Erwerbsminderungsrente: Wer hat Anspruch darauf?
Eine Krankheit oder einen schweren Unfall kann niemand vorhersehen, und sie treffen auch Menschen mitten im Berufsleben. Können sie deswegen nicht mehr arbeiten, zahlt die gesetzliche Rentenkasse eine Erwerbsminderungsrente. Wir erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie hoch die Rente wegen Erwerbsminderung ausfällt.
1. Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Behinderungen und chronische Erkrankungen betreffen nicht nur Ältere jenseits der 70 Jahre. Abgesehen von Schicksalsschlägen – wie einer Krebserkrankung oder einem Autounfall – können zum Beispiel schon schweres Asthma, eine heftige Depression oder ein Bandscheibenvorfall dazu führen, dass manche Menschen bereits in jungen Jahren nicht mehr in der Lage sind, einem Beruf nachzugehen.
Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente
Damit sie nicht ohne Einkommen dastehen, zahlt der Rentenversicherungsträger in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente. Fast 1,8 Millionen Versicherte erhielten 2022 diese Leistung. Im Schnitt waren Neubezieher 53,9 Jahre alt und bekamen 950 Euro netto ausgezahlt.
Bewilligt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, unterscheidet sie zwischen folgenden Situationen:
- Der Betroffene kann maximal 3 Stunden täglich arbeiten. In diesem Fall gibt es eine volle Erwerbsminderungsrente.
- Der Betroffene kann 3 bis maximal 6 Stunden täglich arbeiten. Dann erhält er eine halbe Erwerbsminderungsrente (Teilerwerbsminderungsrente). Ist oder wird er aber arbeitslos, beispielsweise weil er keinen Teilzeitarbeitsplatz finden kann, steht ihm die volle Erwerbsminderungsrente zu (Arbeitsmarktrente).
Folgeantrag rechtzeitig stellen
Anders als die Altersrente wird die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) meist mit einer Befristung von 3 Jahren bewilligt. Es ist daher wichtig, einige Monate vor dem Ablauf der Frist einen neuen Antrag zu stellen. Eine unbefristete Rente gibt es erst nach 9 Jahren oder wenn es absehbar ist, dass die Erwerbsminderung dauerhaft bestehen bleibt. Erreichen sie davor das gesetzliche Rentenalter, erhalten sie ab dann eine Altersrente.
2. Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Rente?
Wer chronisch krank ist, erhält nicht immer eine Erwerbsminderungsrente. Über 340.000 Anträge gingen 2022 beim Rentenversicherungsträger ein, bewilligt wurde aber nur ungefähr die Hälfte.
Folgende Voraussetzungen gelten für den Bezug:
- Die Versicherten haben das Renteneintrittsalter nicht erreicht, ihnen steht also keine gesetzliche Altersrente zu.
- Sie können eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen. Welche Zeiten als Wartezeiten gelten, erklären wir im nächsten Abschnitt.
- Während der 5 Jahre vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit haben sie mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt.
- Sie haben bereits eine medizinische Rehabilitation (Reha) absolviert, um ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, die jedoch nicht zum Erfolg geführt hat.
- Ein ärztliches Gutachten hat ergeben, dass sie aus medizinischen Gründen nicht mehr als 3 beziehungsweise 6 Stunden täglich arbeiten können.
Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, schützt sie den zuletzt ausgeübten Beruf. Anders bei der Erwerbsminderungsrente: Hier prüft der Träger, ob du überhaupt mehr als 3 beziehungsweise 6 Stunden arbeiten kannst. Bist du also Dachdecker und kannst du wegen einer Beinverletzung nicht mehr hochklettern, steht dir unter Umständen eine Berufsunfähigkeitsrente, aber wahrscheinlich keine Erwerbsminderungsrente zu, da du etwa Bürotätigkeiten nachgehen kannst.
3. Was zählt zur Wartezeit bei der Erwerbsminderungsrente?
Um das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen Versicherte mindestens 5 Jahre an Beitragszeiten vorweisen.
Erwerbsminderungsrente: Diese Zeiten zählen als Wartezeiten
Es zählen aber nicht nur die Zeiten, in denen sie gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, egal ob pflichtversichert oder freiwillig, sondern auch:
- Kindererziehungszeiten – die Zeit von der Geburt eines Kindes bis zum 3. Geburtstag gilt als Erziehungszeit und zählen zur Erfüllung der Wartezeit. Sie steht nur dem Elternteil zu, der das Kind hauptsächlich betreut.
- Krankheit – wer Krankengeld bezieht, bekommt Krankheitszeiten anerkannt.
