Krypto Steuererklärung

Krypto-Steuer beschlossen? Kabinett besiegelt Haltefrist-Aus. So viel kostet es dich konkret

Lesezeit 4 min.

Überprüft durchChristian Musanke
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Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 beschlossen und darin steckt die größte Änderung der Krypto-Besteuerung seit Jahren. Kryptowerte im Privatvermögen sollen künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden.

Die einjährige Haltefrist, nach der du Bitcoin-Gewinne bisher komplett steuerfrei realisieren kannst, würde damit entfallen. Der Staat rechnet mit ordentlich Geld: Eine Milliarde Euro soll der Posten rund um die neue Krypto-Besteuerung schon 2027 zur Haushaltskonsolidierung beitragen, aus dem Umfeld des Haushaltsentwurfs kursieren sogar bis zu drei Milliarden Euro Mehreinnahmen allein durch das Ende der Haltefrist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Kabinett hat den Haushaltsentwurf 2027 am 6. Juli 2026 beschlossen, inklusive der geplanten Zuordnung von Kryptowerten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Auf Gewinne würde dann unabhängig von der Haltedauer die Abgeltungsteuer fällig: 26,375 % inklusive Solidaritätszuschlag
  • Das Bundesfinanzministerium kalkuliert mit einem Konsolidierungsbeitrag von 1 Milliarde Euro ab 2027, Schätzungen zur Haltefrist-Abschaffung gehen von bis zu 3 Milliarden Euro aus
  • Beschlossen ist noch nichts: Ein Gesetzentwurf fehlt, die erste Lesung im Bundestag ist für die Haushaltswoche vom 7. bis 11. September geplan. Die CDU hat sich in der Vergangenheit gegen eine solche Änderung der Krypto-Steuer ausgesprochen.

Was genau im Haushaltsentwurf steht

Finanzminister Lars Klingbeil hatte die Katze bereits Ende April aus dem Sack gelassen, als er eine „Änderung" der Krypto-Besteuerung ankündigte. Der jetzt beschlossene Regierungsentwurf macht daraus Klartext: Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen reformieren und sie den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen. Auf der Bundespressekonferenz bestätigte Klingbeil, man wolle „Krypto-Gewinne künftig genauso besteuern wie Kapitaleinkünfte".

Die Reform ist Teil eines Konsolidierungspakets von insgesamt rund 6,2 Milliarden Euro. Neben der Krypto-Steuer gehören dazu unter anderem eine Plastiksteuer (1 Milliarde Euro), eine höhere Tabaksteuer (0,8 Milliarden Euro) und eine höhere Alkoholsteuer (0,4 Milliarden Euro).

Der Zeitpunkt ist nicht überraschend. Der Bund sucht händeringend Einnahmen und steuerfreie Krypto-Gewinne in Milliardenhöhe sind für ein Finanzministerium ein verlockendes Ziel. Ob die erwartete Steuer-Summe wirklich so hoch ist bleibt abzuwarten.

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Was das Ende der Haltefrist dich konkret kostet

Bisher gilt: Kryptowährungen sind „andere Wirtschaftsgüter" nach § 23 EStG. Verkaufst du nach mehr als zwölf Monaten, ist der Gewinn steuerfrei, egal ob 500 € oder 500.000 €. Innerhalb der Frist greift dein persönlicher Einkommensteuersatz, mit einer Freigrenze von 1.000 € pro Jahr.

Künftig würde stattdessen die Abgeltungsteuer greifen, wie du sie von Aktien und ETFs kennst. Ein Rechenbeispiel:

SzenarioHeute (Verkauf nach >1 Jahr)Geplant ab 2027
10.000 € Krypto-Gewinn0 € Steuer2.637,50 € Steuer
50.000 € Krypto-Gewinn0 € Steuer13.187,50 € Steuer
100.000 € Krypto-Gewinn0 € Steuer26.375 € Steuer

Annahme: Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und ohne Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags. Wie die Besteuerung von Bitcoin und Co. aktuell im Detail funktioniert, liest du in unserem Ratgeber zur Bitcoin-Steuer.

