Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Mit 80 noch zu einer Radtour aufbrechen oder um die Wette schwimmen? Wer im Alter fit bleiben will, benötigt einen guten Gesundheitsschutz und eine regelmäßige Vorsorge. Doch welche Möglichkeiten gibt es für Rentner in der Krankenversicherung? Wir klären über die Optionen für gesetzlich und privat Versicherte auf und rechnen aus, wie hoch die Beiträge werden. Hier erfährst du alles Wichtige zur Krankenversicherung der Rentner.
1. Krankenversicherung für Rentner: Wie kannst du dich im Ruhestand krankenversichern?
Über 21 Millionen Rentner gab es 2023 in Deutschland. Für sie gilt das Gleiche wie für Bürger im erwerbstätigen Alter: Sie müssen sich krankenversichern und Krankenkassenbeiträge zahlen.
Rentner in der Krankenversicherung haben vier Optionen
- In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert – diese Option trifft auf die Mehrheit der Rentner zu. Dabei verbleiben sie in ihrer gesetzlichen Krankenkasse und zahlen die Hälfte des Beitrags, der automatisch eingezogen wird. Die andere Hälfte übernimmt der Rentenversicherungsträger.
- Freiwillig versichert – wer die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht erfüllt, kann sich als Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Auch hier übernimmt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag die Hälfte des Beitrags. Jedoch zählen, anders als bei Pflichtversicherten, alle Einnahmen zum Bruttoeinkommen. In den folgenden Abschnitten gehen wir detaillierter auf die Unterschiede ein.
- Familienversichert – ist eine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner nicht möglich, können sich verheiratete Rentner sich über ihren Ehepartner versichern, wenn ihr monatliches Einkommen 505 Euro im Monat (Stand: 2024) nicht übersteigt.
- Privat versichert – wer während seines Erwerbslebens privat versichert war, bleibt in der Regel auch als Rentner in der privaten Versicherung. Hier zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss, der sich an den Beträgen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.
Kein Zuschuss für die Pflegeversicherung der Rentner
Zusätzlich zur Krankenversicherung sind Rentner auch in der Pflegeversicherung Pflichtmitglieder. Den Betrag in Höhe von 3,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens müssen sie komplett selbst zahlen.
2. Wer wird Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner?
Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Krankenkasse, sondern um einen Status in der gesetzlichen Krankenkasse. Um ihn zu bekommen, müssen Rentner zwei Kriterien erfüllen.
Voraussetzungen für Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner
- Eine gesetzliche Rente beziehen – ehemalige Freiberufler wie Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte, die nur Versorgungsbezüge erhalten, sind beispielsweise ausgeschlossen. Genauso steht ehemaligen Selbstständigen, die nur eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung bekommen, keine Pflichtmitgliedschaft zu.
- In der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 9/10 der Zeit gesetzlich krankenversichert sein – dabei ist es irrelevant, ob sie pflicht- oder freiwillig versichert waren. Auch werden pro Kind drei Jahre Vorversicherungszeit gutgeschrieben.
Als Rentner Einnahmen über 505 €/Monat? | Mitgliedschaft beim Renteneintritt | Erfüllt 9/10 Regel UND bezieht ges. Rente | Versicherung als Rentner |
---|---|---|---|
Ja | Gesetzlich pflichtversichert | Ja | Krankenversicherung der Rentner |
Ja | Gesetzlich pflichtversichert | Nein | Freiwillig in der GKV oder privat versichert |
Ja | Freiwillig gesetzlich versichert | Ja | Krankenversicherung der Rentner |
Ja | Freiwillig gesetzlich versichert | Nein | Freiwillig in der GKV oder privat versichert |
Ja | Privat versichert | Ja | Krankenversicherung der Rentner |
Ja | Nein | Privat versichert | |
Nein | Familienversichert | Familienversichert |
Folgend erklären wir anhand von zwei Beispielen, wann Rentner ein Recht auf die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erhalten.
Rentner und Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung: Zwei Beispiele
Bernd hat mit 18 seine kaufmännische Ausbildung angefangen und geht mit 66 in Rente. Die Zeit der Erwerbstätigkeit beträgt bei ihm somit 48 Jahre, die zweite Hälfte seines Berufslebens beginnt an seinem 42. Geburtstag. Ab dann bis zur Rente müsste Bernd 21,6 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein, um als Pflichtmitglied der KVdR zu gelten.
Bis 50 war Bernd als Arbeitnehmer tatsächlich in der gesetzlichen Krankenversicherung, danach hat er sich aber als Finanzberater selbstständig gemacht und war privat versichert. Auch hat er ein erwachsenes Kind und bekommt somit 3 Jahre Vorversicherungszeit gutgeschrieben. Trotzdem kommt er insgesamt nur auf 11 Jahre und ist damit nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert.
Da er mehr als 505 Euro Einnahmen im Monat hat, kann er sich auch nicht über seine Ehefrau mitversichern. Weil er vor seiner Rente privat versichert war, muss er sich weiter privat versichern.
