Hausratversicherung: Was muss ich im Schadensfall beachten?
Die Hausratversicherung bietet dir finanziellen Schutz für dein Eigentum vor verschiedenen Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Sturm-, Leitungswasser- oder Feuerschäden. Im Schadensfall ist es allerdings wichtig, bestimmte Schritte zu beachten, um eine reibungslose Abwicklung mit deinem Versicherungsunternehmen sicherzustellen. Neben der sofortigen Schadensmeldung gibt es noch weitere Punkte, welche wir dir in diesem Artikel erklären.
Zudem informieren wir dich darüber, wann die Hausratversicherung den Schadensfall übernimmt und in welchen Fällen sie nicht leistet.
1. Schadensfall korrekt bei der Hausratversicherung melden: So gehst du vor
Um sicherzustellen, dass deine Hausratversicherung im Schadensfall auch die gesamte Summe auszahlt, gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn dein Hausrat beschädigt wird, ist es wichtig, korrekt und zeitnah zu handeln.
Notmaßnahmen ergreifen und Folgeschäden vermeiden
Deine erste Priorität sollte sein, sofortige Notmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu minimieren oder zu verhindern. Als Versicherungsnehmer hast du eine sogenannte Schadenminderungspflicht, welche besagt, dass du den entstandenen Schaden so gering wie möglichst halten solltest. Das können etwa das Abdichten des Dachs nach einem Sturm, Feuer löschen oder das Abschalten von Wasser bei einem Wasserrohrbruch sein. Beachte, dass Reparaturen nicht zu Notmaßnahmen gehören.
Wichtige Schritte für eine korrekte Schadensmeldung
- So schnell wie möglich melden: Du musst den Schaden unverzüglich deiner Hausratversicherung melden.
- Alle wichtigen Angaben mitteilen: Du solltest alle relevanten Informationen zum Schadensfall angeben, unter anderem Datum des Vorfalls, genaue Schadensursache, Liste der beschädigten Gegenstände und eine erste Schätzung des Schadenwerts.
- Schaden richtig, vollständig und wahrheitsgemäß melden: Gebe keine falschen oder übertriebenen Informationen an dein Versicherungsunternehmen weiter, da dies in der weiteren Schadenregulierung nur zu Problemen führen kann.
- Versicherungen managen und 30 € Amazon Gutschein
- Volle Übersicht über deine Versicherungen
- Bessere Tarifvorschläge aus dem ganzen Markt
Dokumentation der beschädigten Gegenstände
Mache am besten Fotos und Videos von dem Schadenort und den beschädigten Gegenständen. Nach einem Einbruchschaden solltest du eine Stehlgutliste erstellen. Dokumentiere den Schaden so detailliert wie möglich und sende alles deinem Versicherungsunternehmen. Zudem solltest du alle relevanten Unterlagen wie Gutachten, Rechnungen und Kaufbelege aufbewahren, welche den Wert deiner beschädigten Gegenstände belegen können.
Schadensort am besten unverändert lassen
Es ist ratsam den Schadensort möglichst unverändert zu lassen und nichts zu reparieren, bis ein Gutachter der Versicherung gekommen ist oder du die Zusage deiner Hausratversicherung hast.
2. Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung im Schadensfall?
Deine Hausratversicherung deckt verschiedene Risiken an deinem persönlichen Eigentum an deinem Versicherungsort ab. Was deine Hausratversicherung genau leistet, hängt von dem Tarif und dem Versicherungsunternehmen ab. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt:
- Sturm/Hagel
- Feuer
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
Im Allgemeinen deckt deine Hausratversicherung die notwendigen Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände ab. Falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist oder der Gegenstand verloren gegangen ist, zahlt das Versicherungsunternehmen den Neuwert oder den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzes. Wurde ein Tisch beispielsweise nur zerkratzt, bekommst du eine Wertminderung ausgezahlt. Auch Kosten für Dienstleistungen wie Aufräumkosten, Hotelkosten oder Schlossänderungskosten werden übernommen.
Die Entschädigungsgrenze ist in der Regel immer die in deinem Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme. Beachte, dass die Summe auch dem aktuellen Wert deines Hausrats entspricht. Falls sie zu niedrig ist, entsteht eine Unterversicherung und du bekommst im Schadensfall nicht den vollständigen Betrag erstattet.
Es gibt auch bestimmte Schäden, welche nicht von der Hausratversicherung abgedeckt sind, wie Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Krieg. Die genauen Ausschlüsse und Klauseln kannst du den Versicherungsbedingungen deines Vertrags entnehmen, da diese je nach Versicherungsunternehmen variieren können.