Frau ärgert sich über Reisestorno
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Reiserücktritt und Stornogebühren: so senkst du die Kosten

Lesezeit 6 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonRune Fauck
Überprüft durchDennis Groß
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Kurz vor dem heiß ersehnten Urlaub steht es fest, dass du nicht fahren oder fliegen kannst? In diesem Artikel erklären wir, welche Stornogebühren anfallen, wann du eine Reise kostenlos stornieren kannst und was eine Reiserücktrittsversicherung abdeckt.

Reiserücktritt und Stornogebühren – das Wichtigste in Kürze

  • Nur bei Naturkatastrophen, plötzlichen Reisewarnungen oder starken Änderungen des Veranstalters kannst du eine Reise kostenlos stornieren.
  • Je nach Zeitpunkt des Reiserücktritts und Veranstalter fallen bei Pauschalreisen Stornogebühren von 20 bis 90 Prozent an.
  • Flüge ohne Flex-Tarif lassen sich nicht stornieren, sondern nur gegen eine Gebühr umbuchen.
  • Bei Hotels und Ferienwohnungen kannst du oft, aber nicht immer auch kurz vor Reisebeginn kostenlos stornieren.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet bei wichtigen Gründen Stornogebühren und Umbuchungsgebühren.

1. Wann kann ich eine Reise kostenlos stornieren?

Eine fiese Grippe kurz vor der Abreise, ein Trauerfall in der Familie oder eine unerwartete Kündigung – es passiert immer wieder, dass eine gebuchte Reise storniert werden muss. Möglich ist eine Stornierung immer, aber abhängig vom Zeitpunkt fallen Stornogebühren an.

Es gibt jedoch wenige Gründe, bei denen du eine Reise zu jedem beliebigen Zeitpunkt kostenlos stornieren kannst. Diese sind:

  • Außergewöhnliche Umstände – dazu zählen Naturkatastrophe wie Vulkanausbrüche, Hurricanes, Überschwemmungen oder Waldbrände, aber auch ausbrechende Kriege und politische Unruhen am Reiseort.
  • Eine wesentliche Reiseänderung des Veranstalters, etwa wenn die Flugzeiten sich um mehrere Tage verschieben oder bei Rundreisen die Reiseroute sich gravierend ändert.
  • Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhanden war.
Kostenlose Stornierung bei Naturkatastrophen: nur bei zeitlichem und räumlichem Zusammenhang!

Ein sogenanntes Elementarereignis, also eine Naturkatastrophe, ist per se kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Wird der Urlaubsort kurz vor der Abreise überschwemmt, kannst du die Reise kostenfrei stornieren. Betreffen die Überschwemmungen dagegen die andere Seite der Insel, ohne dass dein Urlaubsort betroffen ist, besteht kein Recht darauf.

Ebenfalls gibt es keine kostenlose Stornierung, wenn im September Waldbrände ausbrechen und deine Reise im Januar startet. In diesem Fall besteht keine Gewissheit darüber, wie sich die Situation bis zum Reisebeginn entwickeln wird.

2. Wie hoch sind die Stornierungsgebühren bei einem Reiserückritt?

Die Höhe der Stornogebühren hängt vom Zeitpunkt der Stornierung sowie von den AGB des Anbieters ab. Je nachdem, ob du eine Pauschalreise oder Flüge und Übernachtungen separat gebucht hast, berechnen sich die Stornogebühren anders. Folgend gehen wir auf die einzelnen Reisebausteine separat ein.

Kein Widerrufsrecht bei Reisen

§ 312 BGB (Fernabsatzverträge) regelt unter anderem das Reiserecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wie beim Kauf von Waren ist demnach ausgeschlossen. Trittst du von einer Reise zurück, handelt es sich daher immer um eine Stornierung.

