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Rentner beschäftigt sich mit der Rentenbesteuerung
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Rentenbesteuerung – Wie viel Steuern zahlen Rentner?

Lesezeit 8 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
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Seniorenrabatte gibt es in vielen Bereichen, sogar beim Finanzamt. Das bedeutet aber nicht, dass Rentner gar keine Einkommensteuer zahlen müssen. In unserem Artikel über die Rentenbesteuerung erfährst du, wie viel Steuern von der Rente abgehen und welche Einkünfte im Alter steuerpflichtig sind.

Das Wichtigste zur Rentenbesteuerung

  • Wer zahlt Steuern in der Rente? Ob Rentner Einkommenssteuer zahlen müssen oder nicht, hängt von der Höhe ihrer Rente ab.
  • Welche Freibeträge gibt es? Auf einen Teil der Rente, den sogenannten Rentenfreibetrag, fallen keine Steuern an.
  • Müssen weitere Renteneinkünfte versteuert werden? Auch Einnahmen aus privaten Rentenversicherungen, Aktien oder Immobilien sind im Alter steuerpflichtig.
  • Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Übersteigen die Einnahmen den Grundfreibetrag, müssen auch Rentner eine Steuererklärung abgeben.

1. Rentenbesteuerung Tabelle: Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamts waren 2021 65 Prozent der sogenannten Rentenleistungen in Deutschland steuerpflichtig. Der Begriff umfasst nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch weitere Formen der Altersvorsorge wie Betriebsrenten, Rürup-Renten und Riester-Renten.

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, muss allerdings nicht 100 Prozent davon versteuern. Der Rentenfreibetrag bezeichnet den steuerfreien Teil der Rente und richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.

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Alle Rentner, die 2005 und davor in den Ruhestand gingen, müssen lebenslang nur 50 Prozent ihrer Bruttorente versteuern. Seit 2005 nahm der Rentenfreibetrag kontinuierlich ab und beträgt 2024 16 Prozent. Wer sich also 2024 in den Ruhestand verabschiedet, muss für immer 84 Prozent seiner Bruttorente versteuern.

Die schlechte Nachricht: Jedes Jahr nimmt der Rentenfreibetrag weiter um 1 Prozent ab. Für diejenigen, die 2040 und danach in Rente gehen, wird somit die ganze Rente steuerpflichtig. Die folgende Tabelle zeigt, wie der Besteuerungsanteil sich bis dahin verändert.

Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente bis 2040

Jahr des RenteneintrittsRentenfreibetragBesteuerungsanteil
2023 17%83 %
202416 % 84 %
202515 %85 %
202614 %86 %
202713 %87 %
202812 %88 %
202911 %89 %
203010 %90 %
20319 %91 %
20328 %92 %
20337 %93 %
20346 %94 %
20355 %95 %
20364 %96 %
20373 %97 %
20382 %98 %
20391 %99 %
20400 %100 %

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispiele, die die Rentenbesteuerung 2023 verdeutlichen.

Dabei haben wir die voraussichtliche Einkommenssteuer 2023 für einen Alleinstehenden mit Steuerklasse I berechnet, der lediglich die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer absetzt. Abhängig von der persönlichen Situation (zusätzlichen Einnahmen, Krankheitskosten) kann die Steuerbelastung jedoch niedriger oder höher ausfallen.

Steuertabelle für Rentner: wie viele Steuern bei 1.300 €/1.800 €/2.000 € Rente?

RenteneintrittsjahrBruttorente im MonatSteuerpflichtige Rente (87 % Besteuerungsanteil)Nettorente nach Sozialabgaben und vor SteuernEinkommenssteuer pro JahrNettoeinkommen im Monat
20231.300 €1.131 €1.139 €107 €1.130 €
20231.800 €1.566 €1.577 €994 €1.494 €
20232.000 €1.740 €1.752 €1.430 €1.633 €
Arbeiten nach der Rente? Auf die Steuerklasse achten!

Wer eine Altersrente bezieht und gleichzeitig weiterarbeitet, bekommt meist die Steuerklasse VI, die keine Freibeträge vorsieht und höhere Abzüge bedeutet. Liegen die Jobeinnahmen unter der Minijobgrenze (2024: 538 Euro pro Monat), lohnt sich oft eine Anstellung als Minijobber.

Altersentlastungsbetrag: Wie wirkt er sich auf die Steuern aus?