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Monika war Zahnärztin und geht mit 66 in Rente. Ab 26 hat sie gearbeitet, die zweite Hälfte ihres Erwerbslebens fängt also mit 46 an. Laut der 9/10 Regel muss sie in den vergangenen 20 Jahren mindestens 18 gesetzlich krankenversichert gewesen sein, um Pflichtmitglied der KVdR zu werden.
Bis 54 hatte Monika eine eigene Praxis und war privat versichert, danach war sie in einer Zahnarztklinik angestellt und bis zur Rente 12 Jahre lang bei der AOK versichert. Wegen ihrer zwei Kinder bekommt sie 6 Jahre Vorversicherungszeit angerechnet. Somit erfüllt sie die Kriterien und darf sich in der Krankenversicherung der Rentner bei der AOK pflichtversichern.
3. Wann können Rentner sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Es gibt einige Gründe, um im Alter nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert zu bleiben. Beispielsweise halten sich einige Rentner die meiste Zeit im Ausland auf und haben dort eine andere Krankenversicherung, oder sie möchten von den höheren Leistungen der privaten Krankenversicherung profitieren.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Eine Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft ist ohne Angabe von Gründen möglich, solange sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, also ab dem Renteneintrittsdatum, stellen. Dafür zuständig ist ihre Krankenkasse.
Eine private Krankenversicherung müssen Rentner bei dem Antrag nicht nachweisen. Allerdings besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – de facto bleibt also nur die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Wechsel in private Krankenversicherung kann teuer werden
Dieser Wechsel sollte insbesondere im Alter gut überlegt sein: Zwar bekommen privat versicherte Rentner Zuschüsse vom Rentenversicherungsträger, doch diese decken in der Regel nicht annähernd die Beiträge. Auch lässt sich eine Befreiung nicht mehr rückgängig machen.
So zahlte 2022 ein durchschnittlicher 70-Jähriger Privatversicherter 500 Euro pro Monat. Diese sind, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen. Wer weniger als 3.000 brutto an Rente oder an Versorgungsbezügen bekommt, kommt in der Regel mit einer Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner günstiger weg.
Auf wie viel Rente du hoffen kannst, wenn deine Beiträge so hoch bleiben wie durchschnittlich in den vergangenen 5 Jahren, erfährst du aus der Renteninformation, die du jährlich von der Deutschen Rentenversicherung per Post bekommst.
4. Wie hoch sind meine Beiträge zur Krankenversicherung in der Rente?
Auch im Alter gilt dasselbe wie im Berufsleben: Brutto ist nicht gleich netto. Zu den Rentenabzügen zählen neben der Einkommenssteuer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Wie hoch die Rentenbesteuerung ist, hängt vom Gesamteinkommen ab, zu dem auch Einkünfte aus der privaten Altersvorsorge wie Riester-Renten oder Mieteinnahmen zählen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung setzen sich dagegen, wie folgt zusammen:
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, davon übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte.
- Der Zusatzbeitrag liegt je nach Krankenkasse zwischen 0,9 und 2,7 Prozent des Bruttoeinkommens. Auch davon erstattet die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beläuft sich auf 3,4 Prozent, hier gibt es keine Zuschüsse. Kinderlose, ab 1940 geborene Rentner zahlen 4 Prozent. Gibt es im Haushalt Kinder unter 25, reduziert sich der Beitrag ab dem zweiten bis zum fünften Kind um 0,25 Prozent pro Kind.
Welches Einkommen zur Berechnung der Beiträge dient, hängt allerdings vom Versichertenstatus ab. Folgend gehen wir auf die Unterschiede zwischen der verschiedenen Konstellationen ein.
Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner
Wer in der KVdR pflichtversichert ist, zahlt auf die gesetzliche Rente sowie auf Versorgungsbezüge ab 176,50 Euro pro Monat (Stand: 2024) Beiträge. Das gilt auch für gesetzliche Renten aus dem Ausland. Gibt es auch nach Rentenbeginn Einnahmen aus der Selbstständigkeit, dienen sie auch der Beitragsberechnung.
Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Bezüge aus einer privaten Rentenversicherung, beispielsweise aus der Riester-Rente, bleiben dagegen beitragsfrei.
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei freiwilligen Mitgliedern greift die Befreiung der Beitragspflicht für bestimmte Einnahmen nicht. Das bedeutet, dass sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente, Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen auch Einkünfte aus Vermietung, private Renten sowie Kapitalerträge zur Berechnung der Beiträge zählen.
Allerdings gilt dann ein ermäßigter Beitrag von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Die Hälfte des Beitrags, der sich aus der gesetzlichen Rente ergibt, erstattet der Rentenversicherungsträger über einen Zuschuss.
