Familie steht vor Haus und freut sich über Wohnungsbauprämie
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Wohnungsbauprämie: So sicherst du dir die Bausparprämie

Lesezeit 5 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDennis Groß
Überprüft durchSebastian Rau
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Du hast einen Bausparvertrag und planst, in ein paar Jahren eine Immobilie zu kaufen? Oder hast ein marodes Einfamilienhaus geerbt und willst die Sanierungskosten über einen Bausparvertrag finanzieren? Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt der Staat Bausparer. Wir zeigen dir, wie du sie beantragst und welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst.

Wohnungsbauprämie – Das Wichtigste in Kürze

  • Wie funktioniert die Wohnungsbauprämie? Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat Bausparer, die unter bestimmten Einkommensgrenzen bleiben.
  • Welche Bedingungen gelten? Möchten sie die Förderung erhalten, müssen sie die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen.
  • Wie viel Förderung bekommen Bausparer? Der staatliche Zuschuss beträgt 10 Prozent der Sparsumme, aber maximal 70 Euro pro Jahr.
  • Wann erfolgt die Auszahlung der Wohnungsbauprämie? Ausgezahlt wird die Bausparprämie erst nach Ablauf der Ansparphase.

1. Was ist die Wohnungsbauprämie?

42 Prozent der deutschen Haushalte leben in den eigenen vier Wänden. Verglichen mit anderen EU-Ländern rangiert Deutschland bei der Eigentümerquote auf dem vorletzten Platz, dabei gilt eine selbst bewohnte Immobilie als ein probates Mittel gegen Altersarmut.

So fördert der Staat Bausparer

Der Staat hat das erkannt und fördert aus diesem Grund Bausparer mit einem Zuschuss, der Wohnungsbauprämie, die auch unter Wohnbauprämie oder Bausparprämie bekannt ist. Sie steht sowohl Sparern zu, die aus eigenen Mitteln in einen Bausparvertrag einzahlen, als auch denjenigen, die die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in einen solchen Vertrag fließen lassen.

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Klingt interessant? Um dir die staatlichen Zuschüsse zu sichern, benötigst du:

  • Einen Bausparvertrag mit VL, der über deinen Arbeitgeber läuft, oder einen herkömmlichen Bausparvertrag.
  • Den Nachweis über die sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung. Das bedeutet, dass du das Guthaben, das du am Ende der Ansparphase erhältst, zum Bau oder zur Sanierung einer Immobilie nutzt.

Wohnungsbauprämie nur in Verbindung mit wohnwirtschaftlicher Verwendung

Als „wohnwirtschaftliche Verwendung“ zählen neben dem Neubau beispielsweise der altersgerechte Umbau eines bestehenden Hauses, eine energetische Sanierung, eine neue Terrasse oder der Einbau einer neuen Heizung.

Es geht jedoch nicht nur um die Gebäudehülle beziehungsweise um die Bausubstanz. Kaufst du etwa eine neue Einbauküche, stattest du das Haus mit einer Alarmanlage aus oder lässt du einen Pool bauen, zählen diese Ausgaben auch als wohnwirtschaftliche Verwendung. Eine Übersicht über die möglichen Maßnahmen bietet unter anderem die Start: Bausparkasse.

Bist du beim Vertragsabschluss jünger als 25 und läuft der Bausparsparvertrag mindestens 7 Jahre, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme von der wohnwirtschaftlichen Verwendung. Hast du das Ende der Sparphase erreicht, kannst du das Guthaben der letzten 7 Jahre plus die Bausparprämie einstreichen, auch wenn du keine Immobilie kaufst oder sanierst.

Keine VL vom Arbeitgeber? Selbst vorsorgen!

Es besteht seitens des Arbeitgebers keine Pflicht, vermögenswirksame Leistungen anzubieten. Möchte oder kann er keine VL zahlen, steht es Arbeitnehmern frei, einen VL-Vertrag abzuschließen und maximal 40 Euro pro Monat aus eigenen Mitteln zu zahlen. Der Betrag wird dann monatlich vom Gehalt abgezogen. Um ein Anrecht auf die staatliche Förderung für VL zu haben, muss der Vertrag dennoch über den Arbeitgeber laufen.

2. Wohnungsbauprämie Voraussetzungen: Wer hat Anspruch darauf?

Nicht alle VL-Bausparer haben ein Anrecht auf die Wohnungsbauprämie. Hast du einen Bausparvertrag abgeschlossen, steht dir die staatliche Förderung zu, wenn:

  1. Du mindestens 16 bist
  2. Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, also deinen Wohnsitz in Deutschland hast
  3. Du mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlst
  4. Dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 35.000 Euro pro Jahr (Single) beziehungsweise 70.000 Euro (Verheiratete) liegt

Die ersten drei Voraussetzungen dürfte jeder Arbeitnehmer erfüllen, der mit VL spart oder selbst einen Bausparvertrag bespart. Die vierte hängt dagegen mit dem Bruttogehalt zusammen.

Mit dem Begriff „zu versteuerndes Einkommen“ ist allerdings weder das Brutto- noch das Nettogehalt gemeint, sondern das Brutto minus Werbungskosten (beispielsweise Fahrtkosten), Sonderausgaben (Krankenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen) und Freibeträge.

3. Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent der in einem Jahr eingezahlten Sparsumme. Wer also 50 Euro pro Monat (600 Euro pro Jahr) in seinen Bausparvertrag fließen lässt, bekommt vom Staat 60 Euro geschenkt.

Die maximal förderfähige Summe ist aber auf 700 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete begrenzt. Somit gibt es höchstens 10 Jahre lang maximal 70 beziehungsweise 140 Euro an staatlichen Zuschüssen. Bespart ein Ehepaar 10 Jahre lang einen Bausparvertrag, erhält es maximal 1.400 Euro vom Staat.

Auch deswegen ist es sinnvoll, bei Bausparverträgen in der Ansparphase eine niedrige Sparsumme zwischen 7.000 und 10.000 Euro zu vereinbaren. Zahlst du als Single mehr als 60 Euro pro Monat ein, werden die Beiträge über der maximalen Fördersumme nicht mehr bezuschusst. Da auch die Zinsen niedrig sind, erhältst du dann nicht mal einen Inflationsausgleich und der Bausparvertrag lohnt sich kaum.

Wohnungsbauprämie 2024: Förderhöhe und -dauer

Ledige/Geschiedene/VerwitweteVerheiratete
Höhe der Förderung 10 %10 %
Maximal förderfähige Summe/Jahr700 €1.400 €
Maximale Förderung/Jahr70 €140 €
Maximale Förderdauer10 Jahre10 Jahre

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage – Doppelförderung möglich, aber nicht für denselben Vertrag

Wer vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen bekommt oder selbst in einen VL-Vertrag einzahlt, kann die Arbeitnehmersparzulage doppelt kassieren, beispielsweise wenn er VL in ETF anlegt und einen VL-Bausparvertrag abschließt, den er selbst bespart. Das Gleiche funktioniert auch mit der Kombination VL-Fondssparplan plus Bausparvertrag. Investiert er dagegen die vermögenswirksamen Leistungen in einen Banksparplan, gibt es keine doppelte Förderung, da diese Anlage keine staatliche Förderung für VL erhält.

Nimmt er allerdings für den VL-Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch, steht ihm die Bausparprämie nicht mehr zu. Da erstere 9 Prozent der Sparsumme und maximal 43 Euro beträgt, ist es immer günstiger, sich für die Wohnungsbauprämie zu entscheiden.

Beantragt der Sparer in unserem Beispiel die Arbeitnehmersparzulage für den VL-ETF-Vertrag, steht es ihm frei, für den Bausparvertrag die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

4. Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Anders als die Arbeitnehmersparzulage, die über die Einkommenssteuererklärung beantragt wird, läuft der Antrag für die Wohnungsbauprämie über die Bausparkasse. In der Regel schickt der Vertragsanbieter zu Jahresbeginn der Antrag zusammen mit dem Kontoauszug des Bausparvertrags. Tut er das nicht, sollten die Bausparer tätig werden und danach fragen.

Ein Antrag ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. 2024 kannst du also noch die Wohnungsbauprämie für 2023 und 2022 beantragen.

Erst sparen, dann Wohnbauprämie einstreichen

Selbst wenn du einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hast, bekommst du das Geld nicht auf dein Konto überwiesen. Vielmehr wird der Zuschuss zunächst nur vermerkt. Erst nach dem Ende der Ansparphase, wenn du die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweist, zahlt dir die Bausparkasse die Prämie für die gesamte Laufzeit zusammen mit dem Bausparguthaben aus.

Eine Ausnahme gibt es nur bei Verträgen, die vor 2009 abgeschlossen wurden. Bei diesen alten Bausparverträgen entfällt der Nachweis über die wohnwirtschaftliche Verwendung. Sparer erhalten die Wohnungsbauprämie auch dann, wenn sie das Guthaben anderweitig verwenden.

5. Fazit: Wohnungsbauprämie und Bausparvertrag – Kleiner Bonus vom Staat für Bausparer

Mit der Wohnungsbauprämie packt der Staat jährlich 10 Prozent der angesparten Summe dazu, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro nicht überschreitet. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Einkommensgrenzen und die maximale Fördersumme.

Somit bekommen förderberechtigte Bausparer eine gute Rendite, die die mickrigen Zinsen des Bausparvertrags in der Ansparphase ausgleicht. Allerdings fällt die auf 70 Euro pro Jahr begrenzte Förderung kaum ins Gewicht, wenn es darum geht, ob Sparer sich mit der angesparten Summe plus Darlehen tatsächlich am Ende eine Immobilie leisten können.

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Hast du ohnehin vor, in den nächsten Jahren eine Immobilie zu kaufen und zu sanieren, kann das Anrecht auf die Wohnungsbauprämie die Attraktivität eines Bausparvertrags erhöhen. Weißt du dagegen noch nicht, was du mit der angesparten Summe vorhast, lohnen sich eher Geldanlagen wie ETFs oder Fonds, die eine höhere Flexibilität und eine attraktivere Rendite ermöglichen.

6. Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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