Beraterin erklärt Patienten, was die Krankenkasse bei Zahnersatz erstattet
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Zahnersatz: Was zahlt die Krankenkasse?

Lesezeit 6 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonRune Fauck
Überprüft durchDennis Groß
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Du hast einen Zahn verloren und möchtest die Zahnlücke schließen? Als Kassenpatient musst du mit einem Eigenanteil rechnen, der von der Art und Ausführung des Zahnersatzes abhängt. Wir erklären, was die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wo eine Zahnzusatzversicherung einspringt und wie du die Kosten senken kannst.

Zahnersatz und gesetzliche Krankenkasse: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Zahnersatz leistet die gesetzliche Krankenkasse nur einen Festzuschuss von 60 Prozent zur Regelversorgung, also zum günstigsten und ausreichenden Zahnersatz.
  • Hast du ein Bonusheft oder ein geringes Einkommen, erhöht sich der Festzuschuss auf 70–75 Prozent oder 100 Prozent.
  • Auch mit einem höheren Zuschuss hast du jedoch für den besseren Zahnersatz oft einen hohen Eigenanteil.
  • Eine Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif 70 bis 100 Prozent deines Eigenanteils. In unserem Vergleich der Zahnzusatzversicherungen zeigen wir die besten Anbieter.

1. Was bedeutet Festzuschuss bei Regelversorgung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich bei Zahnersatz grundsätzlich mit einem Festzuschuss. Dieses System wurde 2005 eingeführt, um die Kosten im Gesundheitswesen einzudämmen. Anders als der Begriff es vermuten lässt, handelt es sich beim Festzuschuss nicht um einen festen Betrag, sondern um einen festen Prozentsatz der Regelversorgung.

Die Regelversorgung ist die medizinisch notwendige und ausreichende Behandlung, um den Zahn zu erhalten oder die Zahnlücke zu schließen. Da sie sich am Befund orientiert, können zwei Patienten mit Zahnlücke unterschiedliche Zuschüsse erhalten.

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In jedem Fall handelt es sich aber um die einfachste Lösung, etwa eine Metallkrone oder eine Metallbrücke. Teilverblendungen übernimmt die Kasse nur bei den Vorderzähnen. Ästhetischere und hochwertigere Varianten wie Vollkeramikkronen oder Implantate gelten als andersartige Versorgung. Auch wenn sie mehr kosten, zahlt die Kasse nur den Festzuschuss für die Regelversorgung. Die Differenz trägst du als Patient.

Der Festzuschuss deckt in der Regel 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Dieser Anteil lässt sich jedoch erhöhen:

  • Wer ein Bonusheft nachweisen kann und innerhalb der letzten 5 Jahre regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der Regelversorgung.
  • Wurde das Bonusheft 10 Jahre lang gepflegt, gibt es einen Zuschuss von 75 Prozent.
  • Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung: Hier übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten der Regelversorgung.

2. Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz? 3 Beispiele

Wie bereits erwähnt, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz nur mit einem Festzuschuss zur Regelversorgung. Doch was bedeutet das konkret? Wir zeigen anhand von drei Beispielen, wie hoch der Zuschuss bei den verschiedenen Arten von Zahnersatz ausfällt.

Fall 1: Krone

Marias Backenzahn ist so stark beschädigt, dass eine Krone notwendig wird. Sie entscheidet sich dabei für eine hochwertigere Vollkeramikkrone, da diese eine bessere Stabilität, Ästhetik und Verträglichkeit verspricht. Der Preis liegt inklusive Zahnarzthonorar bei 800 €. Die Regelversorgung wäre allerdings eine Metallkrone, die 400 € kostet. Weil Maria in den vergangenen 10 Jahren alle Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen hat, erhöht sich ihr Zuschuss auf 75 Prozent. Somit beträgt Marias Eigenanteil 500 €.

Zahnarztkosten inkl. Material800 €
Festzuschuss der GKV (75 % von 400 €)300 €
Eigenanteil500 €

Fall 2: Brücke

Lars hat einen der hinteren Backenzähne verloren. Die empfohlene Lösung ist eine Metallbrücke mit Keramikverblendung, die 1.500 € kostet. Für letztere zahlt die Krankenkasse nichts, da Teilverblendungen nur im vorderen Bereich übernommen werden. Aufgrund seines geringen Einkommens greift Lars jedoch auf die Härtefallregelung zurück, sodass sein Festzuschuss 100 Prozent der Regelversorgung (1.000 €) beträgt. Somit muss er 500 € aus eigener Tasche zahlen.

