Mit einer Bankvollmacht erlaubt der Kontoinhaber einer anderen Person den Zugriff auf Girokonten, sonstige Bankkonten und Depots. Die Vollmacht kann sich als nützlich erweisen, wenn Bankgeschäfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst erledigt werden können.
Wichtig ist der Zugriff auf das Konto häufig auch im Todesfall. Gut zu wissen: Ohne diese Vorkehrung hat im Fall des Falles selbst der Ehepartner keinen Zugang.
Was ist eine Bankvollmacht?
Mit einer Bankvollmacht gewährt der Inhaber eines Kontos einem Dritten Zugriff auf seine Konten. Im Unterschied zur einfachen Kontovollmacht beschränkt sich die mit der Bankvollmacht gewährte Befugnis nicht auf ein einzelnes Konto, sondern auf alle Konten und Depots bei einer Bank. Bei der Erteilung einer Kontovollmacht wird dagegen eine bestimmte Kontonummer angeführt.
- Kein Mindestgeldeingang erforderlich
- Weltweit kostenlose Zahlungen
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Unterschied zwischen Bankvollmacht und Kontovollmacht
Die Begriffe Bankvollmacht und Kontovollmacht werden mitunter synonym verwendet – es gibt aber Unterschiede. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich auch zwischen verschiedenen Banken. Manche Banken etwa bieten ausschließlich so bezeichnete Kundenvollmachten an – dabei handelt es sich dann um eine Bankvollmacht, die für alle bestehenden sowie künftigen Konten und Depots gilt, die der Kontoinhaber bei der Bank führt.
Gründe für eine Bankvollmacht
Es gibt gute Gründe, eine Bankvollmacht zu erteilen. Anders als vielfach angenommen, ist etwa der Ehepartner nach dem Tod des Kontoinhabers nicht automatisch verfügungsberechtigt. Ohne Vollmacht ist im Todesfall erst mit dem Erbschein ein Zugriff auf das Girokonto möglich. Bis der Erbschein vorliegt, kann es einige Zeit dauern – in der Zwischenzeit steht möglicherweise benötigtes Geld nicht zur Verfügung.
Bankvollmacht erteilen: Was muss ich beachten?
Bankvollmachten müssen schriftlich erteilt werden. Dazu können der Kontoinhaber und der Bevollmächtigte eine Filialbank aufsuchen. Dort kann die Identität der beteiligten Personen verifiziert und die Vollmacht direkt eingerichtet werden. Wichtig: Zum Termin ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Bankvollmacht bei Direktbanken erteilen
Bei Direktbanken kommt ein anderes Legitimationsverfahren wie Postident oder Videoident zum Einsatz. Zusätzlich muss häufig ein Vollmachtsformular ausgefüllt werden. Meistens stehen diese Formulare online zur Verfügung. Ist der Bevollmächtigte der Bank bisher nicht bekannt, erhält er in der Regel automatisch Unterlagen zur Identitätsfeststellung.
Achte bei der Erteilung einer Vollmacht darauf, dass die gewünschten Konten und Depots auch tatsächlich abgedeckt sind. Wenn Du etwa eine Vollmacht für die Berliner Sparkasse oder die Sparkasse München erteilst, gilt diese nicht für Konten und Depots bei Deka oder LBS. Hier sind zusätzliche Vollmachten erforderlich.
Rein rechtlich gesehen ist eine notarielle Beglaubigung der Bankvollmacht nicht erforderlich. Manche Banken verlangen dies aber.
Achtung: Nicht einfach die eigenen Zugangsdaten an den Bevollmächtigten weitergeben
Achtung: Mitunter gewähren Kontoinhaber dritten Personen Zugang zum Banking und teilen auch die Geheimzahl der Girocard mit. Hierbei handelt sich nicht um eine Kontovollmacht im rechtlichen Sinne. Vielmehr liegt ein Verstoß gegen die AGB der Banken vor, die eine Weitergabe der Zugangsdaten nicht gestatten.
Wird eine Bankvollmacht erteilt, erhält der Bevollmächtigte in der Regel Zugangsdaten zum Online-Banking und – ggf. auf Antrag des Kontoinhabers und gegen eine jährliche Gebühr – eine Girocard und/oder eine Debitkarte.
Bankvollmacht macht den Bevollmächtigten nicht zum Eigentümer der Konten
Wichtig: Der Bevollmächtigte wird durch die Vollmacht nicht Eigentümer von Konten und Depots. Die Vollmacht gestattet die Verfügung, sieht aber keinen Besitz vor. Anders gesagt: Du darfst als Bevollmächtigter zwar Geld abheben, dieses aber nur an den Kontoinhaber aushändigen oder für einen durch ihn genannten Verwendungszweck nutzen. Die Vollmacht begründet keinen Eigentumsübergang.
