Pro Jahr werden in der Bundesrepublik circa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit bist du bereits Erbe oder wirst eines Tages erben.
Hundertprozentig wird es aber wohl oder übel eines Tages soweit sein, dass du selbst zum Vererber wirst.
Damit der Ablauf möglichst reibungslos funktioniert und du das Beste aus der Situation machen kannst, zeigen wir dir in diesem Artikel 6 Dinge, die du bei Erbschaften unbedingt beachten musst.
1. Erben und das Testament: Auf was musst du achten?
In Deutschland beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung ungefähr 80 Jahre.
Jeder stirbt eines Tages. Selbstverständlich kann man nach dem Tod nicht mehr eigenständig über seine Finanzen walten.
Das ist der Grund weshalb das gesamte Vermögen und nach dem Ableben weitergegeben wird, es wird vererbt.
Im Regelfall erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen den Großteil des Vermögens. Das muss aber nicht so sein.
Man unterscheidet juristisch daher zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge.
Gibt es kein Testament oder ein ähnliches Dokument, welches den letzten Willen des Verstorbenen festhält, dann erfolgt die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge.
Wenn der Verstorbene dies aber im Voraus verhindern möchte, kann er in beschränktem Maße Einfluss auf die eigene Erbfolge nehmen und die Erben eigenständig auswählen. Dazu eignen sich Testament, Erbvertrag oder eine letztwillige Verfügung.
Jeder, der älter als 16 Jahre ist, kann in Deutschland selbst über seinen Nachlass bestimmen und ein Testament verfassen.
Dieses muss entweder handschriftlich verfasst sein oder noch zu Lebzeiten von einem Notar anerkannt werden. In jedem Fall muss ein Testament aber die Unterschrift des Erblassers inklusive Ort und Datum des Verfassens und Aufteilung des Vermögens an die jeweiligen Erben enthalten.
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2. Das Testament für Ehegatten
Ist man verheiratet und möchte daher ein gemeinschaftliches Testament verfassen, reicht es, wenn beide das Testament unterschreiben.
Ein Testament ist darüber hinaus nicht nur wichtig, um das vorhandene Vermögen unter den Erben aufzuteilen, sondern bietet Eltern auch die Möglichkeit einen gesetzlichen Vormund ihrer Kinder zu bestimmen, für den Fall dass beide Elternteile unerwartet versterben sollten.
Außerdem ist das sogenannte Berliner Testament unter Ehepartnern äußerst beliebt. Es legt fest, dass das gesamte Vermögen der Eheleute nach dem Tod eines Ehepartners an den noch lebenden Ehepartner vererbt wird. Andernfalls stünde dem Witwe/-r/ laut gesetzlicher Erbfolge nur die Hälfte des Vermögens zu. Die andere Hälfte würde unter etwaigen Kindern aufgeteilt und vererbt werden.
Doch aufgepasst, enthält das gemeinschaftliche Testament keinen speziellen Paragraphen, der den überlebenden Ehepartner dazu berechtigt, dann kann das Testament nur von beiden Ehepartnern gemeinsam abgeändert werden. Bedeutet, dass eine Änderung der Erbfolge durch den überlebenden Ehepartner nach versterben des jeweils anderen unmöglich ist.
Da man nicht die Zukunft der Witwe oder des Witwers voraussehen kann, empfiehlt es sich dem überlebenden Ehepartner mit Hilfe eines Änderungsvorbehalt im Ehegattentestament die Rechte zu erteilen, die Erbfolge eigenmächtig abzuändern.
Gibt es keine Hinterbliebenen und es wurde auch kein Testament oder Ähnliches verfasst, dann wird das Vermögen an das jeweilige Bundesland vererbt.
- beide Ehegatten unterschreiben das Testament
- im Testament wird der Vormund der Kinder bestimmt
- das Berliner Testament sorgt für den überlebenden Ehepartner
- ohne Änderungsvorbehalt kann das Testament nur zu Lebzeiten beider Ehepartner geändert werden
3. Die Erbschaftssteuer: Welche Steuern fallen beim Erbe an?
Viele denken beim Thema erben direkt an das Unangenehme, die Erbschaftssteuer.
Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Erbes kann diese in Deutschland bis zu 50 Prozent betragen.
Doch mach dir keine Sorgen, in vielen Fällen liegt das Erbe noch innerhalb des Freibetrags.
Der Freibetrag variiert wie der jeweilige Steuersatz je nach Verwandtschaftsgrad und liegt bei Ehepartnern bei 500.000 Euro.
Kinder erben bis zu 400.000 Euro steuerfrei und Enkel beziehungsweise Ur-Enkel bis zu 200.000 Euro.
Damit verwitwete Ehepartner nicht in eine finanzielle Notlage geraten, gewährt der Staat ihnen, zusätzlich zu den 500.000 Euro Freibetrag, noch einen Versorgungsfreibetrag, der sich nach dem Alter der Kinder richtet und an die Witwenrente angepasst wird.
Vermachen Kinder nach ihrem Tod ihren eigenen Eltern oder Großeltern einen Teil des Vermögens, so haben diese einen Freibetrag von 100.000 Euro, unter dem sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Erben, die in überhaupt keinem oder nur einem fernen Verwandtschaftsverhältnis zum Vererber stehen, zahlen Erbschaftssteuer wenn sie mehr als 20.000 Euro erben.
Wofür gilt der Freibetrag beim Erben?
Der Freibetrag bezieht sich wohlgemerkt nicht nur auf Geld, sondern auch auf andere Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Wertgegenstände.
Der Wert einer vererbten Immobilie wird vom Finanzamt bestimmt. Dieser ermittelte Verkehrswert kann allerdings zu hoch angesetzt sein. Das wiederum resultiert dann in einer unangemessen hohen Steuerlast, weswegen es sich häufig lohnt einen Gutachter einzuschalten.
Einen Gutachter zu engagieren klingt wegen des Honorars zunächst teuer, doch mithilfe eines eigens in Auftrag gegebenen Gutachtens lassen sich definitiv Steuern einsparen.
Freibeträge
- Ehepartner zahlen ab 500.000 Euro
- Kinder zahlen ab 400.000 Euro
- (Ur-)Enkel zahlen ab 200.000 Euro
- (Groß-)Eltern zahlen ab 100.000 Euro
- jeder andere zahlt ab 20.000 Euro
Individuelle Steuersätze
Steuersatzstufen | Stufe I. | Stufe II. | Stufe III. |
---|---|---|---|
bis 75.000 Euro | 7% | 15% | 30% |
bis 300.000 Euro | 11% | 20% | 30% |
bis 600.000 Euro | 15% | 25% | 30% |
bis 6.000.000 Euro | 19% | 30% | 30% |
bis 13.000.000 Euro | 23% | 35% | 50% |
bis 26.000.000 Euro | 27% | 40% | 50% |
ab 26.000.000 Euro | 30% | 43% | 50% |
Zur Steuersatz-Stufe I. zählen Ehepartner, Kinder, (Ur-)Enkel und (Groß-)Eltern.
Zur Steuersatz-Stufe II. zählen Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegertöchter/-Söhne und geschiedene Ehepartner.
Zur Steuersatz Stufe III. gehört jeder andere.
Falls du nun Tipps brauchst wie du das geerbte Vermögen am besten anlegen kannst, lies dir unseren Artikel zum Thema Vermögensaufbau durch oder schau dir unseren ETF-Sparplan Vergleich an.
4. Die Schenkung als Vorzeitiges Erben
Steuerrechtlich hängen Schenkung und Erbschaft unmittelbar zusammen. Bei der Schenkung gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie beim Erbe.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass man die Freibeträge alle 10 Jahre erneut ausschöpfen kann.
Wer seinen Liebsten also möglichst kosteneffizient viel Vermögen vermachen möchte, der sollte diese Freibeträge ausnutzen.
Das solltest du beim Schenken beachten
Hat man einem Verwandten oder Freund einen größere Summe Geld oder andere Vermögenswerte geschenkt, muss dies dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Stirbt der Schenkende innerhalb der nächsten 10 Jahre und man erbt erneut etwas Vermögenswirksames, dann wird der Wert der Schenkung vom Freibetrag abgezogen.