Zahnarztkosten inkl. Material1500 €
Festzuschuss der GKV (100 % von 1.000 €)1.000 €
Eigenanteil500 €

Fall 3: Implantat

Lisa hat vorn im sichtbaren Bereich einen Zahn verloren, wünscht sich als Zahnersatz ein Implantat und muss laut ihres Zahnarztes mit Kosten von 2.500 € rechnen.

Ein Implantat besteht aus einem Metallstift, der als Wurzelersatz in den Kieferknochen gesetzt wird, und aus einer Zahnkrone. Es handelt sich um eine andersartige Versorgung, da die Regelversorgung eine Brücke wäre, die in Lisas Fall 1.300 € kosten würde. Somit zahlt die Kasse den Festzuschuss, den sie für eine Brücke zahlen würde. Dieser beschränkt sich auf 60 Prozent, da Lisa kein Bonusheft nachweisen kann.

Zahnarztkosten inkl. Material2.500 €
Festzuschuss der GKV (60 % von 1.300 €)780 €
Eigenanteil1.720 €

3. Was zahlt die Krankenkasse bei Behandlungen im Ausland?

Nicht nur in Grenzgebieten werben Zahnpraxen aus Polen, Ungarn, Kroatien und der Türkei mit günstigem Zahnersatz im Ausland. Das ist bei gleicher Qualität möglich, weil in diesen Ländern die Personal- und Materialkosten niedriger ausfallen.

Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt auch im EU- und EWR-Ausland, wenn die Behandlung in Deutschland Kassenleistung wäre. Voraussetzungen sind:

  • Der Heil- und Kostenplan muss genauso wie bei deutschen Zahnärzten vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht und genehmigt werden.

  • Die Abrechnung erfolgt nach deutschem Festzuschusssystem – egal, wie hoch die tatsächlichen Kosten im Ausland sind.

Kostet also ein Implantat in Ungarn 1.200 € statt 2.500 € in Deutschland, beteiligt sich die Kasse trotzdem mit dem deutschen Festzuschuss für die Regelversorgung (Brücke) von ca. 700 €. Der Eigenanteil des Patienten beträgt dann 500 € statt 1.800 € – ein deutliches Ersparnis.

Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), etwa in der Türkei oder in Albanien, werden von der Versicherung dagegen keine Kosten übernommen. Möglicherweise lohnt es sich bei teuren Behandlungen wie Implantaten trotzdem, so weit zu fahren, da der Zuschuss der Kasse ohnehin nur einen geringen Teil der Kosten abdeckt.

Günstig, aber auch sinnvoll?

Möchtest du aus Kostengründen deinen Zahnersatz im Ausland erhalten, solltest du auch die Fahrt- und Aufenthaltskosten gegenrechnen, zumal du oft 2–3 Mal anreisen musst. Deswegen lohnt sich Zahnersatz im Ausland nur, wenn du mehrere Zähne mit teuren Behandlungsmethoden benötigst, beispielsweise 3–4 Implantate.

Auch ist die Qualität der Versorgung nicht zwingend schlechter als in Deutschland. Dennoch solltest du sicherstellen, dass zumindest der behandelnde Zahnarzt Deutsch spricht oder ihr euch in einer gemeinsamen Sprache verständigen könnt. Kommt es zu Problemen, erweist es sich als mühsam, wenn du dich nicht klar ausdrücken kannst.

4. Was zahlt die Privatversicherung beim Zahnersatz?

Anders als die gesetzliche Krankenkasse arbeitet die private Krankenversicherung (PKV) nicht mit Festzuschüssen, sondern übernimmt die Kosten prozentual und abhängig vom gewählten Tarif. Je nach Police und Versicherer werden 70 bis 100 Prozent der Kosten übernommen, und das auch bei Implantaten.

Allerdings sehen einige Verträge, genauso wie Zahnzusatzversicherungen, Wartezeiten und Jahreshöchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren vor. Aus diesem Grund solltest du dir deinen Vertrag genau durchlesen und die Bedingungen prüfen.

