„Genieß die Zeit, sie vergeht so schnell“ : Diesen Satz bekommen frisch gebackene Eltern oft zu hören. Damit sie Zeit für Ihren Nachwuchs haben, ist das Recht auf Elternzeit gesetzlich verankert. Wir erklären, wie lange der Anspruch besteht und was beim Antrag wichtig ist.
Elternzeit – Was ist das?
Kommt ein Kind auf die Welt, bleibt meist mindestens ein Elternteil zu Hause, bis es den Kindergarten besucht. Die berufliche Pause ist nicht zwingend auf das erste Lebensjahr begrenzt. So besuchten 2022 in Deutschland nur circa ein Drittel aller Kinder unter drei eine Kindertagesbetreuung.
Damit Eltern sich in den ersten Lebensjahren ihrem Nachwuchs widmen können, ohne den Verlust des Arbeitsplatzes zu fürchten, legt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Kinderbetreuung fest. Während dieses Zeitraums dürfen die Eltern Teilzeit arbeiten, allerdings maximal 32 Stunden pro Woche.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Elternzeit kann jeder Arbeitnehmer beantragen, der sein Kind betreut und mit ihm in einem Haushalt lebt. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber), Auszubildende und Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Elternzeit. Für Beamte, Soldaten und Richter gibt es spezielle Regelungen, die den Elternzeitregelungen ähneln.
Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, bekommt die Leistung während der Elternzeit nur, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist und er mindestens 15 Stunden pro Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt und ist der Lebensunterhalt nicht gedeckt, steht einem nur Bürgergeld (ehemaliges ALG II/ Hartz IV) zu.
Bist du dagegen selbstständig, gibt es keine Elternzeit, da du keinen Arbeitgeber hast. Dir steht dennoch Elterngeld zu. Ebenfalls darfst du während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
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Dürfen nur leibliche Eltern Elternzeit nehmen?
Nicht immer sind es die leiblichen Eltern, die ein Kind betreuen und erziehen. Auch folgende Gruppen haben einen Anspruch auf Elternzeit:
- Stiefeltern, die mit dem Vater/mit der Mutter des Kindes verheiratet sind
- Pflegeeltern, wenn es sich um eine Vollzeitpflege handelt
- Adoptiveltern, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft
- Großeltern, wenn die Eltern minderjährig sind oder eine Ausbildung beenden, die sie vor ihrem 18. Geburtstag absolviert haben.
- Tanten und Onkel, Geschwister und weitere Verwandte, wenn die Eltern schwer krank, tot oder behindert sind.
Hast du kein Sorgerecht für das Kind, benötigst du die Zustimmung der Sorgeberechtigten, um Elternzeit zu beantragen. Außerdem musst du mit dem Kind in einem Haushalt leben.
Auch ist es für Verwandte nicht möglich, zusammen mit den Eltern Elternzeit zu nehmen. Wohnt beispielsweise die 19-jährige Tochter noch zu Hause und befindet sie sich in einer Ausbildung, darf ihre Mutter nicht mit ihr gleichzeitig in Elternzeit gehen, um den Enkel zu betreuen.
Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?
Die Dauer der Elternzeit beträgt für jeden Elternteil maximal 3 Jahre pro Kind. Bei Frauen werden die 8 Wochen des Mutterschutzes nach der Geburt angerechnet, sodass Mutterschutz plus Elternzeit am Ende drei Jahre ergeben.
Diese drei Jahre müssen Eltern aber nicht am Stück nehmen, sondern dürfen sie in mehrere Stücke unterteilen. Dabei gelten folgende Regeln:
- Es sind maximal drei Abschnitte möglich.
- Ab dem 3. Geburtstag gibt es maximal 24 Monate.
- Das Recht auf Elternzeit endet, wenn das Kind 8 Jahre alt wird.
- In den ersten beiden Jahren nach der Geburt des Kindes (Bindungszeitraum) müssen Eltern im Voraus mitteilen, wie lange sie Elternzeit nehmen möchten, damit der Arbeitgeber planen kann. Nehmen sie nicht die vollen zwei Jahre, können sie nur mit seiner Zustimmung bis zum zweiten Geburtstag verlängern.
- Eine neue Schwangerschaft unterbricht nicht automatisch die Elternzeit. Jedoch können werdende Mütter die alte Elternzeit vorzeitig beenden, um den Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld zu erhalten. Die verbliebene Elternzeit lässt sich auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr übertragen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Folgend erläutern wir anhand von zwei Beispielen, wie die Teilung der Elternzeit funktionieren kann.
Max und Sofia bekommen ein Kind. Sofia entscheidet sich gleich dafür, im Bindungszeitraum die vollen 24 Monate zu nehmen. Zusätzlich möchte sie ein Jahr Elternzeit nehmen, wenn das Kind eingeschult wird. In den ersten 12 Monaten arbeitet sie nicht und bezieht Mutterschaftsgeld beziehungsweise Basiselterngeld. Im zweiten Lebensjahr des Kindes vereinbart sie eine Teilzeit von 20 Stunden pro Woche.
Max geht ebenfalls nach der Geburt in Elternzeit, arbeitet aber weiter 30 Stunden pro Woche. Vom 12. bis zum 16. Monat seines Kindes bezieht er Elterngeld Plus. Danach steigt er wieder Vollzeit ein. Damit verwirkt er seinen Anspruch darauf, vom 17. bis zum 24. Monat Elternzeit zu nehmen. Ihm bleiben dennoch 20 Monate Elternzeit, die er ab dem 2. Geburtstag des Kindes in maximal zwei Abschnitten nehmen darf.