- Arbeitslosigkeit – Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I sowie Übergangsgeld zählen als Wartezeit. Bei ALG II (ehemals Hartz IV) wird nur der Zeitraum zwischen 2005 und 2010 berücksichtigt, da ab 2011 die Bundesagentur für Arbeit keine Beiträge in die Rentenversicherung zahlt.
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege – wer Angehörige pflegt und nur das Pflegegeld erhält, kann diese Zeit als Wartezeit bei der Erwerbsminderungsrente geltend machen.
- Zeiten des Wehr- und Zivildienstes
- Minijobs – bei geringfügigen Beschäftigungen mit einem Lohn bis zu 538 Euro monatlich (Stand: 2024) zahlt der Arbeitnehmer ermäßigte Rentenversicherungsbeiträge. Trotzdem gelten diese Zeiten voll als Wartezeiten, es sei denn, er lässt sich von der Rentenversicherungspflicht befreien.
- Beitragsjahre des Ehegatten – mit dem Rentensplitting können Verheiratete die angesammelten Wartezeiten 50/50 untereinander aufteilen. Auch bei einer Scheidung werden die in der Ehe entstandenen Rentenansprüche geteilt. Ein Verzicht ist nur bei einer Ehedauer unter 3 Jahren oder beim Vorliegen einer notariellen Vereinbarung (Ehevertrag) möglich.
Keine 3 Jahre Pflichtbeiträge? Ausnahmen prüfen!
Kommen die Versicherten auf keine 3 Jahre Pflichtbeiträge in den 5 Jahren vor dem Antrag, werden bestimmte Zeiten wie Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit ausgeklammert. Damit verschiebt sich der 5-Jahres-Zeitraum nach hinten. Damit erreichen sie unter Umständen die erforderlichen 3 Jahre.
Ausnahmen bei den Wartezeiten
Die Voraussetzung der 5 Jahre Wartezeit gilt nicht, wenn:
- Die Erwerbsminderung das Ergebnis eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung sowie politischer Haft ist. In dem Fall reicht es, beim Auftreten der Erwerbsminderung pflichtversichert zu sein oder in den 2 Jahren davor mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge gezahlt zu haben.
- Die Erwerbsminderung ist in den 6 Jahren nach dem Abschluss einer Ausbildung aufgetreten. Auch in diesem Fall müssen Antragsteller aber in den 2 Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge aufweisen.
4. Volle Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente?
Wer mehr arbeiten kann, bekommt weniger Erwerbsminderungsrente. Doch nicht nur hinsichtlich der Höhe unterscheiden sich die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente. In den folgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die Unterschiede ein.
Vergleich zwischen voller Erwerbsminderungsrente und Teilerwerbsminderungsrente
Volle Erwerbsminderungsrente | Teilerwerbsminderungsrente | |
---|---|---|
Maximale Stundenanzahl Erwerbstätigkeit | Max. 3 | 3 bis max. 6 |
Faktor bei Rentenhöhe | 1,0 | 0,5 |
Hinzuverdienstgrenze/Jahr | 18.558,75 € | 37.117,50 € |
Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbstätigkeit | Nein | Ja |
Der Hauptunterschied zwischen einer Teil- und einer vollen Erwerbsminderungsrente betrifft die Stundenzahl, die die Bezieher arbeiten dürfen, ohne ihren Anspruch zu verlieren: Bei der halben Rente sind es maximal 6 Stunden am Tag, bei der vollen maximal 3.
Das hat einen Einfluss auf die Rentenhöhe: Bei der vollen Erwerbsminderungsrente wird der Wert der Rentenpunkte mit dem Faktor 1,0 multipliziert. Berücksichtigt man auch die Zurechnungszeit, entspricht die Höhe also ungefähr der Altersrente. Bei der Teilerwerbsminderungsrente gibt es dagegen nur die Hälfte des Wertes, dafür dürfen die Bezieher mehr verdienen.
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Unterschied zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente
Einen weiteren Unterschied gibt es hinsichtlich der späteren Altersrente: Bei einer Teilerwerbsminderungsrente zahlen Versicherte, falls sie weiter Teilzeit arbeiten, weiter Beiträge in die Rentenkasse. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, selbst wenn sie weiter eine Tätigkeit bis zu 3 Stunden am Tag ausüben, werden dagegen keine Beiträge mehr fällig. Es bleibt lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, um die spätere Altersrente zu erhöhen.
Wer also an der Grenze zwischen halben und vollen Erwerbsminderungsrente steht, soll genau überlegen, welches Modell günstiger ist.
5. Was muss ich beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente beachten?
Du bist nicht mehr in der Lage, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, und willst deswegen eine Erwerbsminderungsrente beantragen? Damit die Bearbeitung deines Antrags sich nicht ewig hinzieht, solltest du alle Unterlagen parat haben. Die unten stehende Auflistung verschafft einen Überblick darüber, welche Urkunden und Atteste wichtig sind.
