Girokonto kündigen: Konto auflösen in wenigen Schritten
Zu hohe Bankgebühren oder enttäuschender Kundenservice? Vielleicht möchtest du deshalb dein Girokonto kündigen. Das geht schnell und ist mit der richtigen Vorbereitung auch unkompliziert. Dieser Beitrag erklärt, wie du eine Kontokündigung richtig angehst – und wie du reagieren solltest, wenn die Bank dir dein Konto plötzlich kündigt.
Wie kündige ich mein Girokonto?
Du kannst dein Girokonto recht einfach kündigen.
Girokonto kündigen: Form der Kündigung
Die meisten Banken stellen spezielle Formulare für die Kontokündigung zur Verfügung. Diese kannst du ausfüllen und einsenden (am besten per Einschreiben) oder in einer Filiale abgeben. Ein frei aufgesetztes Schreiben (ggf. mit einer Vorlage) ist zwar ebenfalls wirksam, bei bestehenden Kündigungsformularen aber nicht ratsam.
In der Filiale ist die Kündigung auch direkt vor Ort möglich. Einige Banken stellen im Onlinebanking eine Funktion zur Kündigung zur Verfügung. Bei Gemeinschaftskonten muss die Kündigung durch alle Kontoinhaber erfolgen.
Kündigungsfrist bei Bankkonten
Die Kündigung von Girokonten (rechtlich handelt es sich um einen Zahlungsdiensterahmenvertrag) ist in § 675h BGB geregelt. Du kannst ein Girokonto jederzeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Vorab zu viel entrichtete Kontoführungsgebühren muss die Bank anteilig zurückerstatten.
Girokonto kündigen: Kosten und Dauer der Kündigung
Gemäß § 675h Abs. 4 BGB dürfen Banken für die Kontokündigung kein Entgelt verlangen.
Ab dem Wirksamwerden der Kündigung ist das Konto für ein- und ausgehende Zahlungen gesperrt. Restguthaben wird auf die in der Kündigung angegebene Bankverbindung überwiesen.
Achte auf Details im Kündigungsformular. Achte darauf, dass am Auflösungstag kein negativer Saldo mehr besteht und die Bankverbindung für die Auszahlung des Restguthabens bereits existiert.
Die Formulare und Abläufe können sich in Details unterscheiden. Wenn du z. B. dein Postbank-Girokonto kündigen möchtest, kannst du für ausgegebene Kreditkarten wählen, ob diese weitergeführt oder ebenfalls gekündigt werden sollen.
Nachfolgend findest du eine Liste mit den unserer Ansicht nach besten Girokonten.
Girokonto kündigen: Was sollte ich vor der Kündigung beachten?
Du solltest deinen Girokontowechsel sorgfältig vorbereiten. Prüfe zunächst, ob eine Kündigung wirklich der sinnvollste Schritt für dich ist.
Gründe für Kündigung des Bankkontos
Richtig ist eine Kündigung grundsätzlich, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
- Dein Girokonto ist unangemessen teuer
- Es treten häufig technische Probleme auf
- Du benötigst Leistungen, die deine Bank nicht anbietet (z. B. Debitcard, persönlicher Ansprechpartner)
- Du bist mit dem Kundenservice nicht zufrieden
Ein Tipp: Nicht immer musst du in diesen Fällen das Bankkonto kündigen. Manchmal reicht auch der Wechsel zu einem anderen Kontomodell, das im Girokonto Vergleich besser abschneidet.
Hast du dich zu einer Kündigung entschlossen, solltest du zunächst ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Idealerweise führst du neues und altes Konto für eine gewisse Zeit parallel, damit es nicht zu Zahlungsstörungen kommt.
Um Zahlungsstörungen im Kontext des Kontowechsels zu vermeiden, solltest du sämtliche Daueraufträge und Lastschriften umstellen.
- Daueraufträge kannst du im alten Konto löschen und im neuen Konto neu anlegen – in der Regel reicht es, wenn dies einen SEPA-Geschäftstag vor der Ausführung erfolgt.