Ein kleiner Trost: Mit der Zuordnung zum Kapitalvermögen dürfte auch der Sparerpauschbetrag von 1.000 € greifen. Und für Vieltrader mit hohem Einkommensteuersatz könnten 26,375 % sogar günstiger sein als die heutige Besteuerung innerhalb der Haltefrist. Für langfristige Hodler ist die Reform dagegen ein klarer Rückschritt.

Warum noch nichts in Stein gemeißelt ist

Der Kabinettsbeschluss ist Regierungslinie, aber kein Gesetz. Es fehlt bislang sogar ein Referentenentwurf, der die entscheidenden Detailfragen klären würde: Gibt es einen Bestandsschutz für Coins, die du vor der Reform gekauft hast? Wie funktioniert die Verlustverrechnung? Und darf der Staat Wertsteigerungen besteuern, die vor der Gesetzesverkündung entstanden sind? Steuerrechtler halten eine echte Rückwirkung für verfassungsrechtlich kaum haltbar: Das Bundesverfassungsgericht hat rückwirkende Verschärfungen bei privaten Veräußerungsgeschäften bereits 2010 kassiert.

Dazu kommt der politische Faktor. Die SPD will die Gleichbehandlung mit Wertpapieren, die Union hat sich bisher gegen eine Änderung ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag steht die Reform nicht. Erst im Mai lehnte der Finanzausschuss einen ähnlichen Vorstoß der Grünen ab. Spannend wird auch das Gerechtigkeitsargument: Wer physisches Gold nach einem Jahr verkauft, bliebe weiterhin steuerfrei. Immobilien können nach maximal 10 Jahren ohne Abgaben verkauft werden.

Warum ausgerechnet Kryptowerte diese Sonderbehandlung verlieren sollen, muss der Gesetzgeber sauber begründen. Immobilien- und Goldbesitzer sind wahrscheinlich eine zu große und wichtige Wählergruppe, die man nicht mit weiteren Steuern verprellen möchte. Krypto-Anleger sind eine vergleichsweise kleine Gruppe, bei der man es sich eher erlauben kann, sich unbeliebt zu machen.

Der Zeitplan: Erste Lesung im Bundestag in der Haushaltswoche vom 7. bis 11. September, der zweite Durchgang im Bundesrat ist für den 18. Dezember angesetzt. Klingbeils Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Unsere Einschätzung: Was du jetzt tun solltest

Panikverkäufe sind der falsche Reflex. Die aktuelle Rechtslage gilt unverändert weiter. Was du aber jetzt tun solltest: deine Transaktionen lückenlos dokumentieren. Anschaffungszeitpunkte, Kaufkurse, Wallet-Transfers. Kommt ein Bestandsschutz oder ein Stichtag für Altbestände, entscheidet deine Dokumentation darüber, ob du ihn nutzen kannst. Ein Krypto-Steuer-Tool nimmt dir genau diese Arbeit ab.

Unterm Strich: Die politische Richtung ist jetzt offiziell, die Details sind es nicht. Zwischen Kabinettsbeschluss und verkündetem Gesetz liegen noch Monate und mindestens eine Unionsfraktion, die sich bewegen müsste. Wir halten dich auf dem Laufenden.

Rune Fauck
Rune Fauck
Autor
Über den Autor
In meinem Studium der Germanistik, Politik und Wirtschaftswissenschaften konnte ich bereits fundamentale Kenntnisse über unser Wirtschaftssystem sammeln. Bereits im Studium habe ich mit dem Investieren in Aktien und ETFs begonnen und möchte gerne mein angesammeltes Wissen weitergeben. Nach meinem Studium zog es mich deshalb zunächst ins Bildungssystem, wo ich am Gymnasium arbeitete und dort bereits erste Erfahrungen in der Vermittlung von wirtschaftlichen Themen sammeln konnte. Als Lehrer weiß ich, wie man Wissen verständlich erklärt und spannend gestaltet.

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