalter 2022 bei 64,4 Jahren und somit ungefähr so hoch wie 1970.

Die Entscheidung, in Frührente zu gehen oder das gesetzliche Renteneintrittsalter abzuwarten, ist persönlich und hängt von vielen Aspekten wie dem Gesundheitszustand, der beruflichen Situation und nicht zuletzt von der finanziellen Lage ab. Wer über andere Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge verfügt, kann sich eher leisten, trotz Rentenabschläge früher aus dem Erwerbsleben auszusteigen.

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Rentenabschlag mit Sonderzahlungen ausgleichen

Wer mit einer Frührente liebäugelt und keinen Rentenabschlag möchte, hat die Möglichkeit, ab dem 50. Geburtstag Sonderzahlungen zu leisten. Dabei gilt Folgendes:

  • Die Höhe der Sonderzahlungen berechnet sich nach dem aktuellen Wert eines Rentenpunktes und nach der Höhe der Rentenabschläge, die wiederum vom Datum des geplanten Rentenbeginns abhängen.
  • Versicherte können die Sonderzahlungen auf einmal oder in Raten leisten.
  • Entscheiden sie sich später gegen einen früheren Rentenbeginn, erhalten sie die Sonderzahlungen nicht zurück. Diese werden jedoch in Rentenpunkte umgewandelt, dementsprechend bekommen sie eine höhere Altersrente.

Rentenabschlag ausgleichen: ein Beispiel

Christiane (Jahrgang 1968, wohnhaft in Hamburg), hat bereits geplant, 2031 mit 63 in Rente zu gehen. Bis dahin hat sie voraussichtlich laut Renteninformation 50 Rentenpunkte erworben, die 2024 einer Rente von 1.880 Euro pro Monat entsprechen.

Da Christiane 4 Jahre vor ihrem eigentlichen Renteneintrittsalter aufhören möchten, beträgt ihr Rentenabschlag 14,4 Prozent oder 7,2 Rentenpunkte. 2024 kostet ein Rentenpunkt im Westen 8.436,59 Euro.

Möchte Christiane die Rentenabschläge ausgleichen, muss sie also bis zum geplanten Rentenbeginn 60.743,45 Euro an Sonderzahlungen leisten. Fängt sie 2024 an, ergibt das eine Rate von 723,14 Euro pro Monat.

Demgegenüber steht ein monatlicher Rentenabschlag von 270,72 Euro, wenn sie sich gegen die Sonderzahlungen entscheidet.

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Welche Variante sich lohnt, hängt davon ab, wie lange Christiane Rente bezieht. Lebt sie nach dem geplanten Rentenbeginn noch 18,7 Jahre oder länger, haben sich die Sonderzahlungen gelohnt. Bei einem kürzeren Rentenbezug hat sie dagegen einen Verlust gemacht.

Somit bleibt die gesetzliche Rente genauso wie viele Formen der privaten Altersvorsorge eine Wette auf ein langes Leben.

4. Rentenabschlag: Früher in Rente dank privater Altersvorsorge?

Die Rentenabschläge bei einer Frührente belasten vor allem Rentner, die als einzige Einnahmequelle nur die gesetzliche Rente haben. Es bleibt meist eine beträchtliche Rentenlücke, also der Unterschied zwischen dem Einkommen im Erwerbsleben und dem Einkommen nach der Rente.

Wer jedoch clever Altersvorsorge betreibt, hat zusätzlich zu der Altersrente Einkünfte, die einen angemessenen Lebensstandard im Alter ermöglichen. Zu den Optionen der privaten Altersvorsorge zählen:

  • Die Riester-Rente – diese private Rentenversicherung wird vom Staat mit Zulagen gefördert und ist vor allem für Arbeitnehmer attraktiv.
  • Die Rürup-Rente – hier handelt es sich ebenfalls um eine private Rentenversicherung für Selbstständige, für die der Staat ebenfalls steuerliche Vorteile und Zuschüsse gewährt.
  • Aktien/ETFs/Fonds – auch wenn der Aktienmarkt volatil ist – stabile Aktien und ETFs bescheren eine relativ sichere und überdurchschnittliche Rendite bei moderaten Kosten.
  • Immobilien – Betongold ist nicht nur bei hoher Inflation attraktiv. Zu den Möglichkeiten zählen selbst bewohnte Immobilien, Immobilien als Kapitalanlage oder Immobilienfonds.

5. Fazit: Früher in Rente? Mit kluger Altersvorsorge möglich

Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente geht, verliert durch die Abschläge bis zu 14,4 Prozent seiner Rente. Zwar lassen sich die Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen, jedoch lohnt sich das nicht immer. Ohnehin ist auch eine Frührente erst ab 63 möglich.

Planst du bereits jetzt, früher mit dem Arbeiten aufzuhören, solltest du frühzeitig in eine ausgewogene Altersvorsorge investieren. In unseren Ratgebern über Aktien, Fonds, ETFs und Immobilien findest du wertvolle Tipps, um dein Geld sinnvoll zu investieren.

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6. Häufige Fragen zum Rentenabschlag

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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