Pauschalreisen

Eine Pauschalreise besteht immer aus zwei Leistungen, etwa Flug und Hotel oder Bahnticket und Hotel. Auch eine Rundreise mit mehreren geführten Touren und Transfers ist eine Pauschalreise. Tagesreisen sind dagegen keine Pauschalreisen, auch wenn sie die Fahrt und Events einschließen, da die Definition von Pauschalreise einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden vorsieht.

Die Stornogebühren richten sich nach dem Stornozeitpunkt, die Höhe hängt vom Veranstalter und vom konkreten Tarif ab.

TUI sieht beispielsweise bei Pauschalreisen mit Flug folgende Stornogebühren vor:

  • 0 % innerhalb von 3 Werktagen nach der Buchung
  • 40 % bis zum 31. Tag vor Reisebeginn
  • 60 % ab dem 30. Tag vor Reisebeginn
  • 80 % ab dem 14. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt

Flugtickets

Die meisten Fluggesellschaften schließen eine Stornierung nach der Buchung aus. Trittst du den Flug nicht an, erhältst du keine Erstattung. Dabei gibt es lediglich zwei Ausnahmen:

  • Sogenannte Flex-Tickets sind wesentlich teurer, aber ermöglichen, das Flugdatum einmal oder mehrere Male kostenlos zu ändern.
  • Bei Annullierungen wegen Streiks, Unwetter oder anderer Fälle von höherer Gewalt muss dir die Airline einen Ersatzflug anbieten. Du bist aber nicht darauf verpflichtet, ihn anzutreten. Stattdessen steht dir eine Rückerstattung des Flugpreises zu.

Beim Nichterscheinen in allen anderen Fällen ist die Airline lediglich dazu verpflichtet, dir die Steuern und Gebühren zu erstatten, da diese nur bei tatsächlicher Beförderung anfallen. Einen Musterbrief für die Rückforderung stellt die Verbraucherzentrale bereit.

Krank? Buche lieber um!

Hast du ohnehin vor, den entgangenen Urlaub nachzuholen, solltest du nicht stornieren, sondern umbuchen. Dabei kannst du das Flugdatum in der Regel um bis zu ein Jahr verschieben. Ausgeschlossen ist eine Umbuchung lediglich bei manchen Spar-Tarifen, etwa bei „Economy Light“ von Air France.

Änderst du das Flugdatum, fallen Umbuchungsgebühren an, die je nach Strecke 25 bis 200 € pro Person betragen. Das Gleiche gilt, wenn du den Namen des Passagiers änderst, beispielsweise weil dein Freund an deiner Stelle fliegt. Unter dem Strich ist das immer noch besser, als den Flug verfallen zu lassen.

Fährverbindungen

Die meisten Reedereien erheben bei einem Reiserücktritt Stornogebühren. Je nach Anbieter handelt es sich um eine Pauschale pro Verbindung oder um ein bestimmtes Prozent des Reisepreises. Genauso wie bei Flügen ist Umbuchen mitunter die günstigste Option.

Bahnverbindungen

Normale Tickets der Deutschen Bahn lassen sich nur vor dem 1. Reisetag kostenlos stornieren. Ab dem ersten Geltungstag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 19 € an. Bei Sparpreisen sind Stornierungen und Umbuchungen ausgeschlossen.

Hotels und Ferienwohnungen

Buchst du ein Hotel oder eine Ferienwohnung über Plattformen wie Booking.com oder AirBnB, gelten in der Regel großzügige Stornierungsrichtlinien. Oft fallen bis 24 Stunden vor der Anreise keine Stornogebühren an. Das gilt aber nicht für alle Unterkünfte. Achte daher auf den Hinweis „nicht stornierbar“ bei der Beschreibung der Unterkunft.

Stornierst du kurzfristig oder trittst du die Reise nicht an, wird oft der Gesamtpreis fällig. Der Vermieter muss allerdings die ersparten Aufwendungen (Bettwäsche, Frühstück, Reinigung) erstatten. Bei einer Ferienwohnung mit Selbstverpflegung kannst du mit 5 bis 10 Prozent des Reisepreises rechnen, bei einem Hotel mit Frühstück 10 bis 20 Prozent.

