Anbieter bewerten und 10 € Gutschein sichern
Anbieter bewerten und 10 € Gutschein sichern
Arbeitnehmer in Cafe freut sich über staatliche Förderung für VL-Verträge
Envato Elements

Staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL) sichern

Lesezeit 5 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Du sparst mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) und dein Einkommen liegt im niedrigen oder mittleren Bereich? Vermutlich hast du die Chance, von der staatlichen Förderung für VL zu profitieren. Wir erklären, wie das funktioniert und was du dabei beachten solltest.

Staatliche Förderung für VL – Das Wichtigste in Kürze

  • Wer wird unterstützt? Der Staat fördert Sparer, die über ihren Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Welche Voraussetzungen gelten? Ein Recht auf die Förderung haben nur Arbeitnehmer unter einer bestimmten Einkommensgrenze.
  • Wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Der staatliche Zuschuss wird nur vermerkt und erst am Ende der VL-Vertragslaufzeit ausgezahlt.
  • Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung hängt von der gewählten Anlage ab, Banksparpläne werden nicht gefördert.

1. Wen unterstützt der Staat mit der VL-Förderung?

Mit vermögenswirksamen Leistungen wollen Staat und Arbeitgeber Arbeitnehmern dabei helfen, sich ein Geldpolster aufzubauen. Der Arbeitgeber überweist dabei 7 Jahre lang einen monatlichen Beitrag von bis zu 40 Euro in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlage, beispielsweise einen VL-Fonds oder einen VL-Bausparvertrag.

Ein Anrecht auf vermögenswirksamen Leistungen haben auch Beamte, Soldaten und Richter sowie Auszubildende, die mindestens 16 Jahre alt sind. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet, diesen Extrabonus anzubieten. Tut er das nicht, kann ein Arbeitnehmer selbst einen VL-Vertrag besparen, solange die Zahlungen über den Arbeitgeber laufen.

Dein Finanzwissen-Newsletter
Jeden Freitag: Kostenloser Finanzwissen-Newsletter mit allen wichtigen Themen für deine privaten Finanzen.
Exklusive Artikel
News der Woche
Aktuelle Deals
Viele weitere Inhalte
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Finanzwissen Newsletter

Zusätzlich gewährt der Staat je nach Anlageform bis zu 80 Euro im Jahr als Zuschuss. Diese steuer- und abgabefreie staatliche Förderung fürs VL Sparen gibt es allerdings nicht für alle, sondern nur unter bestimmter Einkommensgrenzen. Damit will der Gesetzgeber gezielt denjenigen helfen, die aus eigener Kraft nicht genug zur Seite legen können.

So sicherst du dir die staatliche VL-Prämie

Möchtest du die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen abgreifen, musst du lediglich zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Über deinen Arbeitgeber einen VL-Vertrag abschließen, beispielsweise einen VL-ETF-Sparplan oder einen VL-Fondssparplan
  • Für einen VL-Sparplan in Fonds oder ETFs benötigst du ein separates Depot, welches die herkömmlichen Investments von deinen vermögenswirksamen Leistungen trennt. In unserem VL-Depot-Vergleich findest du weitere Informationen sowie eine Übersicht der besten Anbieter.
  • Bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Waren sie früher je nach Anlage unterschiedlich, gibt es ab 2024 die Förderung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro (Ledige/Geschiedene/Verwitwete) beziehungsweise 80.000 Euro (Ehepaare)

Zu versteuerndes Einkommen ≠ Bruttoeinkommen

Die Einkommensgrenze für die staatliche VL-Förderung bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (zvE). Das ist der Bruttolohn abzüglich der Freibeträge, der außergewöhnlichen Belastungen, der Vorsorgeaufwendungen und der Werbungskosten. Mehr über den Unterschied zwischen zvE und Bruttoeinkommen erklären wir im Artikel über die Arbeitnehmersparzulage.