Welche Berechtigung habe ich als Bevollmächtigter?
Als Bevollmächtigter kannst du einen wesentlichen Teil der mit Konten und Depots möglichen Geschäfte tätigen.
Diese Befugnisse hast du in der Regel mit einer Bankvollmacht
Hierbei existieren vor allem folgende 9 Aspekte.
- Barverfügungen am Geldautomaten oder Schalter
- Verfügungen im kartengestützten Zahlungsverkehr
- Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten
- Lastschriftmandate erteilen
- Verfügungen über einen bereits eingeräumten Dispositionskredit
- Konto und Depotauszüge per Post erhalten, am Automaten ausdrucken etc.
- Kauf und Verkauf von Wertpapieren
- Kauf und Verkauf von Devisen
- Anerkennung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern
Es gibt aber auch eine Reihe von Dingen, die Du als Bevollmächtigter nicht tun kannst.
Einschränkungen bei der Bankvollmacht
Im Folgenden adressiere ich die 6 wichtigsten Einschränkungen, die es bei einer Bankvollmacht zu beachten gilt. Dazu zählt unter anderem die Kündigung des Bankkontos.
- Die Erteilung von Untervollmachten
- Die Eröffnung neuer Konten, Depots oder Schließfächer im Namen des Kontoinhabers
- Kontokündigungen im Namen des Kontoinhabers
- Umschreiben von Konten auf den eigenen Namen
- Abschluss oder Änderung von Darlehensverträgen (unter anderem Beantragung eines Dispositionskredits)
- Antrag auf Debitkarten
Bei den letzten Punkten ist zu beachten: Soll ein Bevollmächtigter etwa zur Erteilung von Untervollmachten oder zur Eröffnung neuer Konten befugt werden, ist dies in der Vollmacht ausdrücklich aufzuführen.
In der Praxis stellen die meisten Banken Standardvordrucke für Vollmachten zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit, bei Bedarf zusätzlich Regelungen zu treffen.
- Kostenloses Tagesgeldkonto
- Jederzeit Geld ein- und auszahlen
- 3 % p.a. Tagesgeldzins
Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Bankvollmachten. Ein wichtiger Unterschied betrifft die Bedingungen, unter der eine Vollmacht wirksam wird oder erlischt.
Zeitlich unbeschränkte Kontovollmacht (Transmortale Vollmacht)
Die sogenannte transmortale Vollmacht gilt zu Lebzeiten und im Todesfall. Wenn Du eine solche Vollmacht erteilst, kann der Bevollmächtigte ab sofort auf Dein Konto zugreifen – und auch dann noch, wenn Du verstirbst.
Kontoinhaber können mit einer transmortalen Bankvollmacht gewährleisten, dass eine vertraute Person nach dem eigenen Tod Zugriff auf das Konto hat und Erben z. B. nicht auf den Erbschein warten und Geld für Bestattungskosten auslegen müssen.
Die meisten Bankvollmachten sind transmortale Vollmachten. Die transmortale Vollmacht kann durch den Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden.
Postmortale Bankvollmacht (Vollmacht für den Todesfall)
Die postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht für den Todesfall. Die Vollmacht tritt erst mit dem Tod des Kontoinhabers in Kraft. Der Bevollmächtigte muss gegenüber der Bank den Eintritt des Todesfalls nachweisen. Dazu reicht in der Regel die Vorlage der Sterbeurkunde.
Die postmortale Vollmacht ist nicht in jedem Fall unproblematisch. Insbesondere, wenn es mehrere Erben, aber nur eine bevollmächtigte Person gibt, könnten die Erben sich aufgrund des Zugriffs des Bevollmächtigten auf das Konto sorgen. Mitunter verlangen Banken deshalb zunächst den Erbschein, um Ansprüche der (anderen) Erben auszuschließen. Erben können eine Vollmacht widerrufen.
Postmortale Vollmachten wählen Kontoinhaber richtigerweise, wenn Zugriff und Einblick auf Konten durch Dritte zu Lebzeiten nicht erwünscht ist, gleichzeitig aber Angehörige nach dem eigenen Tod über das Konto verfügen können sollen. Speziell, wenn es sich bei den Bevollmächtigten um nahe Angehörige handelt, verlangen Banken häufig keinen Erbschein und lassen das Konto geöffnet.