Pflichtversicherung in der KVdR | Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV | |
---|---|---|
Gesetzliche Rente | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 14,6 % + Zusatzbeitrag |
Versorgungsbezüge | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 14,6 % + Zusatzbeitrag |
Gesetzliche Renten aus dem Ausland | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 14,6 % + Zusatzbeitrag |
Mieteinnahmen | beitragsfrei | 14,0 % + Zusatzbeitrag |
Kapitalerträge | beitragsfrei | 14,0 % + Zusatzbeitrag |
Riester-Rente | beitragsfrei | 14,0 % + Zusatzbeitrag |
Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 14,6 % + Zusatzbeitrag |
Genauso wie für Erwerbstätige gilt auch für Rentner die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro pro Monat. Maximal bis zu dieser Höhe werden Einnahmen berücksichtigt, alle darüber liegenden sind beitragsfrei.
Rentner in der Privatversicherung
In der Privatversicherung ist die Höhe der Beiträge unabhängig vom Einkommen. Allerdings sind die Einnahmen nicht irrelevant, da sie über die Höhe des Zuschusses entscheiden. Dieser ist so hoch, wie er bei einem gesetzlichen Versicherten mit dem gleichen Einkommen wäre.
Er beträgt somit die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (2024: 0,85 Prozent), also 8,15 des Bruttoeinkommens. Als Berechnungsgrundlage dient jedoch nur die gesetzliche Rente. Auch ist der Zuschuss maximal so hoch wie die Hälfte des tatsächlichen Beitrags der Privatversicherung.
KV Beitrag für Rentner: Drei Beispiele
Anhand von drei Beispielen wollen wir zeigen, wie hoch die Krankenkassenbeiträge für Rentner sind.
Andreas ist Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner. Er bezieht eine gesetzliche Rente in Höhe von 1.800 Euro brutto pro Monat. Zusätzlich hat er Einnahmen aus einer vermieteten Wohnung in Höhe von 500 Euro monatlich, des Weiteren arbeitet er weiter nebenbei selbstständig und verdient 600 Euro im Monat.
Seine Krankenversicherungsbeiträge berechnen sich folgendermaßen:
Gesamteinnahmen | 2.900 € |
Für die KV zu berücksichtigende Einnahmen | 2.400 € |
Krankenversicherungsbeitrag (14,6 % ) | 350,40 € |
Zusatzbeitrag (1,7 %) | 40,80 € |
Gesamtbeitrag | 391,20 € |
Vom Rentenversicherungsträger übernommener Anteil | 195,60 € |
Eigenanteil | 195,60 € |
Auch Heike ist gesetzlich versichert, allerdings freiwillig, da sie die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt. Sie bekommt von der gesetzlichen Rentenversicherung 1.800 pro Monat, zusätzlich 1.100 Euro aus einer privaten Rentenversicherung.
Ihr Krankenversicherungsbeitrag als Rentnerin beträgt:
Gesamteinnahmen | 2.900 € |
Für die KV zu berücksichtigende Einnahmen | 2.900 € |
Krankenversicherungsbeitrag auf die ges. Rente (14,6 %) | 262,80 € |
Krankenversicherungsbeitrag auf die private Rente (14,0 %) | 154 € |
Zusatzbeitrag auf die ges. Rente (1,7 %) | 30,06 € |
Zusatzbeitrag auf die private Rente (1,7 %) | 18,70 € |
Gesamtbeitrag | 465,56 € |
Vom Rentenversicherungsträger übernommener Anteil (Zuschuss) | 146,43 € |
Eigenanteil | 319,13 € |
Klaus ist als Rentner in der privaten Versicherung und zahlt einen einkommensunabhängigen Beitrag in Höhe von 550 Euro monatlich. Seine Einnahmen betragen 5.000 Euro pro Monat, davon sind 1.800 Euro aus der gesetzlichen Rente. Klaus hat das Recht auf einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der sich so berechnet:
Gesamteinnahmen | 5.000 € |
Gesetzliche Rente | 1.800 € |
PKV-Beitrag | 550 € |
Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum PKV-Beitrag (7,3 % +0,85 % der Bruttorente) | 146,70 € |
Eigenanteil | 403,30 € |
5. Fazit: Krankenversicherungsstatus im Alter frühzeitig überlegen
Krankenversicherungsbeiträge fallen auch im Alter an. Hohe Beiträge mindern das verfügbare Einkommen und vergrößern die Rentenlücke. Insbesondere für kleine Einkommen ist eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung günstiger. Bei sehr hohen Einkünften kann sich dagegen eine private Versicherung lohnen, da Versicherte bei gleichem Beitrag mehr Leistungen bekommen.
Egal, ob gesetzlich oder privat – da der Krankenversichertenstatus über die Art der Versicherung im Alter entscheidet, sollten sich Berufstätige hauptsächlich in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens schon Gedanken darüber machen, wie sie sich im Alter krankenversichern wollen.
- Behalte den Überblick über deine Finanzen
- Optimiere deine Sparquote
- Finde günstigere Verträge im Alltag