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Berater erklärt Konzept der Wertsachen in der Hausratversicherung
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Wertsachen und Schmuck in der Hausratversicherung

Lesezeit 4 min.

Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Werden durch einen Wohnungsbrand deine Antiquitäten zerstört oder bei einem Einbruch Schmuck gestohlen, kannst du deine Hausratversicherung in Anspruch nehmen. Innerhalb dieser Sachversicherung gelten allerdings spezielle Regelungen für Wertsachen und Schmuck, da diese oftmals einen hohen finanziellen Wert haben und dementsprechend ein erhöhtes Risiko für die Versicherungsunternehmen darstellen.

In diesem Artikel geben wir dir einen allgemeinen Überblick über das Thema der Wertsachen in der Hausratversicherung und was du im Schadensfall beachten solltest.

Hausratversicherung Wertsachen – Das Wichtigste in Kürze

  • In der Hausratversicherung sind Wertgegenstände und Schmuck in der Regel nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz deiner vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt.
  • Du solltest den genauen Wert deiner Wertsachen ermitteln und dokumentieren. Auch Kaufbelege und Gutachten sind in vielen Fällen notwendig.
  • Einige Versicherungsunternehmen verlangen besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie einen Tresor oder Wertschutzschrank.

1. Hausrat Wertgegenstände: Was sind Wertsachen?

Wertsachen in der Hausratversicherung sind in der Regel bis zu einem bestimmten Prozentsatz deiner Versicherungssumme, meistens 20 %, abgesichert. Du hast jedoch die Möglichkeit, mit bestimmten Zusatzvereinbarungen, auch Wertsachen-Klausel genannt, den Versicherungsschutz für besonders wertvolle Gegenstände zu erweitern.

Wertgegenstände in der Hausratversicherung

Die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) erklären nachfolgende Gegenstände, zu den versicherten Wertsachen:

  • Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Schmuck, Perlen, Edelsteine
  • Briefmarken, Münzen, Medaillen
  • Kunstgegenstände, Pelze, handgeknüpfte Teppiche
  • Antiquitäten über 100 Jahre (mit Ausnahme von Möbelstücken)
  • Gegenstände aus Silber, Gold und Platin

Uhren gelten nicht immer als Wertsachen

Auch Uhren können als Wertsachen gelten. Wenn die Uhren aus Gold oder Platin sind, zählen sie in der Regel zu Schmuck in der Hausratversicherung. Einige Versicherungsunternehmen legen allerdings auch einen bestimmten Wert fest, ab dem eine Uhr zu den Wertsachen zählt. In den Versicherungsbedingungen deines Vertrags kannst du die genauen Bestimmungen und Klauseln nachlesen.

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Darum solltest du den genauen Wert deiner Wertgegenstände kennen

Generell ist es wichtig, den genauen Wert deiner Wertsachen zu kennen und deinem Versicherungsunternehmen mitzuteilen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Es ist hilfreich für alle wertvollen Gegenstände Fotos, Kaufbelege, Gutachten und andere Dokumente aufzubewahren. Im Schadensfall wird das die Regulierung erheblich erleichtern.

Prüfe zudem regelmäßig die Versicherungssumme deiner Hausratversicherung und stelle somit sicher, dass der Wert deines gesamten Hausrats sowie der Wertsachen abgedeckt ist. Eine Unterversicherung solltest du vermeiden. Für besonders wertvolle Gegenstände solltest du mit deinem Versicherungsunternehmen sprechen, ob spezielle Zusatzversicherungen oder Klauseln notwendig sind.

2. Gegen welche Schäden sind Wertsachen in der Hausratversicherung versichert?

Deine Wertsachen sind in der Hausratversicherung gegen verschiedene Schäden abgesichert.