Nicht zu verwechseln ist der Rentenfreibetrag mit dem Altersentlastungsbetrag. Beide bewirken einen Steuerrabatt, gelten aber für verschiedene Einkünfte und werden anders errechnet:

  • Der Altersentlastungsbetrag gilt für alle Menschen, die in einem bestimmten Kalenderjahr 64 werden.
  • Im folgenden Kalenderjahr und Zeit ihres Lebens sind ein bestimmtes Prozent ihrer Einkünfte aus Kapital, Arbeit oder Vermietung steuerfrei.
  • Genauso wie der Rentenfreibetrag wird auch der Altersentlastungsbetrag schrittweise gesenkt und liegt 2040 voraussichtlich bei 0. Alle Jahrgänge ab 1975 profitieren also nicht davon.
  • Auf die Besteuerung von gesetzlichen Renten oder Beamtenpensionen hat der Altersentlastungsbetrag keinen Einfluss, da bei diesen Einkünften schon der Rentenfreibetrag angewendet wird.
  • Zusammen können Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag allerdings einen beachtlichen Steuerrabatt ergeben.

Die folgende Tabelle zeigt, wie der Altersentlastungsbetrag sich bis 2040 verändert.

Jahr, das auf das Jahr des 64. Geburtstags folgtAltersentlastungsbetrag in Prozent der EinnahmenHöchster Freibetrag
202313,6646 €
202412,8608 €
202512,0570 €
202611,2532 €
202710,4494 €
20289,6456 €
20298,8418 €
20308,0380 €
20317,2342 €
20326,4304 €
20335,6266 €
20344,8228 €
20354,0190 €
20363,2152 €
20372,4114 €
20381,676 €
20390,838 €
2040 00 €

Im folgenden Beispiel wollen wir zeigen, wie Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag sich kombinieren lassen.

Rentenfreibetrag und Altersentlastungsbetrag: Steuerrabatt für alle Einkünfte

Andreas geht 2023 mit 65 in Rente, profitiert also von einem Rentenfreibetrag von 17 Prozent. Von seiner Bruttorente in Höhe von 1.800 Euro muss er also nur 1.494 Euro versteuern.

Gleichzeitig arbeitet er ein paar Stunden die Woche bei seinem alten Arbeitgeber weiter und verdient damit 700 Euro brutto pro Monat. Da er bereits 2022 64 wurde, ist für ihn der Altersentlastungsbetrag im Jahr 2023 relevant, der 13,6 Prozent beträgt. Auch von seinem Lohn blieben also 95,20 Euro pro Monat steuerfrei.

Da aber der maximale Altersentlastungsbetrag 646 Euro pro Jahr (53,83 Euro pro Monat) beträgt, verringert sich sein Verdienst um diese Summe. Andreas muss also 646,17 Euro versteuern.

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2. Wie wirkt sich eine Rentenerhöhung auf die Rentenbesteuerung aus?

Regelmäßig passt der Gesetzgeber die gesetzliche Rente an, um Rentnern einen Ausgleich der Inflation zu ermöglichen. 2023 wurden etwa die Renten um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten erhöht.

Eine höhere Rente kann dazu führen, dass Rentner, die zuvor keine Einkommenssteuer zahlen mussten, plötzlich steuerpflichtig werden. Zudem wird auch der Grundfreibetrag regelmäßig nach oben korrigiert.

Von 2023 auf 2024 ist er zum Beispiel von 10.908 auf 11.604 Euro pro Jahr, also um 6,3 Prozent gestiegen. Aus diesem Grund es unwahrscheinlich, dass ein Rentner, der nicht einkommenssteuerpflichtig ist, in den folgenden Jahren Einkommenssteuer zahlen muss.

3. Rentenbesteuerung für Ehepaare

Eine Ehe ist nicht nur eine Frage der Gefühle, sondern verändert auch die Rentenabzüge. So verfügen Rentner über den doppelten Freibetrag, also 23.208 Euro statt 11.604 Euro. Das ist insbesondere vorteilhaft, wenn ein Ehepartner eine niedrige Rente hat. Der andere, der sonst Einkommenssteuer zahlen würde, „nutzt“ dann auch den übrigen Freibetrag des Ehepartners mit.

Darüber hinaus funktioniert die Besteuerung genauso wie bei verheirateten Berufstätigen. Je nach Konstellation kann es günstiger sein, die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV zu wählen. Auch haben sie die Möglichkeit, sich für eine Zusammenveranlagung oder für eine Einzelveranlagung zu entscheiden, also eine gemeinsame oder zwei getrennte Steuererklärungen abzugeben.