5. Der Pflichtteil: Was du übers Enterben wissen musst
Gibt es kein gültiges Testament wird nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt, soviel ist klar.
Aber selbst wenn gesetzliche Erben vom Testament ausgeschlossen werden, steht ihnen ein gewisser Pflichtteil zu.
Dieser Pflichtteil beträgt die Hälfte des Erbes, welches einem nach der gesetzlichen Erbfolge zusteht. Ob man pflichtteilsberechtigt ist und wie hoch der Anteil am Gesamterbe ist, hängt von der individuellen Familienkonstellation ab und ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Pflichtteilsberechtigt sind lediglich (Enkel-)Kinder, Ehepartner oder die eigenen Eltern. Geschwister und weiter entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt, können also problemlos vom Erbe ausgeschlossen werden.
Ein vollständiges Enterben ist nur dann möglich, wenn der Erbe als erbschafts-unwürdig gilt oder wenn dieser beim Notar eine Verzichtserklärung unterzeichnet.
Die Verzichtserklärung kann noch zu Lebzeiten des Vererbers oder auch nach dessen Tod unterzeichnet werden.
Des Erben unwürdig ist man als Erbe dann, wenn man nachweislich den Tod des Vererbers versucht hat herbeizuführen oder wenn man einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten ohne Bewährung ausgesetzt war.
Eine weitere Möglichkeit jemanden bewusst vom Erbe auszuschließen, obwohl dieser eigentlich pflichtteilsberechtigt ist, ist es, das Vermögen bereits vor dem Tod an den gewünschten Erben zu verschenken.
Um auf Nummer sicher zu gehen, verknüpfen viele diese Schenkung vertraglich mit einer Gegenleistung. Der Erbende wird somit zum Beispiel zur Pflege des Vererbenden im Alter verpflichtet.
Fakten zum Pflichtteil
- der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbes
- ein vollständiges Enterben ist nur in Ausnahmefällen möglich
- ein Weg den Pflichtteil zu umgehen ist die vorzeitige Schenkung mit Gegenleistung
6. Schulden erben: Wann man das Erbe ausschlagen sollte
Es gibt durchaus Situationen in denen man das Erbe ausschlagen sollte. Denn wer das Erbe antritt, übernimmt somit das Vermögen des Verstorbenen. Das schließt nicht nur Geld und Immobilien oder Firmenanteile mit ein, sondern auch negatives Vermögen.
Negatives Vermögen sind zum Beispiel Kredite und Schulden. Ohne besondere Vorkehrungen haftet man mit seinem Privatvermögen für übernommene Schulden aus dem Erbe. Nachdem man über sein Erbe informiert wurde, bleibt eine 6-wöchige Frist dieses auszuschlagen.
Verzichten alle Erben auf ihren Anteil, dann regelt der Staat den Nachlass. In dem Fall bleiben die Schuldner auf ihren Kosten sitzen, da die Schulden dem Staat erlassen werden
Doch aufgepasst, damit verzichtet man offiziell auch auf den Anspruch an Fotoalben oder andere Erinnerungsstücke.
Inoffiziell gewähren Sachverständiger in solchen Fällen aber häufig eine Ausnahme, sodass Gegenstände mit sentimentalen Wert von Verwandten gerettet werden können.
Ist nicht ganz eindeutig, ob das zu erbende Vermögen zu einem Großteil aus Schulden besteht oder doch noch etwas Geld übrig bleibt, lohnt es sich vielleicht einen Vermögensverwalter einzusetzen. Dadurch kann man die Verantwortung über das Erbe abgeben. Der Vermögensverwalter versucht dann die Schulden sofern möglich vom Erbe zu tilgen, bezahlt die Beerdigungskosten und zahlt sich ein Honorar aus. Übrig bleibt dann der „bereinigte Nachlass“. Dieser Restbetrag, falls vorhanden, wird an die Erben ausgezahlt.
Das Erben von Schulden
- man kann negatives Vermögen erben
- die Frist um das Erbe auszuschlagen beträgt 6 Wochen
- verzichtet jeder, regelt der Staat den Nachlass
- man verzichtet so auch auf Erinnerungsstücke
- ein Vermögensverwalter kann das Erbe antreten und den bereinigten Nachlass auszahlen
7. Kritik am Modell Erbschaft: Ist Erben unfair?
Auf den ersten Blick klingt alles logisch. Die Eltern oder Großeltern wollen den übriggebliebenen Lohn für ihre harte Arbeit zu Lebzeiten an zukünftige Generationen vermachen, damit diese es leichter haben im Leben.