Mietwagen

Auch Mietwagenanbieter haben oft flexible Stornierungsrichtlinien. So kannst du bis zu 48 oder 24 Stunden deine Reservierung kostenlos stornieren. Des Weiteren stehen oft Flex-Tarife zur Verfügung, die stets eine kostenlose Stornierung ermöglichen. Trittst du später vom Vertrag ohne Flex-Tarif zurück, oder holst du den Wagen nicht ab, darf der Anbieter eine Stornogebühr oder eine No-Show-Gebühr berechnen.

3. Wann gibt es eine Erstattung bei einem Reiseabbruch?

Nicht nur Montezumas Rache, also eine Magen-Darm-Infektion in südlichen Urlaubsländern, verdirbt gelegentlich die Reise. Auch ein Unfall vor Ort oder ein Notfall zu Hause können dazu führen, dass du vorzeitig die Rückreise antreten musst. Hast du keine Reiseabbruchversicherung, bleibst du allerdings auf den Kosten sitzen.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn du wegen Naturkatastrophen, Unruhen oder kriegerischen Auseinandersetzungen vor Ort abreisen musst. Da solche Ereignisse selten vorkommen, ist eine Reiserücktrittsversicherung der einzige Weg, um in einem solchen Fall eine Rückerstattung zu erhalten.

Das Gleiche gilt, wenn du etwa wegen einer Krankheit die Rückreise nicht antreten kannst. Hier schützt dich eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich gegen Krankheitskosten im Ausland.

4. 6 Tipps, um Stornogebühren zu vermeiden

Einen Urlaub absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Um einen zusätzlichen finanziellen Schaden zu verhindern, solltest du folgende Ratschläge beherzigen.

1. Nach flexiblen Tarifen schauen

Egal ob Flug, Mietwagen oder Pauschalreise – bei vielen Anbietern ermöglichen Flex-Tarife kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen. Bist du dir unsicher, ob du tatsächlich verreisen kannst, lohnt sich trotz des höheren Preises ein solcher Tarif.

2. Umbuchen statt stornieren

Du hast einen Auftrag bekommen, den du unmöglich ablehnen kannst, und musst deswegen den Urlaub absagen? Steht fest, dass du ihn lediglich um ein paar Monate verschieben willst, solltest du bereits gebuchte Flüge, Fähren oder Bahntickets umbuchen.

Bei Pauschalreisen und Ferienwohnungen ist eine solche Umbuchung schwieriger. Allerdings kannst du die Reise auf eine andere Person umbuchen. Deine Freunde haben keine Zeit? Auf Portalen wie TransferTravel findest du kurzfristig interessierte Käufer.

3. AGB genau lesen

Zugegeben, die ellenlangen AGB bei einem Reiseabschluss liest sich kaum jemand durch. Das ist allerdings ein Fehler, denn gerade dort findest du wichtige Informationen bezüglich Reiserücktritt und Stornogebühren. Investiere daher diese Zeit, um Ärger zu vermeiden.

4. Kommunikation dokumentieren

Stornierst du eine Reise, solltest du jeglichen E-Mail- oder Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter aufbewahren, um bei einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung bessere Chancen auf eine Erstattung zu haben. Setze lieber auf die schriftliche Kommunikation, da sich Telefonate nicht dokumentieren lassen.

5. Reiserücktrittsversicherung abschließen

Willst du sorgenfrei buchen, ohne Gedanken an Stornokosten zu verschwenden, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung. In unserem Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen findest du optimale Tarife schon ab etwa 5 € pro Monat.

5. Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Eine plötzliche Erkrankung oder eine Kündigung lassen sich schlecht vorhersagen. Willst du dich davor schützen, hohe Stornokosten zu zahlen, solltest du eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Diese gehört zu den Reiseversicherungen und kann gerade bei teuren Pauschalreisen sinnvoll sein.