4. Besteuerung in der Rente: Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

„Steuerkram“ macht niemand gerne. Selbstständige und Freiberufler müssen allerdings jährlich eine Steuererklärung abgeben, die meisten Arbeitnehmer sind dagegen nicht dazu verpflichtet.

Wie sieht es bei Rentnern aus? Liegen ihre jährlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag (2024: 11.604 Euro für Unverheiratete und 23.208 Euro für Verheiratete), verlangt das Finanzamt keine Steuererklärung. Die Berechnung funktioniert so:

  1. Aus der Bruttorente wird der Rentenfreibetrag herausgerechnet. Übersteigt der steuerpflichtige Teil den Grundfreibetrag, wird die Einkommenssteuererklärung fällig. Das bedeutet nicht, dass die Betroffenen tatsächlich Einkommenssteuer zahlen müssen, da es meistens abzugsfähige Kosten gibt, die das zu versteuernde Einkommen mindern.
  2. Dem steuerpflichtigen Teil werden weitere Einnahmen, beispielsweise aus privaten Rentenversicherungen oder aus der Vermietung von Immobilien addiert.
  3. Von der Summe der Einnahmen ziehen Rentner die Werbungskosten, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Krankheitskosten und weitere außergewöhnliche Belastungen ab. Auf die absetzungsfähigen Kosten gehen wir im nächsten Abschnitt detailliert ein.
  4. Wie viel Einkommenssteuer fällig wird, wenn das Ergebnis über dem Grundfreibetrag liegt, hängt von ihrer Steuerklasse ab. Bei Verheirateten sind wie bei Arbeitnehmern die Kombination III/V oder IV/IV möglich. Ledige, Geschiedene oder Verwitwete haben die Steuerklasse I.

Rente und Steuern: zwei Beispiele zur Rentenbesteuerung

Ute ist verheiratet und seit 2023 Rentnerin. Ihre gesetzliche Rente beträgt 1.300 brutto pro Monat. Zusätzlich erhält sie eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von 300 Euro. Ihr Ehemann Klaus, ebenfalls Rentner, bekommt monatlich 1.600 gesetzliche Rente und 500 Euro Betriebsrente. Klaus ist bereits seit 2018 in Rente, sein Besteuerungsanteil liegt also bei 76 Prozent.

Ute muss folgenden Betrag versteuern:

(1.300 € *12* 0,83) + ( 300 € *12) =16.548 €

Klaus muss folgenden Betrag versteuern:

(1.600 € *12* 0,76) + ( 500 € *12) =20.592 €

Zusammen ergibt das 37.140 Euro. Allerdings setzen Ute und Klaus ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ihre medizinischen Ausgaben ab, insgesamt 6.000 Euro. Auch hatten sie 2023 für ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung Handwerkosten von 10.000 Euro, davon können 2.000 Euro abgesetzt werden.

Damit müssen sie 29.140 Euro versteuern. Sie entscheiden sich für die gemeinsame Veranlagung und zahlen somit 1.286 Euro Einkommenssteuer*.

* Quelle: Steuerrechner, Bundesministerium der Finanzen

Peter ist ledig und geht am 01.01.2024 in Rente. Seine Bruttorente beträgt 1.300 Euro. Davon sind 84 Prozent, also 1.092 Euro, steuerpflichtig. Auf das Jahr hochgerechnet ergibt das 13.104 Euro. Peter muss also eine Einkommenssteuererklärung abgeben, da seine Gesamteinkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.

Allerdings zieht Peter von seinen Einnahmen die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, die 12,4 seiner Bruttorente oder 1.934 Euro pro Jahr ausmachen. Zusätzlich hat er Ausgaben für Medikamente und ärztliche Leistungen, die sich auf 1.200 Euro pro Jahr summieren.

Sein zu versteuerndes Einkommen liegt somit bei 9.970 Euro pro Jahr. Damit muss Peter 2024 und wahrscheinlich auch in den folgenden Jahren keine Einkommenssteuer zahlen.

Besteuerung der Rente: Wann müssen Rentner die Steuererklärung abgeben?

Freiberufler und Selbstständige kommen nicht selten ins Schwitzen, wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung naht und alle Belege noch zerstreut auf dem Schreibtisch liegen. Doch welche Fristen gelten für Rentner.

Die Antwort hängt davon ab, ob sie dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, oder ob sie es freiwillig tun. Ist Ersteres der Fall, gelten für sie dieselben Fristen wie für alle anderen Bürger. Die Steuererklärung 2023 muss also spätestens am 2. September 2024 beim Finanzamt eintreffen.

Nehmen sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, verlängert sich die Abgabefrist auf den 2. Juni 2025.

