Junges Paar sucht nach Unterlagen für Reiserücktrittversicherung in Koffer
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Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Lesezeit 5 min.

Lektoriert vonSilvia Benetti
Überprüft durchDennis Groß
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Wer eine Reise kurzfristig absagen muss, zahlt Stornierungsgebühren bei Airlines und Hotels. Je kurzfristiger die Absage, desto höher sind häufig die Gebühren. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Gebühren unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Bedingungen erfüllt werden müssen und welche Kosten zurückerstattet werden, möchten wir uns hier einmal genauer anschauen.

Reiserücktrittsversicherung - Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für teure Pauschalreisen wie Kreuzfahrten oder den All-Inclusive-Urlaub.
  • Du kannst die Reise nur aus bestimmten Gründen, die unerwartet und unvorhergesehen eintreten, absagen.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur vor dem Urlaub. Musst du während des Urlaubs abreisen, würde nur eine Reiseabbruchversicherung Geld rückerstatten.
  • Bestimmte Kreditkarten haben bereits eine Reiserücktrittspolice inkludiert.
  • Die Kosten einer solchen Versicherung hängen vom Wert der Reise, der Anzahl der Personen und dem Risiko ab.
  • Eine Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 bis 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Oftmals vertreiben die Reisebüros auch direkt eine solche Versicherung. Teilweise sind diese aber teurer und du solltest die Preise in jedem Fall vergleichen.

1. Welche Gründe akzeptieren Versicherer für einen Reiserücktritt?

Eine Versicherung übernimmt die Stornierungskosten nur, wenn es einen triftigen Grund für die Absage gibt. Du kannst es dir also nicht kurz vorher noch anders überlegen, weil du beispielsweise keine Lust mehr auf die Reise hast. Essenziell ist, dass du die Versicherung spätestens 30 bis 14 Tage vor der Abreise abschließt. Am besten schließt du die Reiseversicherung direkt nach der Buchung ab. Vergleiche aber vorher die Angebote. Oftmals sind die Reiserücktrittsversicherungen, die direkt von den Reiseveranstaltern angeboten werden, teurer.

Gültige Gründe sind:

  • Schwere Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Tod naher Angehöriger
  • Impfunverträglichkeit
  • Erhebliche Schäden am Haus oder der Wohnung
  • Unerwartete Prüfung in der Schule oder Uni
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Neuer Arbeitsplatz nach Arbeitslosigkeit

Wichtig ist, dass alle diese Gründe unerwartet eintreten müssen. Sind diese bei Abschluss der Versicherungspolice bereits bekannt, zahlt die Versicherung nicht. Wer also vorher von einer Krankheit, Schwangerschaft, Prüfung etc. weiß, sollte sich die Reise zweimal überlegen. Was den Rücktritt aufgrund von Krankheit anbelangt, benötigst du ein ärztliches Attest, das dir die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Auch hier gilt aber: Die Krankheit muss unerwartet und nicht absehbar gekommen sein. Leidest du an einer Vorerkrankung, ist diese kein gültiger Grund für einen Reiserücktritt.

Auch eine unerwartete Prüfung kann ein Grund für eine Stornierung sein. Das passiert, wenn zum Beispiel eine Klausur nicht bestanden wurde und der Zweitversuch im Zeitraum des Urlaubs liegt.

Solltest du unerwartet deinen Arbeitsplatz verlieren oder sollten schwerere Schäden an deinem Haus durch Feuer oder Wasser entstanden sein, greift hier ebenfalls die Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung greift jedoch nicht bei folgenden Gründen:

  • Suchterkrankungen und Folgeerkrankungen
  • Reisen in Ländern mit Warnung des Auswärtigen Amtes
  • Krieg im Urlaubsland
  • Chronische Erkrankungen
  • Verlust von Hilfsmitteln wie Brille, Hörgerät oder Medikamente

Du möchtest eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? In unserem Vergleich der Reiserücktrittsversicherungen findest du die besten Tarife.

