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Junge schwangere Frau mit Kind, die sich in ihrer Mutterschaft befindet
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Mutterschaftsgeld: Anspruch, Dauer, Beantragung

Lesezeit 5 min.

Silvia Benetti
Redakteurin
Lektoriert vonDaniel Wenz
Sieh dir an, wie wir bei Finanzwissen arbeiten

Du bist schwanger? Glückwunsch! Damit du die Zeit vor der Geburt und die ersten Wochen mit Nachwuchs ohne Geldsorgen verbringen kannst, zahlt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland Mutterschaftsgeld. Wie hoch die Leistung ist, wie die Beantragung funktioniert und wie lange sie dir zusteht, erfährst du in unserem Artikel.

Mutterschaftsgeld – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Mutterschaftsgeld dient zur Absicherung der Finanzen von Schwangeren und Müttern. Grundlage dafür ist das Mutterschutzgesetz.
  • Anspruch auf diese Leistung haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
  • Die Höhe hängt bei Arbeitnehmerinnen vom Einkommen beziehungsweise bei Selbstständigen von der Höhe des Krankengeldes ab.
  • Auch geringfügig Beschäftigten, Auszubildenden, Müttern in Elternzeit und ALG-I-Bezieherinnen steht Mutterschaftsgeld zu.
  • Nicht zu verwechseln ist das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld, das erst nach Ablauf des Mutterschaftsgeldes vom Bund gezahlt wird und auch Vätern zusteht.
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Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Ein Kind verändert das Leben. Umso wichtiger, dass Mütter sich in den Wochen vor und nach Geburt auf ihre neue Rolle konzentrieren können. Damit sie nicht in Geldnot geraten, gibt es in Deutschland seit 1952 das Mutterschaftsgeld.

Ob du Anspruch auf das Mutterschaftsgeld hast, hängt vor allem von deinem Arbeitsstatus und von deiner Krankenversicherung ab. Folgend erklären wir, wem diese Leistung zusteht.

Kein Mutterschaftsgeld bei freiwilligem Verzicht auf Mutterschutz

In den sechs Wochen vor der Entbindung kannst du auf den gesetzlichen Mutterschutz verzichten und bis zur Entbindung weiterarbeiten. Entscheidest du dich dafür, verlierst du den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld vor der Geburt. Die Bezugsdauer nach der Geburt verlängert sich nicht.

Mutterschaftsgeld: Wer hat Anspruch?
BeschäftigungsverhältnisVersichertenstatusMutterschaftsgeld von der KrankenkasseMutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (reduziertes Mutterschaftsgeld)Arbeitgeberzuschuss
AngestelltSelbst gesetzlich versichertJa NeinJa
PrivatversichertNein, aber u.U. KrankentagegeldNein Ja
Geringfügig beschäftigtSelbst gesetzlich versichertJa Ja, wenn kein KrankentagegeldJa, wenn Nettolohn > 13 Euro/TagJa
FamilienversichertNeinJaJa, wenn Nettolohn > 13 Euro/Tag
SelbstständigFreiwililig gesetzlich versichertNein, aber u.U. KrankentagegeldNein Nein
Privat versichertNein, aber u.U. KrankentagegeldNein Nein
KSK Ja Nein Ja, Krankenkasse zahlt 70 Prozent des Nettoeinkommens
Nicht beschäftigt (Studentin, Bürgergeld, Hausfrau)Nein Nein Nein
ALG IJaNein Nein, aber Mutterschaftsgeld ist so hoch wie ALG I vor Mutterschutz
Beamtinnen, Soldatinnen und RichterinnenNeinNein während der Mutterschutzfristen die volle Besoldung
Tabelle zur Klassifizierung der Anspruchsrechte für Mutterschaftsgeld

Wie lange erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld erhältst du während der gesetzlichen Schutzfrist. Laut § 3 des Mutterschutzgesetzes deckt diese die sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und die acht Wochen nach der Geburt.

Nicht alle Kinder kommen jedoch am errechneten Termin auf die Welt. Wird das Kind früher geboren, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die Zeit zwischen der errechneten und dem eigentlichen Geburtsdatum. Ist der voraussichtliche Entbindungstermin beispielsweise am 22. Juli, und wird das Kind aber am 1. Juli geboren, fehlen 3 Wochen. Nach der Geburt ist die Mutter daher nicht 8, sondern 11 Wochen im Mutterschutz, sodass sie insgesamt auf 14 Wochen kommt.

Bei Mehrlingsgeburten, Frühchen (unter 2.500 Gramm Geburtsgewicht) und Kindern mit einer Behinderung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf 12 Wochen, sodass die Mutter insgesamt 18 Wochen Mutterschaftsgeld bezieht.

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Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Grundlage zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes ist der durchschnittliche Nettolohn, die die Mutter in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielte. Die Krankenkasse zahlt aber maximal 13 Euro am Tag, wobei der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Nettolohn vor dem Mutterschutz und dem Mutterschaftsgeld übernimmt.

Ähnlich funktioniert es bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen oder geringfügig Beschäftigten, die das reduzierte Mutterschaftsgeld bekommen: Der Arbeitgeber muss das Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des letzten Nettolohns vor dem Mutterschutz aufstocken.

Selbstständige mit Anspruch auf Krankentagegeld bekommen dagegen in der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent ihres Bruttoeinkommens, maximal aber 116,38 Euro am Tag. Bei Privatversicherungen unterscheidet sich die Höhe je nach Vertrag, ist aber in jedem Fall auf die Höhe des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate begrenzt.

Anhand von drei Beispielen zeigen wir, wie die Berechnung funktioniert.