- Bei Lastschriften musst du den Zahlungsempfänger über die neue Kontoverbindung informieren – am besten zwei Wochen im Voraus
- Hast du dein Konto als Abbuchungskonto für unregelmäßige Rechnungen (z.B. Versandhandel) angegeben, ist auch hier eine Änderung erforderlich
Sollte ich bei einer Kündigung des Girokontos die Kontenwechselhilfe nutzen?
Bevor du dein Girokonto löschen und auf eine neue Bankverbindung umstellen kannst, musst du ggf. eine größere Zahl von Zahlungsempfängern benachrichtigen. Denke an Vermieter, Versorgungsunternehmen, Zeitungsabonnements, Versicherungsgesellschaften, den Sportverein, das Fitnessstudio. Vergiss nicht, deine Zahlungseingänge rechtzeitig zu sichern und z. B. deinen Arbeitgeber zu informieren.
Du musst die Zahlungsempfänger nicht zwingend selbst informieren. § 20 des Zahlungskontengesetzes schreibt Banken verpflichtend vor: „dem Verbraucher auf dessen Wunsch Unterstützungsleistungen zu erbringen (Kontenwechselhilfe)“. Meistens handelt es sich bei der Wechselhilfe um ein digitales Tool, das aus den Kontoumsätzen die Daten von Zahlungsempfängern ausliest und ein Schreiben an diese erstellt. Du kannst in jedem Fall einzeln festlegen, welche Daueraufträge und Lastschriften von der Kontenwechselhilfe erfasst werden sollen.
Girokonto kündigen: Kreditkarte und Kontoauszüge sichern
In vielen Fällen endet mit der Kontokündigung auch ein Kreditkartenvertrag, sofern dieser mit dem Girokonto verbunden ist. Beschaffe rechtzeitig Ersatz bei einer neuen Bank oder nutze die Karte eines anderen Instituts, um regelmäßige Abbuchungen sicherzustellen. Solche betreffen etwa Streamingdienste, Onlineshops oder digitale Accounts.
Falls du eine Kreditkarte unabhängig von deinem Girokonto führst, wird die Karte nicht mit dem Konto gekündigt. Dann musst du die neue Bankverbindung ggf. als Abbuchungskonto hinterlegen.
Bevor du den Zugang zu deinem alten Konto endgültig verlierst, solltest du Kontoauszüge und Kontoabrechnungen herunterladen und sichern. Trotz der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen können Banken deinen Zugang zum Girokonto löschen, wenn der Vertrag nicht mehr existiert. Spätere, eigens angeforderte Anfertigungen können mit hohen Gebühren verbunden sein.
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Meine Bank hat mein Girokonto gekündigt - Was jetzt?
Banken steht ebenso wie Kontoinhabern ein Kündigungsrecht zu.
Bank kündigt dein Girokonto: Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
In der Regel handelt es sich bei der Kündigung des Girokontos durch die Bank um eine ordentliche Kündigung gemäß § 675h Abs. 2 BGB. Die Kündigungsfrist muss mindestens zwei Monate betragen. Die Kündigung muss durch die Bank auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Eine Gebühr für die Kündigung ist unzulässig. Banken müssen ordentliche Kündigungen nicht begründen.
Auch die außerordentliche Kündigung eines Girokontos durch die Bank kommt grundsätzlich in Betracht – in den AGB dann meist als „Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“. Zu diesen wichtigen Gründen zählen z. B. unrichtige Angaben zu den eigenen Vermögensverhältnissen.