2. Welche Kosten werden mir von einer Reiserücktrittsversicherung erstattet?

Die genaue Rückerstattung hängt vom jeweiligen Tarif ab. Generell werden aber bis zu 100 % der Stornierungskosten von der Versicherung übernommen. Die Höhe dieser Stornierungskosten steigt, je näher du dem Reisedatum bist. Früher als 30 Tage zahlst du teilweise nur 20 % der Reisekosten als Gebühr. Kurz vor der Reise steigen diese jedoch auf bis zu 100 %.

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Kannst du deine Reise aus einem gültigen Grund absagen, erstattet dir die Versicherung diese Kosten. Auch die Kosten für den gebuchten Flug werden teilweise erstattet. Hast du im Urlaubsort bereits Ausflüge und Leistungen bei externen Anbietern gebucht, kann es sein, dass diese nicht erstattet werden. Hier müsstest du dann bei den jeweiligen Dienstleistern anfragen. Auch für bereits gekaufte Sachen, die für den Urlaub bestimmt waren, kommt die Versicherung nicht auf.

Kannst du die Reise nur unter anderen Bedingungen antreten, übernimmt die Versicherung auch eventuelle Umbuchungskosten. Wichtig ist, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur zahlt, wenn die Reise im Voraus abgesagt werden muss. Bist du bereits im Urlaub und musst unerwartet abreisen, zahlt eine Rücktrittsversicherung nicht. Hier benötigst du eine Reiseabbruchversicherung.

3. Was zahlt eine Reiseabbruchsversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn du eine Reise frühzeitig abbrechen oder aus unerwarteten Gründen länger bleiben musst. So werden beispielsweise mögliche Unterbringungs- und Transportkosten bei einer verspäteten Rückreise gezahlt. Auch wenn du die Reise ganz abbrechen musst, werden dir alle nicht genutzten Leistungen wie Hotelnächte und Ausflüge rückerstattet.

Eine Reiseabbruchversicherung greift auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Generell sind viele ähnlich wie bei der Reiserücktrittsversicherung, nur dass die Gründe während der Reise unerwartet auftreten müssen. Die akzeptierten Ursachen sind:

  • Schwere Erkrankung
  • Unfallverletzung
  • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeiten
  • Tod von Angehörigen
  • Unerwartete Prüfungen an der Schule oder Uni
  • Gerichtliche oder polizeiliche Vorladung
  • Kündigung durch den Vermieter
  • Schwere Schäden am Haus durch beispielsweise Feuer, Wasser oder Wetter
  • Naturkatastrophe im Urlaubsort
  • Terroranschlag im Urlaubsort

Genau wie bei der Reiserücktrittsversicherung gilt hier ebenfalls, dass das Ereignis unvorhergesehen eingetroffen sein muss. War beispielsweise die Erkrankung schon vorher bekannt, zahlt die Versicherung nicht. Ebenfalls ersetzt eine Reiseabbruchversicherung keine Auslandskrankenversicherung. Musst du deine Reise wegen Krankheit oder einem Unfall abbrechen, würde dir nur ein normaler Rückflug gezahlt werden. Unter bestimmten Umständen kannst du aber wegen der Krankheit oder des Unfalls nicht in einem gängigen Flieger sitzen. Auch Krankenhausaufenthalte und Arztrechnungen werden nicht von der Abbruchversicherung gezahlt.

Ein Rücktransport mit einem dafür vorgesehenen Flugzeug kann aber bis zu mehreren hunderttausend Euro kosten. Daher ist die Auslandskrankenversicherung mit einem inkludierten Rücktransport die wichtigste Versicherung auf Reisen.

Familientarif

Für Familien ergibt es Sinn, direkt einen Familientarif abzuschließen, mit dem alle Mitglieder abgesichert sind. Muss zum Beispiel eines der Kinder wegen einer Krankheit oder einer unerwarteten Prüfung abreisen, wird die Rückreise dann für die gesamte Familie gezahlt. In vielen Versicherungspolicen sind Kinder bis zu 23-28 Jahren mit abgesichert.