Oft werden auch Familienunternehmen oder Immobilien über mehrere Generationen hinweg vererbt. Für viele Menschen ist die Erbschaft finanziell betrachtet etwas Großartiges.
Erbt man keine Schulden, dann können sich viele im Laufe ihres Lebens über eine mehr oder weniger große Summe an Erbe freuen. Mit dem zusätzlichen Kapital kann man viel anstellen. Das Haus abbezahlen, ein neues Auto kaufen oder fürs Alter vorsorgen.
Doch nicht nur das. Erben erzeugt auch eine große Sicherheit. Wer davon ausgehen kann in Zukunft ein großes Vermögen zu erben, kann im Leben viel mehr Risiko eingehen. Zukünftiges Erben gibt demjenigen, der erbt einen Wettbewerbsvorsprung und nimmt ihm die finanziellen Sorgen.
Kritiker des Modells Erbschaft bemängeln, dass es unfair sei.
Arbeitnehmer würden bis zu 46% Steuern auf ihr Einkommen zahlen, während Erbende nur unter besonderen Umständen auf mehr als 30% Erbschaftssteuer kommen.
Wer ohnehin wohlhabend aufwächst und demnach offensichtlich Glück in der „Lebenslotterie“ auf seiner Seite gehabt hätte, bekomme durch die Erbschaft nur einen weiteren unfairen Vorteil gegenüber Nicht-Erben. Die meisten könnten nichts für die finanzielle Situation ihrer Eltern und Großeltern, ob sie nun in ärmlichen oder wohlhabenden Verhältnissen aufgewachsen sind.
Menschen aus wohlhabenden Familien würden bereits durch bessere Bildung und weitreichendere Kontakte bevorteilt sein und ein zu erwartendes Erbe würde die gesellschaftlichen Unterschiede zwischen den Schichten nur noch deutlicher werden lassen.
Dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander ginge, dafür sei unter anderem das Konzept Erbschaft verantwortlich.
8. Fazit: Verschwende dein Erbe nicht
Das Erbe eines Geliebten Menschen anzutreten ist eine Ehre.
Verbunden mit gewissen moralischen Pflichten ist es aber oft genug eben auch ein unerwarteter Geldsegen. In unserem Artikel haben wir uns diesem finanziellen Aspekt der Erbschaft gewidmet, sodass du nun möglichst gut über die Abläufe und Regelungen bescheid weißt.
Die Erbschaft ermöglicht dir viele neue Chancen und mit unseren Tipps kannst du häufige Fehler bei Testamenten und Co. von vornherein vermeiden.
- Anonymisierter Benutzer12. Juli 2023Bei uns gibt es ein Todesfall. Darum brauchen wir nun eine Anwaltskanzlei für Erbrecht. Interessant, dass das Testament die Reihenfolge regelt.
- Anonymisierter Benutzer28. Juni 2023Ich möchte ein Testament schreiben. Mir war nicht bewusst, dass man hier einige Vorgaben beachten muss. Am besten wende ich mich auch an einen Notar für Erbrecht.
- Anonymisierter Benutzer01. Juni 2023Ich mache mich zum Thema Erbrecht schlau. Gut zu wissen, dass man beim Testament auch einige Dinge beachten muss. Dass es sogar eine gesetzliche Reihenfolge gibt, wusste ich nicht.
- Anonymisierter Benutzer25. Mai 2023Ich finde, es ist auch immer wichtig einen Anwalt für Erbrecht aufzusuchen, da es auch immer zu Problemen führen kann. Es gibt viele gierige Familienmitglieder, die es dann auf das Geld abgesehen haben.
- Anonymisierter Benutzer09. April 2023Ich kenne mich mit Familienrecht überhaupt nicht aus. Danke, ich verstehe das Erben jetzt besser. Wahrscheinlich hat man im Fall des Falles auch einen Anwalt an der Seite.