2. Welche staatliche Förderung gibt es für VL-Sparer?

Die folgende Tabelle fasst die maximale Höhe und die Art der staatlichen Förderung abhängig von der gewählten VL-Anlage zusammen. Zusätzlich zu der Arbeitnehmersparzulage können VL-Sparer bei Bausparverträgen alternativ die Wohnungsbauprämie erhalten.

Art der staatlichen FörderungEinkommensgrenze (zvE/Jahr)Höhe der FörderungMaximale Förderung
VL-Fondssparplan VL-ETF-Sparplan Arbeitnehmersparzulage40.000 € (Single)/80.000 € (Verheiratete)20 % des angesparten Betrags80 €/Jahr (Single) 160 €/Jahr (Verheiratete)
VL-BanksparplanKeine---
VL-BausparvertragArbeitnehmersparzulage40.000 € (Single)/80.000 € (Verheiratete)9 % des angesparten Betrags43 €/Jahr (Single) 86 €/Jahr (Verheiratete)
Wohnungsbauprämie35.000 € (Single)/70.000 € (Verheiratete)10 % des angesparten Betrags70 €/Jahr (Single), 140 €/Jahr (Verheiratete)
VL zur ImmobilienkredittilgungArbeitnehmersparzulage40.000 € (Single)/80.000 € (Verheiratete)9 % des angesparten Betrags43 €/Jahr (Single) 86 €/Jahr (Verheiratete)

Wie du aus der Tabelle entnehmen kannst, ist die maximale staatliche Förderung für VL bei einem Fondssparplan beziehungsweise bei ETFs am höchsten.

Entscheidest du dich für einen Bausparvertrag und liegst du innerhalb der Einkommensgrenzen, kannst du sowohl die Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie erhalten, solange du zwei unterschiedliche Verträge besparst. Wie das geht, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Folgend erläutern wir die Höhe der staatlichen Förderung für Vermögenswirksame Leistungen anhand von zwei Rechenbeispielen näher.

Staatliche Förderung VL mit Investmentfonds: Ein Beispiel

Jan schließt einen VL-Fondssparplan ab, in den sein Arbeitgeber 6 Jahre lang 30 Euro pro Monat (360 pro Jahr) einzahlt. Weil sein zu versteuerndes Einkommen bei 35.000 Euro pro Jahr liegt, erhält er jährlich zusätzlich 20 Prozent der angesparten Summe, also 72 Euro, als Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Nach 6 Jahren summiert die VL staatliche Förderung auf 432 Euro.

Staatliche Zuschüsse mit Bausparvertrag und Fonds: Ein Beispiel

Anna bespart über ihren Arbeitgeber einen ETF-Sparplan mit 40 Euro pro Monat. Als Verheiratete liegt ihr zu versteuerndes Einkommen zusammen mit dem ihres Mannes bei 71.000 Euro pro Jahr. Sie beantragt daher die Arbeitnehmersparzulage und erhält vom Staat 80 Euro pro Jahr geschenkt.

Auch ihr Mann Jakob, der ebenfalls 40 Euro pro Monat in einen VL-Fondssparplan zahlt, beantragt die Arbeitnehmersparzulage und bekommt 80 Euro im Jahr.

Track deine Finanzen mit Finanzguru
  • Behalte den Überblick über deine Finanzen
  • Optimiere deine Sparquote
  • Finde günstigere Verträge im Alltag
Adobe Stock
Frau beim Geld anlegen
Finanzguru App
Adobe Stock

Nach einem Jahr entscheiden sich Anna und Jakob, jeweils einen Bausparvertrag abzuschließen und selbst zu besparen, indem sie einen Teil ihres Gehalts dafür umwandeln. Für diese Verträge gibt es insgesamt zusätzlich 86 Euro pro Jahr als Arbeitnehmersparzulage. Für die Wohnungsbauprämie erfüllen sie dagegen nicht die Voraussetzungen, da ihr Einkommen zu hoch ist.