Prämortale Vollmacht (Vollmacht zu Lebzeiten)
Eine prämortale Vollmacht ist eine Vollmacht zu Lebzeiten. Diese Vollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers automatisch. Kontoinhaber wählen diese Variante, wenn zu Lebzeiten Unterstützung bei Bankgeschäften benötigt wird, im Todesfall aber Vermögen unter mehreren Erben aufzuteilen ist und Streit unter den Begünstigten vermieden werden soll. Die Erben erhalten erst Zugriff auf das Konto, wenn der Erbschein ausgestellt und gegebenenfalls der testamentarische Wille vollstreckt ist.
Welche Rechte gewährt die Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht befugt den Bevollmächtigten zu Geschäften, die durch eine einfache Vollmacht nicht abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Kontoeröffnung im Namen des Vollmachtgebers und die Aufnahme von Krediten.
Bedingte Vollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit
Eine weitere Variante ist die bedingte Vollmacht für den Fall der Fürsorgebedürftigkeit. Wenn Du etwa aufgrund von Unfall oder Krankheit keine Bankgeschäfte mehr durchführen kannst, kann eine Vollmacht für eine vertraute Person vieles erleichtern. Bedenke in dieser Hinsicht, dass Du in einer schwierigen gesundheitlichen Situation möglicherweise nicht mehr in der Lage bist, noch eine Vollmacht zu erteilen.
Das Problem der Vollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit ist der Nachweis darüber, dass die Bedingung für das Wirksamwerden der Vollmacht eingetreten ist. In der Regel verlangen Banken in diesem Fall ein ärztliches Attest. Nicht alle Banken lassen sich auf solche Vollmachten überhaupt ein.
Gut zu wissen: Eine Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit ist nicht mit einer allgemeinen Vorsorgevollmacht zu verwechseln. Letztere bezieht sich nicht nur auf Bankgeschäfte, sondern auch auf andere Angelegenheiten wie Erklärungen gegenüber Behörden. Allgemeine Vorsorgevollmachten werden notariell beurkundet und bei der Bank vorgelegt.
Alternative zur Bankvollmacht: Gemeinschaftskonto
Für jede Vollmacht gilt: Der Bevollmächtigte ist stets nur zu Verfügungen befugt, aber nicht Eigentümer des Kontos. Ein Gemeinschaftskonto ist deshalb eine Alternative zur Bankvollmacht.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
Gemeinschaftskonten können durch Partner, aber auch von nicht durch Verwandtschaftsgrad verbundenen Personen eröffnet werden. Für alle Kontoinhaber gelten dann dieselben Rechte und Pflichten.
Der Zugang zum Gemeinschaftskonto erlischt nicht, wenn der andere Kontoinhaber verstirbt. In diesem Fall treten allerdings die Erben des Verstorbenen an dessen Stelle und erben auch seinen Anteil am Konto- und Depotguthaben.
Gemeinschaftskonto statt Bankvollmacht: Was gibt es im Todesfall zu beachten?
In der Regel steht den Erben die Hälfte des Guthabens zu – und zwar auch dann, wenn Du als Kontoinhaber mehr Geld eingezahlt haben solltest. Soll das Kontoguthaben nicht gleichmäßig beiden Kontoinhabern zustehen, muss dies vorher schriftlich festgelegt werden.
Ein Tipp: Gemeinschaftskonten gibt es als sogenanntes Oder-Konto und als Und-Konto. Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber ohne Zustimmung des jeweils anderen auf das Guthaben zugreifen und insbesondere Überweisungen tätigen und Bargeld abheben. Beim Und-Konto erfordern Aufträge an die Bank die Zustimmung aller Kontoinhaber.
- Kein Mindestgeldeingang erforderlich
- Weltweit kostenlose Zahlungen
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Bankvollmacht widerrufen: So hebst Du die Kontovollmacht auf
Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen. Dabei werden idealerweise sowohl an die Bank als auch an den bisherigen Bevollmächtigten Briefe per Einschreiben versendet. Oft, aber nicht immer, können erteilte Vollmachten auch via Onlinebanking geändert oder gelöscht werden.
Der Widerruf der Vollmacht wird sofort wirksam. Um eine Bankvollmacht zu widerrufen, musst du keine Gründe angeben und auch nicht die Einwilligung des Bevollmächtigten einholen. Der Bevollmächtigte wiederum kann die Vollmacht auch selbst widerrufen.
In manchen Fällen erlischt die Vollmacht automatisch. Dazu kommt es, wenn die bevollmächtigte Person geschäftsunfähig wird oder verstirbt oder über das Vermögen des Kontoinhabers Insolvenz eröffnet wurde.