- Persönliche Unterlagen: Personalausweis oder Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie), Steuer-Identifikationsnummer, Rentenversicherungsnummer, Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung, Bankverbindung
- Geburtsurkunden der Kinder
- Ärztliche Unterlagen: Beschreibung der Krankheit, Name und Anschrift der behandelnden Ärzte, sowie Nachweise von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten, Untersuchungen durch die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Auflistung aller beruflichen Tätigkeiten
- Nachweise über Ausbildung, beispielsweise durch eine Urkunde über die bestandene Gesellenprüfung oder einen Ausbildungsvertrag
- Nachweise über Zeiten von Arbeitslosigkeit und Krankheit, beispielsweise über einen ALG I-Bescheid oder einen Bescheid über den Bezug von Krankengeld
Darüber hinaus solltest du deine Versicherungszeiten überprüfen und schauen, ob alle relevanten Zeiten berücksichtigt wurden. Auch wenn du ohnehin die Wartezeit erfüllst, mindern fehlende Zeiten deine Erwerbsminderungsrente.
Eine Einsicht in dein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung erhältst du, wenn du einen Antrag auf Kontenklärung stellst. Dies ist auch online möglich. Die Renteninformation, die alle Versicherten ab 27 einmal im Jahr erhalten, enthält keine detaillierte Auflistung aller Rentenzeiten.
6. Wovon hängt die Höhe der Erwerbsminderungsrente ab?
Die Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente ist auf den ersten Blick komplex und hängt von vielen Faktoren ab. In den folgenden Abschnitten erklären wir, welche eine Rolle spielen.
Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von den Rentenpunkten ab
Genauso wie bei der Altersrente hängt die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den angesammelten Rentenpunkten an. Alle Versicherten zahlen 18,6 Prozent ihres Bruttolohns in die gesetzliche Rentenkasse, wobei der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags übernimmt.
Wer so viel wie der durchschnittliche Versicherte verdient (2024: 45.358 Euro brutto pro Jahr) erwirbt einen Rentenpunkt pro Jahr. Wer die Hälfte verdient, bekommt einen halben Punkt, und so weiter.
Aus der jährlichen Renteninformation kannst du entnehmen, wie hoch deine Erwerbsminderungsrente ausfallen würde, wenn du zum Zeitpunkt der Datenerfassung erwerbsunfähig wärst. Alternativ gibt es Online-Rechner, mit denen du die Höhe abschätzen kannst.
Zurechnungszeiten
Wie viele Rentenpunkte auf dem Konto vorhanden sind, hängt damit sowohl vom Bruttoeinkommen als auch von der Anzahl der Beitragsjahre ab.
Viele Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beantragen, sind aber vom Rentenalter weit entfernt und haben nur wenige Rentenpunkte auf ihrem Konto. Um gerade junge Erkrankte nicht schlechter zu stellen, werden ihnen Zurechnungszeiten gutgeschrieben.
Für die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Alter von 66 Jahren und 1 Monat (Stand: 2024) werden ihnen also Rentenpunkte gutgeschrieben. Damit wird angenommen, dass sie bis zum Ende der Zurechnungszeit, wären sie nicht krank geworden, genauso hohe Beiträge wie durchschnittlich während ihres Erwerbslebens gezahlt hätten.
Bis 2031 wird die Zurechnungszeit schrittweise auf 67 Jahre steigen. Wer also künftig erwerbsunfähig wird, profitiert von mehr „geschenkten“ Rentenpunkten. Die folgende Tabelle zeigt die Zurechnungszeiten abhängig vom Alter bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente.
Alter beim Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung | Zurechnungszeiten (Stand 2024) |
---|---|
30 | 36 Jahre + 1 Monat |
35 | 31 Jahre + 1 Monat |
40 | 26 Jahre + 1 Monat |
45 | 21 Jahre + 1 Monat |
50 | 16 Jahre + 1 Monat |
55 | 11 Jahre + 1 Monat |
60 | 6 Jahre + 1 Monat |
Rentenabschlag
Wer vor dem 65. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nimmt, bekommt zwar Zurechnungszeiten gutgeschrieben. Allerdings vermindert sich die monatliche Auszahlung um einen Rentenabschlag, in Höhe von 0,3 Prozent des Bruttobetrags für jeden Monat, der bis zum 65. Geburtstag fehlt.
Der maximale Abschlag ist auf 10,8 Prozent begrenzt. Da die meisten Bezieher deutlich jünger als 65 sind, ist das meist die Regel.
Rentenabzüge fallen auch bei der Erwerbsminderungsrente an
Genauso wie bei der Altersrente gehen von dem Bruttobetrag der Erwerbsminderungsrente Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zu den Rentenabzügen zählt auch die Einkommenssteuer. Diese fällt allerdings nur an, wenn die Gesamteinnahmen minus Ausgaben den Freibetrag (2024: 11.604 Euro) übersteigen.