Somit profitieren Anna und Jakob maximal von der staatlichen Förderung, indem sie vier VL-Verträge abschließen. Davon besparen zwei die jeweiligen Arbeitgeber und zwei sie durch eigene Zahlungen. Um ein Anrecht auf den Zuschuss vom Staat zu haben, laufen aber auch diese Verträge offiziell über den Arbeitgeber.

3. So sicherst du dir Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Wie wir im vorherigen Abschnitt erläutert haben, können Singles mit zwei unterschiedlichen Verträgen die staatliche VL-Förderung doppelt kassieren. Ehepaare erhalten mit vier Verträgen gar vier Zuschüsse, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Genauso ist es möglich, sowohl die Arbeitnehmersparzulage als auch die Wohnungsbauprämie zu bekommen, allerdings nicht für denselben Vertrag. Wer beide Zuschüsse bekommen möchte, nutzt beispielsweise die Arbeitnehmersparzulage für die VL vom Arbeitgeber und zahlt selbst in einen weiteren VL-Bausparvertrag ein, für den er die Wohnungsbauprämie beantragt.

Dein Finanzwissen-Newsletter
Jeden Freitag: Kostenloser Finanzwissen-Newsletter mit allen wichtigen Themen für deine privaten Finanzen.
Exklusive Artikel
News der Woche
Aktuelle Deals
Viele weitere Inhalte
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.
Finanzwissen Newsletter

In den folgenden Abschnitten geht es darum, wie die Formalitäten ablaufen.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über den Mantelbogen der Steuererklärung (Zeile 1 und Zeile 34). Dabei genügt es, das Feld zur Festsetzung anzukreuzen. Das Finanzamt vermerkt den Betrag und überweist nach Ablauf der 7 Jahre den gesamten bis dahin erworbenen Zuschuss.

Wie bekomme ich die Wohnungsbauprämie?

Der Antrag für die Wohnungsbauprämie läuft über die Bausparkasse, die den VL-Vertrag anbietet. In der Regel kümmern sich die Kreditinstitute um alles und schicken den VL-Sparern zu Jahresbeginn das Antragsformular. Sparst du mit einem Bausparvertrag und bekommst du diesbezüglich keine Post, solltest du dich beim Anbieter erkundigen.

4. Fazit: Staatliche Förderung VL unbedingt mitnehmen, wenn ein Recht darauf besteht!

Bietet dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen an und liegst du innerhalb der Einkommensgrenzen, solltest du die staatliche VL-Prämie abgreifen, da es sich um weiteres geschenktes Geld handelt.

Mit maximal 80 Euro pro Jahr pro Vertrag ist der Zuschuss des Staates nicht üppig. Darüber hinaus wird er erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt, sodass die Beträge nicht vom Zinseszinseffekt profitieren.

Insgesamt ist VL Sparen eine gute Möglichkeit, um ohne Eigenleistung eine kleine Anschaffung wie eine Einbauküche oder eine größere Reise zu finanzieren. Als Altersvorsorge eignen sich VL-Verträge dagegen nicht. Zum einen ist die monatliche Einzahlung zu gering, zum anderen die Laufzeit zu kurz. Weitere Nachteile der vermögenswirksamen Leistungen findest du in einem separaten Ratgeber.

Wie du deine private Altersvorsorge mit langfristigen ETF-Sparplänen angehst, erfährst du hier.

5. Häufige Fragen zur staatlichen Förderung für vermögenswirksame Leistungen

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

Kommentare zum Beitrag
Werde Teil der Finanzwissen Community
Du musst angemeldet sein, um hier kommentieren zu können. Melde dich mit deinem Community-Konto an oder erstelle kostenlos ein Konto.
Kommentar verfassen
Informationen zur Datenverarbeitung kannst Du unserer Datenschutzerklärung entnehmen.