Arbeitnehmerin/GKV

Julia ist Angestellte und gesetzlich krankenversichert. Ihr Mutterschutz fängt am 1. Juli 2023 an. In den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes verdiente sie 2.700 netto pro Monat, was bei 91 Tage 89,01 Euro pro Tag ergibt. Die Krankenkasse zahlt ihr während der Mutterschutzfristen 13 Euro am Tag, ihr Arbeitgeber die restlichen 76,01 Euro.

Somit bekommt Julia bis zum Ende des Mutterschutzes ihr volles Gehalt. Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern werden nicht fällig. Dennoch unterliegt das Mutterschaftsgeld dem Progressionsvorbehalt. Er wird also bei der Einkommenssteuerberechnung den anderen Einnahmen addiert, die Julia in dem Kalenderjahr erzielt.

Minijobberin/Familienversichert

Anna ist Studentin und über ihre Eltern versichert. Neben ihrem Studium arbeitet sie am Wochenende im Café und verdient insgesamt 450 Euro pro Monat. Ihr Mutterschutz fängt am 1. August 2023 an, somit hat sie in den drei Monaten davor im Schnitt 14,67 Euro am Tag verdient.

Da sie nicht selbst versichert ist, steht ihr nur einmalig das reduzierte Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro zu. Umgerechnet auf den Tag sind es 2,14 Euro.  Der Arbeitgeberzuschuss beträgt dann 12,57 Euro pro Tag. So hat auch Anna während des Mutterschutzes den gleichen Verdienst wie davor.

Selbstständige/PKV

Laura ist selbstständig, privat versichert und verdiente in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz 40.000 Euro netto (109,59 Euro am Tag). Mutterschaftsgeld steht ihr nicht zu, aber dafür Krankentagegeld in Höhe ihres Nettoeinkommens. Diese Leistung, die steuerfrei ist, bekommt sie von ihrer Krankenversicherung 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

So hat sie während des Mutterschutzes keine finanziellen Einbußen, muss allerdings anders als gesetzlich Versicherte weiter die Krankenversicherungsbeiträge entrichten.

Was muss ich beim Antrag auf Mutterschaftsgeld beachten?

Mutterschaftsgeld gibt es nur auf Antrag. Auch wenn du als werdende Mutter andere Sorgen hast, solltest du dir daher die Zeit nehmen, alle Formulare rechtzeitig und korrekt auszufüllen:

  • Um das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse zu beantragen, benötigst du eine Bescheinigung von deinem Arzt oder deiner Hebamme, auf der der voraussichtliche Entbindungstermin steht. Zusätzlich füllst du ein Formular aus, das du meist auf der Webseite deiner Krankenkasse findest. Meist ist es nötig, es auszudrucken und per Post zu verschicken. Spätestens 7 Wochen sollte der Antrag auf dem Weg sein, damit du das Geld pünktlich erhältst.
  • Beim Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld hängt es von deinem Arbeitgeber ab, welche Bescheinigungen er benötigt. Manche bestehen wie die Krankenkasse auf ein Attest mit dem voraussichtlichen Entbindungstag. Anderen reicht es die Mitteilung, dass du Mutterschaftsgeld beantragt hast.
  • Hast du Anspruch auf das reduzierte Mutterschaftsgeld, stellst du den Antrag online auf der Webseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Neben dem Hauptformular brauchst du eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber über das Vorliegen einer Beschäftigung sowie ein Zeugnis vom Arzt mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

Wie wirkt sich das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld aus?

Das Mutterschaftsgeld gilt als eine sogenannte vorrangige Leistung und wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass du in den 8 Wochen nach der Geburt das Mutterschaftsgeld, dafür kein Elterngeld erhältst. Dein Elterngeldanspruch wird nicht nach hinten geschoben, sondern verringert sich um die 8 Wochen. Am Ende stehen dir als Mutter also maximal 10 Monate plus einige Tage Elterngeld zu.

Der Kindsvater kann parallel ab der Geburt Elternzeit nehmen. Damit, da du in den Monaten 1 und 2 auch automatisch Elterngeld beziehst, verbraucht ihr in den ersten zwei Monaten gleich vier Monate.

Steht dir kein Elterngeld zu, beispielsweise weil du privat versichert ohne Krankentagegeldanspruch bist, erhältst du ab der Geburt Elterngeld.

Fazit: Das solltest du beim Mutterschaftsgeld beachten

Das Mutterschaftsgeld ist eine steuerfreie Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die dem Schutz von Frauen vor und nach der Geburt dient. Voraussetzung dafür ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis besteht. Als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin bekommst du dank des Arbeitgeberzuschusses während der Mutterschutzfristen deinen vollen Lohn.

Bist du schwanger, solltest du dir rechtzeitig Gedanken darüber machen, wie du die für dich günstigste Konstellation auswählst. Arbeitest du beispielsweise Teilzeit, kannst du etwa deine Stunden aufstocken, um mehr Mutterschaftsgeld zu erhalten. Bist du privat oder freiwillig versichert, solltest du eine Krankentagegeldoption abschließen, falls du keine hast. Da die meisten Versicherungen eine Wartezeit vorsehen, solltest du auch hier die Fristen beachten.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Mutterschaftsgeld

Silvia Benetti
Silvia Benetti
Redakteurin
Über die Autorin
Ich habe an der TU Berlin Physikalische Ingenieurwissenschaft studiert und war anschließend jahrelang in der Windenergie-Branche tätig. Seit 2016 schreibe ich freiberuflich über Technik und Finanzen. Zu meinen Themen zählen Kryptowährungen, Finanzanlagen, Cybersecurity, Industrie 4.0 und erneuerbare Energien. Auch in meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit Investitionen in grüne Technologien und digitale Projekte.

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