Reichen sie eine Steuererklärung ein, obwohl sie es nicht müssen, gelten viel längere Fristen. Bis zum 31. Dezember 2027 haben sie dann für die Steuererklärung 2023 Zeit.

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Keine Abgabepflicht? Steuererklärung kann sich trotzdem lohnen

Wer eine geringe Rente unter dem Grundfreibetrag und gleichzeitig Einnahmen aus einer privaten Altersvorsorge hat, profitiert oft trotzdem von einer Abgabe der Steuererklärung, auch wenn keine Pflicht besteht.

Bleibt das Gesamteinkommen trotz Kapitalerträge niedrig, erstattet das Finanzamt einen Teil oder die gesamte gezahlte Abgeltungssteuer, die Kreditinstitute pauschal (25 Prozent) von allen Kapitalerträgen abziehen.

Rente unter dem Grundfreibetrag? NV-Bescheinigung rechtzeitig beantragen!

Liegt der steuerpflichtige Teil der Rente weit unter dem Grundfreibetrag, sollten Rentner für die kommenden Jahre eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese Bescheinigung sagt aus, dass der Inhaber wegen geringer Einnahmen nicht einkommenssteuerpflichtig ist. Damit verzichtet die Bank darauf, von Zinsen oder Dividenden automatisch die Abgeltungssteuer abzuziehen.

5. Welche Renteneinkünfte muss ich in der Steuererklärung angeben?

Laut dem Alterssicherungsbericht 2020 der Bundesregierung hatten betriebliche Renten und weitere Einkünfte aus Kapital und Immobilien 2019 zusammen einen Anteil von 17 Prozent am Einkommen der Altersgruppe 65+. Demnach hatten 61 Prozent der Ehepaare in den alten und 49 Prozent in den neuen Bundesländern neben der Rente zusätzliche Einkünfte.

Die meisten davon sind steuerpflichtig. Dazu zählen:

  • Beamtenpensionen
  • Einnahmen aus einer Nebenbeschäftigung, egal ob selbstständig oder im Angestelltenverhältnis (Ausnahme: Minijob)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitaleinkünfte wie Zinsen aus Sparbüchern und Aktiendividenden
  • Betriebsrenten
  • Riester- und Rürup-Renten

Was kann ich als Rentner von der Steuer absetzen?

Rentner sind überdurchschnittlich häufig auf teure Therapien, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte und Prothesen angewiesen. Diese Kosten können sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Allerdings gilt für sie wie für alle anderen Bürger eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung, also Krankheitskosten, die sie selbst tragen müssen.

Wie hoch sie sind, hängt von ihrem Gesamteinkommen ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

JahreseinkommenZumutbare Eigenbelastung für Verheiratete in ProzentZumutbare Eigenbelastung für Unverheiratete in Prozent
bis 15.340 €4 %5 %
von 15.341 bis 51.130 €5 %6 %
über 51.130 €6 %7 %

Zum Glück sind nicht alle Rentner krank. Selbst, wer keine oder wenige gesundheitsbezogene Ausgaben hat, kann jedoch trotzdem einiges von der Steuer absetzen. Dazu zählen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise Kosten für Handwerker und Reinigungskräfte
  • Werbungskosten, etwa Ausgaben für Steuer- oder Finanzberater, Kontoführungsgebühren, wenn sie den Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr übersteigen
  • Spenden

Hohe Pauschbeträge bei Behinderungen

Entsteht im Alter eine gravierende Behinderung, für die Rentner auf fremde Hilfe angewiesen sind, gewährt der Staat zusätzliche Freibeträge, die je nach Grad der Behinderung bis zu 7.400 Euro pro Jahr betragen. Damit entfällt die Pflicht, jede medizinische Ausgabe zu belegen.

6. Fazit: Rentenbesteuerung lässt sich optimieren

Das Thema Rente und Steuern ist komplex. Da der Rentenfreibetrag in den kommenden Jahren kontinuierlich bis auf null sinkt, werden die meisten Menschen künftig Steuern auf ihre Rente zahlen müssen.

Auf der anderen Seite lassen sich im Alter viele Posten absetzen. Wer seine Altersvorsorge clever gestaltet und seine Steuerlast optimiert, wird auch im Alter über ein auskömmliches Einkommen verfügen. Hier lohnt sich besonders, frühzeitig Hilfe von einem Steuer- oder Finanzberater zu holen, um alle Aspekte der Altersvorsorge abzudecken und die Rentenlücke zu schließen.

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7. Häufige Fragen zur Besteuerung in der Rente

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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