Aus diesen Gründen kündigt die Bank ein Girokonto
Willst du deine Bank nicht wechseln, kannst du dich nach den Gründen für die Kündigung erkundigen. Mögliche Kündigungsgründe für Banken sind:
- Du nutzt dein Konto zu selten und die Bank trennt sich von „Karteileichen“
- Du nutzt andere Produktbereiche nicht und die Bank hat kein Interesse an Nur-Zahlungsverkehr-Kunden
- Die Bank glaubt, dass du das Girokonto gewerblich nutzt
- Du hast Daten trotz Aufforderung nicht aktualisiert und das Konto nach der daraus resultierenden Sperre lange nicht genutzt
- Du bist aus dem Einzugsgebiet einer Regionalbank fortgezogen
- Du gleichst einen offenen Saldo trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht aus
Nach einer Kündigung des Girokontos solltest du so schnell wie möglich nach einer neuen Bank suchen, um handlungs- und zahlungsfähig zu bleiben. In der Regel dauert es bis zur Einrichtung eines neuen Kontos nur wenige Tage. Filialbanken eröffnen Konten oft sogar direkt vor Ort. Du erfährst dann auch umgehend die Kontonummer und kannst z. B. Geld einzahlen und Überweisungen am Schalter beauftragen. Bis zur Zusendung der Zugangsdaten zum Online- und Telefonbanking sowie der Kartenausstattung dauert es jedoch einige Tage.
Du benötigst ein gültiges Ausweisdokument. Gehaltsnachweise sind für die Kontoeröffnung nicht erforderlich.
Kontokündigung und Basiskonto
Sofern du in finanziellen Schwierigkeiten bist, lehnen vor allem Direktbanken Standard-Kontoeröffnungsanträge häufig ab. Dies gilt insbesondere bei negativen SCHUFA-Einträgen.
Die Gefahr, am Ende gar kein Girokonto zu erhalten, besteht mittlerweile nicht mehr. Seit der Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) besteht für Verbraucher ein Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos. Grundsätzlich muss jede Bank solche Konten eröffnen. Anspruch auf mehr als ein Basiskonto besteht aber nicht.
Übrigens: Die Kündigung eines Basiskontos ist für dich ebenso möglich, wie die Kündigung eines gewöhnlichen Kontos. Die Kündigungsfrist darf maximal einen Monat betragen. Die Bank dagegen kann das Basiskonto mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist nur unter Bedingungen kündigen. Diese Bedingungen sind etwa erfüllt, wenn du das Konto dauerhaft nicht nutzt oder bei einer anderen Bank ein weiteres Basiskonto eröffnest (§ 42 ZKG).
Kündigung deines Dispos durch die Bank
Mit dem Girokonto werden auch damit verbundene Dispositionskredite gekündigt – auch, wenn der Kontoinhaber diese gerade in Anspruch nimmt. In diesem Fall kann die Kontokündigung durch die Bank kritisch werden und im schlimmsten Fall zu einem negativen SCHUFA-Eintrag führen. Häufig resultiert eine Kontokündigung durch die Bank aus einem überzogenen oder gekündigten Dispokredit, der trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht ausgeglichen wird.
Häufig taucht in diesem Fall die Frage nach einer Kündigungsfrist für den Kontokorrentkredit auf. In aller Regel dürfen sowohl die Bank als auch der Kontoinhaber Dispokredite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein in Anspruch genommener Dispo steht der Kündigung des Girokontos durch die Bank also nicht im Wege.
In den AGB versprechen die meisten Banken, bei der Kündigung des Dispos „auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen“. Dies bedeutet in der Praxis größtenteils eine Frist von 1 bis 2 Monaten, innerhalb derer der ausstehende Betrag zurückgezahlt werden muss. Wer nicht zahlen kann, muss nach einer Mahnung mit einem negativen Eintrag bei der SCHUFA rechnen.
Auf die Einräumung einer Rückzahlungsfrist besteht allerdings nicht zwingend ein Rechtsanspruch. Erstens sind die Zugeständnisse in den AGB eher vage formuliert.
Zweitens kündigen Banken Dispokredite besonders häufig, wenn eine „wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers“ (§ 490 BGB) eintritt – etwa bei einem durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit verringerten Einkommen oder beim Eingang einer Kontopfändung.
In diesem Fall sieht das BGB ohnehin ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Dieses gilt „stets“ vor der Auszahlung des Darlehens (also für einen gerade nicht in Anspruch genommenen Teil des Dispokredits) und „in der Regel“ nach der Auszahlung (also für beanspruchte Kreditlinien).
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