Marie beantragt schon während der Schwangerschaft zwei Jahre Elternzeit. Ein Jahr nach der Geburt wird sie jedoch wieder schwanger, beim voraussichtlichen Geburtstermin wird ihr erstes Kind 21 Monate alt sein. Um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten, teilt Marie ihrem Arbeitgeber mit, dass sie die erste Elternzeit sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beendet. Die verbleibenden 4,5 Monate lässt sie auf die Zeit nach dem Ende der Elternzeit für das zweite Kind übertragen. Somit stehen ihr für das erste Kind insgesamt noch 16,5 Monate Elternzeit zu.
Elternzeit beantragen: Was muss ich beim Antrag auf Elternzeit beachten?
Der Antrag auf Elternzeit erfolgt schriftlich beim Arbeitgeber. Dabei reicht ein formloses, unterschriebenes Schreiben, auf dem der Arbeitnehmer der gewünschte Beginn und Ende der Elternzeit mitteilt. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie findest du ein Musterschreiben.
Die Fristen unterscheiden sich je nachdem, ob du in den ersten drei Lebensjahren oder danach Elternzeit beantragst. Im ersten Fall muss der Antrag 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit dem Arbeitgeber vorliegen, im zweiten Fall beträgt die Frist 13 Wochen. Das Gleiche gilt, wenn du die Elternzeit verlängern möchtest.
Die Elternzeit fängt frühestens 7 Wochen nach dem Antragsdatum an. Stellst du den Antrag zu spät, musst zu zwischen dem geplanten und dem eigentlichen Beginn arbeiten, da du ansonsten eine Kündigung riskierst. Eine Ausnahme gibt es nur bei Härtefällen, etwa wenn das Kind zu früh auf die Welt kommt oder wenn ein Pflegekind ungeplant und kurzfristig aufgenommen wird. Stelle daher sicher, dass dein Schreiben deinen Arbeitgeber rechtzeitig erreicht und lass dir am besten den Empfang bestätigen.
Muss mein Arbeitgeber die Elternzeit genehmigen?
Das Recht auf Elternzeit ist im Gesetz verankert. Der Arbeitgeber darf aus diesem Grund grundsätzlich keinen Antrag ablehnen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
- Hat ein Arbeitnehmer in den ersten zwei Jahren (Bindungszeitraum) weniger als 24 Monate angemeldet und möchte er verlängern, muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Er muss aber den Antrag zumindest prüfen. Geht es um einen Härtefall, etwa weil der Partner schwer erkrankt ist, muss er die Verlängerung genehmigen.
- Beantragt der Arbeitnehmer Teilzeit in Elternzeit, darf der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dafür muss er jedoch wirklich schwerwiegende Gründe nennen. Laut einem Urteil des Landgerichts Köln genügt es nicht zu behaupten, es gäbe keine Beschäftigungsmöglichkeit. Praktisch ist es nur im Falle einer bevorstehenden Betriebsschließung oder in ähnlichen Situationen möglich, die Teilzeit abzulehnen.
- Eine Verlängerung gilt grundsätzlich als weiterer Abschnitt, selbst wenn sie nahtlos an den vorherigen anknüpft. Nimmt der Arbeitnehmer bereits den dritten Zeitabschnitt, darf der Arbeitgeber daher den Antrag auf Verlängerung ablehnen, da mehr als drei Abschnitte nicht vorgesehen sind.
Darf mich mein Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen?
Während der Elternzeit bist du vor einer Kündigung geschützt. Nur in schweren Fällen, beispielsweise bei einer Insolvenz oder wenn ein Kleinbetrieb in seiner Existenz bedroht ist, darf der Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung muss er ohnehin bei der Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz beantragen, die das Vorliegen eines solchen schwerwiegenden Grunds prüft.
Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Läuft das Elterngeld aus, reicht das Geld oft nicht aus, um unbezahlt zu Hause zu bleiben. Um die Finanzen der Eltern zu schützen, hat der Gesetzgeber auch das Recht auf Teilzeit in der Elternzeit im BEEG-Gesetz verankert.
Ist dein Kind ab dem 01. September 2021 geboren, darfst du während der Elternzeit 15 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Geburten vor diesem Stichtag beträgt die zulässige Arbeitszeit 15 bis 30 Stunden pro Woche.
Wie bereits erklärt, muss der Arbeitgeber die Teilzeit in Elternzeit grundsätzlich ermöglichen. Eine Ausnahme gibt es nur für Betriebe, die weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigen.
Krankenversicherung in der Elternzeit
Ob während der Elternzeit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden, hängt vom Versichertenstatus ab. Folgend erklären wir die möglichen Konstellationen:
Fazit zur Elternzeit: So gelingt die Auszeit für deine Kinder
Die Elternzeit ermöglicht Arbeitnehmern, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich in den ersten Jahren um den Nachwuchs zu kümmern. Dabei ist die Pause nicht auf das erste Jahr beschränkt: Bis zum achten Geburtstag dürfen Eltern insgesamt dreimal aussetzen.
Anders als das Elterngeld, das eine Lohnersatzleistung darstellt, schließt die Elternzeit keinen Anspruch auf eine Bezahlung ein. Sind die Elterngeldmonate ausgeschöpft, dürfen Eltern aber bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Möchtest du Elternzeit beantragen, solltest du sowohl beim Erstantrag als auch bei einer Verlängerung unbedingt die Fristen beachten. Geht dein Antrag rechtzeitig ein, hat dein Arbeitgeber keine Möglichkeit, ihn abzulehnen.