Eine solche Versicherung zahlt nicht nur, wenn du die Reise nicht antreten kannst, sondern auch, wenn du sie aus wichtigen Gründen abbrechen oder wegen eines Notfalls verlängern musst.

Auch trägt die Versicherung oft die Kosten für eine späte Anreise, etwa wenn du den Flug verpasst, weil auf dem Weg zum Flughafen ein Reifen platzt oder die Bahn eine starke Verspätung hat.

Ein Reiserücktritt ist unter anderem bei diesen Ereignissen versichert:

  • Schweren Erkrankungen
  • Unfällen
  • Schwangerschaftskompliaktionen
  • Todesfällen in der Familie
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Schweren Schäden am Eigentum, die die Anwesenheit zu Hause erfordern
  • Antritt einer neuen Stelle (Urlaubssperre)
  • Scheidung

In unserem Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen listen wir die detaillierten Leistungen der jeweiligen Anbieter sowie die Kosten der Tarife auf. Manche Policen enthalten zusätzlich zum Schutz gegen Reiserücktritt und Reiseabbruch auch eine Gepäckversicherung und eine Auslandskrankenversicherung.

6. Reiserücktritt: Was tun bei Streitigkeiten mit dem Reiseanbieter?

Du hast die stornierte Reise bereits gezahlt, und der Veranstalter behält zu hohe Stornogebühren ein? Geht er trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht auf deine Forderungen ein, solltest du folgendermaßen vorgehen:

AGB prüfen

Bevor du dich auf dein Recht berufst, solltest du es genau kennen. Lies dir daher die AGB deines Reisevertrags aufmerksam durch und prüfe, welche Stornierungsbedingungen gelten.

Widerspruch einlegen

Verstößt der Reiseveranstalter deiner Meinung nach gegen die Vertragsbedingungen, solltest du schriftlich deine Sichtweise darstellen und eine angemessene Frist (z.B. ein Monat) setzen.

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Verbraucherschutz/Schlichtungsstelle kontaktieren

Weigert sich der Reiseveranstalter, die Kosten zu erstatten, kann eine Schlichtungsstelle vermitteln. Neben der Verbraucherzentrale in deinem Bundesland kümmert sich die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. um Konflikte zwischen Reisenden und Airlines, Reedereien, Pauschalreise-Anbietern, Hotels und Busunternehmen. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für Privatverbraucher kostenlos.

Dein Recht einklagen

Bringt auch ein Schlichtungsverfahren nicht den gewünschten Erfolg, bleibt nur der Rechtsweg. Eine Rechtsschutzversicherung deckt dabei in vielen Fällen die Prozesskosten, da es sich um Privatrecht handelt. Allerdings schließen manche Tarife nur Reisen innerhalb Europas ein.

7. Fazit: Eine Reiserücktrittsversicherung spart hohe Stornokosten

Je nach Veranstalter und Art der Reise kann dich ein Reiserücktritt teuer zu stehen kommen. Möchtest du dich dagegen schützen, lohnt sich vor allem bei teuren Reisen eine Reiserücktrittsversicherung. Umfassende Tarife gibt es je nach Wert der Reise schon ab wenigen Euro pro Monat.

Entscheidest du dich gegen eine solche Versicherung, solltest du ein flexibles Paket abschließen, das kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen ermöglicht. Prüfe zudem den Vertrag mit dem Anbieter, bevor du ein Reisepaket buchst.

8. Häufige Fragen zum Thema Reiserücktritt und Stornierungsgebühren

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang im Bereich Windenergie tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Lieblingsthemen zählen Immobilien, Kryptowährungen und Tech-Aktien. Insbesondere interessiert mich die Schnittstelle zwischen Industrie und Wirtschaft und der wirtschaftliche Aspekt von technischen Innovationen. Auch im Freundeskreis bin ich eine geschätzte Beratung, wenn es um Investitionen in Immobilien und Aktien geht.

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