Erwerbsminderungsrente Berechnung: Ein Beispiel
Michael ist 55 und kann aufgrund einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten und bekommt daher eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Mit 25 hat er angefangen zu arbeiten. Bis zu seiner Erkrankung hat er 30 Rentenpunkte angesammelt, im Schnitt also ein Rentenpunkt pro Jahr. Seine Zurechnungszeit beträgt 11 Jahre und 1 Monate.
- Behalte den Überblick über deine Finanzen
- Optimiere deine Sparquote
- Finde günstigere Verträge im Alltag
Für diese Zeit bekommt er pro Jahr einen Rentenpunkt, den Durchschnitt seiner Einzahlungen, gutgeschrieben. Insgesamt kommt er also auf 41,1 Rentenpunkte. Das entspricht 2024 einer Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.616,05 Euro.
Gleichzeitig muss er einen Rentenabschlag von 10,8 Prozent oder 174,53 Euro in Kauf nehmen. Seine Bruttorente beträgt somit 1.441,52 Euro. Davon zahlt er inklusive Zusatzbeitrag 117,48 Euro für die Krankenversicherung und 49,01 Euro für die Pflegeversicherung. Am Ende bekommt er 1.275,03 Euro ausgezahlt.
Aus diesem Beispiel wird ersichtlich, dass die Erwerbsminderungsrente selbst bei einem durchschnittlichen Verdienst nicht ausreicht, um alle Lebenskosten abzudecken. Es ist daher wichtig, bereits in jungen Jahren in eine kluge private Altersvorsorge zu investieren, um die Rente aufzustocken und die Rentenlücke zu schließen.
Berufsunfähigkeits- und Erwerbminderungsrente zusammen möglich
Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur für Arbeitnehmer, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Gerade bei riskanten Berufen ist es daher vorteilhaft, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Treten dann gleichzeitig eine Erwerbsminderung und eine Berufsunfähigkeit auf, wird die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Gleichzeitig darf die private Versicherung keine Leistung verweigern, nur weil man bereits eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Die Kombination der zwei Renten ergibt in diesem Fall eine doppelte Absicherung.
7. Wie viel darf ich als Erwerbsminderungsrentner hinzuverdienen?
Erwerbsminderung bedeutet nicht, dass die Bezieher gar nicht mehr arbeiten können. Bei einer Teilerwerbsminderungsrente dürfen sie 3 bis 6 Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen, bei einer vollen Rente bis zu 3 Stunden.
Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente
Allerdings gelten sogenannte Hinzuverdienstgrenzen: Verdienen sie bei einer vollen Erwerbsminderung mehr als 18.558,75 Euro im Jahr beziehungsweise bei einer halben Erwerbsminderungsrente mehr als 37.117,50 Euro im Jahr, werden 40 Prozent des darüberliegenden Betrags auf die Rente angerechnet.
Als Einkommen gilt bei Angestellten das Bruttogehalt, bei Selbstständigen der Gewinn. Der Vergleich erfolgt einmal jährlich. Wer also in der ersten Jahreshälfte die Grenzen überschreitet und in der zweiten gar nicht arbeitet, hat unter Umständen keine Abzüge.
Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst: Ein Beispiel
Susanne bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von 700 Euro. Sie nimmt eine Tätigkeit auf und arbeitet 5 Stunden am Tag. Sie kommt damit auf ein Bruttogehalt von 40.000 Euro im Jahr. Damit liegt sie 2.882,50 Euro über der Hinzuverdienstgrenze.
Von diesem Betrag rechnet der Rentenversicherungsträger 40 Prozent, also 1.153 Euro, auf ihre Erwerbsminderungsrente an. Geteilt durch 12 Monate ergibt das 96,08 Euro. Ihre Rente beträgt fortan also 603,92 Euro pro Monat.
8. Fazit zur Erwerbsminderungsrente: Finanzielle Stütze bei Erkrankung, aber zu wenig zum Leben
Erkrankst du vor dem Erreichen des Rentenalters so schwer, dass du gar nicht oder nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst, ersetzt die Erwerbsminderungsrente einen Teil des weggefallenen Einkommens.
Komplett dein Leben finanzieren kannst du jedoch mit einer Erwerbsminderungsrente nicht. Aus diesem Grund solltest du dir darüber Gedanken machen, wie du deine Altersvorsorge so gestaltest, dass du neben der gesetzlichen Rente eine weitere Einnahmequelle hast.
In unseren Ratgebern findest du Tipps, um deine Rentenlücke zu schließen und ein Polster für das Alter aufzubauen.