Die unterstehende Tabelle fasst die Unterschiede der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnersatz zusammen.

Gesetzliche Krankenkasse (GKV)Private Krankenversicherung (PKV)
Zuschuss-SystemFestzuschuss (60–75 %) zur RegelversorgungProzentuale Übernahme nach Tarif
BonusheftZuschusserhöhung bis 75 %Nicht notwendig
Implantatenur Zuschuss zur Regelversorgung (Krone), Stift muss 100 % selbst bezahlt werdenhäufig mitversichert
Auslandnur EU, Festzuschussoft weltweit, tarifabhängig
Härtefallregelungbis 100 % der Regelversorgungnicht vorhanden

5. 6 Tipps – So senkst du deinen Eigenanteil als gesetzlich Versicherter

Zahnersatz kann schnell teuer werden. Mit den folgenden Tipps lassen sich die Kosten deutlich reduzieren:

Tipp 1: Zahnzusatzversicherung abschließen

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif 70 bis 100 Prozent des Eigenanteils und schließt damit die Lücke der GKV. Des Weiteren übernimmt sie auch Leistungen im Bereich Zahnbehandlung wie Kompositfüllungen oder Inlays, die kein Teil des GKV-Leistungskatalogs sind.

Vor allem bei Implantaten und hochwertigen Brücken hast du schnell die Beiträge wieder drin.

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Tipp 2: Bonusheft führen

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (mindestens einmal pro Jahr) bringen höhere Zuschüsse. Nach 10 Jahren gibt es statt 60 Prozent ganze 75 Prozent. Des Weiteren senkst du dadurch die Wahrscheinlichkeit, Zähne zu verlieren und einen Zahnersatz zu benötigen.

Tipp 3: Zahnärzte vergleichen/Zweitmeinung holen

Nicht alle Zahnärzte empfehlen die gleiche Behandlung, und selbst für die gleiche Leistung verlangen nicht alle das Gleiche. Einige arbeiten beispielsweise mit ausländischen oder günstigeren inländischen Dentallaboren. Auch darf der Steigerungsfaktor zu den Preisen der Gebührenordnung zwischen 1 und 3,5 liegen. Dadurch entsteht ein gewisser Spielraum.

Angesichts dessen lohnt es sich bei teuren Behandlungen immer, eine Zweitmeinung zu holen und die Angebote zu vergleichen. Portale wie 2.‑te Zahnarztmeinung führen sogar einen breitflächigen Zahnarztpreisvergleich durch. Der Zahnarzt, der den günstigsten Preis anbietet, gewinnt die Auktion.

Tipp 5: Härtefallregelung beantragen

Dein Einkommen ist so gering, dass du dir keine Zuzahlung leisten kannst? Mit einem Antrag auf Härtefall sicherst du dir einen Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent der Regelversorgung. Wenn du mit der Standardlösung der Krankenkasse zufrieden bist, musst du auf diese Weise gar nichts aus eigener Tasche begleichen.

Die Einkommensgrenze für einen Härtefallantrag liegt für Alleinstehende bei 1.498,00 € brutto pro Monat. Bei einem unterhaltspflichtigen Angehörigen steigt sie auf 2.059,75 €, bei jedem weiteren erhöht sie sich um 374,50 €. (Stand: 2025)

Tipp 6: Zahnarztkosten in der Steuererklärung angeben

Du hast eine hohe Zahnarztrechnung erhalten? Diese Kosten lassen sich in der Kategorie außergewöhnliche Belastungen als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Liegst du mit allen Krankheitskosten über deiner zumutbaren Belastung (je nach Einkommen und familiärer Situation 1 bis 7 Prozent deines Bruttoeinkommens), mindern die Ausgaben dein zu versteuerndes Einkommen. Somit erhältst du indirekt Geld zurück.

6. Häufige Fragen zum Thema "Zahnersatz: Was zahlt die Krankenkasse?"

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang im Bereich Windenergie tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Lieblingsthemen zählen Immobilien, Kryptowährungen und Tech-Aktien. Insbesondere interessiert mich die Schnittstelle zwischen Industrie und Wirtschaft und der wirtschaftliche Aspekt von technischen Innovationen. Auch im Freundeskreis bin ich eine geschätzte Beratung, wenn es um Investitionen in Immobilien und Aktien geht.

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