Versicherte Schäden in der Hausratversicherung

Nachfolgend haben wir dir die wichtigsten Schadensarten aufgelistet:

  • Feuer: Dazu gehören Schäden, welche durch Brand, Explosion oder Implosion verursacht werden. Auch Schäden, die direkt durch einen Blitzschlag entstehen, als auch dadurch verursachte Brände, sind versichert.
  • Sturm/Hagel: Wertsachen, welche durch Sturm und Hagelschäden zerstört wurden, sind in der Regel ebenfalls abgedeckt.
  • Leitungswasser: Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, wie bei einem Rohrbruch, sind versichert.
  • Einbruchdiebstahl: Auch durch einen Einbruch gestohlene Wertsachen sind in der Hausratversicherung abgedeckt.
  • Elementarschäden: Schäden durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen etc. können durch einen zusätzlichen Baustein versichert werden.
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Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit

Beachte, dass Schäden, welche durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oftmals nicht oder je nach Versicherungsunternehmen nur teilweise übernommen werden. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du als Versicherungsnehmer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Darunter fallen beispielsweise:

  • Unbeaufsichtigt Kerzen brennen lassen
  • Bei Verlassen der Wohnung die Tür nicht abschließen und Fenster geöffnet lassen

Bei einigen Versicherungsunternehmen hast du die Möglichkeit, durch Abschluss einer Zusatzklausel, grob fahrlässige Schäden bis zu einer bestimmten Höhe abzudecken.

3. Schäden am Hausrat melden: So gehst du vor

Wenn ein Schaden entsteht, ist es wichtig, schnell und korrekt zu handeln, um eine reibungslose Schadenabwicklung durch deine Versicherung sicherzustellen. Nachfolgend haben wir dir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt, wie man sich am besten verhält, wenn ein Schaden entstanden ist:

Schäden dokumentieren

Du solltest sofort Fotos und Videos von den beschädigten oder zerstörten Wertsachen machen. Achte darauf, möglichst viele relevante Details festzuhalten und aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren.

Zudem ist es wichtig, eine detaillierte Liste aller gestohlenen oder beschädigten Wertsachen zu erstellen.

Schaden melden

Informiere unverzüglich deine Hausratversicherung und melde den Schaden telefonisch. Von den meisten Versicherungsunternehmen erhältst du ein Schadenformular, welches du sorgfältig ausfüllen solltest. Nach einem Einbruchdiebstahl ist es wichtig, Anzeige zu erstatten und den Polizeibericht deinem Versicherungsunternehmen anzuhängen.

Folgeschäden vermeiden

Um weitere Schäden zu vermeiden, gibt es einige Sofortmaßnahmen, welche du ergreifen solltest. Nach einem Wasserrohrbruch kannst du etwa die Wasserzufuhr abstellen, nach einem Einbruch die Bankkarten sperren oder nach einem Hagelschaden die Scheiben provisorisch abdichten.

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Notreparaturen sollten durchgeführt werden. Alle weiteren Reparaturen solltest du erst mal mit deinem Versicherungsunternehmen absprechen.

Wie verhält man sich nach einem Einbruch?

Nach einem Einbruch solltest du immer unverzüglich die Polizei rufen und den Tatort möglichst erst mal nicht betreten. Erstelle eine Liste mit allen gestohlenen Gegenständen, welche du später deinem Versicherer übermitteln kannst.

Welche Unterlagen gelten als Wertsachennachweis?

Zu den Unterlagen, welche als Nachweis für deine Wertsachen gelten, zählen:

  • Kaufbelege und Rechnungen: Originalbelege und Rechnungen sind die besten Nachweise für deine Wertsachen.
  • Gutachten: Besonders bei Kunstwerken, wertvollem Schmuck oder anderen Antiquitäten sind Gutachten sinnvoll.
  • Fotos: Fotos der Wertsachen, mit Datum, sind besonders hilfreich bei Kunstwerken und Schmuck.
  • Inventarlisten: Führe und aktualisiere regelmäßig eine Inventarliste mit allen Wertsachen.

4. Häufige Fragen zu Wertgegenständen in der Hausratversicherung

Luisa Grunert
Luisa Grunert
Autorin
Über die Autorin
Ich bin Luisa und befasse mich als Autor mit allen Themen rund um Versicherungen. Nach meinem Abschluss des dualen Studiums, mit Schwerpunkt Versicherung, bin ich ins Familienunternehmen eingestiegen, um dort als Vertriebsmanagerin tätig zu sein. Neben meiner Haupttätigkeit befasse ich mich weiterhin mit allem rund um Geldanlage, Versicherung und Wirtschaft. Gerne teile ich meine Erfahrungen und Wissen in diesem Bereich mit euch.

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