Eine Reiseabbruchversicherung kannst du bis zu 14 Tage vor Beginn der Reise abschließen. In vielen Angeboten sind sowohl eine Reiserücktritts- als auch eine Reiseabbruchversicherung enthalten.

4. Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich nicht für jeden und auch nicht für jede Reise. Ist dein Hotel beispielsweise noch bis kurz vor Antritt kostenlos kündbar, brauchst du keine extra Versicherung dafür. Bei stornierten Flügen kannst du von der Airline zumindest die Gebühren und Steuern zurückverlangen.

Auch bei eher günstigen Reisen ist eine solche Police meistens überflüssig. Für teure Pauschalreisen wie Kreuz- oder Rundfahrten sowie den All-Inclusive-Urlaub, kann eine Rücktrittsversicherung durchaus Sinn ergeben. Bei Pauschalreisen werden generell auch Stornogebühren erhoben, die einen hohen Prozentsatz der Reisekosten ausmachen können.

Die Kosten variieren je nach Tarif, Preis der Reise und Anbieter. Es ist möglich, eine Versicherungspolice für nur eine Reise oder auch für ein ganzes Jahr und mehrere Reisen abzuschließen. Ab einer Reise im Wert von 2000 € kannst du im Schnitt mit einem Preis von 50 € für die Versicherung als Single rechnen. Die genauen Kosten werden jedoch individuell berechnet. Wichtige Faktoren für die Versicherer sind:

  • Reisekosten
  • Anzahl der Personen
  • Kinder oder Senioren dabei
  • Gesundheitliche Vorbelastung
  • Risiko im Urlaubsort
Reiserrücktrittversicherung im Kreditkarten-Abo?

In vielen Kreditkarten-Abonnements sind bestimmte Versicherungen wie Reiserücktritts- und Gepäckversicherung schon enthalten. Die Bedingung, damit diese greifen, ist häufig, dass mindestens die Hälfte der Reise mit der Kreditkarte gezahlt wurde. Schaue also, bevor du eine Reise samt Versicherung buchst, nochmal in die AGB deiner Kreditkarte.

5. Was muss ich bei der Flugstornierung beachten?

Einen Flug kannst du jederzeit auch ohne triftigen Grund stornieren, aber bei vielen Tickets verlangen Airlines auch hier eine Stornierungsgebühr. Wie hoch diese ausfällt, ist in den AGB bei der Buchung zu entnehmen. Ist dort nichts vereinbart, können Fluganbieter bis zu 5 % des Ticketpreises verlangen.

In jedem Fall kannst du aber Steuern, Gebühren und andere Kosten von der Airline zurückverlangen, denn diese werden für den Anbieter erst fällig, wenn der Flug mit dir gestartet ist. Im Internet findest du viele Musterschreiben für so eine Rückerstattung, die du an die Airline schicken kannst.

Generell solltest du vor der Buchung des Fluges die genauen Konditionen in Erfahrung bringen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass du den Flug verpasst, solltest du ein Ticket mit kostenloser Stornierung kaufen.

6. Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Rune Fauck
Rune Fauck
Autor
Über den Autor
In meinem Studium der Germanistik, Politik und Wirtschaftswissenschaften konnte ich bereits fundamentale Kenntnisse über unser Wirtschaftssystem sammeln. Bereits im Studium habe ich mit dem Investieren in Aktien und ETFs begonnen und möchte gerne mein angesammeltes Wissen weitergeben. Nach meinem Studium zog es mich deshalb zunächst ins Bildungssystem, wo ich am Gymnasium arbeitete und dort bereits erste Erfahrungen in der Vermittlung von wirtschaftlichen Themen sammeln konnte. Als Lehrer weiß ich, wie man Wissen verständlich erklärt und spannend gestaltet.

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